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Die gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf

Die gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf – Für freiwillige Einzahlungen winken sogar gute Renditen
Gastbeitrag Detlef Lülsdorf, Köln

 

Die schlechten Nachrichten vorab: Die gesetzliche Rentenversicherung leidet an der Überalterung. Ja, die gesetzliche Rentenversicherung hat ein Finanzierungsproblem. Vor allem, da unsere Gesellschaft immer älter wird.

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland wird die gesetzliche Rente stetig teurer. Der Rentenversicherungsbericht 2019 der Bundesregierung zeigt, dass der aktuelle Beitragssatz von 18,6% auf 20% im Jahr 2025 ansteigen wird.

Gemäß dem Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag steigt der Beitragssatz bis zum Jahr 2060 voraussichtlich bis auf 23,8% an.

Mit anderen Worten: Wir müssen immer mehr für unsere Rente zahlen.

 

Ab 2025 fallen die Rentensteigerungen geringer aus: Das Rentenniveau sinkt

Die Steigerung der Beitragssätze wird begleitet sein von einem ab 2025 sinkenden Rentenniveau.

Bislang steigen die Renten jedes Jahr im selben Verhältnis wie der Durchschnitt der Löhne im Vorjahreszeitraum. Das wird in Zukunft anders sein.

Die Renten werden künftig nicht mehr im selben Verhältnis wie die Nettolöhne erhöht werden. Sondern: Wenn beispielsweise die Löhne und Gehälter um 2,5% steigen, werden die Renten nur noch um 2% dynamisiert.

Die Folge: Das Bruttorentenniveau sinkt.

 

Trotzdem werden die Rentenzahlungen pro Rentenpunkt über die Zeit ansteigen

Während Sie bei privaten Versicherern in der Regel nur eine konstante Rente erhalten, die durch die Inflation über die Zeit immer weniger wert wird.

Das macht bei vieljähriger Rentenbezugsdauer einen enormen Unterschied aus. Und ist ein klarer Vorteil der gesetzlichen Rente.

Deutsche Rentenversicherung

 

Die garantierte Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die jährlichen Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind per Gesetz an die durchschnittliche Lohnentwicklung im Vorjahr gekoppelt. Rechtsgrundlage ist hier §68 SGBVI bzw. die sogenannte Rentenwertbestimmungsverordnung. Insofern erfolgt die diesbezügliche Anpassung rechtssicher und systemisch.

Bis auf den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2007 (Finanzkrise), sowie 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 wurden die Renten regelmäßig nach oben angepasst. Für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 wird es aufgrund der Corona-Krise und der sich daraus ergebenen geringen Lohnentwicklung ebenfalls keine Anpassung geben.

Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Rentenwerte in den einzelnen Zeiträumen:

Zeitraum

Rentenwert

Veränderung

01.07.2002 – 30.06.2003

25,86 €

2,16 %

01.07.2003 – 30.06.2004

26,13 €

1,04 %

01.07.2004 – 30.06.2005

01.07.2005 – 30.06.2006

01.07.2006 – 30.06.2007

01.07.2007 – 30.06.2008

26,27 €

0,54 %

01.07.2008 – 30.06.2009

26,56 €

1,10 %

01.07.2009 – 30.06.2010

27,20 €

2,41 %

01.07.2010 – 30.06.2011

01.07.2011 – 30.06.2012

27,47 €

0,99 %

01.07.2012 – 30.06.2013

28,07 €

2,18 %

01.07.2013 – 30.06.2014

28,14 €

0,25 %

01.07.2014 – 30.06.2015

28,61 €

1,67 %

01.07.2015 – 30.06.2016

29,21 €

2,10 %

01.07.2016 – 30.06.2017

30,45 €

4,25 %

01.07.2017 – 30.06.2018

31,03 €

1,90 %

01.07.2018 – 30.06.2019

32,03 €

3,22 %

01.07.2019 – 30.06.2020

33,05 €

3,18 %

01.07.2020 – 30.06.2021

34,19 €

3,45 %

01.07.2021 – 30.06.2022

34,19 €

 

Kann die gesetzliche Rente auch Rendite?

