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Langlebigkeit in der betrieblichen Altersversorgung – Chance oder Risiko?

Langlebigkeit in der betrieblichen Altersversorgung – Chance oder Risiko?
Gastbeitrag Andreas Jakob, Würzburg

Kann es sein, dass gerade die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos eher als Risiko denn als Chance zu sehen ist? Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob denn die Absicherung der Langlebigkeit wirklich zielführend ist.

 

Begriff der Altersversorgung

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) können u.a. Leistungen der „Altersversorgung“ vom Arbeitgeber zugesagt werden. Unter dem Begriff der „Altersversorgung“ kann man jedoch nicht nur die Absicherung einer lebenslangen Rentenzahlung (Risiko der Langlebigkeit) verstehen.

Die Frage, ob denn die Absicherung der Langlebigkeit wirklich zielführend ist, kann nur aus der Betrachtung der individuellen Perspektive und Prioritäten der versorgungsberechtigten Arbeitnehmerinnen beurteilt werden.

Der Begriff der Altersversorgung fordert zunächst lediglich das Erleben eines bestimmten vertraglich vereinbarten Ruhestandsalters (biologisches Alter). Ein vorheriges Versterben führt also dazu, dass die Leistung der Altersversorgung nicht (mehr) erfüllt werden kann.

Welche Leistungsart die Altersversorgung „liefern“ muss, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss lediglich einem Versorgungszweck dienen.

Daher gibt es in der bAV neben der Aufteilung in Geld-/Sach- und Nutzungsleistungen (z.B. verbilligte Wohnung, Strombezug, Bier-/Sektlieferung des Arbeitgebers) die Differenzierung zwischen laufenden und einmaligen Leistungen.

 

Differenzierung zwischen laufenden und einmaligen Leistungen

Unter laufenden Leistungen sind periodische Leistungen (lebenslange Rente, zeitlich befristete Rente, Auszahlplan) gemeint, welche aber auch bei Begrenzung auf eine Höchstlaufzeit (z.B. 10 oder 20 Jahre) höchstrichterlich als Altersleistung der bAV anerkannt wurden.

Unter einmaligen Leistungen (auch Kapitalleistungen) werden in einer Summe oder in mehreren Raten ausgezahlte Leistungen zusammengefasst.

Die Unterscheidung spielt eine wichtige Rolle. Denn noch nicht ausgezahlte Raten sind vererbbar. Während periodische Leistungen nur im Rahmen einer gesondert zugesagten Hinterbliebenenversorgung weiter gewährt werden können.

 

Entscheidung für oder gegen eine bAV

Im Rahmen der Entscheidung für oder gegen eine bAV stellt sich also die Frage, welche Leistungsarten der bAV vom Arbeitgeber angeboten werden und ob die weitere Entscheidung für oder gegen periodische oder einmalige Leistungen überhaupt im Voraus getroffen werden kann.

Ich stehe für ein klares „NEIN“!   

Die individuelle persönliche (Lebens-/Erwerbs-)Biographie eines Arbeitnehmers ist nicht (mehr) konkret vorausplanbar.

Ob Frau oder man im Rentenalter allein stehend oder zusammen lebend, vital oder gesundheitlich angeschlagen, in kleiner Wohnung oder großen Anwesen, in Europa oder anderweitig auf der Welt seinen Lebensabend verbringen wird, kann sich in den letzten Jahren oder sogar erst bei Erreichen des Rentenalters (oder danach!) entscheiden.

 

Flexibilität ist Trumpf

Wie kann folglich Jahrzehnte vorher eine Entscheidung getroffen werden, sich auf eine einzige Leistungsart der bAV festzulegen?

Aus meiner Erfahrung ist dies äußerst schwierig. Und daher sind Angebote von Arbeitgebern besonders attraktiv (aber auch noch seltener), welche eine flexible Entscheidung zur Leistungsgewährung erst im Rentenalter erfordern.

Die Attraktivität der bAV ergibt sich daher nicht unmittelbar aus Renditegesichtspunkten. Sondern aufgrund der Möglichkeit, die Leistungsart auf die individuellen persönlichen Verhältnisse abzustimmen.

