Gold glänzt – egal, ob physisch oder virtuell
Teil 2: Übersicht verschiedener Anlagevehikel zum Golderwerb
Hier nun der Teil 2 meines zweiteiligen Gold-Beitrages.
Was Sie in Teil 1 erfuhren:
- die 8 am häufigsten genannten Motive für Kauf und Besitz von Gold,
- dass Gold als Anlageklasse schon immer kontrovers diskutiert wurde und warum das so ist,
- dass Gold als langfristig inflationssichere Anlageklasse schon rund 6.000 Jahre funktioniert
- und zwar nach wie vor, d. h. auch in den letzten Jahrzehnten,
- dass Sie das Wort „langfristig“ jedoch tatsächlich ernst nehmen müssen, d. h. dass der Goldpreis über etliche Jahre und auch schon mal über zwei Jahrzehnte im Minus sein kann,
- dass die Anlageklasse Gold allein und für sich genommen also keineswegs ein „rundum sorglos Paket“ darstellt,
- aber trotzdem ein sinnvoller Portfolio-Baustein für die Beimischung zu anderen Anlageklassen ist, um die Schwankung des Gesamtportfolios zu senken,
- dass Sie bei der Bewertung des Goldpreises stets kritisch bedenken sollten, in welcher Währung Sie gerade messen (Stichwort: Maßstab-Effekt bzw. Basiseffekt).
Was noch fehlte – Variante des Golderwerbs
Nachfolgend werden die unterschiedlichsten konkreten Möglichkeiten zur Anlage in das glänzende Metall gezeigt und übersichtlich in drei Klassen aufgeteilt. Dabei lernen Sie auch die unterschiedliche steuerliche Behandlung verschiedener Goldanlagen kennen, die höchst interessante Möglichkeiten eröffnen.
Zunächst einmal die Übersicht
Sie können Gold in verschiedenen Formen erwerben: physisch und virtuell. Bei virtuell: mit und ohne Auslieferungsanspruch auf physisches Gold.
Physische Goldanlagen
Bei physischen Goldanlagen erwerben Sie das Edelmetall in Form von Barren, Münzen, Nuggets oder Goldstaub. Sie nehmen es als Sachwert in Ihren eigenen Besitz und haben damit im besten Wortsinne etwas Handfestes[1].
Unbestrittene Vorteile einer Anlage in physisches Gold
Wer Geld in physisches Gold anlegt, schätzt meist eines oder mehrere der nachfolgenden Argumente.
- Physischer Goldbesitz führt nicht zu Verbindlichkeiten eines Dritten. Kein Dritter schuldet etwas, es kann folglich kein Ausfallrisiko oder Bonitätsrisiko geben.
- Physischer Goldbesitz ermöglicht einen Sparprozess (man könnte auch sagen: eine Verschiebung von Kaufkraft in die Zukunft), ohne dass man das Finanzsystem in Anspruch nehmen muss. Folglich sind Sie auch vor Problemen im Finanzsystem sowie einem Zusammenbruch desselben in Hinblick auf diese Anlage geschützt.
- Die laufenden Kosten des physischen Goldbesitzes sind im Idealfall Null (z.B. bei privater Lagerung), ansonsten leicht überprüfbar und vor allem transparent (z.B. Kosten eines Bankschließfaches). Auch wichtig: Es gibt keine versteckten Kosten. Vergleicht man diese mit den auftretenden laufenden Kosten verschiedener Anlagevehikel (und zwar nicht nur Anlagevehikel auf Gold, sondern auch auf andere Anlageklassen), so ergibt sich schnell ein jährlicher Vorteil von 1,5% bis 2,5%. Die einmalig auftretenden Kosten des An- und Verkaufs physischen Goldes belaufen sich auf i.d.R. jeweils unter 2,5%, was zwar zu bedenken ist, sich jedoch bei längerer Haltedauer stark relativiert.
- Steuerlich ist physisches Gold ebenfalls attraktiv. Kursgewinne unterliegen nicht der KESt. Halten Sie Ihr Gold länger als ein Jahr, sind Gewinne völlig steuerfrei. Realisieren Sie Gewinne innerhalb eines Jahres, bleiben diese steuerfrei, „wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat“.[2] Ansonsten wird Ihr Gewinn mit Ihrem persönlichem Steuersatz besteuert.
- Außerdem unterliegt der physische Golderwerb in Deutschland schon seit vielen Jahren nicht mehr der Mehrwertsteuer (im Gegensatz zum physischen Erwerb anderer Edelmetalle).[3]
- Schließlich kann physisches Gold pro Person pro Kauf bis zu einem Betrag von 2.000 Euro völlig legal anonym erworben werden.[4] Auch grundehrliche und „brave“ Menschen schätzen diese – abgesehen von exotischen Anlageklassen eigentlich letzte – Möglichkeit bei ihrer Vermögensanlage, nicht völlig gläsern zu sein.
- Aufgrund der hohen Wertdichte[5] und der leichten Transportierbarkeit/Übertragbarkeit verspricht Gold einen Zusatznutzen in Krisensituationen und ermöglicht auch völlig unkompliziertes Verschenken und Vererben.
- Insgesamt ist die physische Goldanlage in einer vollständigen Betrachtung nach Inflation, Steuern und Kosten überraschend attraktiv (dazu unten mehr, siehe Tabelle).
Beispielhafte Gegenüberstellung einer kostenbelasteten und KESt-pflichtigen Anlage unter Berücksichtigung von Inflation im Vergleich zu einer kostenfreien[6] Goldanlage, die nicht der KESt unterliegt (grün unterlegt)
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Überschlagsrechnung die sogenannte Break-Even-Rendite KESt-freien Goldbesitzes (in der obigen Abbildung grün unterlegt). Dies ist die jährliche Rendite, die Sie mit einer KESt[7]-pflichtigen Anlage erzielen müssten, nur um überhaupt mit einer kostenfreien Goldanlage gleichzuziehen, die legal steuerfrei bleibt (oben grün unterlegt) und mit ihrer Wertsteigerung die Inflationsrate kompensiert.