Ja, sie kann. Seit vielen Jahren ermittelt die Deutsche Rentenversicherung eine Rendite. Innerhalb der BroschüreRendite der gesetzlichen Rentenversicherung“ (3. Auflage, 4/2011, Nr. 107) wurde ermittelt, wie rentabel die Rentenbeiträge sind:

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 liegt diese zwischen 2,9% (Männer) und 3,3% (Frauen). Die höhere Rendite der Frauen begründet sich mit der längeren Lebenserwartung.

 

Wie wird die Rendite der gesetzlichen Rente ermittelt?

Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich nicht mit einer klassischen Kapitalanlage vergleichen. Anders als bei einer privaten Lebensversicherung kennt die gesetzliche Rentenversicherung nur die lebenslange Rentenzahlung und keine Einmalkapitalauszahlung.

Insofern kann die Rendite der gesetzlichen Rente nur mittels einer Verhältnisrechnung auf Basis der statistischen Lebenserwartung ermittelt werden.

Hierbei werden die aufgezinsten Beitragsausgaben (Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung) und die abgezinsten Renteneinnahmen (Rentenzahlungen) in ein Verhältnis gesetzt.

Je höher die angenommene Verzinsung, um so schwerer wiegen die geleisteten Einzahlungen in die gesetzliche Rente und desto geringer wiegen die – zeitlich später folgenden – Rentenzahlungen.

Das Gleichgewicht zwischen den hingegebenen Beiträgen und den vereinnahmten Renten bezeichnet den internen Zinssatz.

Da die Rentenzahlungsdauer von der individuellen Lebenserwartung abhängig ist, wird hilfsweise die statistische Lebenserwartung unterstellt. Diese Berechnungsmethodik wird auch als interne Zinsfuß-Methode bezeichnet.

Stellt man diese Berechnung der entsprechenden Kalkulation für private Sofortrenten von Versicherungsgesellschaften gegenüber, gewinnt die gesetzliche Rente meist haushoch.

 

Scheinbares „Killerargument“: Rente mit 68?

Aktuell sorgt ein Gutachten aus dem Bundeswirtschaftsministerium für Unruhe und facht die Rentendiskussion vor dem Wahlkampf an.

Hiernach kommt der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums zu dem Schluss, dass ab dem Jahr 2025 auf die gesetzliche Rentenversicherung „schockartig steigende Finanzierungsprobleme“ zukommen würden. Die stetig steigende Lebenserwartung würde für die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zu einem Problem.

Um dieses Problem in den Griff zu bekommen, schlägt der Beirat vor, das Renteneintrittsalter stetig an die Lebenserwartung zu koppeln. In der Folge ergäbe sich im Jahr 2042 ein Renteneintrittsalter von 68 Jahren.

 

Sonder- und Extrabeiträge lohnen sich trotzdem

Selbst wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen des Wissenschaftlichen Beirats zum Tragen kämen: Für die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich kaum etwas.

Die verlängerte Lebenserwartung hat in den letzten Jahren ohnehin die Rendite der gesetzlichen Rente verbessert.

Im Jahre 2011 hat eine 65-jährige Frau noch 20 Jahre und 8 Monate gelebt. Aktuell sind dies exakt 21 Jahre. Die Lebenserwartung der gleichaltrigen Männer steigt von 17 Jahre und 6 Monate auf 17 Jahre und 10 Monate.

Die Lebenserwartung ist also in diesem Zeitraum um jeweils 4 Monate gestiegen. Und die mögliche Erhöhung des Renteneintrittsalters ab 2042 würde lediglich die durch die gewachsene Lebenserwartung angehobene Renditesteigerung der gesetzlichen Rente zum Teil wieder zurücknehmen.

 

Die Krankenversicherung der Rentner

Besonders interessant: Sonderbeiträge in die Rentenkasse können sich umso mehr lohnen, wenn

  • man Mitglied in einem Versorgungswerk ist und
  • im Rentenalter gesetzlich krankenversichert sein wird oder sein will.

