Liste: §34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
, ,

Rasch noch Rentenpunkte kaufen?

Rasch noch Rentenpunkte kaufen?
Freiwillige Rentenbeiträge lohnen sich 2022 besonders

Wenn Sie Ihr monatliches Alterseinkommen erhöhen wollen, können zusätzlich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eine Option sein. Das ist auf alle Fälle besser als jede Rente eines privaten Versicherers (z.B. Sofortrente).

Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung Rentenpunkte kaufen. Die sind 2022 besonders günstig. Das hat mit den Verwerfungen aufgrund der Corona-Pandemie zu tun.

 

Aus diesem Anlass habe ich zum Thema zwei Videos erstellt.

Eines mit Basisinformationen (1. Teil):

Rasch noch Rentenpunkte kaufen Video Teil1(beim Klick: Start des Videos auf Youtube)

 

Und aufgrund zahlreicher wertschätzender Nachfragen ein weiteres mit 3 Zusatzinformationen (2. Teil):

Rasch noch Rentenpunkte kaufen Video Teil2(beim Klick: Start des Videos auf Youtube)

 

Worum geht es?

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie entrichten Rentenversicherungsbeiträge. Und sammeln damit sogenannte Rentenpunkte (Entgeltpunkte) auf Ihrem Rentenkonto an. Wie hoch Ihre Rente später ist, hängt vor allem von diesen Rentenpunkten ab.

Unter bestimmten Umständen können Sie sich zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Das ist nicht immer, jedoch in manchen Fällen und je nach Ihren konkreten Bedürfnissen durchaus vorteilhaft.

Durch die freiwilligen Beiträge steigern Sie Ihren Rentenanspruch.

Dabei können freiwillige Beiträge auch rückwirkend für das vorangegangene Jahr geleistet werden. Bei der nachträglichen Zahlung für 2022 noch bis 31. März 2023.

Über die Rentenpunkte (Entgeltpunkte) als Basis für die Rentenberechnung können Sie sich hier bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. Dort gibt es auch einen Link zu einem Rentenrechner. Mit diesem können Sie konkret ermitteln, wie stark Sie mit freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung Ihre Altersrente steigern können.

 

Rentenpunkte 2022 billiger

Für weniger Geld kann man sich dieses Jahr vergleichsweise mehr Rentenpunkte kaufen.[1]

Pro Punkt zahlen Sie aktuell 6,3% weniger als noch 2021 – bei in Zukunft weiter steigender Rentenleistung. Entgegen dem allgemeinen Inflationstrend ist also der Preis für einen Rentenpunkt = Entgeltpunkt dieses Jahr gesunken. Grund dafür ist eine seltene Anomalie, die mit der Zunahme von Kurzarbeit während der Covid-Pandemie zu tun hat (vergleiche Fußnote 1).

Ein Punkt kostet 2022
7.236 Euro, wird aber 2023 mit Sicherheit über 8.000 Euro kosten.

Pro Rentenpunkt erhalten Sie eine Monatsrente von aktuell 36,02 Euro, umgerechnet also 432,24 Euro pro Rentenjahr. Das sind immerhin rund 6% Rentenzahlung p.a. auf Ihr investiertes Kapital.

Die Rückflüsse (manche sagen Rendite, wobei das nicht ganz korrekt ist) aus zusätzlich gekauften Rentenpunkten sind also vergleichsweise gut. Auf jeden Fall erheblich besser, als bei jedem privaten Versicherer.

Dabei kann die „erkaufte“ Monatsrente auch nicht mehr unter die 36,02 Euro pro Entgeltpunkt fallen. Die Chance auf Rentensteigerungen ist hingegen sehr real.

Immerhin wurden die Renten in 26 der letzten 30 Jahre angehoben. Und die Anhebungen überstiegen den Inflationsausgleich ganz erheblich. So viel zum Unterschied zwischen dem Image der Deutschen Rentenversicherung und den Fakten!

 

Für wen kann der Kauf von Rentenpunkten interessant sein?

Wenn Sie vor Erreichen der für Sie geltenden regulären Altersgrenze in Rente gehen wollen, erhalten Sie sogenannte Rentenabschläge. Ihre Rente wird gekürzt, und zwar um 0,3% für jeden Monat vorzeitigen Renteneintritts – und zwar für den Rest Ihres Lebens.

Doch Sie können Sonderzahlungen leisten, um diese Abschläge auszugleichen. Das ist ab dem 50. Geburtstag möglich.

Durch diese Sonderzahlungen können Sie

  • entweder später ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen oder
  • Ihre Rente erhöhen, anstelle vorzeitig in Rente zu gehen.

 

Wie geht das?

Dabei müssen Sie nicht die alles auf einen Schlag zahlen. Sie können Ihre Zahlungen auf mehrere Jahre verteilen. Das könnte auch vor dem Hintergrund sinnvoll sein, da die Zahlungen jeweils innerhalb bestimmter Höchstgrenzen von der Steuer absetzbar sind.[2]

Hier informierte die Deutsche Rentenversicherung in ihrem Newsletter 4/2022 unter dem Punkt „Rente – Extra Beiträge lohnen sich 2022 besonderes“ detaillierter über die Möglichkeit, zusätzlich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.

Lesen Sie da mal rein!

 

Wo gibt es persönliche Beratung?

Sie können sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden, so die Deutsche Rentenversicherung. Auch deren ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und Versichertenberater helfen Ihnen weiter. Die Adressen der Beratungsstellen und Versichertenältesten finden Sie hier.

Sie können auch die kostenlose Service-Telefonnummer 0800 1000 4800 der Deutschen Rentenversicherung anrufen. Nach einigen Rückmeldungen, die ich erhalten habe, wird einem dort recht schnell und kompetent geholfen.