Der Steuersatz wurde durchgängig mit 28% (KESt-Satz plus Soli plus ggfs. Kirchensteuer) angenommen. Bitte bedenken Sie, dass die KESt auf die nominelle Verzinsung ohne Berücksichtigung der Inflation berechnet wird (Nominalbesteuerungsprinzip = Besteuerung inflationärer Scheingewinne).
Ein Lesebeispiel
- Zeile (blau unterlegt, zum Aufwärmen, daher ohne Kosten):
Die EZB hält ganz vorbildlich ihr Inflationsziel von 2% ein und Sie besitzen 100 Euro eines genialen Fonds, der der KESt unterliegt – aber keinerlei Kosten hätte. Auf Ihre 100 Euro erreichen Sie eine Rendite von 2,78% p.a. also 2,78 Euro, von denen 28% KESt, also 78 Cent einbehalten werden. Es verbleiben Ihnen 102 Euro Endvermögen. Womit jedoch lediglich Ihr Kaufkraftverlust von 2% kompensiert wurde.
- Zeile:
Um die Realitätsnähe zu erhöhen, gehen wir nun – bei sonst unveränderten Annahmen – davon aus, dass die alternativ zum Goldbesitz verwendeten Anlagen Kosten verursachen. Diese werden in der 2. Zeile (unter Umrechnung von Ein- und Ausstiegskosten) mit jährlich lediglich 1,5% angenommen. Trotzdem ergibt sich bei diesen Daten bereits eine jährliche Break-Even-Rendite von 4,94%. Von 4,94 Euro Gewinn werden annahmegemäß 28% KESt (also 1,38 Euro) einbehalten. Es verbleiben Ihnen also 103,56 Euro, von denen noch 1,5% Kosten, also 1,55 Euro abgehen, so dass Ihnen wiederum noch ca. 102 Euro vor Inflation verbleiben. Deflationieren Sie dieses Endvermögen dann, indem Sie durch 1,02 teilen, erhalten Sie erneut den realen Wert[8] von 100 Euro.
Die weiteren Zeilen geben Ihnen die entsprechenden Break-Even-Renditen für weitere – aber allesamt realistische – Kombinationen von Inflationsraten und jährlichen Kosten an.
Letzte Zeile:
Besonders bemerkenswert ist die goldgelb unterlegte Zeile am Tabellenende, die die Break-Even-Rendite eines beispielhaften Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch (also KESt-pflichtig) zeigt. Trotz geradezu vorbildlich niedriger Kosten ist dieses Produkt wegen des Steuernachteils im Vergleich zu den KESt-freien Alternativen völlig abgeschlagen. Erst bei über 3,13% Rendite würde dieses Produkt den realen Kaufkrafterhalt ermöglichen.
Auch wenn diese vereinfachte Rechnung den „worst case“ aus Anlegersicht darstellt, wird deutlich, dass alle KESt-pflichtigen Anlagen, wie z.B. Aktien, Anleihen, gemanagte Fonds und indexgebundene ETFs die Performance des langfristigen Goldbesitzes gar nicht so einfach schlagen können, solange beim Gold die KESt legal vermieden werden kann. Zur Klarstellung: Dies gilt nicht nur für virtuelle Goldanlagen ohne Auslieferungsanspruch, sondern für alle KESt-pflichtigen Anlagen – ganz unabhängig von der investierten Anlageklasse.
KESt-freie und gleichzeitig kostenarme Goldanlagen sind also vergleichsweise attraktiv und nur schwer von den meisten anderen KESt-pflichtigen Produkten zu schlagen. Trotzdem erwähnen die FPVs von Banken und Sparkassen diese Anlagemöglichkeiten nur selten. Sondern raten selbst bei explizitem Kundenwunsch eher hiervon ab. Dies kann nur durch das Eigeninteresse (zu geringes Provisions- und Gebühreneinkommen aus Sicht der Finanzdienstleister) erklärt werden.
Nicht übersehen: Nachteile physischen Goldbesitzes
Auch Goldmünzen haben stets zwei Seiten… 😊
- Unvorteilhaft ist der physische Goldkauf wenn Sie nur eine kurze Haltedauer anstreben oder mit dem Edelmetall sogar spekulieren möchten. In diesem Fall würde sich nämlich die Spanne zwischen An- und Verkaufspreisen des physischen Goldes (zu) stark auswirken.
- Nachteilig können auch Risiken der kostenlosen privaten Lagerung von physischem Gold sein – insbesondere wenn Ihre Wohnsituation keine wirklich sichere Verwahrmöglichkeit bietet[9].
- Schließlich sind auch mögliche negative ökologische Folgen der Gewinnung physischen Goldes zu bedenken. Durch nicht umweltgerechte (oft illegale) Methoden des Goldabbaus – insbesondere mit Einsatz schädlicher Chemikalien – werden schwere Umweltschäden ausgelöst.[10]
Virtuelle Goldanlagen
Bei virtuellen Goldanlagen erwerben Sie das Edelmetall in Form von Goldminenaktien, traditionellen, also aktiven Fonds auf Goldminenaktien, Goldzertifikaten bzw. Gold-ETC mit oder ohne Auslieferungsanspruch. Ein ETC ist ein Exchange Traded Commodity. Das heißt, Sie sind als Anleger nicht automatisch wie bei einem börsengehandelten (ETF) oder traditionellen Investmentfonds durch ein Sondervermögen abgesichert. Vielmehr besteht bei ETC ein abgestufter Anlegerschutz, der konkret überprüft werden muss.[11]
Durchgängiges Merkmal aller virtuellen Goldanlagen ist, dass Sie diese – ganz wie andere Wertpapiere – in Ihr Depot legen. Damit haben Sie also keinerlei physischen Besitz und keinerlei Lagervorgang, aber auch weder direkten Zugriff noch Transportmöglichkeit mehr – mit allen Vor- und Nachteilen. Lediglich bei den virtuellen Goldanlagen mit Auslieferungsanspruch können Sie durch spätere Ausübung desselben zum physischen Goldbesitz kommen.