Baut man in der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rentenanspruch auf, kann man unter gewissen Umständen in die Krankenversicherung der Rentner kommen.

In diesem Fall werden nicht alle Einnahmen in der Krankenkasse verbeitragt. Beispielsweise werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht angerechnet.

Um in die Krankenversicherung der Rentner zu gelangen, ist es erforderlich, dass man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90% gesetzlich versichert war. Insofern ist es ratsam, möglichst zeitig über einen Wechsel in die gesetzliche Kasse nachzudenken, sofern man privat krankenversichert ist.

Altersversorgung

Sie sehen, es gibt viele interessante, geldwerte Informationen rund die Altersversorgung – ob private, betriebliche oder gesetzliche Rente.

 

 

Profil Detlef Lülsdorf

 

Erschienen am 25. Juni 2021.

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24 Gedanken zu „Die gesetzliche Rentenversicherung ist besser als ihr Ruf“

  1. Ist bei der Renditeberechnung eigentlich schon berücksichtigt, dass bei Verheirateten die Hinterbliebenenrente ja auch höher ausfällt? Angenommen, ich erreiche exakt die durchschnittliche Lebenserwartung, dann lebt meine Ehefrau statistisch gesehen noch ca. 3 Jahre länger, durch die höhere Lebenserwartung der Frauen, und weitere 6 Jahre, durch den Altersunterschied. Ich bin 6 Jahre älter. D.h. die Einzahlung in die Rentenversicherung des älteren Ehepartners müsste statistisch die höhere Rendite abwerfen. Ist diese Überlegung richtig?

    Antworten
  2. Finanzmathematiker Werner Siepe kommt
    in seiner Renditeberechnung auf ähnliche
    Ergebnisse. Rentennahe Jahrgänge die eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (2 Jahre vor der Regelaltersersgrenze) erreichen, und zudem in der PKV krankenversichert sind,
    dürften bei statistischer Lebenserwartung sogar eine wesentlich höhere Rendite erwarten

    Antworten
  3. Es ist interessant, dass in der ganzen Diskussion – übrigens auch bei Stiftung Warentest – nichts dazu kommt, dass ich die durch zusätzliche Einzahlung erhaltene Rente versteuern und bei der KV berücksichtigen muss.
    Wenn ich brutto mit netto vergleiche und auch die Steuerersparnis durch Einzahlung berücksichtige sieht es m. E. nochmals anders aus mit der sog. Rendite bezogen auf Lebenserwartung.

    Antworten
    • Das ist korrekt. Die steuerliche Wirkung – Steuerrückerstattung in der Einzahlungsphase und Steuerpflicht in der Rentenphase – hängt ursächlich mit der persönlichen Situation zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt aus Seite 6 Ihrer Information „Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung“ an, dass die Renditen für einen ledigen Mann mit Rentenbeginn am 1.1.2011 bei 3,2% liegen bzw. bei einer Frau bei 3,8%. Die Renditen nehmen mit späterem Rentenbeginn ab und werden bei einem Rentenbeginn am 1.1.2040 für Männer mit 2,9% und für Frauen mit 3,3% angegeben.

      Letztendlich müssen laufende Einnahmen im Rentenalter immer versteuert werden; auch von Einkünften aus anderweitigen Kapitalerträgen.

      Antworten
  4. Wir haben bei dem Rentenwert ((25,86 in 2002 zu 34,19) eine Entwicklung von 1,41% Steigerung in den letzten 20 Jahren gehabt, bei der Annahme des Durchschnittseinkommen von 2021 (2.385,50 zu 3.461,75 EURO – 2022 war ein Sonderfall mit der Reduzierung) haben wir beim Durchschnittseinkommen eine jährliche Steigerung von 1,88% gehabt – also schon ein Auseinanderdriften.
    Dann ist es grundsätzlich gefährlich ein Brutto-Netto-Vergleich anzuführen.
    Und wie man auf eine „Rendite“ von 2,90%/Männer 3,3%/Frauen ab Renteneintritt in 2040 als Prognose kommt ist sehr fragwürdig und das bei der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Lage inklusive des demographischen Faktors.
    Alles in allem ist immer eine individuelle Betrachtung für den einzelnen sinnvoll und zielführend, alles andere ist PR.

