GASTBEITRAG CHRISTOPH HOMMEL, KÖLN
Trotz 15% AG-Zuschuss – Betriebliche Altersvorsorge (bAV) rechnet sich nicht!
Mit Start 2019 traten die Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes bezüglich des Pflichtzuschusses in Kraft. Hier eine kurze persönliche Einschätzung von Christoph Hommel zu dem Gesetz mit dem langen Namen.
Ab Januar 2019 muss der Arbeitgeber den neu geschlossenen bAV-Vertrag seines Arbeitnehmers mit bis zu 15% bezuschussen. Bestehende Verträge müssen ab Januar 2022 ebenfalls mit bis zu 15% vom Arbeitgeber bezuschusst werden.
In meinem Beratungsalltag als Altersvorsorgeberater bei der Verbraucherzentrale NRW stelle ich regelmäßig fest, dass viele Verbraucher davon ausgehen, dass sich ein bAV-Vertrag wirtschaftlich lohnt, da er ja entsprechend gefördert wird.
Das ist allerdings in den allermeisten Fällen ein Trugschluss.
Das viele Sparer die bAV für eine attraktive Altersvorsorge halten, erklärt sich dadurch, dass meistens nur die Einzahlphase erläutert wird, in der tatsächlich Steuern und Sozialabgaben gespart werden und neuerdings die o.g. Bezuschussung durch den Arbeitgeber verpflichtend sein kann.
Worüber man nicht so häufig informiert wird, ist die Auszahlphase. Diese genauer zu betrachten ist allerdings mindestens genauso wichtig!
Neben den dann zu zahlenden Steuern (die insbesondere bei einer Einmalauszahlung der bAV teilweise höher ausfallen, als zuvor in der Einzahlphase gespart) müssen nachträglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die bAV abgeführt werden.
Da man in der Rentenphase keinen Arbeitgeber mehr hat, muss nicht nur der Arbeitnehmerbeitrag, sondern auch der Arbeitgeberbeitrag bezahlt werden. Eine Ausnahme stellen hier nur privat Krankenversicherte und sozialversicherungsfreie „Kleinbetragsrenten“ dar.
Zudem fällt aufgrund der Entgeltumwandlung auch die gesetzliche Rente geringer aus, da durch die gesparten Sozialabgaben weniger in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde.
Ein typisches Beispiel
In Zahlen bedeutet das, dass eine 35-Jährige, die 32 Jahre 100 Euro (inkl. 15% Arbeitgeber- Zuschuss) in einen bAV-Vertrag einzahlt, mit 67 Jahren monatlich ca. 18 Euro weniger Nettorente bekommt.
Hinzu kommen Abschluss- und Verwaltungskosten, die je nach Vertrag variieren können, aber i.d.R. zu signifikanten Renditeeinbußen führen.
Stichwort Langlebigkeitsrisiko
Befürworter der bAV und sonstiger privater Altersvorsorgeprodukte argumentieren häufig, dass die Produkte zur privaten Altersvorsorge das Langlebigkeitsrisiko absichern. Dieses Argument ist sicherlich nicht falsch.
Allerdings sollte dabei stets hinterfragt werden, wie alt man werden muss, dass sich die bAV rechnet. Nicht selten liegt dieses „Break-Even-Alter“ bei 90+, so dass man sich zumindest die Frage stellen muss, ob eine Besparung einer Alternativanlage nicht zielführender für die private Altersvorsorge ist.
bAV-Rechentool:
Vorteile in der Einzahlphase und die Nachteile in der Auszahlphase
Um die Vorteile in der Einzahlphase und die Nachteile in der Auszahlphase einer bAV ökonomisch bewerten zu können, habe ich gemeinsam mit einem Freund ein Rechentool entwickelt.
Die Ergebnisse sind erschreckend und zeigen deutlich, dass sich eine bAV nur in ganz wenigen Fällen tatsächlich lohnt.