Virtuelle Goldanlagen ohne Auslieferungsanspruch
Vorab: Alle virtuellen Goldanlagen ohne Auslieferungsanspruch (rot unterlegt) unterliegen bei der Gewinnbesteuerung der KESt.
Goldminenaktien sind eine eigene Teilmenge der Anlageklasse Aktien und stellen eine Branchenspekulation auf den Goldpreis dar. Sie bieten eine grundsätzlich attraktive, jedoch auch sehr risikoreiche Möglichkeit zur indirekten und virtuellen Investition in Gold.
Das individuelle Unternehmensrisiko bei Anlage in nur eine Minengesellschaft ließe sich durch Streuung mit aktiv gemanagten Goldminenfonds (Achtung: höhere Kosten) oder passiven Indextracker-ETFs auf Goldminengesellschaften (vergleichsweise erheblich preiswerter) verringern.
Anleger sollten sich jedoch des Hebeleffektes aller aktienbasierten Goldanlagen bewusst sein. Die Gewinne und Verluste der Minenaktien sind nämlich prozentual stets höher als die des Goldpreises.[12]
Folglich sollte auch im Vergleich zur Direktanlage in Gold nur ein entsprechend geringerer Anteil des Gesamtportfolios in Goldminenaktien angelegt werden, um negative Überraschungen zu vermeiden.
Goldzertifikate sind eine Untergruppe von Investmentzertifikaten (= Anlagezertifikaten). Interessierte finden im Hartmut Walz Finanzblog mehrere Beiträge, die sich sowohl mit den Vehikelrisiken als auch hohen versteckten Kosten von Anlagezertifikaten befassen unter den folgenden Links, so dass weitere Erläuterungen überflüssig wären:
- Anlagezertifikate: Dinge, die keiner braucht
- Aktienanleihen sind Anlagezertifikate – und damit riskant
„Sonstige“: für Anleger nicht empfehlenswert – und daher nicht im Detail erläutert
Neben den in der Abbildung konkret genannten Formen gibt es unter der Bezeichnung „sonstige“ noch viele innovative oder scheininnovative Produkte und Produktbündel von Banken und Sparkassen wie z.B. „Goldsparpläne“, „Termingeld-Gold“ oder „Goldgeränderte Anleihen“. Nun ja – mit Speck fängt man Mäuse… Ich kann keines dieser Vehikel und Kombi-Produkte empfehlen – und möchte diese daher auch nicht weiter erläutern.
Ebenfalls unter „sonstige“ fallen derivative Instrumente wie Optionen oder Futures auf Gold, die jedoch für Privatanleger nur erschwert zugänglich und kaum empfehlenswert sind. Auch die CFD (= Contracts for Difference) gehören hierzu, werden von mir aufgrund ihres spekulativen Ansatzes und hoher Kosten jedoch nicht weiter beschrieben.
Virtuelle Goldanlagen mit Auslieferungsanspruch
Vorab: Alle virtuellen Goldanlagen mit Auslieferungsanspruch (grün unterlegt) werden dem physischen Goldbesitz gleichgestellt, unterliegen bei der Gewinnbesteuerung also nicht der KESt.
Auch diese Produkte sind zunächst einmal Investment-Vehikel und somit virtuelle Goldanlagen. Sie ermöglichen jedoch – und genau das ist nach deutschem Steuerrecht entscheidend – eine physikalische Auslieferung des erworbenen virtuellen Goldes. Damit werden diese Vehikel steuerlich dem physischen Besitz von Anlagegold gleichgestellt – und zwar auch dann, wenn eine körperliche Auslieferung des Goldes nie stattfindet. Sondern sowohl Kauf als auch Verkauf nur auf der virtuellen Ebene erfolgte.
Die mit Abstand verbreitetsten Produkte sind XETRA-Gold und EUWAX-Gold.
Tabelle der steuerlichen Aspekte
Kriterium |
Physisches Gold sowie virtuelle Goldanlagen mit Auslieferungsanspruch [13] (grün unterlegt) |
Virtuelle Goldanlagen ohne Auslieferungsanspruch (rot unterlegt) |
Mehrwertsteuer[14] |
entfällt (nicht jedoch bei anderen Edelmetallen) |
entfällt |
Gewinnbesteuerung |
Freigrenze[15] ab 2024 |
pauschale Besteuerung mit |
Gewinnbesteuerung |
steuerfrei in unbegrenzter Höhe |
wie oben |
Hier noch eine Aufstellung der mir bekannten in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen virtuellen Goldvehikel (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)[17] , die steuerlich dem physischen Goldbesitz gleichgestellt sind. Achtung: Die steuerliche Gleichstellung gilt erst seit 2016!
Name |
ISIN |
EUWAX Gold II |
DE000EWG2LD7 |
XETRA-Gold |
DE000A0S9GB0 |
WisdomTree Core Physical Gold |
JE00BN2CJ301 |
WisdomTree Physical Swiss Gold[18] |
JE00B588CD74 |
Gold Bullion Securities |
GB00B00FHZ82 |
The Royal Mint Responsibly Sourced Physical Gold ETC |
XS2115336336 |
Bitte prüfen Sie bei all diesen Instrumenten die jeweiligen Kosten (und zwar sowohl Einstiegs- und Ausstiegskosten als auch die fortlaufenden Kosten – hier gibt es beträchtliche Unterschiede).
Zusammenfassend: Virtuelle Goldanlagen mit Auslieferungsanspruch sind aufgrund der Befreiung von der KESt für viele Anleger interessant, die Gold insbesondere mit dem Motiv langfristiger Wertsteigerung und Inflationsschutz besitzen möchten und sich keine Sorgen um einen Finanzcrash oder potentielle Störungen unseres Finanzsystems machen. Sollte ein schwerer Krisenfall eintreten, wäre der rein schuldrechtliche Auslieferungsanspruch gegen die Herausgeber nämlich nicht mehr viel wert. Auf dieses Risiko in extremen Marktsituationen weisen auch die amtlich regulierten Basisinformationsblätter der in obiger Tabelle beispielhaft genannten Produkte allesamt hin.