    Antworten
    • Sehr geehrter Herr Both,

      vielen Dank für Ihre Gedanken. Meine Renditeannahmen sind selbstverständlich ein Blick in die Zukunft. Die Berechnung basieren auf dem Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag.

      Korrekt: Letztendlich ist immer eine individuelle Betrachtung der Lebenssituation des Mandates erforderlich. Aber wenn wir über die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos sprechen, dann geht in Bezug auf die „Rendite“ kein Weg an der gesetzlichen Rente vorbei. Ich kenne zumindest keinen „verkaufsoffenen“ Basisrentenvertrag, der besser ist als die gesetzliche Rentenversicherung.

      Und Sie als Versicherungsmakler kennen ja die (aktuellen) Herausforderungen und schlechten Rendite der Lebensversicherer. Sogar das BAFIN hat das Problem offensichtlich erkannt. Anstatt einen Provisionsdeckel für die LV einzuführen sind Bestrebungen im Gang, dass Versicherer in Zukunft nur noch LV-Produkte anbieten sollen, die den Versicherungsnehmern eine Rendite mindestens in Höhe der Inflationsrate bringen. Also eine Kostendeckelung durch die Hintertür. Bravo. Nach meinen Erfahrungen und zahlreichen Analysen schaffen das die wenigsten Tarife bzw. keinesfalls die jüngeren Tarife.

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  5. Die große Frage ist, welche Hochrechnung wird denn da a) bezüglich der Lebenserwartung und b) bezüglich der jährlichen Rentensteigerung aufgemacht?
    Dass der Unterschied in den Renditen zwischen Mann und Frau nur bei 0,4%-Punkten liegt glaube ich nicht, denn die Rentenzahldauer ist bei Männern derzeit etwa 18 Jahre, bei Frauen um die 22 Jahre, also gut 20% höhere Leistungen – das kann man nicht mit +0,4%-Renditen in diesem Leben aufholen!

    Die Krankenversicherung der Rentner belastet auch nochmal mit dem halben Beitragssatz auf schon aus Netto eingezahltes Geld…

    Da scheint darüber hinaus der Trend der Langlebigkeit irgendwie aus der Vergangenheit fortgeschrieben worden zu sein – tatsächlich zeigt die neue Sterbetafel 2018/20, dass hier auch wegen Corona der Anstieg der Lebenserwartung aktuell so gut wie gestoppt ist. Es wird auch dringend nötig zu sein, den Nachholfaktor wieder einzuführen, damit nicht wie aktuell in der Corona-Krise die Rentner einseitig profitieren (bei Rückgang der Reallöhne kein Minus, danach aber von der Aufholung mit vollem Plus profitieren…das gibt unsere Demographie mit Sicherheit nicht her!)

    Fazit: Die Rendite dürfte deutlich geringer sein!

    Antworten
    • Vielen Dank für Ihre Hinweise. Die mathematischen Berechnungen der Rendite basieren auf den aktuellen Sterbetafeln. Unsere Mathematiker haben einen eigenen Renten-Rendite-Rechner auf Basis der wissenschaftlichen Studien der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag entwickelt. Dieser bestätigt die Rendite-Annahmen der Deutschen Rentenversicherung! Die Lebenserwartung (lt. Generationensterbetafel) eines Mannes (Jahrgang 1970) liegt zum 67. Lebensjahr bei noch 19,41 Jahre und bei einer Frau bei noch 22,23 Jahren. Diese Differenz ist für die anderen Jahrgänge ähnlich und demzufolge nicht so groß, wie beschrieben. Fazit: Die Rendite ist tatsächlich deutlich besser als viele meinen. Zudem erhöht sich die Rendite durch den Steuervorteil bei der Einzahlung. Aktuell können 92% der Einzahlungen auf das eigene Rentenkonto steuerwirksam abgesetzt werden (Achtung: Maximalbeträge beachten).

