Liste: §34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater

Die Mär vom EZB-Strafzins

Die Mär vom EZB-Strafzins

Strafzinsen für Kunden haben häufig nichts mit dem der Zahlung der Banken an die EZB zu tun, sondern sind ein Instrument der Kundensteuerung. Den Banken und Sparkassen geht es darum, die Geschäftsbeziehung mit ihren Kunden möglichst rentabel zu gestalten. Ob dies durch Verwahrentgelte oder den Verkauf provisionsintensiver Finanzprodukten erfolgt, ist letztlich unerheblich.

Prof. Dr. Hartmut Walz
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