Und was bedeutet das nun konkret für Sie?
- Wenn Sie sich erst einmal grundsätzlich für eine Investition in Gold entschieden haben (vgl. Blogbeitrag Teil 1) wird Ihre Wahl zwischen den Varianten physische Goldanlage, virtuelle Goldanlage mit Auslieferungsanspruch und virtuelle Goldanlage ohne Auslieferungsanspruch durch klare Kriterien überraschend einfach.
- Physischer Besitz ist bei bestimmten Motiven unverzichtbar, so z.B. bei Goldbesitz für extreme Krisensituationen, Geschenk, Vermögensweitergabe, Wunsch nach Anonymität.
- Wenn diese Motive nicht vorliegen, sind aus steuerlicher Sicht virtuelle Goldvehikel, die steuerlich dem physischen Goldbesitz gleichgestellt werden (also die virtuellen Goldanlagen mit Auslieferungsanspruch) sehr attraktiv und unter Bequemlichkeits- und Kostenaspekten mindestens gleichwertig, eher sogar überlegen.
- Bei extremen Marktsituationen bzw. einem Währungs- oder Finanzcrash werden die Auslieferungsansprüche der Emittenten jedoch wahrscheinlich ins Leere gehen. Die entsprechenden Warnhinweise in den Basisinformationsblättern sind ernst zu nehmen! (Abholschein für´s Rettungsboot? 😉)
- Virtuelle Goldanlagen ohne Auslieferungsanspruch unterliegen der KESt – und sind im rein steuerlichen Vergleich unvorteilhaft. Nur wenn andere Motive (z.B. Einzeltitelorientierung bei Goldminen oder Hebelung der Goldpreisentwicklung) dominieren, kommen diese in Frage.
- Goldzertifikate kommen allein wegen des Vehikelrisikos nicht in Frage.
- Bei Gold-ETCs ohne Auslieferungsanspruch ist das Vehikelrisiko im konkreten Fall zu prüfen. Jedoch sind sie bereits wegen der steuerlichen Nachteile relativ unterlegen.
- Gemanagte Goldminenaktienfonds unterliegen der KESt und verursachen gleichzeitig relativ hohe Kosten, so dass ich sie nicht wählen würde. Aber das dürfen die eingefleischten Fans gemanagter Fondsprodukte gerne anders sehen… 😊
Ich hoffe, diese Überlegungen helfen Ihnen. Lassen Sie gern einen Kommentar da – und empfehlen Sie den Beitrag weiter.
Teil 1 zu diesem Goldbeitrag finden Sie hier.
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
Beitrag komplett überarbeitet erschienen am 05. April 2024.
(Ursprungsfassung war 2018 erschienen)
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä. – Die Inhalte und Informationen stellen in keinem Falle eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Eine Haftung für Nutzung oder Nichtnutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern meinerseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Prof. Dr. Hartmut Walz
[1] Natürlich können Sie das physische Gold auch von Banken oder anderen Dienstleistern einlagern lassen.
[2] § 23 Absatz 3 Satz 5 EStG – Freigrenze von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben durch sog. Wachstumschancengesetz 2024.
[3] da Anlagegold (Richtlinie 98/80/EG des Rates zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Gold [Amtsblatt L 281 vom 17.10.1998])
[4] Für den anonymen Kauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin etc.) gilt seit Januar 2020 ein Barzahlungslimit von 1.999,99 Euro. Bis 26.06.2017 waren es übrigens noch unter 15.000 Euro pro Person. Bei Edelmetallkäufen, die darüber liegen und bar bezahlt werden, muss der Händler die Identität des Kunden feststellen, vgl. https://www.evz.de/finanzen-versicherungen/bargeld-obergrenze-in-der-eu.html.
[5] Geringes Gewicht und Volumen im Verhältnis zum Geldwert.
[6] z.B. Lagerung zu Hause
[7] KESt – Kapitalertragsteuer, gerundet: 25% plus Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der KESt plus Kirchensteuer.
[8] Die vereinfachte Berechnung stellt den ungünstigsten Fall für Sie dar. Die Steuerlast könnte aus zwei Gründen geringer für Sie ausfallen. Nämlich weil ein Teil der Anlegerrendite Ihnen nicht zufließt, sondern als Wertsteigerung zunächst unbesteuert bleibt, bis Sie den Wertzuwachs realisieren. Und weil ein Teil der Kosten die Performance und damit die Besteuerungsgrundlage mindert. Und so lange Sie den Sparerfreibetrag von 1.000 Euro nicht ausgeschöpft haben, fällt auch keine KESt an.
[9] Beispielsweise Wohngemeinschaft, Miet- oder Eigentumswohnung ohne wirklich wirksamen Einbruchschutz. Und so mancher im eigenen Garten gut eingegrabene Goldbarren wurde einfach vergessen.
[10] Gleiches kann jedoch ebenso bei vielen anderen Rohstoffen der Fall sein z.B. beim Erwerb eines – vordergründig umweltfreundlichen E-Autos mit Lithium-Batterien.
[11] ETCs verbriefen einen schuldrechtlichen Anspruch des Anlegers gegenüber dem Emittenten. Es gibt unterschiedlich wirkungsvolle Absicherungsformen zugunsten des Anlegers für das hierdurch entstehende Ausfallrisiko des Emittenten.
[12] Dieser Hebeleffekt wird auch Operating Leverage genannt und hängt damit zusammen, dass die Förderkosten der Minengesellschaften von den Preisveränderungen des Goldes unabhängig sind. fix ist
[13] Diese steuerliche Regelungen für Gold-ETCs gelten erst seit 2016 und wurden im Juni 2020 im nachstehend aufgeführten Urteil des Bundesfinanzhof bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 2020, VIII R 7/17: Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von „Gold Bullion Securities“ Inhaberschuldverschreibungen).