      Antworten
      • Danke für die Erläuterungen.

        Es ist aber doch richtig, dass die zusätzliche Rente zumindest mit dem halben Beitragssatz der Krankenversicherung der Rentner (plus Pflegeversicherung) belastet wird, oder?

        Es bleibt aber auch bei Ihren ferneren Lebenserwartungen eine Differenz der Zahlungsdauern von rund 15% zu Gunsten der Damenwelt, das bekomme ich mit dem Renditeunterschied nicht zusammen. Ganz grob auf 20 Jahre verteilt wäre das eher ca. 0,75% weniger für die Herren…

        Ja, die nachgelagerte Besteuerung ist in den allermeisten Fällen ein deutlicher Vorteil (selbst wenn die Bemessungsgrundlage in Rente etwas höher ist als die gesparte bei der Einzahlung). Das gilt aber natürlich auch bei den anderen Durchführungswegen aus dem Brutto, wie betrieblicher Altersvorsorge seit 2005, Rürup und selbst letztliche bei Riester wenn die Steuerersparnis die Zulagen dominiert…

        Antworten
  6. Ist es nicht so, dass wenn man freiwillig in der GKV ist, im Rentenalter trotzdem alle Einkünfte (inkl. Kapitalerträge, Vermietung, …) hinzugerechnet werden für den KV-Beitrag? Dazu gab es schon einige Klagen, glaub ich. Aber bis jetzt blieb alles so. Ich hoffe, bis ich in Rente bin, ändert sich da noch was.

    Antworten
    • Wenn man 90% der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens (freiwillig oder pflichtig) gesetzlich Krankenversichert ist/war, dann wir man im Rentenalter versicherungspflichtiges Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). In diesem Fall werden nur die Einnahmen aus gesetzlichen und betrieblichen Rentenzahlung in der gesetzliche Krankenversicherung verbeitragt. Vermietung/Verpachtung und Kapitaleinkünfte bleiben also außen vor.

      Antworten
  7. Gerne möchte ich meine persönliche Erfahrung mit anderen LeserInnen des Blogs teilen.

    Ich habe durch freiwillige Zuzahlung zur „Deutschen Rente“ meine monatlichen Ansprüche aufgestockt. Den zunächst geplanten Abschluss einer privaten Sofortrente habe ich dafür unterlassen. Denn: die Rentenerhöhung durch Einzahlung ist fast doppelt so hoch als die für den gleichen Betrag angebotene Privatrente. Also in meinem Fall eine zwar überraschende aber ganz klare Entscheidung. Ich kann nur jedem empfehlen, diese Prüfung vorzunehmen und nicht einfach eine Sofortrente abzuschließen oder die Ablaufleistung der Lebensversicherung als Rente zu wählen.

    Viele Grüße

    Antworten
  8. Sehr geehrter Herr Lülsdorf,

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Ich habe zwei Fragen:

    1) Wir würde sich die Entwicklung der Rentenauszahlungen gestalten, wenn auch Beamte/ Rechtsanwälte etc. in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden?

    2) Selbstständige bringen – anders als Arbeitnehmer:innen – ca. 50% ihres Einkommens für KV/ PV und gesetzliche RV auf (vgl. Deutscher Bundestag, Ausschussdrucksache 19(11)1037). Gibt es Ideen für Änderungen an der Benachteiligung von Selbstständigen?

    Antworten
    • In Bezug auf die Selbstständigen wird/wurde die Pflichtversicherung dieser diskutiert. Sodann wäre eine Art „Gleichstellung“ erreicht worden. Der aktuelle Koalitionsvertrag sah das vor. In dieser Legislaturperiode wird jedoch sehr wahrscheinlich diesbezüglich nichts mehr passieren. Die Einbeziehung von zusätzlichen Beitragszahlern könnte die zusätzliche Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Renteneintritt der „Baby-Boomer“ abmildern. Langfristig tritt jedoch kein Effekt ein. Schließlich kommen die zusätzlichen Beitragszahler irgendwann auch selber in den Rentenbezug.

