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Es war einmal: Als das Wünschen noch Zinsen brachte

ES WAR EINMAL
Als das Wünschen noch Zinsen brachte

Es war einmal, da gab es auf Fest- und Tagesgeldkonten und sogar Sparbüchern noch Zinsen, richtige Zinsen

Wenn man der Bank oder Sparkasse sein Geld geliehen hat, bekam man dafür eine „Prämie“ für den Konsumaufschub. Also noch ein paar Euro Zinsen zum Guthaben obendrauf.*

Das war einmal. Nun kennt man den Begriff Zinsen fast nur noch im Zusammenhang mit Straf-, Negativ- oder Minus-Zinsen.

Dass Banken und Sparkassen auf die Sparguthaben ihrer Kunden keine Zinsen mehr zahlen – das ist mittlerweile schon fast ein alter Hut. Je ungläubiger Sie den Kopf darüber schütteln, desto älter sind Sie wahrscheinlich  😉

Strafzinsen, Negativzinsen, Minuszinsen, Verwahrentgelte

Immer öfter hört und liest man nun jedoch, dass Banken und Sparkassen sogar Strafzinsen erheben oder erheben wollen. Sie verlangen also einen Abzug von Ihrem Sparguthaben, wenn Sie Geld bei der Bank oder Sparkasse anlegen.

Die Banken und Sparkassen nennen Kontensparen auch nicht mehr Geldanlegen, sondern Verwahren für den Kunden. Und für diese Aufbewahrung Ihres Geldes sollen Sie dann Gebühren an die Bank zahlen. Verwahrentgelte heißt das neue Zauberwort der Banken.

Zugegeben, das ist eine arg verkehrte Welt – und wenig märchenhaft.

Warum gibt es Minuszinsen?

Die Banken können jedoch kaum mehr anders. Sie selbst müssen an die Europäische Zentralbank (EZB) Strafzinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB lagern.

Seit Juni 2014 ist das so. Da gab es das erste Mal Minuszinsen der EZB gegenüber den Kreditinstituten. Das können Sie hier sehen: am Zinssatz der EZB für die Einlagefazilität (auf CSV Excel-Datei klicken).

Wunsch der EZB ist es nämlich, dass die Banken das Geld nicht bei der EZB lagern, sondern es als Kredite vergeben. Unternehmen sollen damit investieren, Private konsumieren. Und nebenbei soll bitte die Inflation steigen.

So der Wunsch der EZB. Doch – auch hier wenig märchenhaft – hilft Wünschen nicht. Die Banken können das Geld nicht so leicht „unter die Leute bringen“.

Und wenn Geschäftsbanken – sozusagen aus Verzweiflung – Kredite an bonitätsschwache Unternehmen (Zombie-Unternehmen) geben, drohen Kreditausfälle bis minus 100 Prozent. Das kann also auch keine Alternative sein.

Mit Minuszinsen Geld verdienen?

In Einzelfällen werben Geschäftsbanken bereits mit Minuszinsen für Kredite. Das heißt also, dass der Kreditnehmer zusätzliches Geld dafür erhält, dass er sich Geld leiht! Diese verkehrte Welt klingt nun doch wieder märchenhaft. Aber bereits im März hatte ich gefragt: Reich durch Schulden? Schlaraffenland für Kreditnehmer? Und verneinte.

Einst verdienten die Banken an Zinsen. Sie bekamen von den einen Kunden Geld zur Anlage. Die Zinsen, die sie dafür zahlten, waren geringer als jene, die sie für die Kredite von anderen Kunden erhielten. Dieses Geschäftsmodell der Banken und Sparkassen ist tot.

Und so geben die Banken die Negativzinsen der EZB wiederum an ihre Kunden und Sparer weiter.

Kostensenkungen, insbesondere Mitarbeiterentlassungen und Filialschließungen sind schwierig. Gebührenerhöhungen und neue Preisgestaltungen ebenso. Hinzu kommen neue Herausforderungen, z. B. aus den Bereichen Digitalisierung, FinTech, Bankenaufsicht.

Noch ist alles nicht so schlimm

Derzeit erheben Banken und Sparkassen – wenn überhaupt – Negativzinsen für Private erst einmal nur für Neukunden oder Vermögende, die zigtausende Euro auf der hohen Kante bei der Bank liegen haben. Und für Geschäftskunden.

Ihre „normalen“ privaten Bestandskunden verschonen die Kreditinstitute bisher noch von Minuszinsen. Zu groß ist die Sorge, Kunden zu verlieren. Solange es noch genügend Banken und Sparkassen gibt, die keine Strafzinsen auf das Guthaben ihrer Kunden erheben, werden die Kunden rasch zu diesen wechseln.