[14] Rechtsgrundlage: Richtlinie 98/80/EG des Rates zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG – Sonderregelung für Gold [Amtsblatt L 281 vom 17.10.1998]) – (Goldmünzen: Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel, nach dem Jahr 1800 geprägt, früher oder jetzt Zahlungsmittel)
[15] Bei Überschreiten der Freigrenze wird diese völlig unwirksam – das ist der Unterschied zum Freibetrag. Der Gewinn ist dann also vom ersten Euro an voll steuerpflichtig.
[16] Erhöhung der Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG durch das sog. Wachstumschancengesetz im Frühjahr 2024.
[17] Wenn Sie gesicherte Kenntnis über weitere steuerlich begünstigte Goldvehikel haben, freue ich mich über einen Hinweis von Ihnen und werde die Aufstellung gerne nach entsprechender Überprüfung ergänzen.
[18] Steuerliche Regelung gilt bei diesem Produkt lediglich für Anleger, die den ETC nach dem 28.12.2017 erworben haben.
Hallo Herr Walz,
Danke für diesen detaillierten Artikel zum Thema. Ähnliches fand ich sehr übersichtlich bei justetf, Ihr Artikel drückt es noch prägnanter aus.
Für meine Wünsche wäre eigentlich eine geringe Menge physisches Gold in kleiner Stückelung zu Hause ideal. Leider kann ich es dort noch nicht angemessen sicher aufbewahren und meine Hausbank bietet keine Schließfächer mehr an.
Daher kam es mir gelegen, dass es zumindest ETC auf physisches Gold mit Auslieferunsanpruch gibt.
Statt also Jahre darauf hin zu theoretisieren, wie ich es machen würde, wenn alles ideal wäre (Tresor zu Hause, ggf. Schließfach bei einer anderen Bank, kostengünstiger Erwerb kleiner Stückelung, hätte hätte Fahrradkette), bin ich mit einem kleinen Sparplan eingestiegen. Die Sparplanfähigkeit ist ein weiteres Auswahlkriterium.
Das möchte ich gern auch anderen empfehlen, die sich unsicher sind. Eine ETC mag nicht die perfekte Lösung sein, aber perfekt ist der Feind von fertig, oder so sagt man.
In meinem Fall ist es übrigens der WistromTree Core Physical Gold geworden.
Gold ist meine einzige Anlage, die ich gern fallen sehe: es bedeutet für mich dann, dass es der Welt halbwegs gut geht. Momentan ist der Wert erschreckend weit im grünen Bereich. Ich hoffe, dort bald wieder rote Zahlen sehen zu können.
Lieber Karsten, vielen Dank – mit Ihren Überlegungen bin ich absolut einverstanden. Und dass „perfekt der Feind von fertig“ ist, das kann man treffender kaum sagen, klasse!
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Sehr geehrter Herr Prof. Walz,
ein – nach meinem Dafürhalten – sehr sachlich-nüchterner, fundierter und differenzierter Beitrag Ihrerseits zum Thema Gold. Gut aufgebaut und strukturiert zudem. Beim Thema Gold scheiden sich ja nicht ganz selten die Geister und das Spektrum reicht von begeisterten wahren „Gold Bugs“ bis hin zu Menschen, die als optimale Goldquote am Vermögen nur eine Null als Prozentangabe akzeptieren … Was manchmal zu hitzigen Diskussionen führen kann.
Interessant finde ich im Kontext Gold immer den folgenden Gedanken: Wenn Gold doch so altmodisch, überkommen, sinnfrei und völlig nutzlos etc. pp. ist, wie so manche behaupten – warum bunkern dann ausgerechnet die staatlichen Notenbanken weltweit davon über 35.000 Tonnen als Reserve … ?! Sie bräuchten doch nur Ihrem eigenen Produkt (!) „Papiergeld“ (!) vertrauen, für dessen Werthaltigkeit sie zuständig sind; dann wäre dieser ganze Aufwand mit dem Gold (Transport, Lagerung, Bewachung usw. samt Opportunitätskosten) doch völlig überflüssig und damit entbehrlich … ?!
Obwohl Gold natürlich keine Erträge generiert (in Form von Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen), einen Spread zwischen An- und Verkauf hat und auch noch sicher (auch rechtssicher) gelagert werden muß, scheint es gerade in Deutschland bei nicht wenigen Menschen und Sparern sowie Privatanlegern ziemlich beliebt zu sein. In anderen Ländern und Regionen ist das ohnehin schon lange so (Indien, China, Türkei usw.). Vielleicht spielt da hierzulande auch die deutsche Währungsgeschichte eine Rolle mit einer Hyperinflation, einer Währungsreform und einer Abfolge von diversen Währungen allein nur in den letzten gut 100 Jahren (wie Goldmark, Rentenmark, Reichsmark, Mark der Alliierten, Ost-Mark (DDR), Deutsche Mark (DM) – und im Moment gerade der Euro …).
Erhellend scheint mir der Blick auf den Goldpreis pro Unze bzw. pro Kilo direkt vor Euroeinführung im Jahre 1999 – und jetzt aktuell also nur 25 Jahre nach Euroeinführung (für eine Währung nur ein Wimpernschlag – das britische Pfund etwa gibt es seit 1.200 Jahren …). Ob nun Gold in der kurzen Zeitspanne um den Faktor 7-8 „teurer“ geworden ist oder nur der Euro um > 85% gegenüber Gold devaluiert sprich „abgewertet“ hat, mag im Auge des geneigte Betrachters liegen.
Als Beimischung in einem ausgewogenen Portfolio kann Gold jedenfalls durchaus eine Rolle im Sinne einer Art der finanzielle „Versicherung“ spielen – gegen sehr unangenehme Entwicklungen, Krisen, Crashs, Katastrophen usw. aber auch vor den Maßnahmen der staatlichen Notenbanken (angefangen von Negativzinsen bis hin zu Anleihenkäufen in Billionenhöhe und einer massiven Erhöhung der Geldmenge).
„Jedes Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück“
(Voltaire 1694 – 1778)
Bei dem hierzulande üblichen „Wissen“ rund um das Thema „Finanzen“ und dem Stand der „Finanzbildung“ insgesamt kann man Ihr Engagement nur ausdrücklich begrüßen und nicht hoch genug würdigen. Bitte machen Sie einfach weiter so !