      Antworten
  9. Sehr geehrte Blogleserinnen, sehr geehrte Blogleser,

    ich finde die Perspektive des Artikelautors durchaus interessant und war mir so auch nicht bewusst.

    Ich bezahle als Arbeitnehmer lieber noch in die gesetzliche Rentenversicherung, als in eines der unheilvollen Konstrukte wie beispielsweise Riester, Rürup oder die vermurkste, weltfremde Bruttoentgeltumwandlung bzw. was man sonst noch in den letzten Jahren diesbezüglich als „Innovation“ in Deutschland hervorgebracht hat.

    Freundliche Grüße
    Philipp Hansert

    Antworten
  10. In ein System, das in absehbarer Zeit in absehbare Finanzierungsschwierigkeiten kommen wird, würde ich als mündiger Bürger und Anleger keinen Cent zusätzlich investieren. Wir alle wissen doch, dass das größte Problem der Rentenversicherung ihre Methodik ist. Sie verzichtet als reines Umlagesystem auf den wertvollsten aller Faktoren bei der Geldanlage – den Faktor Zeit. Insofern sehe ich die Rentenversicherung in ihrer derzeitigen Form als unterlegenes Anlagesystem an, in das ich als normaler Arbeitnehmer zwangsweise einzahlen muss, aber sicherlich nicht auch noch freiwillig einzahlen werde.

    Antworten
    • Bisher haben viele von uns geglaubt, dass die gesetzliche Rente ein „Groschengrab“ wäre. Wissenschaftlich Studien belegen das Gegenteil. Die gesetzliche Rentenversicherung wird bis zum Jahr 2060 eine vergleichsweise gute Rendite haben und nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Diesbezüglich verweise ich auf den Bericht der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Kommission-Verlaesslicher-Generationenvertrag/Bericht-der-Kommission/bericht-der-kommission.html. Die entscheidende Frage ist: Welche Alternativen bestehen? Welches Risiko möchte ich zu welchem Zeitpunkt in Bezug auf meine Rente gehen? Welche Alternativen sind so sicher wie die gesetzliche Rente? Tatsache ist, dass die meisten Kapitalanlagen kostenträchtig oder risikobehaftet sind. Tatsache ist auch, dass wir alle durch unsere Steuergroschen die gesetzliche Rente ohnehin zusätzlich finanzieren. Und nicht zuletzt wird die Politik die gesetzliche Rente weiterhin stärken (siehe ua. den Wunsch der CDU die Mütterrente zu erhöhen). Schließlich bilden die Rentner und die rentennahen Jahrgänge die weitaus größte Wählerschicht.

      Antworten
      • Bei allem Respekt, aber heutige Ausblicke bis 2060 halte ich angesichts der Unwägbarkeiten auf dem Weg bis dahin für gelinde gesagt unseriös (insbesondere vor dem Hintergrund was wir in den letzten beiden Jahren erlebt haben). In derartige Berechnungen fließen derartige viele Annahmen bzgl. Parameter ein, dass die Ergebnisse zwangsläufig mit einer sehr hohen Unsicherheit behaftet sind. Dafür muss man noch nicht einmal Statistik studiert haben, um diesen Umstand einzusehen.

        Alternativen zur gesetzliche umlagefinanzierten Rente sind hinlänglich bekannt und wenn man die zugänglichen Möglichkeiten – jenseits der in die Sozialversicherung zwangsweise abzuführenden Beiträge – bzgl. des Zuflusses an Geldern miteinander vergleichen würde, würde das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sicherheit katastrophal schlecht abschneiden – und das völlig zu Recht. Die Rente als sicher zu bezeichnen halte ich für extremst naiv. Das mag vielleicht für das System an für sich gelten, da es – wie Sie selbst schreiben – massiv politisch gestützt wird und bereits heute mit Unmengen an Steuergeldern querfinanziert werden muss (soll das etwa positiv sein?). Für die Höhe der prognostizierten Renten, insbesondere was die reale Kaufkraft angeht, gilt das aber mit Sicherheit nicht.

