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Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag
Wünschen darf man ja

Trotz unserer schnelllebigen Zeit habe ich mich durch den jüngst veröffentlichten 177-seitigen Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP gearbeitet.

Der Koalitionsvertrag trägt den Titel:  Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Den Koalitionsvertrag können Sie hier einsehen. Mir ist vollkommen klar, dass es dort viele Aussagen zu anderen wichtigen Themen jenseits des Verbraucherschutzes bei Finanz- und Vorsorgedienstleistungen gibt.

Mit Bezug zu den Themen dieses Finanzblogs habe ich Ihnen jedoch nachfolgend nur das zusammengefasst, was allein hierzu im Koalitionsvertrag steht. Schauen wir mal:

 

Altersvorsorge und Geldanlage

Die gesetzliche Rente soll stabilisiert und ausgebaut werden (vgl. S. 72ff.) Neu in die Selbständigkeit

Eintretende sollen mit einzahlen, es sei denn, sie haben eine andere Form der Altersvorsorge (vgl. S. 75). Ähm – von Beamten steht da nichts – warum eigentlich nicht?

Die gesetzliche Rente soll teilweise kapitalgedeckt werden (Einstieg in die Aktienrente). Dafür ist ein „dauerhafter Fonds“ geplant, der „von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet“ wird und global anlegen soll. 10 Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln sollen bereits 2022 als Kapitalstock dafür zur Verfügung gestellt werden.

„Die Rentenversicherung soll künftig in dem Aktienfonds auch ihre Reserven anlegen können. So könnte das gesetzliche Rentensystem langfristig von den Renditen am Kapitalmarkt profitieren. Diese Form des Einstiegs in die Aktienrente ist quasi eine Verschmelzung der Vorschläge von FDP und den Grünen, die einen grünen Bürgerfonds einführen wollten.“, so die Einschätzung von ZEIT online.

Die betriebliche Altersversorgung soll gestärkt werden. Ausdrücklich sind hier erwähnt, dass „Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen“ zugelassen und das sog. Sozialpartnermodell umgesetzt werden sollen.

Die private Altersvorsorge soll grundlegend reformiert werden. Das klingt dann so: „Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte  mit  höheren  Renditen  als  Riester  prüfen.  Eine  Förderung  soll  Anreize  für  untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für laufende Riester-Verträge.“ (vgl. insgesamt Seiten 72, 73)

Nun werden wir sehen, ob noch weitere vier Jahre ins Land gehen – oder tatsächlich etwas geschieht.

 

Was sonst noch so zu finden ist:

Das Rentensplitting ist auch für unverheiratete Paare vorgesehen (vgl. S. 74). Der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben soll bereits ab 2023 erfolgen. Eine Vollbesteuerung der Renten soll erst ab 2060 erreicht werden.

Der Sparerpauschbetrag soll zum 1.Januar 2023 auf 1.000 Euro erhöht werden. (vgl. S. 165)

 

Verbraucherschutz

Die Finanzierung der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) soll „entsprechend dem gestiegenen Bedarf“ angepasst werden, insbesondere auch mit Blick auf die kollektive Rechtsdurchsetzung (vgl. S. 112).           

Der finanzielle Verbraucherschutz soll gestärkt werden. Erwähnt sind hier explizit Regelungen für Verbraucherkredite und Vorfälligkeitsentschädigungen, der Ausbau der Schuldner-  und  Insolvenzberatung, der faire  Zugang  zu einem Basiskonto sowie die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen. Bei der Restschuldversicherung sollen die Kreditvergabe und der Verkauf der Restschuldversicherung Versicherungsvertrag und Kreditvertrag zeitlich entkoppelt werden.

Und nein, ein Provisionsverbot ist nirgends erwähnt. Sah es doch kürzlich noch so aus, als stünde eine koalitionspartnerschaftliche Einigung des Provisionsverbotes unmittelbar bevor.