Sofern Frau oder man

  • aufgrund durchschnittlichem Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis oder
  • weil dem Rat des Kollegen Detlef Lülsdorf hier im Finanzblog zur freiwilligen Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung gefolgt wurde oder
  • andere periodische Einkommen (z.B. Mieteinnahmen) bestehen,

solide Grundrentenzahlungen sicher hat, muss die Altersversorgung nicht zwingend über zusätzliche lebenslange Renten ausgebaut werden.

Insbesondere im Zeitraum zwischen Rentenbeginn und dem 75.–80. Lebensjahr sind die heutigen und zukünftigen Rentner meist noch in der Lage, aktiv ihr Rentendasein zu genießen (z.B. Reisen und andere Freizeitaktivitäten).

Hierzu benötigen sie  i.d.R. ein Zusatzeinkommen in Form einer weiteren Altersversorgung, welche aber z.B. im Alter jenseits von 80–85 dann meist nicht mehr bzw. nicht mehr in der Höhe benötigt wird.

Es kann jedoch auch die Situation eintreten, dass aufgrund persönlicher oder gesundheitlicher Schicksalsschläge die persönliche Lebenserwartung erheblich verkürzt wurde. So dass eine lebenslange Rentenzahlung keine Priorität mehr haben kann.

Gleichzeitig bestehen Überlegungen, ob die Kinder oder Enkel für Hausbau, Studium o.ä. unterstützt werden sollen. Letztlich rückt auch die Erbfolge in die näheren Überlegungen.

 

Individuelles Fazit

Es ist also das individuelle Fazit zu ziehen, ob und wenn ja wie frühzeitig eine Entscheidung für zusätzliches Renteneinkommen getroffen werden sollte.

Es macht aufgrund der immer seltener in Rentenversicherungstarifen anzutreffenden harten Rentenfaktoren (vgl. verschiedene Beiträge hier im Finanzblog) keinen Sinn mehr, sich für die versicherungsförmige bAV in Form einer lebenslangen Rentenzahlung zu entscheiden, um diese dann später abgezinst zu kapitalisieren.

Sinnvoller wäre es, möglichst lange kapitalmarktorientiert investiert zu bleiben, um dann je nach persönlichem Bedarf die gewünschte Altersleistung flexibel beziehen zu können.

Insofern und insoweit ist die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos eher als Risiko denn als Chance zu sehen.

 

Ausblick

Es wird sich zeitnah zeigen, ob die Versicherer aufgrund der Vorgaben von Solvency II + III und bei weiterem Festhalten an den Sterblichkeitsgewinnen überhaupt in der Lage sein werden, intelligente Produkte zu entwickeln, welche

  • sowohl eine vernünftige Renditeperspektive (maßvolle Kostenstrukturen unterstellt)
  • als auch die notwendige Flexibilität während des Bezugs der Altersleistung ermöglichen.

Gelingt dies nicht, werden die nichtversicherungsförmigen Durchführungswege der bAV unter Berücksichtigung bilanzieller Vorgaben, weiter an Aufwind gewinnen.
         

Profil Gastbeitrag Andreas Jakob

 

Erschienen am 24. September 2021.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.

 

11 Gedanken zu „Langlebigkeit in der betrieblichen Altersversorgung – Chance oder Risiko?“

  1. Auch die Rente ist nicht schwarz/weiß und meine Sicht ist ein „kommt darauf an“:
    1. Die normalen, regelmäßigen Kosten für die Lebenshaltung (Wohnen, Essen, ärztliche Versorgung etc.) sollte durch eine lebenslange Rentenzahlung inkl. Inflationsausgleich abgesichert sein. Ansonsten würde mich eine Angst vor Langlebigkeit zu sehr belasten.
    2. Alle zusätzlichen Ausgaben für Spaß und Hobby werden eher abnehmen. Mit 90 wird man weniger reiselustig sein, wie mit 67.

    Für 2. ist ein kostengünstiges ETF-Depot vermutlich die beste Lösung. Hier darf die Entnahmequote auch gerne merklich höher als 3% (oder schwankend) sein. Im schlechten Fall ist es zweitrangig, ob die Reisekasse bis zum 87. oder 95. Geburtstag gut gefüllt ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden aber auch die Erben noch gut reisen können.