Insbesodnere, wenn es um größere Geldbeträge geht, empfiehlt sich eine Abstimmung mit einem Rentenberater oder Versicherungsberater. Auch steuerliche Aspekte sollten Sie dabei berücksichtigen.

 

Rentenpunkte – hier noch eine kleine Linkliste

 

Also machen Sie sich jetzt noch rasch schlau – Zahlungen sind bis 31.03.2023 möglich und über mehrere Jahre verteilbar.

Empfehlen Sie diesen Blogbeitrag weiter!

Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!

 

[1] Wieso sind Rentenpunkte 2022 billiger geworden? Das liegt an den gesunkenen Löhnen des Jahres 2020 gegenüber 2019 vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Folge ist, „dass das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten 2022, das bereits Ende 2021 festgesetzt wurde, auf 38.901 Euro gesunken ist. 2021 waren es noch 41.541 Euro. Das ist ein Rückgang um 6,3 Prozent.“, so die Deutsche Rentenversicherung.

[2] Wie immer gilt: Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt. Es wird trotzdem keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Die Inhalte stellen keine konkreten Anlageempfehlungen sowie keine Finanz-, Rechts-, Steuer- oder andere Beratung dar.

 

Erschienen am 09. Dezember 2022.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.

42 Gedanken zu „Rasch noch Rentenpunkte kaufen?“

  1. Guten Tag Herr Walz,

    das ist mir alles bekannt, ich kenne alle Kontaktdaten der DRV , habe zig ´Tools und Excel Daten zur Simulation zu meinen persönlichen Daten gespeichert.
    Kann daher selbstredend und zwar Cent genau in unterschiedlichen Szenarien, bspw. unter Berücksichtigung der Höhe der SV-Beiträge und dem Zeitpunkt der prozentualen Steuerberechnung auf Renten oder dem Sondersachverhalt auf Betriebsrenten, etc…., alle Daten eigenständig ermitteln.

    Meine Frage bezog sich daher nur im oben genannten Beispiel auf den Kauf eines oder mehrere Entgeltpunkte; mittlerweile -Stand per 05.07.23- ist klar, auf den Erwerb/Kauf von Rentenpunkten gibt es keinen(!) Abschlag, nur auf den Sockelbetrag des in der aktiven Phase erworbenen Wertes (= Entgeltpunkte multipliziert mit dem Rentenwert, zur Zeit ab Juli 2023 = EUR 37,60), somit konkret nur auf die Monate der vorgezogenen Rente zur Altersgrenze, jeweils mit 0,3% pro Monat.

    Antworten
  2. Guten Tag,

    zum Kauf von Entgeltpunkten habe ich folgende Frage am nachfolgenden Beispiel:

    Herr/Frau Mustermann hat eine reguläre Altersgrenze zum 1.11.2027.
    Geplant ist jedoch ein Renteneintritt zum 01.12.2024, demnach 35 Monate je 0,30% Kürzung, macht insgesamt ein Abschlag iHv. 10,50% von der Brutto Rente (also vor SV-Beiträge und vor Steuer).

    Im Beispiel ist ein kumulierter Entgeltpunkte Bestand von 55 angenommen – zum gewünschten Stichtag am 01.12.2024.
    Das ergibt rechnerisch= 55 x 37,60 (Rentenwert zum 01.07.23) = EUR 2.068 abzgl. 10,5% = EUR 1.850,86

    Angenommen Herr/Frau Mustermann kauft einen zusätzlichen Entgeltpunkt hinzu, ergäbe das zum Stichtag 56 statt 55 Entgeltpunkte.

    Wie wirkt sich das nun auf die Berechnung aus ?
    56 x 37,6 = EUR 2.105,60 abzgl. 10,5% = EUR 1.884,51

    oder werden die zusätzlich gekauften Entgeltpunkte nicht weiter mit Abschlägen berechnet, denn dann sieht die Berechnung wie folgt aus.
    55 x 37,6 = EUR 2.068,00 abzgl. 10,5% = EUR 1.850,86 plus 1 x 37,6 = EUR 1.888,46.

    Beim Erwerb von mehreren Entgeltpunkten wird die Diff. entsprechend höher ausfallen, also ist hier Klärungsbedarf wünschenswert.

    Abschließend noch zwei Fragen nach den Kosten eines Entgeltpunktes, dieser liegt aktuell (Stand per heute am 30.6.23) bei EUR 8.024,41 – richtig ?
    Und kann man auch bspw. eineinhalb Entgeltpunkte erwerben – demnach am Beispiel wären dann EUR 12.036,64 zu entrichten ?

    Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

    Antworten
  3. Hallo Herr Walz,
    wenn ich die Beitragsbemessungsgrenze erreicht habe, kann ich dann trotzdem weitere Rentenpunkte kaufen?
    Steuerlich könnte ich sie zumindest absetzen, da der Höchstbetrag dadurch noch viel Luft nach oben hat.
    Danke im Voraus und mit freundlichem Gruß

    Antworten
    • Lieber Christian Menger,
      das kann man so pauschal nicht sagen. Man kann Rentenpunkte kaufen, um Rentenabschläge auszugleichen (für eine theoretische Vollrente mit 63, Rentenauskünfte dahingehend werden Ihnen ab Alter 50 erteilt). Also platt gesagt: Sie können nicht unbegrenzt all Ihre Ersparnisse nun in die Investition in Rentenpunkte einbringen. Mein Tipp: kurzer Anruf beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800! Meiner Erfahrung nach wird doch rasche kompetente Auskunft gegeben. Alles Gute!
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  4. Guten Tag, wenn man sich entschieden hat, 2 Rentenpunkte für das Jahr 2022 nachzukaufen stellt sich die Frage: wie? Am besten online wegen der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit ONLINE. Aber über welches Formular bei der DRV?? habe leider auf deren website nichts gefunden. Weiß jemand Rat?
    Vielen Dank!

