Liste: §34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater

Dynamisches Umbetten zum Kundenschaden

verraten statt beraten Volker Hildebrand checkt für Sie DVAG

Im Finanzdienstleistungsvertrieb ist von Umbetten die Rede, wenn ein bestehender Vertrag stillgelegt oder aufgelöst wird, um einen neuen abschließen zu können.

Start der neuen Serie „Verraten statt Beraten“

Startschuss Serie Echtfälle Verraten statt Beraten

Schauen wir doch mal, ob das tatsächlich nur „einzelne Beratungsunfälle“ und „einzelne schwarze Schafe“ in der Finanzdienstleistungsindustrie sind.

Prof. Dr. Hartmut Walz
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