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S-Prämiensparen verflixt flexibel – Die Sparkassen und ihre Prämiensparverträge

S-Prämiensparen verflixt felxibel
Die Sparkassen und ihre Prämiensparverträge

Warum heißt die Sparkasse Sparkasse? Weil man sich das Sparen hier sparen kann? Das könnte man meinen, wenn man das Dilemma um die Prämiensparverträge betrachtet.

Zigtausende Verträge und damit zigtausende Sparkassenkunden (also lebende Menschen, MitbürgerInnen und Meinungsmultiplikatoren!) sind betroffen. Das ist kein Randthema, sondern bewegt die BürgerInnen ganz zentral.

Es besitzt eine enorme Symbolik und kann als Zeichen dafür gesehen werden, wie sich die bis lang durch (blindes) Vertrauen gekennzeichnete Beziehung zwischen Sparkassen und ihren Kunden in der Zukunft entwickeln wird.

Daher habe ich mich entschlossen, die aktuelle Entwicklung dieses Themas nachstehend darzustellen.

Prämiensparverträge mit flexibler Verzinsung

Null- und Negativzinsen in der Euro-Zone halten an. Ein Ende ist nicht absehbar und auch – wenn man Wunder ausschließt – eher unwahrscheinlich.

Deshalb bleibt das Thema, dass sich vor allem viele Sparkassen ihrer Versprechen aus langlaufenden Prämiensparverträgen einfach so und völlig entschädigungslos entledigen möchten, aktuell.

Prämiensparverträge wurden einst vor allem von den Sparkassen als Langfristlösung und Altersvorsorge für ihre Kunden angepriesenen. Mittlerweile können die Sparkassen ihre Versprechen aus diesen mitunter über Jahrzehnte laufenden Verträgen aber kaum mehr ertragsbringend einhalten.

In einem Blogbeitrag Ende 2019 habe ich darüber berichtet, dass Sparkassen landauf landab zigtausende alte Prämiensparverträge gekündigt hatten. Und auch die Hintergründe ausführlich beleuchtet. Hier geht es zum Blogbeitrag „Vom Kunden zum Bettler“.

Prämiensparverträge - zum Blogbeitrag - Vom Kunden zum Bettler – Kündigung von Sparverträgen

Wie ist der Stand der Dinge derzeit?
Was können geprellte Sparer tun?

Die Sparkassen fahren damit fort, ihre Zinsversprechen aus den langfristigen Prämiensparverträgen zu reduzieren oder diese ganz beenden zu wollen.

Sie greifen zu allerlei Maßnahmen gegen ihre Kunden und

  • kündigen Verträge,
  • verschlechtern Zinsgutschriften durch Zinsabsenkung bis auf Null bzw.
  • haben über Jahre hinweg falsche bzw. zu wenig Zinsen berechnet.

Ganz nach dem Sparkassen-Motto?

Prämiensparverträge - gemeinsam da durch

Ich würde mal sagen, ganz nach dem Motto:
Ich bin dann mal weg!

Kündigung Prämiensparen flexibel

Über 130, mithin rund ein Drittel der knapp 380 deutschen Sparkassen haben in den letzten Jahren Prämiensparverträge gekündigt. Oft willkürlich, ohne Rechtsgrundlage und zum Schaden ihrer gutgläubigen und über Generationen hinweg loyalen Kunden.

Bereits im Mai 2019 musste der Bundesgerichtshof (BGH) daher entscheiden, dass die Sparkassen bestimmte Prämiensparverträge nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen dürfen (Az. XI ZR 345/18).

Die Entscheidung betrifft jedoch nur unbefristete oder befristete Verträge, deren Frist bzw. höchste Prämienstaffel erreicht ist. Mehr dazu im Blogbeitrag „Vom Kunden zum Bettler“.

Eine unerfreulich lange Liste von Sparkassen, die Prämiensparverträge einseitig gekündigt oder versucht haben, ihre Kunden aus den Verträgen zu drängen, erstellt die Stiftung Warentest.[1]

Ganz nach dem Sparkassen-Motto?

sparen ist einfach

Ich würde mal sagen:
Aber leider nur, solange die Sparkasse das will!

 

Fragwürdige Zinsanpassungen

Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen enthalten zudem unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung. So müssen nämlich variabler Grundzins und Bonus fair und transparent berechnet werden. Sie dürfen nicht willkürlich von Seiten der Sparkasse festgelegt werden.[1]

Sparkassenkunden können sich an die Verbraucherzentralen wenden. Diese überprüfen gegen einen geringen Obolus, ob die Verzinsung über all die Jahre korrekt war. Besonders engagiert ist hier die Verbraucherzentrale Sachsen.