    Antworten
    • Liebe Anette Friedhoff, falls das keiner beantworten kann: am besten bei der DRV anrufen, geht fix.
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  5. Hallo Herr Walz,

    Frage, wenn ich im März 2023 Rentenpunkte zum Preis von 2022 kaufe.
    Kann ich die steuerlich auf 2022 absetzen oder nur für 2023,
    oder auf die beiden Jahre verteilen ?

    Antworten
    • Liebe/r Hertkorn, recht verdutzt bin ich, wie Sie – ohne Anrede, Dankesformel oder ähnliches – zu diesem ehrenamtlichen Blog eine schnöde Frage schreiben…
      Genauso schnöde: Steht in den Links der Rentenversicherung.

      Etwas ausführlicher:
      Entscheidende Rechengröße ist das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten 2022, das bereits Ende 2021 festgesetzt wurde, und zwar auf 38.901 Euro. Wer Beiträge entsprechend des Durchschnittsentgelts in die Rentenkasse einzahlt, erwirbt damit einen Entgeltpunkt. Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung betrug für 2022 18,6%. Damit ergeben sich 7.236 Euro.

      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  6. Ich bin wohl zu sehr Schwarzmaler bzw. Schwarzseher um mir zusätzliche Rentenpunkte zu kaufen. Im Prinzip finde ich diese Möglichkeit sehr gut und würde sie gerne nutzen um die Rente zu erhöhen. Da wir es in D jedoch seit Jahrzehnten versäumen unsere Altersvorsorge demographiefest zu machen bin ich da skeptisch. Grundsätzlich hatte ich mit Börse, wie so viele in D, nichts am Hut. So eine Rentenversicherung wäre genau mein Ding. Mir ist aber mittlerweile der volatile Aktienmarkt lieber als die Rentenversicherung, weil man seine Geschicke selbst steuern kann. In der GRV steuern diejenigen, die selbst nicht einzahlen müssen und nicht davon abhängig sind. Das sind in meinen Augen schlechte Voraussetzungen.
    LG
    H.

    Antworten
    • Liebe/r H., vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihre Auffassung ist völlig akzeptabel und wenn Sie das so sehen, sind Ihre Schlussfolgerungen auch vollkommen nachvollziehbar.
      Auch Ihre Überlegungen sind so wahr wie bekannt – bereits heute benötigt die Deutsche Rentenversicherung Milliardenzuschüsse an Steuergeldern.
      Unter Ihren Prämissen ist Aktiensparen (und somit Sachvermögensbildung) sicher eine gute Idee – insbesondere wenn Sie noch etliche Jahre bis zur Rente haben.
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
      • Guten Tag Herr Walz, ich hoffe, dass Ihre optimistischere Einschätzung der Situation am Ende richtiger ist als meine düstere Prognose. Das wäre gut für uns alle. Skeptisch machen mich Berichte wie beispielsweise der vom 09.01.2023 auf dem Internetportal „Ihre Vorsorge“ ( von der Deutschen Rentenversicherung und der Knappschaft) unter der Überschrift: „ Chefin der Wirtschaftsweisen will degressives Rentenmodell“.
        Dort ist zu lesen:
        „ Wer doppelt so viel in die Rentenkasse einzahlt, sollte nicht automatisch doppelt so viel herausbekommen“, sagte Schnitzer. „Wir sollten besonders hohe Renten künftig abschmelzen. Wer üppige Rentenansprüche erworben hat, bekäme dann etwas weniger.“

        Jetzt sollen wir also den Dollar mit 2 Dollar bezahlen, quasi die Umkehrung des Prinzips von Warren Buffet.

        Mich macht das sehr skeptisch. Ich stecke keinen zusätzlichen Cent in die Rentenversicherung. Am liebsten wäre mir, wenn ich meine bisherigen Beiträge ausbezahlt bekäme und diese selbst anlegen könnte.

        Sie sprachen oben an, dass ich hoffentlich noch viel Zeit bis zur Rente hätte: Nein, habe ich nicht. Zu verschenken habe ich aber auch nichts, leider.
        FG
        H

        Antworten
        • Liebe/r H,
          nun, es geht m.E. nicht unbedingt um Optimums. Meine Einschätzung beruht eher auf der Annahme, dass der Staat im Falle großer Not eher sonstige Finanzierungsquellen erschließt (Vermögenssteuer, Vermögensabgabe, eine Art Soli etc.), als die Renten zu senken – und damit die Bürger damit in der Masse zu verärgern.
          Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

          Antworten
  7. Die grundsätzlichen Möglichkeiten des gerne gescholtenen „Anlagevehikels“ GRV aufzuzeigen ist m.E. wichtig und wissenswert. Das die GRV durchaus auch solide Rendite kann, hat auch Herr Rentenberater Lülsdorf in seinem fundierten Beitrag vom 25. Juni 2021 aufgezeigt. Damit ist die GRV vielem sonstigen Rentenprodukteschrott schon einmal grundsätzlich einen Schritt voraus.

    Ohne Zweifel wurden auch Leistungen der GRV seit Beginn der Nullerjahre reduziert bzw. angepasst, was finanziell auch für viele Menschen Auswirkungen hat.
    Im Kontext zur GRV finde ich es jedoch viel schlimmer, das der Gesetzgeber in Deutschland soviele schlechte Produkte zur sog. privaten Altersvorsorge gesetzlich legitimiert hat und dies nach wie vor einfach so lässt.
    Den Ärger, den finanziellen Verlust, die unlauteren Vertriebspraktiken, die Vertrauensbrüche – kurz das „Nichts“ – das diese Produkte mit sich bringen, lassen sich hier im Blog in vielen Beiträgen nachlesen.