    Für 1. ist es schwieriger. Die GRV ist dafür i.d.R. nicht ausreichend. Wer eine alte bAV/KLV mit hohem, garantierten Rentenfaktor hat, ist vielleicht noch zufrieden. Aktuelle Versicherungsprodukte sind extrem unrentabel, eine freiwillige Einzahlung in die GRV ist meistens günstiger.
    Ein Depot-Entnahmeplan mit einem Restrisiko von 2,6%, dass ich mir irgendwann die Butter nicht mehr leisten kann, ist auch nicht akzeptabel, also müsste die (anfängliche) Entnahme unter 3% sein. Ich binde also sehr viel Kapital.

    Das politische Problem ist doch, dass der Bevölkerungsanteil, der nie zu 2. kommt, stetig wächst. Das ist m.E. die Ursache für die einseitige Förderung von schlechten Versicherungslösungen, Riester o.ä.

    Antworten
  2. Egal ob ich Beiträge zu bAV, Rürup/Basisrente oder Riester lese – vom „legalen Betrug“ – Finanzprodukt Lebensversicherung ganz zu schweigen… ich werde das Gefühl einfach nicht los, dass es nicht eine einzige versicherungsförmige Lösung gibt, die dem Anleger bzw. Sparer eine Realrendite bringt. Eine Nettopolice, genutzt rein als Lagerort für das Steuerprivileg, mal außen vor…

    Antworten
    • Lieber Bernd Fuhrmann, man sagt ja nicht umsonst, dass man eher Aktien von Versicherern haben solle als deren Altersvorsorgeprodukte 😉
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  3. Es gibt übrigens auch heute schon Arbeitgeber, die bei einer bAV auf eine 80%-Garantie setzen im Rahmen einer „BoLZ – beitragsorientierte Leistungszusage“, da kann mit einem guten Produkt und ausreichend Laufzeit eine (ETF-)Aktienfondsquote von gut 50% erreicht werden, auch beim klassischen Sicherungsvermögen findet man da gelegentlich noch 25% Nicht-Festverzinsliche, sodass mindestens 62,5% sehr rentabel angelegt sind, der Rest trägt eben über verzinslichen Anlagen zur Stabilität bei (auch das bei weitem zu höherem Zins als 0%!)

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Dr. Billmeyer,

      vielen Dank für Ihren Beitrag.

      Sie sprechen es an, am Produkt und der ausreichenden Laufzeit hapert es zu häufig. Wichtig ist die Erkenntnis für den Markt,
      dass das Sicherheitsbedürfnis (hinsichtlich Beitragserhaltungsgarantie und Langlebigkeit ) höhere Investitionsquoten „ausbremst“ und damit das Renditepotenzial nicht ausgeschöpft wird.

      Hilreiche wäre in diesem Zusammenhang natürlich auch, das der Gesetzgeber die reine Beitragszusage auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber ermöglicht.

      Beste Grüße

      Andreas Jakob

      Antworten
  4. Vielleicht nochmal eine Klarstellung:

    Ich bin mir bewusst, dass die meisten Direktversicherungen (egal ob bAV oder kLV) konstruktionsbedingt Rohrkrepierer sind. Auch die gesetzlichen Pflichtzuschüsse bei der bAV helfen da den meisten Vertragsnehmern nicht weiter. Hier hilft einfach nur selber rechnen. Durch das Kosntrukt bei meinem AG war es quasi ein no-brainer, dass ich die Beiträge leiste um den vollen AG Zuschuss zu erhalten, aber auch keinen Cent mehr!
    Bei vielen anderen AG sind die Regelungen anders, darum kann ich natürlich nur meine persönliche Situation schildern.

    Dennoch finde ich das Prinzip der 2. Säule gut. Nur anstatt dieser unsäglichen Versicherungsprodukte wäre ein „Deutschlandfonds“ als Anlageprodukt wünschenswert. Einzig bei der Auszahlung bin ich noch unschlüssig. Staatlich garantierter Rentenfaktor von 25, oder einfach freie Verfügung des Geldes mit Renteneintritt. Muss man in dieser Säule die Menschen vor sich selbst schützen, oder dürfen sie ihre Altersvorsorge verprassen, wenn sie nicht mit Geld umgehen können?