Verbraucher sollten ihre Zinsen nachrechnen lassen. Ist die Berechnung fehlerhaft, können Sparer eine Nachzahlung der über die gesamte Vertragslaufzeit entgangenen Zinsen verlangen. Das sind nicht selten einige tausend Euro.

Ganz nach dem Sparkassen-Motto?

verstehen ist einfach

Ich würde mal sagen:
Das verstehen langzeitig loyale Sparkassenkunden überhaupt nicht!

Musterfeststellungsklagen gegen Zinsanpassungsklauseln und Kündigungen

Gegen zweifelhafte Kündigungen und falsche Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen durch Sparkassen wehren sich Verbraucherschützer gemeinsam mit ernüchterten Sparern. Neuerdings vermehrt per Musterfeststellungsklage[1].

Zwar wird in einer Musterfeststellungsklage immer nur gegen ein bestimmtes Kreditinstitut geklagt. Doch haben Urteile in Musterfeststellungsverfahren immer auch Signalwirkung auf andere Sparkassen.

Auch müssten Sparkassenkunden im Anschluss noch individuelle Klagen gegen ihre Sparkasse erheben, falls sich diese sich trotz des allgemeinen Urteils im Musterfeststellungverfahren immer noch gegen Nachzahlungen wehrt.

Doch lassen solche Urteile zugunsten der Verbraucher hoffen, dass die Sparkassen sich nunmehr anständig und fair ihren langjährigen – zumeist älteren – Kunden gegenüber verhalten.

Reputation und Image der Sparkassen haben bei deren zigtausenden betroffenen Kunden bereits erheblich gelitten.

Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen, denen sich Betroffene anschließen können, sind zum Beispiel:

Sich der Musterfeststellungsklage anschließen

gegen die Sparkasse Nürnberg

So reichten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Bayern Ende Juli 2020 vor dem OLG München Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg ein.

Das Gericht soll klären, ob die Sparkasse Nürnberg den variablen Grundzins in den Prämiensparverträgen korrekt berechnet hat oder ob sie ihren Kunden Zinsen nachzahlen muss. Auch soll geprüft werden, ob die Sparkasse die Verträge kündigen durfte.

Betroffene können sich der Musterfeststellungsklage anschließen, sobald das Klageregister eröffnet wurde. Die Verbraucherzentrale Bayern bietet Hilfestellung. „Eine Beteiligung ist für die Sparer kostenlos und unkompliziert möglich.“, sagt Sebastian Reiling, Rechtsreferent beim vzbv.

Musterfeststellungsklage entschieden

gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig und
gegen die Sparkasse Zwickau

Weiter ist da schon die Verbraucherzentrale Sachsen. Hier hat das OLG Dresden bereits in zwei Musterfeststellungsverfahren im Wesentlichen die Ansicht der Verbraucherzentrale bestätigt. Das Gericht entschied, dass die sogenannten Zinsanpassungsklauseln bei den angebotenen Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ unwirksam sind.

Das Gericht legte sich aber nicht fest, welche Zinsberechnung die Sparkassen anwenden müssen. Dabei hätte den Verbrauchern die Festlegung von Referenzzinsen für die Zinsanpassung am meisten Klarheit gebracht.

So jedoch gehen beide Rechtsstreite jeweils vor dem BGH weiter.[2]

Sich der Musterfeststellungsklage anschließen

gegen die Sparkasse Erzgebirgssparkasse
gegen die Sparkasse Vogtland

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat weitere Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen eingereicht. Betroffene Sparer können sich ihnen anschließen.

Dazu müssen sie sich kostenfrei im Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Die Verbraucherzentralen bieten jedoch auch gegen einen geringen Obolus die Anmeldung ins Klageregister an.

Dabei handelt es sich um Musterfeststellungsklagen gegen die Erzgebirgssparkasse (Az. 5 MK 2/19 – hier muss man schnell sein, denn das Verfahren beginnt bereits am 09. September 2020) sowie gegen die Sparkasse Vogtland (Az. 5 MK 2/20).

Sich der Musterfeststellungsklage anschließen

gegen die Saalesparkasse

Kunden mit Sparverträgen der Stadt- und Saalkreissparkasse Halle, der Kreissparkasse Merseburg-Querfurt oder der Saalesparkasse in Halle/Saale[3] können sich in Kürze an einer Musterfeststellungsklage beteiligen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 1. Juli 2020 Klage gegen die Saalesparkasse beim Oberlandesgericht Naumburg eingereicht.

Es sieht leider ganz danach aus, dass es in Zukunft noch weitere Musterfeststellungsklagen gegen langlaufende Prämiensparverträge mit flexibler Verzinsung geben wird…

Sparkassenkunden brauchen einen langen Atem

Letztendlich müssen Verbraucher aber wohl eine gewisse Hartnäckigkeit an den Tag legen und unter Umständen auch bereit sein, den Klageweg zu wählen. So Andrea Heyer, Referatsleiterin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Eine Schande, dass das überhaupt notwendig ist!