Um jedem die Möglichkeit zu geben, die Sinnhaftigkeit seiner bAV zu überprüfen, bieten wir auf der Seite https://www.altersvorsorgevergleich.org/betriebliche-altersvorsorge-bav/ eine individuelle und kostenfreie Analyse für diverse bAV-Formen an.
In diesem Sinne empfehle ich jedem, sich sehr intensiv mit dem Thema Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Es ist zu wichtig, um sich diesbezüglich auf andere zu verlassen – die an den abgeschlossenen Produkten profitieren,
Übrigens:
Sollten Sie bereits einen bAV-Vertrag haben, erhalten Sie gegebenenfalls den Pflichtzuschuss ab 2022. Prüfen Sie dann, ob es eventuell Sinn macht, den Bruttobeitrag gleich zu lassen und den Eigenanteil zu reduzieren, da der Zuschuss aufgrund des niedrigen Zinsniveaus möglicherweise mit zu schlechteren Konditionen „verzinst“ wird.
Mit besten Grüßen,
Christoph Hommel
Liebe LeserInnen, in das o.g. Rechentool sind umfänglich Daten einzugeben. Die Betreiber des Rechentools haben mir versichert, kein Geld mit dem Tool und den erhobenen Daten zu generieren. Aber bitte entscheiden Sie selbst, ob und wie Sie Ihre Daten ein- und weitergeben.
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
Erschienen am 15. März 2019.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.
Sehr geehrter Herr Professor Walz,
Ich habe eine konkrete Frage zur BAV. Ich arbeite seit 1 Jahr und ein paar Monaten in Deutschland. Von meinem 41. Jahr. Ich habe vorher nicht in Deutschland gearbeitet. Das bedeutet, dass ich seit 1 Jahr und 4 Monaten angefangen habe, Steuern und Rentenbeiträge zu zahlen. Mein Arbeitgeber zahlt 15% des BAV und ich würde den Rest bezahlen. Konkret wäre meine Frage, ob es sich für jemanden wie in meinem Fall lohnt, die BAV zusammen mit dem, was für die staatliche Rente für die nächsten 25 Jahre gezahlt wird, zusätzlich einzuzahlen, oder ob es eine bessere Lösung gibt, die Sie vielleicht vorschlagen würden? Vielen Dank für Ihre Beiträge zu diesen Fragen. Nenad Petrovic
Lieber Nenad Petrovic, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und das Interesse an meinem Input. Aber bitte haben Sie Verständnis, dass ich auf so eine konkrete Frage nicht konkret antworten kann. Ich biete ja keine persönliche Beratung. Ich kann nur die Überschrift des Blogbeitrags von Christoph Hummel ohne Wenn und Aber wiederholen: “Trotz 15% Arbeitgeberzuschuss – Betriebliche Altersvorsorge (bAV) rechnet sich nicht!”.
In meinem kleinen TaschenGuide habe ich ansonsten sehr liebevoll und gut umsetzbar erklärt, was ansonsten Sinn macht 😉
https://oelbermann.buchhandlung.de/shop/article/41492737/hartmut_walz_ihre_finanzen_fest_im_griff.html
Alles Gute für Sie und Ihre Familie.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Lieber Nenad Petrovic, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und das Interesse an meinem Input. Aber bitte haben Sie Verständnis, dass ich auf so eine konkrete Frage nicht konkret antworten kann. Ich biete ja keine persönliche Beratung. Ich kann nur die Überschrift des Blogbeitrags von Christoph Hummel ohne Wenn und Aber wiederholen: “Trotz 15% Arbeitgeberzuschuss – Betriebliche Altersvorsorge (bAV) rechnet sich nicht!”.
In meinem kleinen TaschenGuide habe ich ansonsten sehr liebevoll und gut umsetzbar erklärt, was ansonsten Sinn macht 😉
https://oelbermann.buchhandlung.de/shop/article/41492737/hartmut_walz_ihre_finanzen_fest_im_griff.html
Alles Gute für Sie und Ihre Familie.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!