    PS: mein Verschlag für eine Rentenreform wäre eine „Basisrente“ in höhe einer „angemessenen Grundsicherung“. Dies sollte der gleiche Betrag wie bei ALGII sein, wobei ich damit nicht unbedingt den derzeitigen Satz meine (Stichwort: angemessen). Dadurch könnte das Eintrittsalter bleiben und die Beiträge ggf. sinken. Und niemand kann sich mehr selbst belügen, dass die Rente schon reichen wird, sondern wird „gezwungen“ sich mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen.
    Die Säulen 2 und 3 müssten dann natürlich von dem Versicherungsmuff befreit werden, um den Menschen eine Chance zu geben, anständig/sinnvoll fürs Alter vorsorgen zu können (Stichwort: „Deutschlandfonds“)

    Antworten
  5. Hallo,
    ein schwieriges Thema und sehr individuell. Laut aktueller Sterbetafel habe ich eine 2,6% Chance 97 oder älter zu werden. Also worauf plane ich den Kapitalverzehr meiner Ersparnisse?

    Vor diesem Hintergrund finde ich (für mich) die bAV mit ihrer garantierten Zahlung so interessant. Damit habe ich (in der Theorie) einen Einkommenssockel unter den ich nicht fallen kann. Und durch die AG Förderung kann ich sogar halbwegs brauchbare Renditen erzielen (wenn ich Glück habe).

    Auf der anderen Seite, ist die „private“ Absicherung mitunter extrem Teuer. Will ich mich gegen alle historischen Eventualitäten am Kapitalmarkt für 40 Jahre absichern, darf ich nur ca. 3% des Kapitals jährlich entnehmen. Bei meinem heutigen Lebensstandart und etwas Inflation, wird es mit weniger als 2Mio € relativ eng, das nur aus dem Ersparten (und investierten!) Geld zu erreichen. Hier sind meiner Meinung nach Lebenslange Zahlungsströme extrem viel Wert, weil sie eine etwas aggressivere Entnahme insbesondere in „jungen“ Rentenjahren ermöglichen um dann das Leben zu genießen. Auf der anderen Seite ist eben genau in diesen Jahren das Risiko am höchsten durch ungünstige Marktentwicklung zu viel Geld zu entnehmen und so das Depot zu schnell aufzubrauchen.

    Antworten
    • Hallo Herr Jakob, vielen Dank für den Beitrag und Ihre persönliche Einschätzung.

      Hallo Timo, wie Sie schreiben und schlussfolgern scheint die bAV im ersten Moment eine einfache und interessante Lösung zu sein. Die Entscheidung sollte jeder nach intenvisver Beschäftigung mit dem Thema selbst treffen. Ihre Ausführungen möchte um einige wichtige Aspekte ergänzen;

      Aspekte für die bAV: in der Bewirtschaftung handelt es sich um kein günstiges Produkt. So wird meist eine Versicherungsgesellschaft implementiert und diese muss zum einen kostendeckend arbeiten und zum anderen die Langlebigkeit absichern. Aufgrund der Garantien besteht langfristig eine unfassbar große Renditeherausforderung für die bAV, so kann hier meist keine adäquate Rendite erwirtschaftet werden. Gerade bei sehr langen Laufzeiten in der Kapitalanlage wird sich der Anleger die Frage stellen müssen, ob er 1) auf Sicherheit des Kapitals (im Kern keine Schwankungen eingehen möchte) bei gleichzeitigem Renditeverzicht setzen möchte (also er bewusst einen massiven Kaufkraftverlust in Kauf nimmt) oder ob bewusst Kapitalschwankungen in Kauf nimmt und dafür eine vernünftige Rendite erzielen kann. Gerade bei breitgestreuten Wertpapieranlagen (=große Indizes) bestand ab einer Laufzeit von über 10-15 Jahren kein Verlustrisiko mehr.

      Die von Ihnen geplanten 3% Entnahme am Kapitalmarkt entspräche einem Rentenfaktor von 25. Einen derart hohen Rentenfaktor erhalten Sie aktuell beim Abschluss einer neuen bAV nicht garantiert. Zur Thematik Rentenfaktor kann Prof. Walz einen Link seines Beitrag von letzter Woche setzen. Sie rechnen mit einer Wahrscheinlichkeit von 2,6% mit einer Lebenserwartung von 97 Jahren. Die von Herrn Prov. Walz ausgearbeiteten Rentenfaktoren schaffen es meist nicht, dass die Versicherungsgesellschaft das Vertragsguthaben bis zu diesem Lebensjahr auszuzahlen, es wäre ein Rentenfaktor von 28 notwendig. Auf weitere Herausforderungen wie Komplexität des Produktes, erschwerte Vererbbarkeit, kein Kapitalzugriff im Falle des Falles (bspw. Schwere Krankheit), mögliche Problematik bei der Doppelverbeitragung der Krankenkassenbeiträge, mögliche reduziertes Rentenniveau der gesetzlichen Rente (da dort weniger einbezahlt wird) weise ich an dieser Stelle nur hin.