Mit freundlichen Grüßen
Bernd F. Schuck
Lieber Bernd F. Schuck, für Ihre ausführlichen zusätzlichen Überlegungen, welche die Blogleser sicher mit Interesse verfolgen werden, danke ich Ihnen. In der Tat hat das Thema Goldinvestment eine lange Geschichte, die uns eine Menge zusätzliche Argumente und Überlegungen liefert, die ich in den beiden prägnanten Beiträgen bei weitem nicht vollständig unterbringen konnte. Das Voltaire-Zitat gehört dazu 😃 Zumindest einige der Hintergründe werden interessierte Leser in der demnächst erscheinenden Neuauflage von „Einfach genial entscheiden in Geld- und Finanzfragen“ finden: https://shop.haufe.de/prod/einfach-genial-entscheiden-in-geld-und-finanzfragen
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende, Hartmut Walz – Sei kein LeO
Wieder einmal ein komplexes Thema auch für den „Laien“ nachvollziehbar und amüsant formuliert.
Ein typischer „Walz“ eben, ich bin wieder begeistert!
Die Frage nach dem Auslieferungsanspruch bei „virtuellen Goldvehikeln“ ist tatsächlich sehr spannend.
Ich stelle mir vor, wie der genannte „Berechtigungsschein auf ein Rettungsboot“ oder eben einen Sitzplatz darin auf
der Titanic im Ernstfall hätte ausgesehen.
Vielleicht bekommt hier auch noch der Begriff der „versunkenen Kosten“ eine ganz neue Dimension…
Ein „Basisprospekt“ mit seinen „nur“ 278 Seiten und der darin formulierten möglichen Risiken,
eignet sich auch nur bedingt zur „Umwerbung einer Angebeteten auf einer Tanzveranstaltung“,
in der häufig der intrinsische Wert von Gold vermutlich liegen mag?!
Mich würde einmal interessieren, wie „einfach“ der Auslieferungsvorgang sich in der Praxis darstellt,
hat es einmal jemand durchgeführt?
Die dargestellten „Steuervorteile“ sind jedoch unbestritten charmant.
Beste Grüße und vielen Dank für den tollen Artikel!
Holger
Lieber Holger Nintemann, danke für Ihre anerkennenden Worte und die Weiterführung der verwendeten „Rettungsboot-Metapher“.
In meiner Umgebung haben mehrere Personen von einer „völlig unproblematischen“ Auslieferung ihres virtuellen Goldes berichtet – kleine Restmengen wurden in Form von Geld rückvergütet. Vielleicht erhalten wir weitere Rückmeldungen hier in den Kommentare, damit die – sicher zu kleine und zufällige – Erfahrungsbasis noch größer wird.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Lieber Professor,
vielen Dank für die beiden tollen Blogbeiträge. Ich schätze ihre Meinung immer sehr ☺️
Eine Frage geht mir aber gerade durch den Kopf bezüglich einem windfall profit/windfall gain durch Gold und dem Szenario eines tatsächlichen Währungscrashes.
Im Falle eines Währungscrashes wäre ein individueller Verbraucherschutz (so hart es für die betroffenen Bürger auch leider sein mag) einem allgemeinen Systemschutz sinnvollerweise wohl hinten angestellt.
Der Goldpreis würde bei einem Zusammenbruch des Euros vermutlich (stark) steigen und eine neue Währung würde entstehen.
Da Systemschutz dem individuellen Verbraucherschutz voran gehen und Goldbesitzer im Falle des Szenario zu den „glücklichen“ Gewinnern vermutlich zählen würden könnte ich mir vorstellen das dann eine Art Sonderabgabe/Steuer bestehen könnte als eine Art „Härteausgleich“ für Goldbesitzer.
Ich denke da an die „Hauszinssteuer“ oder Lastenausgleich aus der Vergangenheit. Ich bin leider zu jung um das aus der Vergangenheit zu wissen wie es „damals war“. Ich weiß auch nicht wie es war als es durch die Ölkrise zu einem explosionsartigen Anstieg des Ölpreises gekommen ist ?
In diesem Fall hätte Gold dann zwar an sich geschützt aber auf der anderen Seite dann auch wieder nicht.
Bitte verstehen sie meine Fragen nicht als eine Prognose, denn das wäre vermessen sondern theoretischer Überlegung da es mich interessieren würde.
So nun aber hin fort mit den negativen Gedanken ☺️ Wollen wir hoffen dass so ein Szenario niemals eintreffen wird.
Und wenn doch ? Dann denke ich weiter positiv und halte mich an dem Spruch:
Am Ende wird alles gut…und wenn es nicht gut wird dann war es noch nicht das Ende 😉
Schönen Abend ihnen!
Lieber Ben, herzlichen Dank für Ihre Überlegungen, die ich teile. Ich habe zu solchen Szenarien (auch Hauszinssteuer, Lastenausgleich und Goldverbot…) in meinem Buch „Konstruktive Crashgedanken“ (https://hartmutwalz.de/finanzkrise/ ) ausführlich Stellung bezogen. Und finde es verantwortungsvoll, sich mit solchen Überlegungen zu beschäftigen. Ein beruhigender Gedanke: die Erfahrungen mit dem Goldverbot in den USA waren aus Sicht des Staates negativ. Und angesichts des hohen Aufwands und im Vergleich zum Immobilienvermögen geringen Volumen des Goldvermögens lohnt sich der staatliche Zugriff aufs Gold eher nicht. Das ist zwar nur eine Vermutung, die jedoch von der überwiegenden Mehrzahl der Makroökonomen geteilt wird.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Woher weiss man, dass die das virtuelle Gold mit Auslieferungsanspruch nicht mehrfach verkaufen?
Liebe Petra, ich interpretiere Ihre Frage so, dass Sie befürchten, dass die Emittentin eines Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch mehr Auslieferungsversprechen vergibt, als dass sie tatsächlich über eingelagertes Gold verfügt.