    Freundliche Grüße
    Philipp Hansert

    Antworten
  8. Lieber Herr Walz,

    vielen Dank für Ihre immer interessanten Newsletter!

    Ich würde gerne ein paar Nachfragen stellen:
    # Ist es aus steuerlicher Sicht nicht ratsam, erst kommendes Jahr Beiträge in die DRV einzubezahlen, da ab 01.01.23 Rentenbeiträge voll abgesetzt werden können?
    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/rentenbeitraege-2125026
    # Empfehlen Sie eine Einmalzahlung oder eine Streckung der Zahlung über mehrere Jahre?

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas L.

    Antworten
    • Lieber Thomas L., herzliche Dank für Ihre Anerkennung und die weiterführenden Fragen.
      Auch wenn meine Antworten – wie immer – keine Rechts-, Steuer-, oder Finanzberatung darstellen, kann ich mit „ganz allgemeinen“ Überlegungen weiter helfen.

      Ihre erste Frage lautet:
      Ist es aus steuerlicher Sicht nicht ratsam, erst kommendes Jahr Beiträge in die DRV einzubezahlen, da ab 01.01.23 Rentenbeiträge voll abgesetzt werden können?

      Antwort: Es ist ja nicht so, dass in 2022 die Rentenbeiträge gar nicht abgesetzt werden könnten, sondern es steigt ja lediglich der Prozentwert der Absetzbarkeit. Stellen Sie die steuerlichen Folgen dieser Steigerung bitte einfach der „Preissteigerung“ für einen Rentenpunkt in 2022 auf 2023 gegenüber und Sie kommen wahrscheinlich zu einem sehr eindeutigen Ergebnis.

      Ihre zweite Frage lautet:
      Empfehlen Sie eine Einmalzahlung oder eine Streckung der Zahlung über mehrere Jahre?

      Die Antwort hängt insbesondere davon ab, ob Sie bei höheren Zahlungen steuerliche Grenzen der Abzugsfähigkeit überschreiten. Glücklicherweise kenne ich Ihre konkreten Daten nicht, so dass ich nicht in die Beratung gerate. Die ganz individuelle Antwort gibt Ihnen Ihr Steuerberater (das kostet nicht die Welt) – es sei denn Sie lesen sich das selbst in guten Quellen an. Tipp: die von mir per Link genannten Quellen sind gut!

      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  9. Lieber Hr. Walz,
    nach fast drei Jahren stiller Leser möchte ich mich ganz herzlich für die Arbeit und Aufklärung in Ihrem Finanzblog bedanken und hoffe, dass ich nun etwas beitragen kann.

    Zunächst einmal die Information, dass man auch als Beamter freiwillig in die GRV einzahlen kann. Da ich selber erst im fortgeschrittenen Alter ( vom Ingenieur in der Industrie in den Staatsdienst als Berufsschullehrer) gewechselt habe fehlen mir Pensionsansprüche. Auch fehlen Anrechnungszeiten, um auf 35 Jahre für eine vorzeitige Rente mit 63 zu kommen. Daher zahle ich als Beamter freiwillig auch in die GRV ein. Hierbei muss man beachten, dass es für Beamte geringere Höchstbeiträge gibt, um sie nicht besser zu stellen als andere gesetzliche und freiwillig Versicherte.

    @Tim Hartmann
    Die GRV hat 1999 das Alter für die Anrechnung einer schulischen Ausbildung vom 16. auf das 17. Lebensjahr hochgesetzt. Diese Zeit lässt sich noch bis zum 45. Lebensjahr mit freiwilligen Beiträgen „auffüllen“, siehe Link zur GRV (falls Hr. Walz das zulässt, sonst einfach nach „drv Anrechnung Schulzeit 16“ googeln) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_node.html

    Im Vertrauen auf die GRV hat mir im Übrigen die Anwendung der von Hr. Walz oft zitierten Lindy-Regel geholfen 😉

    Lieber Hr. Walz, machen Sie bitte weiter so. Es grüßt sie herzlich
    Marcus M.

    Antworten
  10. Sehr geehrter Herr Dr. Walz,
    nachdem ich Ihre zwei Videos zum Rentenpunktekauf 2022 geschaut habe, ergeben sich für mich noch folgende Fragen:
    Man zahlt also 7.236 Euro für einen Rentenpunkt in 2022. Dafür erhält man laut Video 36,02 € Monatsrente mehr, bzw. 432,00 € p.a.
    Das entspräche fast 6% des eingezahlten Betrages. Soweit so gut.
    Wie schaut es denn bei Ihrer Berechnung mit den auf die Rente fälligen Sozialversicherungsbeiträgen aus? Sind diese dabei bereits berücksichtigt?
    Andernfalls wäre die Nettorente wohl eher geringer als obige Zahlen es darstellen?
    Nach 16,75 Jahren hätte ich über die Rentenzahlung (432,00 €) erst das „Startkapital“ (7.236 €) wieder raus (unverzinst), ohne Berücksichtigung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge. Ansonsten müsste ich noch etwas später „vom Ableben Gebrauch machen“. 😉
    Sehe ich das falsch?
    Ich freue mich über Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen an Sie und Ihre Gattin auch für das Fest und den Jahreswechsel.
    Ihr Herr Fastrentner

    Antworten
    • Lieber Fastrentner, danke für Ihre Fragen – jedoch habe ich die meisten davon bereits im 2. Video (https://www.youtube.com/watch?v=pFG2LaVfwVo) oder anderen Kommentaren bearbeitet.

      Ziel meiner Videos war eine prägnante Erstinformation und keine im Detail oft ermüdende Vollinformation, die für die Mehrzahl der BlogleserInnen abschreckend wirken würde. Und individuelle Beratung leiste ich ja ohnehin nicht.