Auch gibt es nach wie vor Tages- und Festgeldkonten, auf denen der Kunde sein Geld sogar noch mit Mini-Plus-Zinsen parken kann. Der Kunde wird bei diesen Alternativen also mit den Füßen abstimmen – und könnte rasch weg von der Strafzinsbank sein.

Übrigens ist meines Wissens nach der Online-Broker flatex der bislang einzige Anbieter, der auf Guthaben auf dem Verrechnungskonto Negativzinsen erhebt. Und zwar ab dem ersten Euro. Das bereits seit Anfang 2017.

Aber die Aussichten sind kritisch

Auch mit der neuen Präsidentin Christine Lagarde wird die EZB ihren Leitzins extrem niedrig halten. Zu den rund 2,6 Billionen Euro Staatsanleihen, welche die EZB seit 2016 unter Draghi gekauft hat, werden wohl weitere Milliarden Euro hinzukommen.

Sowie zusätzliche „innovative Maßnahmen“, wie Lagarde wissen ließ.**

Das klingt nicht gut.

Staatsanleihen, Asset-Backed Securities, gedeckte Schuldverschreibungen, Unternehmensanleihen… Was will die EZB denn noch kaufen?

Aktien? Oder das Geld gleich verschenken? (Das wäre das sogenannte Helikoptergeld – in der Sprache der EZB ein Werkzeug aus der Toolbox der direkten Interventionen der EZB in die Ökonomie.)

Kürzlich mahnte mich ein Bekannter, ich solle des Nachts mein Fahrrad nicht draußen stehen lassen – die EZB kaufe alles, was nicht bei Drei auf den Bäumen sei…

Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass die ultralockere Geldpolitik der EZB auch in absehbarer Zukunft

  • den Leitzins tief unten halten wird,
  • den Geschäftsbanken für ihre Einlagen bei den Notenbanken weiter Minuszinsen aufbürden wird und
  • die Banken und Sparkassen diese wohl zunehmend an ihre Kunden weiter geben

Bargeld horten?

Wenn Ihr Geld nicht auf der Bank liegen soll, ist es ratsam, Bargeld zu horten? Eine Bargeldreserve von zwei oder drei Monaten an einem sicheren Ort aufzubewahren, ist sicher keine schlechte Idee.

Darüber hinausgehende Summen bar zu horten, ist umstritten.

Dagegen spricht: Sollten in der nächsten Krise die Leitzinsen weiter gesenkt werden, gibt es bereits Pläne, wie man den Sparern die Bargeldhaltung vermiesen kann: durch schlechtere Preise bei Barzahlung statt digitaler Zahlung (Preisspaltung), was de facto einer Bargeldsteuer entspricht.

Diese Option wird bereits von der Europäischen Zentralbank und dem Internationaler Währungsfonds (IWF) diskutiert. Damit wäre Bargeld keine Ausweichmöglichkeit mehr für Sparer, die ihr Vermögen vor Negativzinsen bei der Bank retten wollen.

Auch könnten die Notenbanken das „alte“ Bargeld durch neues ablösen. Und zwar mit kurzen Rücknahmefristen. Muss ich mehr sagen…?

Mehr dazu lesen Sie in meinem zweiteiligen Blogbeitrag: Ist Bargeldhortung sinnvoll? sowie Schrumpfgeld – Faktische Steuer auf Bargeld?

Dafür spricht: Bargeld ist eine Forderung gegen die Zentralbank und erst dann durch Insolvenz gefährdet, wenn diese „Bank der Banken“ insolvent wird.

Einlagen/Buchgeld sind hingegen eine Forderung gegen eine konkrete Geschäftsbank und bereits dann ausfallgefährdet, wenn nur diese konkrete Bank bankrott ist. Diese Argumentation gilt jedoch nur für Beträge von über 100.000 Euro (Einlagensicherung). Oder falls man an der Funktionsfähigkeit der Einlagensicherung zweifelt.

Strafzinsen – Dürfen die denn das überhaupt?

Individuell dürfen Banken und Sparkassen mit ihren Kunden Konditionen vereinbaren. Ob sie dabei ein Verwahrentgelt oder sonstige Gebühren festlegen, ist also Verhandlungssache und hängt von Ihrer persönlichen Verhandlungsmacht ab.

Das gilt in erster Linie für Neukunden, die ein Konto eröffnen möchten.

