Liste: §34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater

Stimmrechtsausübung durch Aktionäre

Jella Benner-Heinacher Gastbeitrag Aktionärsbeteiligung

Die Aktionaersbeteiligung in der EU ist mühsam. Aktionäre dürfen bei der grenzüberschreitenden Stimmrechtsausübung nicht weiter durch höhere Gebühren benachteiligt werden.

Prof. Dr. Hartmut Walz
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