        Andersherum gefragt sollte man die Frage stellen, welches Risiko am Kapitalmarkt bei einem Anlagehorizont eines Berufslebens (~40 Jahre) denn tatsächlich besteht? Ein Verlustrisiko hätte es in der Vergangenheit auf jeden Fall nicht gegeben (eher eine der gesetzlichen Rente exorbitant überlegene Rendite) und wenn es dann zunehmend auf den Entnahme-Zeitraum zugeht, gibt es einfache Strategien, um sich gegen kurzfristige Crashs effektiv abzusichern (Stichwort Umschichtung).

        Ihre letzten drei Sätzen zeigen doch nur eindrucksvoll, dass dieses System bereits heute de facto gescheitert ist und die Politik eine Fehlentscheidung nach der anderen trifft insbesondere im Hinblick auf die heutige junge Generation sowie zukünftige Generationen. Das gesamte gesetzliche Rentensystem gehört seit Jahren auf den Prüfstand und hat sich durch die Niedrigzinspolitik der EZB und der demographischen Entwicklung praktisch selbst überholt. Leider wird dies aufgrund der Wahrheit Ihres letzten Satzes nicht passieren – die Folgen werden in einigen Jahren verheerend sein.

        Antworten
  11. …ich teile die hier geäußerten Einschätzungen bzgl. der freiwilligen Beiträge (ab 50 möglich) nicht. Wenn der Rentenanspruch bereits sicher ist, dann lohnt es sich aus meiner Sicht nicht mehr, weitere freiwillige RV-Beiträge zu zahlen. Denn die entscheidende Frage lautet: wie alt muss ich werden, damit ich den eingezahlten RV-Beitrag zurückbekomme? … und erst danach ist die „Rendite“ > 0. Selbst mit Berücksichtigung der ESt-Erstattung ist eine sehr hohe Lebenserwartung erforderlich. Die höchste „Rendite“ bringen wohl die freiwilligen RV-Beiträge, die dazu führen, dass man überhaupt eine gesetzliche Rente erhält und deshalb in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist, weil dann (nach aktueller Rechtslage…) die Kapitalerträge nicht KV-pflichtig sind.

    Antworten
    • Richtig ist, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung von der Lebenserwartung abhängt. Insofern basiert die Renditeermittlung der Deutschen Rentenversicherung von rund 3% auf der statistischen Lebenserwartung. Verstirbt man früher, dann ist die Rendite geringer. Und lebt man länger, sodann ist diese höher. Eine „sehr hohe“ Lebenserwartung würde als die o.g. Rendite also deutlich verbessern! Richtig ist zudem: Durch die Einzahlung von Extrabeiträgen auf das persönliche Rentenkonto erhöht sich der bereits erreichte Rentenanspruch. Im Vergleich zu einer Basisrente (Rürup-Rente) ist die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung meistens deutlich besser.

      Antworten
    • Dieser Aussage kann ich voll und ganz zustimmen. Ich bin mit Einem Abschlag von 3,9% in Rente gegangen, den ich durch eine freiwillige Einmalzahlungen hätte vermeiden können. Diese Einmalzahlungen hätte sich durch die höhere Rente erst ab einem Alter von 94 Jahren amortisiert.

      Antworten
      • In Bezug auf die Bewertung von Einmalzahlungen in die gesetzliche Rente wird gerne folgender Fehler gemacht: Man setzt die Einmalzahlung ins Verhältnis zur höheren Monatsrente. Sodann kommt man ggfs. auf das Alter 94 Jahre. Der Vorteil der gesetzliche Rente liegt jedoch in der jährlichen Anpassung der Rente. Wie der Tagesspiel aktuell berichtet, werden die Renten im Juli 2022 um 5,6% angepasst. Infolge der gesetzlich verankerten Anpassungsregelung amortisiert sich die Einzahlung deutlich früher; bei einer vergleichsweise guten Rendite.

        Antworten
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Prof. Dr. Hartmut Walz
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