Liste: §34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater

Bauspar-Vorausdarlehen

Bauspar-Vorausdarlehen neugierig bleiben nächste Woche folgt Teil2

Bauspar-Vorausdarlehen sind eine Koppelung eines tilgungsfreien Sofortdarlehens mit dem Abschluss eines Bausparvertrages, der das Sofortdarlehen später ablösen soll.

Bausparen – lieber nicht immer dem „Berater“ vertrauen

verraten statt beraten Rechtsanwalt Andreas Mayer Bausparen – lieber nicht immer dem „Berater“ vertrauen

Bausparen – was die Regelsparrate für Sie bedeuten kann. Achtung: Kündigung!

Bausparkassen profitieren vom Irrtum ihrer Kunden

Die Bausparkasse lebt vom Irrtum. Hoffentlich nicht von Ihrem Irrtum...

Es ist eine ernüchternde Erkenntnis: Bausparen lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Die Bausparkasse lebt vom Irrtum ihrer Kunden.

Prof. Dr. Hartmut Walz
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