Liste: §34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater

Bauspar-Vorausdarlehen

Bauspar-Vorausdarlehen neugierig bleiben nächste Woche folgt Teil2

Bauspar-Vorausdarlehen sind eine Koppelung eines tilgungsfreien Sofortdarlehens mit dem Abschluss eines Bausparvertrages, der das Sofortdarlehen später ablösen soll.

Prof. Dr. Hartmut Walz
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