      Aspekte der privaten Absicherung: Jedoch widerspreche ich der Behauptung „Auf der anderen Seite, ist die private Absicherung mitunter extrem Teuer“. Insbesondere bei Anlagen im privaten Bereich bzw. der sogenannten Schicht 3 sind Kapitalanlagen unter sehr günstigen Bewirtschaftungskosten denkbar (siehe Kosten für ein breitgestreutes ETF-Portfolio) und mitunter noch entscheidender ist das dort darstellbare Renditeniveau. Bei gleichem Sparbeitrag kann über die höhere Rendite je nach Laufzeit ein drastisch höheres Vermögen aufgebaut werden. Und es macht einen gewaltigen Unterschied, ob Sie 3% von einem wesentlich höheren Anlagebetrag entnehmen + keinen Kapitalverzehr haben und den vollständigen Kapitalverzehr haben.

      Herzliche Grüße Steffen Grebe

      Antworten
      • Hallo Herr Grebe,

        Sie bringen es auf den Punkt.

        Die „gefühlte“ Sicherheit in der bAV kostet immenses Renditepotential und wird somit sehr, sehr teuer erkauft.
        Besser wäre es, möglichst lange investiert zu bleiben, auch wenn dies zu schwankenden Rentenverläufen führt.
        Die versicherungsförmige bAV wird sich neu erfinden müssen.

        Beste Grüße

        Andreas Jakob

        Antworten
      • Hallo Herr Grebe,

        die „Kosten“ der privaten Absicherung haben Sie falsch verstanden, bzw. ich habe das zu verkürzt geschrieben.

        Es geht mir nicht darum, was irgendwelche Produkte kosten, sondern was ich mit meinen Ersparnissen machen kann. Wenn ich mit 60 mit einem 2Mio€ Portfolio in Rente gehe und monatlich 5k€ entnehme (3% Entnahme pro Jahr) dann werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit meinen nachkommen ein Depot vererben, dass 5-10Mio€ groß ist.
        Es sei denn, kurz nach Renteneintritt wiederholt sich eine Finanzkrise im Stile 1929. Dann bin ich ca. mit 85 pleite.
        Wenn mein Depot die einzige Altersvorsorge war ist das sehr ungünstig. Wenn ich andere („schlechtere“) Produkte habe, können diese mir zumindest ein einigermaßen würdevolles Ende sichern.

        Mit „Teuer“ meine ich daher, dass ich bei meiner privaten Altersvorsorge mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weit unter meinen Möglichkeiten leben werde und damit sehr wohlhabend sterbe, da ich in meiner Planung lieber nicht vom besten Fall ausgehen sollte. Und jede Upside von nicht eingetretenen „Katastrophen“ kann ich leider erst im späteren Lebensverlauf abschöpfen, und nicht zwingen dann, wenn ich noch fit und unternehmungslustig bin.

        Weil mein AG sehr gute bAV Konditionen hat, nehme ich mit den nötigen Beiträgen daran Teil. Es ist wie überall beim Geld. Diversifikation ist ex-ante das Beste was man tun kann! Dennoch geht der überwiegende Teil meiner Altersvorsorge in die Säule 3 (43% GRV Beiträge, 5% bAV Eigenleistung (Bruttobetrag) und 52% ETF Sparplan).

        Antworten
    • Hallo Timo,

      vielen Dank für den Beitrag.

      Die lebenslange Rentenzahlung ist natürlich für das Bauchgefühl wichtig, für eine positive Rendite des Beitrages in der Entgeltumwandlung (evtl. Steuerprogressionseffekte außen vor gelassen) sollte man aber mindestens das 95. Lebensjahr erleben und der Arbeitgeber erheblich mehr als den gesetzlichen AG-Zuschuss investieren. Denn durch den Verlust an Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden dortige Ansprüche auf lebenslange Rentenzahlungen reduziert.

      Beste Grüße

      Andreas Jakob

      Antworten
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Prof. Dr. Hartmut Walz
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