Aber auch für Bestandskunden, die individuell mit ihrer Bank verhandeln. Viele Institute sprechen nämlich seit Monaten ihre besonders vermögenden Kunden an: Ob diese ihr Geld nicht doch besser anders anlegen möchten, da sonst womöglich… in absehbarer Zeit… vielleicht… wahrscheinlich… „Gebühren“ auf ihre fünf oder gar sechsstelligen Einlagenbeträge fällig werden könnten.

Wenn Sie zu dieser Zielgruppe gehören, stellen Sie sich bitte bereits vorab auf diese „psychologische Kriegsführung“ ein.

Kurz gesagt: alles, was individuell zwischen Kunde und Institut vereinbart wird, wird man wohl als Vertrags- und Verhandlungsfreiheit betrachten dürfen. Sei es bei Neukunden oder Bestandskunden.

Heikler ist der Sachverhalt, wenn keine individuelle Vereinbarung erfolgt, sondern die Kreditinstitute einseitig vorgehen. Über allgemeine Geschäftsbedingungen und Preisaushänge eingeführte Entgelte könnten rechtswidrig sein, so die Verbraucherzentralen.

Problematisch

Problematisch wird es immer dann, wenn auch für bestehende Verträge solche Entgelte eingeführt werden.“, so Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Interview mit dem Deutschlandfunk.

Grund ist, dass damit das Wesen des Vertrages geändert und verkehrt würde. Aus einem Darlehensvertrag (Kunde leiht der Bank Geld und erhält Zins dafür) soll ein Verwahrvertrag (Bank bewahrt das Geld für den Kunden auf und erhält ein Entgelt dafür) werden.

Auch ist es nach Ansicht der Verbraucherschützer bedenklich, wenn bei Girokonten, für welche es bereits eine Kontoführungsgebühr gibt, zusätzlich noch ein Verwahrentgelt eingeführt werden soll. Die angeblich hier zusätzlich von der Bank erbrachte und zu vergütende Leistung ist nicht ersichtlich.

Und was bedeutet das nun konkret für Sie?

  • Neukunden sollten darauf achten, eine Bank oder Sparkasse zu wählen, die keine Minuszinsen erhebt oder diese erst ab einer hohen Mindestanlagesumme erhebt.
  • Bestandskunden sollten auf Ankündigungen ihrer Bank achten, zukünftig Minuszinsen, Verwahrentgelte oder ähnliches zu erheben.
  • Grundsätzlich ist sowieso die Alternative Tages- oder Festgeldkonto zu empfehlen. Vermögende Kunden können ihr Geld auf mehrere Banken verteilen.
  • Insbesondere Institute mit gutem Kreditgeschäft oder hohem Mittelbedarf (wie z. B. Autobanken und industrienahe Banken) bieten derzeit noch „Fluchtmöglichkeiten“.
  • Die Möglichkeit, einen Teil des Geldvermögens auf erstklassige Staatsanleihen in verschiedenen Fremdwährungen (also außerhalb der Eurozone) mit positiven Zinsen zu verteilen, ist auf alle Fälle eine Überlegung wert.
  • Die Verbraucherzentralen informieren über zulässige und unzulässige Bankentgelte und wann man gegen Strafzinsen vorgehen sollte.
  • Eine Bargeldreserve von zwei oder drei Monaten an einem sicheren Ort aufzubewahren ist ratsam. Ob darüber hinausgehend eine Bargeldhortung empfehlenswert sei, ist umstritten – und hängt von Ihren Erwartungen ab.

Mir fällt gerade ein:

Folgerichtig müsste es für Kontoüberziehungen ja eigentlich Positivzinsen geben… Und die Minuszinsen müssten steuermindernd beim Finanzamt abgesetzt werden können…

Aber das, Sie ahnen es schon, wäre doch zu märchenhaft.

Zur Weihnachtszeit nun aber doch wenigsten ein richtiges Märchen – das mich an das nicht zu enden scheinende Ankaufprogramm der EZB erinnert: Der süße Brei… viel Spaß  😉

Und allen ein gelungenes, friedliches Weihnachtsfest!

Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!

* Oft lagen die Zinsen auch früher schon unterhalb der Inflationsrate, aber das soll nicht das Thema dieses Blogbeitrags sein.

 

** Sie können im Video rechts unten die Sprache wählen. Frau Lagarde startet ab 10:40:12 mit Ihrer Rede und der Anhörung durch das EU-Parlament. Und Herr Sven Giegold fragt sie ab 11:15:20 konkret nach negativen Nebenwirkungen der lockeren Geldpolitik der EZB.

Erschienen am 20. Dezember 2019.

