Stimmrechtsausübung durch Aktionäre
Die Aktionaersbeteiligung in der EU ist mühsam. Aktionäre dürfen bei der grenzüberschreitenden Stimmrechtsausübung nicht weiter durch höhere Gebühren benachteiligt werden.
Die Aktionaersbeteiligung in der EU ist mühsam. Aktionäre dürfen bei der grenzüberschreitenden Stimmrechtsausübung nicht weiter durch höhere Gebühren benachteiligt werden.