Ganz grundsätzlich ist Ihre Sorge nicht von der Hand zu weisen. Aber damit fragen Sie nach extrem gut organisiertem Betrug, der – rein theoretisch – überall im Finanzsektor passieren könnte.
Gegenfragen: Woher weiss man, ob:
– das auf der Hausbank eingezahlte Geld noch wirklich da ist?
– der Investmentfonds mit dem einbezahlten Geld auch tatsächlich Aktien oder Anleihen gekauft hat?
– die Online-Bank mit dem einbezahlten Geld auch tatsächlich die gewünschten Bundesanleihen erworben hat (oder Ihnen diese lediglich auf einem fiktiven Depot gutschreibt) – Wirecard lässt grüßen…?
Ehrliche Antwort: Eine letztendliche Sicherheit gibt es nicht. Aber das verbleibende Restrisiko ist wirklich minimal. Da es zumindest in der Eurozone eine engmaschige Regulierung und ganz schön aktive Finanzaufsicht gibt. Und ganz konkrete Antwort auf die Sorge mit der Goldhinterlegung: Zur Prüfung dieser Versprechen gibt es zusätzliche Sonder-Prüfaufträge an Wirtschaftsprüfer (die natürlich auch nur Menschen sind – Wirecard lässt grüßen…).
Unter Abwägung aller Risiken (auch bei den Alternativen – z.B. physischem Goldbesitz) würde ich verantwortungslos handeln, wenn ich die Leser mit diesen – extrem unwahrscheinlichen – Gefahren verunsichere.
Darf ich Sie abschließend noch mit dem Gedanken erheitern, dass auch beim Online-Banking schon Menschen betrogen wurden. Jedoch wurde beim Online-Banking noch nie ein Mensch erschossen – beim Besuch einer Zweigestelle jedoch schon. Und zwar nicht nur einmal…
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Hallo Herr Walz,
erneut ein schön geschriebener Artikel.
Sachlich, fundiert, mit Wortwitz (u.a. „Ein Abholschein…“ ließ mich herzlich lachen) und erhellend, hier z.B. bei der Break-Even Berechnung. Das relativiert sogleich diverse Aussagen nicht unbekannter Finanzblogger, welche mal mit Gold gar nichts anfangen können oder es feiern für den nächsten Weltuntergang (dann ist mir indes eine Dose Bohnen lieber).
Diese erfrischende Sachlichkeit ist selten. Vielen Dank dafür.
Schönes Wochenende,
Hauke
Liebe/r Hauke, herzlichen Dank für die Anerkennung. Sie haben völlig Recht, die sehr polarisierenden Einschätzungen von Gold helfen uns nicht weiter – vielmehr ein realistisches Bild ohne überzogene Erwartungen und mit Blick auf die Langfristperspektive. Für die Liquiditätsreserve gibt es Geldmarktkonten. Und für die Notreserve die von Ihnen genannte Dose mit Bohnen (und für mich noch eine Flasche guten Rotwein) 😊
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
2024-04-05
Lieber Herr Walz, genauso sollte Wissenschaft sein. Ich kenne keine Literatur die ähnliches in dieser Qualität bietet. Kurz und knapp: Es ist einfach exzellent. Natürlich vielen herzlichen Dank für Ihre wertvolle Arbeit.
Liebe/r Mike Beyer, danke für die Blumen💐
Aber wenn Sie sagen, dass Sie keine Literatur kennen, die ähnliches in dieser Qualität bietet, dann haben Sie meine Bücher noch nicht gesehen… 😊 (just kidding..)
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Sie haben Recht, Ihre Bücher sind natürlich von derselben Qualität. Sie haben schon sehr viel bewegt, dafür gebührt Ihnen großer Dank.
Lieber Mike Beyer, Ihr Kommentar erfreut mich sehr, vielen Dank! Das ist Antrieb meiner Arbeit und Mühe!
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Lieber Prof. Walz,
vielen Dank für diesen detailreichen Einblick in die Anlageklasse Gold und Ihre wunderbare Metapher „Ein Abholschein für ein Rettungsboot ist eben noch kein Rettungsboot“.
Gleichwohl möchte man sich als optimistischer und positiver Mensch eine Welt, in der das globale Finanzsystem irreversibel zusammenbricht und ein (globales) Rettungsboot notwendig wird, eigentlich gar nicht erst vorstellen. Der Rückblick zeigt, dass das globale Finanzsystem resilienter ist, als vielfach angenommen wird und bereits zahlreiche schwere Krisen der Vergangenheit überlebt hat. Auch wenn die Vergangenheit in keinerlei Hinsicht eine Einschränkung der Zukunft darstellen muss, und in bestimmten Konstellationen möglicherweise noch nicht einmal eine gute Orientierung bietet, helfen uns Regeln wie die Lindy-Regel, um abstrakte Risiken fundierter einschätzen zu können. Meine Empfehlung wäre daher immer, sich auch das Auflagedatum von konkreten Produkten anzuschauen und das Verhalten in vergangenen Krisenzeiten zu überprüfen (z.B. wurde Xetra-Gold am 27. November 2007 aufgelegt und hat damit die Finanzkrise in dieser Zeit überstanden).
Viele Grüße,
Heinz
Lieber Heinz, Lieber Heinz,einmal mehr kann ich Ihnen weitestgehend zustimmen und danke für Ihren Kommentar.
Gerade die Lindy-Regel ist eine gute und beruhigende „Meta-Regel“ für Entscheidungen unter hoher Unsicherheit. Und am Optimismus arbeite ich auch täglich so gut ich kann.
Weil aber die Lindy-Regel für das glänzende Metall spricht und gegen Fiat-Währungen, empfehle ich bei allem Optimismus eben trotzdem einen kleinen Goldanteil. Und wie Sie sehen, ist dieser ja langfristig gar nicht so unattraktiv und hat erheblich mehr Steuervorteile als jeder kapitalbildende Versicherungsvertrag… 😊
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Hallo Herr Walz,
Vielen Dank für Ihre beiden ausführlichen Blogbeiträge! Beide sind sehr angenehm zu lesen und hervorragend recherchiert und zusammengefasst.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie demnächst einen ähnlichen Artikel zum Thema Bitcoin schreiben. Mich würde Ihre Meinung dazu sehr interessieren.