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4 Gedanken zu „Es war einmal: Als das Wünschen noch Zinsen brachte“

  1. Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Walz,

    zunächst herzlichen Dank für Ihren informativen Blog und Ihre lehrreichen sowie gut verständlichen Bücher.
    Ich hätte noch zwei Fragen zu der oben angesprochenen Möglichkeit, in Staatsanleihen außerhalb der Eurozone anzulegen, sofern diese nicht zu sehr ins Detail gehen:
    – Vermutlich lässt sich hier am einfachsten über entsprechende ETFs investieren?
    – Sollten diese ETFs währungsgesichert (gehedged) sein, oder ist dies gerade kontraproduktiv?

    Herzliche Grüße

    Antworten
    • Lieber Herr Rösch, danke für Ihr Interesse am Finanzblog und Ihre Fragen.
      Zur ersten Frage: In der Tat gibt es auch hier ETF-Lösungen – Sie müssen nur sehr genau hinschauen, dass Sie im Paket die aus Ihrer Sicht „richtigen“ Währungen drin haben und das Mischungsverhältnis stimmt. Nachdem diese ETFs dann im Verhältnis zu den doch sehr überschaubaren Erträgen noch relativ hohe Kosten aufweisen, ist ein Direktengagement in die Staatsanleihen der gewünschten Währungen überlegenswert. Die Umsetzung ist ja nicht allzu schwer – Sie haben ja schon eine Meinung, welche Staaten und Währungen Sie für geeignet halten. Und dann finden Sie die Wertpapierkennnummern der entsprechenden Staatsanleihen auch schnell auf einer der einschlägigen Marktübersichtsseiten. Bitte darauf achten, dass Sie wirklich Staatsanleihen erwerben. Und nicht wegen ein wenig Mehrverzinsung schwach werden und Anleihen schlechterer Bonität erwerben. Die Laufzeit hängt von Ihren Wünschen ab, auf keinen Fall würde ich zu sehr langen Laufzeiten raten, sondern eher so im Bereich von drei bis sechs Jahren bleiben. Da ist auch Ihr zinsänderungsbedingtes Kursrisiko sehr überschaubar.

      Zweite Frage: Richtig gedacht – Sie wollen gerade kein Hedging zum Euro, sondern Sie wollen ja eine Währungsdiversifikation. Also wäre Euro-gehedged gerade unproduktiv.

      Sie sind auf alle Fälle kein LeO mehr – Kompliment!
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
  2. Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hartmut Walz,
    der Begriff „Verwahrentgelt“ ist wieder so eine Wortschöpfung, um die Kunden „hinter´s Licht zu führen“. Das Hauptproblem liegt meines Erachtens in dem Fehler, grundlegende Fragen der Ökonomie mit politischen Utopien bzw. Wunschdenken (Einführung des Euro´s) zu koppeln. Die Altersvorsorge und auch ein Großteil der Steuergelder wurden leichtfertig „auf dem Altar der Europäischen Union“ geopfert. Seit der Einführung des Euro wurden reihenweise Gesetze und Vereinbahrungen gebeugt, bzw. gebrochen, nur um ja nicht zuzugeben, dass es ein riesiger Fehler war, diese Kunstwährung allen Ländern überzustülpen, in der Hoffnung, dass die Wirtschaftsleistungen sich angleichen. Die Zeche zahlen nun die Sparer und alle Steuerzahler. Ein weiterer Grund für die „Niedrigzinsen“ und geplanten „Minuszinsen“ ist aus meiner Sicht der Versuch, das Jahr 1929 (Weltwirtschaftskrise) nicht noch einmal zu erleben. Es wird der Versuch gestartet, die Bürger „im Schlaf zu enteignen“. Das klappt bislang recht gut. Das böse Erwachen kommt noch. Man kann wirklich jedem klar denkenden Mitbürger dazu raten konsequent „mit den Füßen abzustimmen“. Bequemlichkeit hatte stets ihren Preis. Denken und besseres Handeln hat noch nie geschadet.
    Trotz aller Problematik wünsche ich Ihnen, Ihrer Gattin und allen Blog-Lesern ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Übergang in das neue Jahrzehnt.
    Wer jetzt die Gans mit Genuß verspeist (Bargeld), braucht sich um deren nicht gelegte Eier (Zinsen, bzw. Steuern darauf) nicht mehr zu kümmern.
    He.Ho.

    Antworten
    • Liebe/r He.Ho., vielen Dank für Ihren Kommentar – und auch Ihnen – trotz allem einen ungetrübten Gansgenuss 😉
      Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!

      Antworten
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Prof. Dr. Hartmut Walz
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