      Die von Ihnen per Dreisatz umgerechnete Dauer bis zum Rückerhalt Ihres Geldes ist insofern zu hoch berechnet, dass Sie Rentensteigerungen vernachlässigen (siehe Video 2! – https://www.youtube.com/watch?v=pFG2LaVfwVo).

      Dass Ihre Rente zu versteuern ist und sozialversicherungspflichtig wird, ist korrekt – gleichzeitig können Sie jedoch die Investition in Rentenpunkte steuerlich geltend machen sowie einen Zuschuss der Rentenversicherung erhalten, was Ihren tatsächlichen Kapitaleinsatz beträchtlich vermindert. Man muss also immer die ganz individuellen Verhältnisse betrachten – daher mein Hinweis auf Steuer-, Versicherungs- und Rentenberater, inbes. bei der Deutschen Rentenversicherung selbst. Vor allem, wenn Sie größere Beträge in Rentenpunkte investieren wollen.

      Viele herzliche Grüße und auch Ihnen ein friedvolles Fest und einen guten Start ins neue Jahr, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  11. Einem System, bei dem Dritte von heute auf morgen einfach so die Regeln ändern können, würde ich persönliche meine Altersvorsorge nicht anvertrauen. Zudem ist ein rein umlagefinanziertes Rentensystem hinsichtlich Generationengerechtigkeit eines der ungerechtesten System, das man konzipieren kann. Das wird die junge Generation schon bald in Form von (fortgesetzten) Leistungskürzungen, höheren Beitragszahlungen, noch höherem Steuerzuschuss, und höherem Renteneintrittsalter (aka Leistungskürzung) merken.

    Antworten
    • Lieber kritischer Heinz, Ihre Meinung respektiere ich natürlich – offenbar haben Sie ein durchgängig extrem negatives Weltbild – auch das habe ich zu akzeptieren.

      Es kann natürlich die Situation eintreten, dass z.B. bei dem von den Crash-Propheten schon seit vielen Jahren vorhergesagten (komischerweise aber nicht eingetretenen) Weltsystemcrash auch die Deutsche Rentenversicherung ihre Leistung kürzen müsste.

      Von dieser Situation sind wir jedoch aktuell weit entfernt. Kurzum: Totgesagte leben länger. Und ich schaue immer auch auf die relativen Risiken und nicht nur auf die absoluten.

      Im Falle eines Extremszenarios werden die privaten Versicherer als Erste in die Knie gehen. Und wer mein Buch „Konstruktive Crashgedanken“ gelesen hat, weiß, dass der Staat schon lange Gesetze erlassen und Regelungen gefunden hat, um zu verhindern, dass die Steuerzahler herangezogen werden, um die Pleiten von privaten Versicherern zu verhinden.

      Ich bin daher davon überzeugt, dass die gesetzliche Rente eine höhere Sicherheit bietet als jegliche Private.

      Mit herzlichen Grüßen, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
      • Lieber Herr Prof. Walz,

        leider handelt es sich hier nicht um (m)eine Meinung und zum Glück habe ich auch kein durchgängig extrem negatives Weltbild (ganz im Gegenteil – ich bin duchweg Optimist). Auch ordnen Sie meinen Kommentar falsch ein – da dieser nicht auf einen unsicheren zukünftigen Crash des Weltsystems abzielte, sondern auf das Demographie-/Finanzierungsproblem der GRV (ein hochrelevantes Risiko aus Sicht aller aktuellen Beitragszahler/zukünftiger Leistungsbezieher). Wie einer Modellrechnung des aktuellen Rentenversicherungsberichts 2022 aus dem SPD-geführten Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu entnehmen ist, wird das Sicherungsniveau ohne weitere Maßnahmen schon im Jahr 2026 unter 48% fallen und zum Ende des Prognosezeitraums in 15 Jahren sogar unter 45% liegen. Die im Koalitionsvertrag beschriebene Haltelinie bei 48% müsste also aus zusätzlichen Steuermitteln finanziert werden. Bereits 2021 betrug der Zufluss aus dem Bundeshaushalt in die GRV insgesamt 106 Milliarden Euro (ca. 20% des Bundeshaushaltes) – Tendenz in den letzten Jahren stark steigend, wodurch 2021 gut 30% der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung aus zusätzlichen Steuermitteln gedeckt wurden. Eine Steigerungsrate der Zuschüsse aus Steuermitteln wie in den vergangenen Jahren ist auf Dauer (ohne Aufnahme hoher Schulden, die zukünftige Generationen stark belasten würden) schlichtweg nicht finanzierbar.

        Da dieses Demographieproblem der GRV im Gegensatz zum ungewissen zukünftigen Verlauf der Weltwirtschaft oder der globalen Kapitalmärkte bereits heute feststeht, wird es zukünftig zwingend zu einem sinkenden Rentenniveau, steigenden Beiträgen und einem Anstieg des Rentenalters (mutmaßlich gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung) kommen müssen. Die meisten dieser absehbaren zukünftigen Anpassungen gehen einseitig bzw. stark zu Lasten der aktuell jungen Generation sowie zukünftiger Generationen und stellen damit den ungeschriebenen Generationenvertrag erheblich in Frage (die meisten meiner jungen Mitmenschen wissen noch nichts von Ihrem zukünftigen Glück – wahrscheinlich ist das auch besser so, denn dann wären die Klimaproteste unser kleinstes Problem).