 

Sustainable Finance, Nachhaltigkeit bei der Geldanlage

Zur Finanzierung von nachhaltigen öffentlichen Investitionen werden sog. Green Bonds ausgeweitet. (vgl. S. 161). Die angehenden Koalitionspartner wollen sich für europäische Mindestanforderungen im Markt für ESG-Ratings und die verbindliche Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Kreditratings der großen Ratingagenturen einsetzen. (vgl. S. 170)

 

Verschuldung

Unter „Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Finanzen“ erklären die designierten Koalitionspartner in ihrem Vertrag: „Auch im Jahr 2022 werden fortwirkende Pandemiefolgen zu bewältigen sein, die weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel begründen. … Ab 2023 werden wir dann die Verschuldung auf den verfassungsrechtlich von der Schuldenbremse vorgegebenen Spielraum beschränken und die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten.“ (vgl. S. 158)

 

Bankenunion und Finanzmarktregulierung

Die deutsche Bankenlandschaft soll weiter viele kleine und mittlere, lokal verankerte Institute behalten.

FinTechs, InsurTechs, Plattformen und NeoBroker sind explizit als digitale Finanzdienstleister und „Ideengeber“ erwähnt, für die „Deutschland einer der führenden Standorte innerhalb Europas werden“ soll (vgl. S. 172).

Die Bankenunion soll vollendet werden (vgl. S. 168). Gemeint ist damit ein gemeinsamer Markt für Bankdienstleistungen, eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht und – im Krisenfall – Bankenabwicklung. Eine Vollvergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in Europa ist nicht das Ziel.

EU-weite Unterschiede im Insolvenz-, Steuer-, Verbraucherschutz-, Aufsichts- und Gesellschaftsrecht sollen abgebaut werden. Weiter schreiben die Koalitionspartner: „Wir werden bei der Überarbeitung der Finanzmarktregeln MiFID/MiFIR die Markttransparenz stärken, um der Fragmentierung des europäischen Wertpapierhandels entgegenzuwirken.“ (vgl. S. 168)

Und weiter: „Wir werden eine Evaluation der Wirksamkeit von Finanzregulierung im Hinblick auf Proportionalität, Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Bürokratie vornehmen. … „Schattenbanken“ sollen angemessen reguliert und beaufsichtigt werden. (vgl. 169)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll weiter reformiert werden. Auf deren Webseite soll ein Vergleich für Kontoentgelte eingerichtet werden. (vgl. S. 169)

„Den Prozess zur Einführung eines digitalen Euro als Ergänzung zum Bargeld, der als gesetzliches Zahlungsmittel in Europa für alle zugänglich und allgemein einsetzbar ist“, wollen die angehenden Koalitionspartner ebenso „konstruktiv begleiten“ (vgl. S. 172).

 

Versicherungen

Hier zitierte ich einfach mal den überschaubaren Absatz im Koalitionsvertrag:

„Bei der Überprüfung von Solvency II werden wir darauf achten, dass der europäische Versicherungsmarkt gestärkt und die Stabilität der Versicherungen noch besser gewährleistet wird, unter anderem indem Klimarisiken angemessen berücksichtigt werden. Wir wollen strikt evidenzbasierte und risikoorientierte Kapitalanforderungen. In diesem Rahmen müssen auch die Bedingungen für langfristige Investitionen von Kapitalsammelstellen verbessert werden…“ (vgl. S. 172)

 

Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche

Abschließend möchte ich noch ein paar Sätze aus dem Koalitionsvertrag zu den Themen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche zitieren, die hoffen lassen:

„Das strategische Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche werden wir im Bundesfinanzministerium organisatorisch und personell stärken, und dabei auch Zoll, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU) stärken. … Deutschland wird beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung eine Vorreiterrolle einnehmen. … Aufbauend auf den Maßnahmen der letzten Legislaturperiode werden wir alles dafür tun, missbräuchliche Dividendenarbitragegeschäfte zu unterbinden. … Wir werden dafür sorgen, dass erlittene Steuerschäden konsequent zurückgefordert und eingezogen werden.

Speziell zur Bekämpfung von Geldwäsche enthält der Koalitionsvertrag ab Seite 170 noch einmal umfängliche Aussagen.