Ganz nach dem Sparkassen-Motto?

miteinander ist einfach

Ich würde mal sagen:
Liebe Sparkassen, miteinander ist anders!

Und was bedeutet das nun konkret für Sie?

  • Beenden Sie langfristige Prämiensparverträge nicht von sich aus. Lassen Sie sich von Ihrer Sparkasse nicht zur Kündigung drängen.
  • Bei Kündigung durch die Sparkasse können Sie ohne Risiko schriftlich Widerspruch einlegen und die Sparraten vorerst einfach weiterzahlen.
  • Der Widerspruch gegen eine Kündigung ist sinnvoll und sehr aussichtsreich, wenn insbesondere:
    – die höchste Prämienstufe noch nicht erreicht wurde,
    – eine fest vereinbarte Laufzeit noch nicht abgelaufen ist,
    – der Vertrag keine exakte, aber eine maximale Laufzeit enthält,
    – personalisierte Beispielrechnungen zum Vertragsinhalt wurden,
    – die höchste Prämienstufe laut Vertrag für genau definierte Jahre weitergelten soll,
    – der Vertrag durch Zusatzvereinbarungen erweitert oder verändert wurde.
  • Hilfe bieten die Verbraucherzentralen. Sie stellen auch Musterbriefe zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch weitere aktualisierte Informationen. Bei Sparkassen-Prämienverträgen besonders engagiert sind die Verbraucherzentrale Sachen sowie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
  • Es gibt auch die Möglichkeit eines Schlichtungsantrags über die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V.
  • Achten Sie auf den Ablauf der Verjährungsfrist. Die Ansprüche von Verbrauchern verjähren frühestens drei Jahre nach Beendigung des Sparvertrages.
  • Auch die Stiftung Warentest hat auf Ihrer Internetseite ein Special zum Thema „Prämiensparverträge“ erstellt, dass sie stetig aktualisiert.

Nun noch so am Rande

Recherchieren Sie doch mal die Bezüge und Pensionsrückstellungen von Sparkassen-Vorständen. Gar nicht selten berichtet auch die Tageszeitung in Ihrer Region darüber. Achtung: vorher hinsetzen!

Da kommen laut verfügbaren Geschäfts- und Offenlegungsberichte nämlich oft leicht mal mehr als 1 Mio. Euro pro Vorstand zusammen. Also pro Person! Ein Millioneneinkommen für Sparkassen-Vorstände…

Ganz nach dem Sparkassen-Motto?

gönn dir ist einfach

Ich würde mal sagen, ganz nach dem Motto:
Man gönnt sich ja sonst nichts!

*** UPDATE *** UPDATE *** UPDATE ***

Anfang Dezember 2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) VerbraucherInnen aufgerufen zu prüfen, ob ihre Prämiensparverträge Zinsanpassungsklauseln enthalten, die der BGH für unwirksam erklärt hat.

Am 21. Juni 2021 erließ die BaFin eine Allgemeinverfügung gegen rechtswidrige Zinssenkungen bei Prämiensparverträgen von Banken und Sparkassen.

Die Kreditinstitute, zumeist Sparkassen, müssen ihre Kunden nun explizit über unwirksame Zinsklauseln in Prämiensparverträgen informieren und ihnen angemessene Lösungen unterbreiten.

Dazu müssen sie ihren Kunden unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern. Oder sie müssen ihnen einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel im Einklang mit der konkreten Rechtsprechung anbieten. Maßstab ist die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2010.

Hier geht es zur lesenswerten Info der BaFin.

 

*** UPDATE *** UPDATE *** UPDATE ***

Mehrere Sparkassen müssen Zinsen zugunsten der Verbraucher neu berechnen – es gibt mittlerweile mehrere Urteile:

Das Oberlandesgericht Naumburg legte Anfang 2023 fest, wie die Saalesparkasse, die Sparkasse Mansfeld-Südharz sowie die Kreissparkasse Stendal die Zinsen neu zu berechnen haben, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Diese haben ihre Zinszahlungen jahrelang zu niedrig angesetzt. Kunden können nun mit teilweise hohen Nachzahlungen rechnen.

Neben den drei Verfahren in Sachsen-Anhalt führen der vzbv, die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell 16 weitere Musterfeststellungsklagen zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen.

Gerne weitersagen und diesen Beitrag teilen.

Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!

Erschienen am 04. September 2020. Update ergänzt am 01. Juli 2021. Update ergänzt am 13. November 2023.

Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.

[1] Haben Sie von einer Sparkasse, die nicht in der Tabelle auftaucht, ein Kündigungsschreiben erhalten, schicken Sie bitte eine Kopie an praemiensparen@stiftung-warentest.de, damit die Liste weiter aktualisiert werden kann.