        Tatsächlich liegt das Grundproblem im Umlagesystem der GRV begründet, das nur dann dauerhaft stabil funktionieren kann, wenn die Demographieentwicklung ebenfalls einigermaßen stabil abläuft. Wenn das nicht der Fall ist, kommt es zu groben Ungerechtigkeiten, wie Sie insbesondere meine Generation in Zukunft erleben wird. Am Ende leidet das System GRV unter diesem Geburts- bzw. Kardinalfehler, denn angesichts der tatsächlichen demographischen Entwicklung in Deutschland kann es sich kein leistungsstarkes Altersversorgungssystem auf Dauer leisten, auf den Faktor Zeit gänzlich zu verzichten. Ein kapitalgedecktes System ist so gesehen massiv überlegen, wenngleich es kurzfristig höhere Risiken eingehen muss (bedingt durch die Schwankungsintensität der Kapitalmärkte), aber langfristig aufgrund der Risikoprämien am Kapitalmarkt eine erhebliche Mehrrendite gegenüber einem rein umlagefinanzierten System erzielen kann. Das ist ja auch der wesentliche Grund, weshalb Sie und andere Experten Anlegern das langfristige passive Anlegen zur Altersvorsorge empfehlen. Dass man sich bei unserer GRV bisher den Luxus geleistet hat, auf den Faktor Zeit gänzlich zu verzichten, fällt uns (bzw. den zukünftigen Rentnern, die Leistungen aus der GRV beziehen) nun massiv auf die Füße.

        Vor diesem Hintergrund gilt auch bei der GRV der Grundsatz, dass man schlechtem Geld nicht auch noch gutes Geld hinterherwerfen sollte.

        Antworten
        • Lieber Heinz, leider ist Ihr Kommentar sehr lang. Ich schalte ihn trotzdem frei. Dabei enthält er noch nicht einmal wirklich wesentlichen Überlegungen (wie das Thema Inflation). Auch bin ich mit den von Ihnen genannten Zahlen und Einschätzungen nicht einverstanden.
          Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

          Antworten
          • Lieber Herr Prof. Walz,

            danke für die Freischaltung meines Kommentars. Natürlich kann man in einer Kommentarspalte wie dieser keine 360°-Betrachtung eines zugegebenermaßen eher komplexen Themas wie das der Altersversorgung vornehmen bzw. erwarten. Langfristig gesehen ist auch für den reinen Kaufkrafterhalt (nach Berücksichtigung von Inflation und Steuern) der Anlageweg über die globalen Kapitalmärkte aus meiner Sicht für jegliche Altersvorsorge am vielversprechendsten und risikoärmsten. Ein rein umlagefinanziertes System wie das der GRV profitiert hier nur indirekt von den nationalen(!) Produktivitätssteigerungen der Arbeitnehmern durch die Kopplung des Rentenwertes an die durchschnittlichen (beitragspflichtigen) Bruttolöhne (wobei entsprechende Lohnerhöhungen erst einmal von den Gewerkschaften/von AN-Seite her durchgesetzt werden müssen) – und ist im Vergleich zu einem globalen Anlageansatz an den Kapitalmärkten hinsichtlich der globalen Produktivitätssteigerungen wesentlich schlechter diversifiziert. Selbst wenn man Vorbehalte gegenüber einem kapitalgedeckten System hat (die in Deutschland auf politischer Ebene wohl besonders stark ausgeprägt sind), sollte man diese Vorteile anerkennen können. Diese fachliche Diskussion ist in Deutschland aber eigentlich ihre Zeit nicht wert, da das System GRV mit den handelnden politischen Personen nicht reformierbar ist. Das heißt wir werden in den kommenden Jahren/Jahrzehnten wie bereits in den letzten Jahren weiterhin Symptombekämpfung mit den oben geschilderten Folgen sehen. Am bedrückendsten aus meiner Sicht ist dabei die Unehrlichkeit der Politik, da viele Menschen auf ein gewisses Versorgungsniveau der GRV im Rentenalter angewiesen sein werden. Wenn Sie mit den genannten Zahlen nicht einverstanden sind, steht es Ihnen selbstverständlich frei, aus Ihrer Sicht korrekte Zahlen zu veröffentlichen. Ansonsten steht es den Leserinnen und Lesern des Blogs frei, diese öffentlich zugänglichen Zahlen entsprechend selbst nachzuvollziehen.

          • Lieber Heinz, von mehreren Übel wähle das Kleinste.

            Sie halten sehr negative Zukunftsszenarien für wahrscheinlich, was ich akzeptiere.
            Und dass für Menschen mit höherem Vermögen und abgesicherter Grundversorgung breit streuende Aktien-ETFs eine wertvolle zusätzliche passive Einkommensquelle darstellen, ist zwischen uns auch völlig unstrittig.

            Nur gibt es eben Menschen, die in Sorge vor dem Langlebigkeitsrisiko ein höheres monatlich sicheres Einkommen wünschen und daher Ihre kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen nicht auszahlen lassen (Ablaufleistung), sondern verrenten lassen. Ebenso erwerben sehr viele Mitbürger aus gleichen Motiven Sofortrenten. Und ein großer Teil dieser Menschen würde mit dem Erwerb von Rentenpunkten erheblich besser fahren – gerade auch in Hinblick auf Inflation.
            Denn die Rentenfaktoren der Versicherer sind – gelinde gesagt – viel zu klein. Und die Rentenzahlungen bleiben konstant und werden damit real immer weniger wert. Diesen Aspekt scheinen Sie völlig zu übersehen.

            Im Ergebnis vertraue ich der Deutschen Rente also noch immer mehr als den privaten Versicherern. Und die bisherigen Erfahrungen – zumindest seit Ende des 2. Weltkriegs geben mir dabei Recht. Wetten auf die Zukunft möchte ich nicht eingehen und bitte um Ihr Verständnis, wenn ich unser aufwendiges Zwiegespräch aus zeitlichen Gründen nun nicht mehr fortsetzen werde.