 

Bundeskanzler

Der neue Bundeskanzler soll dann in der Woche ab 6. Dezember gewählt werden. Auf Seite 176 des Koalitionsvertrages steht: „Die SPD stellt den Bundeskanzler. … Bündnis 90 / Die Grünen stellen die Stellvertreterin oder den Stellvertreter des Bundeskanzlers… “.

 

Liebe LeserInnen, damit soll Ihnen ein prägnanter Einblick in das Koalitionspapier ohne jegliche Bewertung gewährt werden. Denn diese würde den Rahmen sprengen und steht mir nicht zu…  😉 

Nun schauen wir, ob diese Erklärungen in die Tat umgesetzt werden.
Bleiben Sie gesund und frohgemut.

Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!

Erschienen am 26. November 2021.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.

12 Gedanken zu „Koalitionsvertrag“

  1. Hallo Hartmut,
    ich habe den Koalitionsvertrag auch nach Bankthemen analysiert und ich bin nicht so hoffnungsvoll wie Du. Wie Du selbst in Bezug auf die Aktienrente zitierst, ist eine Lösung vorgesehen, die
    „von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet“
    wird.
    Da bin ich mir sicher, dass diese Stelle eine neue Behörde wird, die mit Bürokratie und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Gelebte Politik und schlanke Organisation beißen sich.
    Diese Stelle braucht es meiner Meinung nicht, denn es gibt schon einen kostengünstigen Ansatz: Ein Welt-ETF.

    Auch findet sich an keiner Stelle des Vertrages ein Hinweis auf eine beabsichtige Förderung der Honorarberatung, wie es von einer Partei gefordert wurde. Da hat die Lobbyarbeit der Finanzbranche im Vorfeld gut gearbeitet.

    Antworten
  2. Mein Gedanke zum Punkt Altersvorsorge begann mit einem Zitat aus dem Wochenbericht Nr. 4 diesen Jahres des DIW Berlin:

    Zitat Anfang
    „Vor 20 Jahren wurde mit der Rentenreform 2001 ein Paradigmenwechsel in der deutschen Alterssicherungspolitik eingeleitet und die Lohnersatzfunktion der gesetzlichen Rentenversicherung relativiert. Durch die Einführung verschiedener Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel sank das Verhältnis zwischen gesetzlichen Renten und Löhnen. Das sinkende Rentenniveau sollte durch zusätzliche private und betriebliche Vorsorge mindestens ausgeglichen werden. “
    Zitat Ende

    Zeitgleich hat man vor 20 Jahren die monetäre Lücke die ein Absenken des Rentenniveaus mit sich brachte der Finanzindustrie zum Fraß vorgeworfen. Die Ergebnisse und massiv negativen Entwicklungen dieses „das schleift sich dann schon irgendwie ein“-Konzeptes sind bekannt und wurden mehrfach benannt und untermauert. Ich will mir lieber nicht vorstellen wieviel monetäre Lebensleistung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch die diesbezüglichen Fehlkonstellationen dadurch unwiederbringlich verloren gegangen ist. Während andere Nationen bei dem Thema seinerzeit schon in positivem Sinne deutlich weiter und „Lindy“ erprobt waren, wurde in Deutschland das Rad – warum auch immer – eben irgendwie neu erfunden.

    Vor dem Hintergrund von 20 Jahre laufen lassen vs. 4 Jahre Absichtserklärung die überdies mit einem „soll“ statt einem „wird“ daherkommt, lassen mich im Augenblick massiv daran zweifeln, das wir hier einen ernsthaften, erneuten „Paradigmenwechsel in der deutschen Alterssicherungspolitik“ erleben werden.