[1] Die Sparkassen sind verpflichtet, die Verzinsung an einem sogenannten unabhängigen Referenzzins auszurichten. Der Grundzins muss dabei das allgemeine Auf und Ab des Zinsmarktes widerspiegeln. So das Urteil des BGH aus dem Jahre 2004.

[1] Ende 2018 wurde die Musterfeststellungsklage als eine Art Sammelklage für Verbraucherverbände in Deutschland eingeführt. Damit sollen Verbraucher letztlich einfacher und kostengünstiger ihre Rechte gegen marktmächtige Unternehmen durchsetzen können. Hier geht es zu meinem Blogbeitrag zur Einführung der Musterfeststellungsklage.

[2] Leipziger Sparkasse (Urteil des OLG Dresden Ende April 2020, Az. 5 MK 1/19 – weiter beim BGH, Az. XI ZR 234/20). Sparkasse Zwickau (Urteil des OLG Dresden Mitte Juni 2020, Az. 5 MK 1/20). Auch dieser Rechtsstreit wird vor dem BGH fortgeführt werden.

[3] Vormals Stadt- und Saalkreissparkasse Halle und Kreissparkasse Merseburg-Querfurt.

6 Gedanken zu „S-Prämiensparen verflixt flexibel – Die Sparkassen und ihre Prämiensparverträge“

  1. Nun… die schwarzen Schafe mag es in jeder Bankengruppe gebe. Dennoch könnte hier auch heraus gestellt werden, dass die meisten Häuser korrekt vorgehe. Und wer hier groß herumposaunt, der sollte sich mal Gedanken darüber machen, wer zuletzt beim Sportverein vor Ort mit einer Spende geholfen hat,…
    Welche Bank zahlt denn vor Ort – im eigenen Landkreis in dem ich wohne seine Steuern? Bzw. welche Bankengruppe denn überhaupt in Deutschland?
    Die Kündigung sind unschön… ich fand es auch nicht angenehme. Aber nachvollziehbar und rechtlich – in meinem Fall – sauber und fair. Es ist nunmal kein Sozialverein, sondern eine öffentlich rechtliche Institution.

    Und das meine Freunde, ist die andere Seite der Medaille.

    Antworten
    • Liebe/r „Andere Seite der Medaille“,
      die Anrede als Freunde befremdet mich ein wenig, ebenso wie Ihre Auffassung von Rechtsstaatlichkeit. Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, wenn ich z.B. wegen Raserei geblitzt werde, ich ja durch meine Strafzahlung spenden würde… Und Alibi-Spenden der Finanzindustrie sind genau das Feigenblatt, welches seit Jahrzehnten vom gesamtwirtschaftlichen Schaden der Lobbypolitik ablenken soll. Und Augenwischerei bei solchen betreibt, die nur die andere Seite der Medaille sehen wollen…

      Danke für die Steilvorlage. Lesen Sie doch bitte mal hier , was die für Bissigkeit nicht gerade bekannte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) just geschrieben hat: Sie „empfiehlt Verbrauchern, ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen. Viele ältere Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Diese Klauseln sind laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam.“

      Ja, genau die Prämiensparverträge der Sparkassen im eigenen Landkreis…
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  2. Passend zum Thema widmet sich die aktuelle WirtschaftsWoche (37/20209) in ihrer Titelstory den Schwächen der Sparkassen.

    Die Hauptprobleme sind laut Artikel neben der Ertragsschwäche wegen der niedrigen Zinsen auch das veränderte Kundenverhalten (weniger Filialbesuche) und die gewaltigen Fixkosten. Dazu wird wegen Corona noch eine Insolvenzwelle bei den mittelständischen Firmenkunden erwartet. Alles in allem keine gute Aussichten.

    Die Vorstandsgehälter werden in der WirtschaftsWoche übrigens nicht erwähnt…

    Antworten
    • Lieber Dominik Heberling, vielen Dank für Ihren wertvollen Kommentar – interessant und auf den Punkt. Tja, und die Vorstandsgehälter… nun ja… Dazu hatte ich ja im Blogbeitrag einen guten Link gelegt 😉
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  3. Millionen-Einkommen für Sparkassen Vorstände verbunden mit der Sparkassen-Werbung „Gönn dir ist einfach“…herrlich ironisch und gewohnt geistreich verknüpft in einem Blogbeitrag! Sehr wichtiger Blogbeitrag, vielen Dank!

    Antworten
    • Lieber Peter Lutschiger, vielen Dank. Das Schlimme ist: Da muss ich gar nichts übertreiben oder karikieren… das ist wie es ist. Jeder Comedian würde sagen, das ist nicht nur eine Steilvorlage, das ist sogar schon fertig…
      Für VerbraucherInnen ist es aber einfach nur „gar nicht lustig“!
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
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Prof. Dr. Hartmut Walz
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