            Herzlich und mit allem Respekt, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

          • Hallo zusammen,

            auf die Schnelle mache ich noch auf einen zusätzlichen Aspekt beim „Kauf von Rentenpunkten“ aufmerksam. Einhergehend etwa mit einer durch den Arbeitgeber zu zahlenden steuerpflichtigen Abfindung wird diese insofern quasi steuerpriviligiert, wenn der Arbeitgeber die Abfindung ganz oder teilweise zum Kauf von Rentenpunkten für den Arbeitnehmer in der GRV nutzt. Diese Summe ist dann nur zur Hälfte steuerpflichtig.

            Vorstehendes ist etwas verkürzt dargestellt im Kern ist es aber so. Ich habe das vor einigen Jahren genauso gemacht.

            Beste Grüße
            Dixie

  12. Hallo Herr Walz,
    vielen Dank für den interessanten Artikel.
    Ich möchte nur noch ergänzen, dass zu dem „gekauften“ Rentenpunkt bzw. zu der beantragten (Alters-) Rente auch noch ein Zuschuss zur PKV in Höhe von 7,95% von der GRV geleistet wird.
    Hierdurch wird es insbesondere für freiwillige und PKV-versicherte Selbständige interessant über eine „Investition“ nachzudenken.

    Antworten
  13. Lieber Herr Professor Walz,

    zunächst einmal möchte ich mich ausdrücklich für Ihre Arbeit und Ihre wirklich wertvollen Beiträge bedanken, welche ich wöchentlich mit ihrem Erscheinen aufmerksam verfolge.

    Ich (38) bin hauptberuflich selbständig (auch im Sinne der KV/PV). Nebenberuflich übe ich einen sozialversicherungspflichtigen Job aus, durch welchen entsprechend (kaum nennenswerte) Beiträge in die GRV fließen. Hieraus ergibt sich folgende Problematik:

    – Aufgrund der bestehenden Rentenversicherungspflicht im Nebenjob kann ich mich (laut Rentenversicherung) nicht zusätzlich freiwillig in der GRV versichern, wie ich es als Selbständiger ohne Nebenjob könnte. Meine Beitragseinzahlungen sind somit auf die Pflichtabgaben aus dem Nebenjob limitiert; Das Einzahlen freiwilliger (angemessener) Beiträge ist nicht möglich.
    – Aufgrund der Tatsache, dass ich das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht habe, kann ich jedoch auch keine Rentenpunkte kaufen.

    Gibt es Möglichkeiten, dennoch zusätzlich in die GRV einzuzahlen, um meinem (höheren) Einkommen aus selbständiger Arbeit gerecht zu werden oder bleibt mir in dieser Situation (neben dem Investment in ETFs, Fonds, etc.) als sichere Säule fürs Alter nur, den Rürup-Vertrag der privaten Versicherungswirtschaft zu bedienen?

    Über Ihren Rat würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße
    Tim Hartmann

    Antworten
    • Lieber Tim Hartmann, herzlichen Dank für Ihre anerkennenden Worte.
      Da ich nicht berate und ich mit den Details freiwilliger Einzahlungsmöglichkeiten in Ihrer Lage und Ihrem (jugendlichen 😊) Alter mich nicht ausreichend auskenne, schalte ich den Kommentar frei – und hoffe, dass ein mitlesender Renten- oder Versicherungsberater hierzu noch einen Rückkommentar gibt.

      Zwei allgemeine Hinweise, die Ihnen trotzdem weiter helfen werden:

      1. – In Ihrem Alter ist ein Ansparprozess aus versteuertem Einkommen in einen oder wenige kostengünstige und breit streuende ETF(s) eine kaum zu schlagende Lösung. Nur in seltenen Fällen und bei wirklich extrem kostengünstigen Anbietern kommt eine ETF-Fondspolice (also der Versicherungsmantel um Ihren ETF-Sparprozess) einigermaßen in die Nähe, da die steuerlichen Vorteile des Versicherungsmantels meist die Kostennachteile nicht aufwiegen.

      Vom Abschluss eines Rürup-Vertrags muss ich Ihnen eindeutig abraten. Die Gründe (viel zu hohe Kosten, Kundenfesselung, katastrophal kleine Rentenfaktoren bei gleichzeitigem Verrentungszwang etc. ) hierfür habe ich an anderer Stelle mehrfach erläutert, am humorvollsten jedoch hier:
      https://www.youtube.com/watch?v=727EWAY4xuk

      Herzliche Grüße und weiterhin alles Gute, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
    • Zu: „Gibt es Möglichkeiten, dennoch zusätzlich in die GRV einzuzahlen …?“
      Eine Möglichkeit für versorgungsausgleichspflichtig Geschiedene: nach § 187 SGB VI kann man den Versorgungsausgleich „wieder auffüllen“. Das geht ohne Antrag, man muss nur die IBAN seiner Rentenversicherung kennen. Der Verwendungszweck sollte die eigene Versichertennummer und das Stichwort „Par. 187 SGB VI“ enthalten.
      Ich habe so am 20.8.2020 10k nachgezahlt, am 14.9.2020 wurde die Bescheinigung (wichtig fürs Finanzamt!) ausgestellt mit der Anmerkung, dass dafür 1.3258 Entgeltpunkte gutgeschrieben wurden. Ab dem Folgemonat erhöhte sich meine Rente entsprechend.