MfG Nightsub
Liebe/r Nightsub, Lieber Blogleser, herzlichen Dank für Ihr freundliches Feedback. Meine Sicht auf den Bitcoin ist eher kritisch – dazu schreibe ich prägnant in der demnächst erscheinenden 4. Neuauflage meines Buches „Geld- und Finanzfragen“. Gerne schaue ich, ob im prall gefüllten Redaktionsplan noch ein Zeitfenster für dieses Thema zu finden ist. Vorab aber der Rat, dass Sie bitte extrem vorsichtig mit Bitcoin-Spekulationen sind und nur mit Spielgeld in dieses junge und heiße Anlagemöglichkeit gehen. Es gibt keine Bitcoin-Investitionen – nur Spekulationen. Dafür wünsche ich Ihnen viel Glück! 😎
Achja, vielleicht doch dieses Video von mir: https://www.youtube.com/watch?v=cBTM_kUmXhk
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Vielen Dank für die gute Übersicht.
Eine für mich interessante Frage wäre ob sich der Kauf von physischem Gold über eine vorerst virtuelle Goldanlage mit Auslieferungsanspruch lohnen kann.
Beispiel:
Für den Kauf von Euwax II fallen keine besonderen Kosten an und eine Auslieferung ist ab 100g ebenfalls kostenlos innerhalb Deutschlands.
Das klingt für mich nach einer guten und günstigen Möglichkeit einen 100g-Barren Gold zu einem guten Preis zu kaufen.
Wo ist mein Denkfehler?
Liebe/r Gerrit, das ist eine wirklich bedenkenswerte Frage. Respekt! Gerade bin ich da überfragt. Schalte die Frage mal frei – und hoffe, dass die Community da vielleicht etwas beitragen mag/kann… Ansonsten lege ich mir das als Denk-Zettel mit auf meinen (überquellvollen) Schreibtisch … 😉
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Lieber Gerrit, lieber Prof. Walz,
der Haken sollte hier am vergleichsweise hohen Preise liegen, den der Market Maker von EUWAX Gold II verlangt (der Briefkurs verbrieft ein Gramm Gold eines 100-Gramm-Goldbarrens; siehe die unterschiedlichen Brief-Kurshöhen von Xetra-Gold und EUWAX Gold II, obwohl diese die gleiche Menge an Gold verbriefen). Damit erhält ein Käufer dieser Anteilsscheine ggf. weniger Gramm Gold als an anderer Stelle, da er einen höheren Preis pro Gramm bei Ankauf bezahlt.
Für eine Partizipation an der Wertentwicklung von Gold spielt ein erhöhter absoluter Preis bei Kauf hingegen zunächst einmal keine Rolle, solange dieser auch bei Verkauf inklusive der in der Zwischenzweit entsprechenden Wertentwicklung erzielt werden kann. Langfristig orientierte Anleger sollten auf den Spread achten, den sie einmal in voller Höhe bei An- und Verkauf bezahlen werden. Auch dieser ist bei EUWAX Gold II gegenüber anderen Produkten seitens des Market Makers erhöht, rentiert sich aufgrund der wegfallenden laufenden Kosten aber typischerweise nach ca. 3-5 Jahren.
Viele Grüße,
Heinz
Vielen Dank, lieber Heinz! 🤓
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Lieber Herr Walz.
Da bin ich ja beruhigt, dass das keine ganz dumme Frage von mir war.
Gold seriös, frei haus und zu annähernd dem Spot-Preis kaufen, da muss ja ein Haken sein.
Vielleicht kann es ja jemand auflösen.
Ich vermute die große Unbekannte ist, was die einzelnen Banken an Gebühren für die Übermittlung der Lieferaweisung verlangen.
Auch ein Rätsel ist mir übrigens warum einige Banken (z.B. die DKB) eine Extragebühr für die Verwahrung von Xetra-Gold nehmen, aber nicht für Euwax II.
Ein schönes Wochenende,
Gerrit
Offenbar, da bei Euwax-Gold II der Geld/Brief-Spread im Vergleich zu Xetra-Gold höher ist.
Xetra-Gold finanziert sich wohl eher über die jährliche Managementgebühr, die i.d.R. von den Depotbanken natürlich weiterbelastet werden (aber nicht immer!).
siehe
https://extraetf.com/de/news/etf-news/die-vorteile-von-xetra-gold-und-euwax-gold-ii-im-direkten-vergleich
Lieber BadBanker, vielen Dank – das deckt sich mit meinen Beobachtungen.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Lieber Herr Walz,
herzlichen Dank für diesen prima strukturierten Blog zum Thema Gold.
Ich habe eine Frage: Wie stufen Sie die Plattform Bullionvault ein?
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Ernst Vögtle
Lieber Ernst Vögtle, vielen Dank für Ihre Anerkennung.
Zu einzelnen Plattformen möchte ich mich nicht äußern.
Herzliche Grüße und auch Ihnen ein schönes Wochenende! Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Hallo Herr Walz,
herzlichen Dank für Ihre beiden Beiträge zum Thema „Gold“. Für mich bleibt da auf Anhieb keine Frage offen. Hervorheben will ich noch die auch hier wieder einmal gelungene Art der Darstellung in leicht verständlicher Form. Überrascht hat mich, dass das Thema der virtuellen Goldanlage unkomplizierter ist, als ich ursprünglich angenommen hatte.
Bitte bleiben Sie unbedingt weiter am Ball.
Beste Grüße und ein schönes Wochenende
Dixie
Liebe/r Dixie, danke für Ihren wertschätzenden Kommentar. In der Tat sind die virtuellen Anlagen recht problemlos. Sie müssen nur wissen, was Sie wollen und auch virtuelle Vehikel mit Auslieferungsanspruch nicht also Vorsorge für extreme Krisenfälle sehen.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!