    Freundliche Grüße
    Philipp Hansert

    Antworten
  3. Lieber Herr Prof. Walz,

    die Pension ist sicherlich einer der größten Vorteil der Beamtenschaft gegenüber Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft. Würde die Politik diesen Vorteil einfach wegfallen lassen, würden noch mehr hochqualifizierte Menschen Richtung freie Wirtschaft abwandern. Dessen ist sich die Politik natürlich bewusst – hinzu kommt die gute Lobbyarbeit des Deutschen Beamtenbunds. Am Ende ist die Politik darauf angewiesen, dass die Verwaltung des Landes durch die Beamten am Laufen gehalten wird. Auch wenn man den Status Quo in Deutschland dahingehend heute schon in Frage stellen kann, hat die Politik sicherlich kein Interesse daran, die Situation durch den Einbezug der Beamtenschaft in die gesetzliche Rentenkasse weiter zu verschlechtern. Alle diese Punkte führen zu dem wenig überraschenden Ergebnis in dem diesjährigen Koalitionsvertrag.

    Antworten
    • Lieber Heinz, daanke für Ihre Analyse.

      Ja – auch von meinen KollegInnen höre ich oft, dass die gute Altersversorgung der Beamten eine mehr als angebrachte Kompensation der niedrigeren Besoldung des öffentlichen Dienstes im Vergleich zur freien Wirtschaft sei.
      Es ist immer eine Frage der Bewertung und des gewählten Vergleichsmaßstabe.
      Mehr kann ich als Betroffener hierzu nicht sagen 😉

      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
      • Lieber Herr Prof. Walz,

        so kommen Sie und Ihre Kolleg:innen wenigstens nicht in die Versuchung, Ihr komplettes Einkommen in jungen Jahren zu verkonsumieren.
        Wobei ich im Öffentlichen Dienst sowieso eher die konservativeren Anlegertypen erwarten würde.

        Altersarmut im Bereich der Beamtenschaft werden wir wohl nie in Deutschland erleben. Millionen von Altersrentern in der GRV wären bereits froh über eine auch nur ansatzweise vergleichbare Versorgung im Alter. Diese Kluft in der Altersversorgung wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Auch weil nur einige Hochqualifizierte in den Genuss der höherer Verdienste in der freien Wirtschaft kommen, aber längst nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

        Antworten
        • Lieber Heinz, ich habe mich ja selbst darüber kritisch geäußert, dass die Beamten nicht in die gesetzliche Rente einbezogen werden. Andererseits besteht eben eine Verbindung zwischen besserer Altersversorgung einerseits und geringerer Entlohnung von Beamten andererseits. Eine verkürzte Kritik nur eines Teilbereiches ist populistisch und hilft uns nicht weiter 😉
          Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

          Antworten
  4. Hallo Herr Walz,

    bei der Rentenversicherung steht übrigens weder etwas von Beamten, wie Sie richtig anmerken, noch von Abgeordneten. Das fängt somit gut an. Also gut mit dem schlechten Beispiel, mit dem die neue Regierung vorangeht.

    Herzliche Güße
    Raimund Gebhardt

    Antworten
    • Lieber Raimund Gebhardt, das ist nun aber doch sehr kritisch… 😉
      Man kann ja zumindest mal irgendwo anfangen, oder?
      Herzlich-launige Grüße! Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  5. Sehr geehrter Herr Walz,

    Vielen Dank für die Zusammenstellung der wichtigsten Punkte des Koaliitionsvertrages. Ich finde es äußerst bedauerlich, dass der Freibetrag (Sparerpauschbetrag) erst in knapp 2 jahren und nur auf 1000 eur erhöht wird. Das wäre eigentlich schon längst überfällig… ich kann mir außerdem gut vorstellen, dass die Aktienrente einen überteuerten aktiven Ansatz wählt und einen simplen all world etf underperformt.

    Mit freundlichen Grüßen in den Tag & weiter so 🙂
    Laura

    Antworten
    • Laura l., die Anhebung des Sparerfreibetrages gleicht nicht einmal den in den letzten Jahren eingetretenen Inflationsschaden aus – da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.

      Wegen der Aktienrente bin ich ein wenig optimistischer. Ich denke, dass das Kostenbewusstsein weiter Bevölkerungsteile nach all dem Ärger mit Riester & Co. so angewachsen ist, dass hier eine „schlankere“ Lösung gesucht und auch gefunden werden wird.

      Wie gesagt, wünschen kann man ja 😉
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
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Prof. Dr. Hartmut Walz
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