      Antworten
      • Danke, lieber Richard Suchenwirth, für Ihre wertvolle Ergänzung.
        Das nennt man „peer-to-peer-learning“ 😉
        Wenn BlogleserInnen sich gegenseitig mit Details weiterhelfen, die ich nicht kenne, stehe ich immer lächelnd am Rande und applaudiere!
        Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

        Antworten
    • …ein Blogleser hat weiter unten noch folgendes ergänzt:
      @Tim Hartmann
      Die GRV hat 1999 das Alter für die Anrechnung einer schulischen Ausbildung vom 16. auf das 17. Lebensjahr hochgesetzt. Diese Zeit lässt sich noch bis zum 45. Lebensjahr mit freiwilligen Beiträgen „auffüllen“, siehe Link zur GRV (falls Hr. Walz das zulässt, sonst einfach nach „drv Anrechnung Schulzeit 16“ googeln) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Azubis-Studierende-und-Berufseinsteiger/Schueler/schueler_node.html

      Antworten
  14. Hallo Hr Walz,
    was meinen Sie (oder Rentenberater) zu dieser Argumentationsfolge:
    1) Produktivitaetszuwaechse in D in der Vergangenheit (~0,5%pa real) fuehren zum (gerade noch) positiven Blick auf die Rentenzahlungen auch in der Zukunft
    2) dies ist eine Schoenwetter-Annahme. Mit einem Federstrich koennte in schwierigen Zeiten eine gewisse Entkoppelung von den Lohnsteigerungen stattfinden und Renten weniger stark steigen als die Inflation
    3) die gesellsch. Produktivitaet in D koennte dauerhaft sinken (wegen akuter Energiepolitik, Zuwanderungspolitik, Steuern/Abgaben/Buerokratie/Vorschriftendickicht)
    4) Demographie: es wird eher eine Mangelverwaltung geben, weil wenige Junge viele Alte unterhalten muessen
    5) Der PREIS ist zwar gerade geringer fuer Rentenpunkte, vielleicht ist aber auch der WERT (Annahme auf Rueckzahlung in der Zukunft) ebenfalls gesunken?
    6) (zu) hohe Renten werden spaeter eher der Steuerprogression anheim fallen als niedrige/mittlere Renten. Bzw Daempfungsfaktoren fuer hohe Renten/Pensionen (bei zukuenftigen Rentenerhoehungen zum Inflationsausgleich) werden ins Spiel kommen, wenn es knapp wird?

    Hier noch ein Bild dazu: Es gibt heuer besonders guenstige Anteile am Mehrfamilienmietshaus in der Nachbarschaft. Vielen scheint es im histor. Vgl. guenstig und sie wollen investieren.
    Die Mieter dort sind unkuendbar, leider haben einige schon keine Arbeit mehr, andere sind dauerhaft krank, wieder andere unverschuldet arbeitsunfaehig. Die Hausverwaltung investiert wenig, aber schraubt die Kosten hoch, mit unnoetigen Poestchen und Dienstleistungen sowie unrentablen Daemmmassnahmen. Es droht zudem mittelfristig Mietausfall.
    Wie sieht es nun mit der Investition aus, ist sie eher gut oder schlecht? Sind die momentanen Anteile jetzt guenstig oder teuer zu bewerten?

    Ich finde, es kommt darauf an: wer wenige Rentenpunkte hat, soll jetzt ruhig welche zukaufen. Wer bereits viele hat und va mit Rentenzahlungen seinen Ruhestand bestreiten will, sollte trotz guenstigem Angebot zusaetzlicher RPs lieber sein Geld weltweit-streuen (Aktien-ETFs), um damit sein Klumpenrisiko in D abzumildern.

    Was meinen Sie?

    LG Joerg

    Antworten
    • Lieber Joerg, herzlichen Dank für Ihren Kommentar.

      Ihre Sorgen und Einwände kann ich gut akzeptieren. Und da weder Sie noch ich in die Zukunft schauen können, darf natürlich jeder nach seiner eigenen Einschätzung vorsorgen.

      Wie in meinem zweiten Video erklärt, ist es auch eine Typfrage, ob jemand hohen Wert auf eine sichere Rentenzahlung legt oder lieber inflationssicher im Sachvermögen (z.B. Aktien-ETF) anspart, um im Alter hieraus durch Dividenden und Entnahmen sein Zusatzeinkommen selbst zu generieren.

      Jedoch sollten Sie den aktuell günstigen Preis zum Erwerb von Rentenpunkten nicht als „Ausverkaufssignal“ interpretieren. Denn die Gründe sind ja durch die Berechnungsgrundlagen der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehbar.

      Und selbst, wenn die Rentensteigerungen in Zukunft geringer als in den letzten 30 Jahren ausfallen würden, bestände immer noch ein großer positiver Abstand zu Renten aus privaten Lebensversicherungen. Denn diese haben sehr schlechte (=kleine) Rentenfaktoren und meist überhaupt keinen Inflationsausgleich/keine Dynamik.

      Mit Ihrer sehr sachlichen und differenzierten Schlussempfehlung bin ich vollkommen einverstanden und je jünger unsere BlogleserInnen sind, desto relativ vorteilhafter ist die Eigenvorsorge über ETF-Sparplan.

      Nur vor dem Abschluss eines Rürup-Vertrags als Alternative zur Aufstockung der gesetzlichen Rente durch freiwillig Einzahlungen rate ich strikt ab. Das wird – wenn man Wunder ausschließt – regelmäßig ein Minusgeschäft sein. Dazu braucht man auch keine Glaskugel 😉

      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
Einen Kommentar schreiben

Hier können Sie einen Kommentar abgeben. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht angezeigt. Kommentare werden vom Blogbetreiber geprüft und dann freigeschaltet. Das geschieht möglichst innerhalb von 24h. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich der Blogbetreiber vorbehält, Kommentare zu kürzen und Anbieternennungen sowie Links zu entfernen und bei Unsachlichkeit und mangelnder kommunikativer Etikette anonyme Kommentare nicht freischaltet, vielen Dank.

Schreiben Sie einen Kommentar

Prof. Dr. Hartmut Walz
Newsletter