Liste: §34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater

Dynamisches Umbetten zum Kundenschaden

verraten statt beraten Volker Hildebrand checkt für Sie DVAG

Im Finanzdienstleistungsvertrieb ist von Umbetten die Rede, wenn ein bestehender Vertrag stillgelegt oder aufgelöst wird, um einen neuen abschließen zu können.

Prof. Dr. Hartmut Walz
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