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Vorabpauschale: Video-Interview

Vorabpauschale – Schluss mit der Unsicherheit
Was Sie wissen müssen und tun können

Zu Jahresbeginn 2025 wird die Vorabpauschale wohl wieder viele Anleger überraschen, die Investmentfonds in ihren Depots haben. Leser dieses Finanzblogs gehören nicht zu den Überraschten 😊

Was ist die Vorabpauschale – und was ist sie nicht? Warum muss ich als Privatanleger etwas versteuern, obwohl ich keinen Zufluss auf Konto oder Depot hatte? Kann ich die Vorabpauschale legal umgehen? Wie wird sie berechnet? Was kann und sollte ich als Anleger tun?

Darüber habe ich mit einem Steuerberater gesprochen.

Lassen Sie uns Missverständnisse aufklären und Unklarheiten ausräumen!

 

Video-Interview

Hier geht es zum Video-Interview mit Jan Albus:

Vorabpauschale – Schluss mit der Unsicherheit Jan Albus Steuerberater Video Interview_k(bei Klick: Video auf YouTube ansehen)

 

Mein Gast: Jan Albus

Mein Gast ist der Dipl.-Ökonom und Steuerberater Jan Albus. Er ist auch Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.) und betreibt zusammen mit Michael Spielmann die ALBUS & SPIELMANN Steuerberatungsgesellschaft mbH in Gedern.

 

Das sind die Meilensteine unseres Video-Gesprächs

00:00  Start: Starke Aussagen auf den Punkt und Intro
01:30  Gast: Jan Albus, Dipl.-Ökonom und Steuerberater, ALBUS & SPIELMANN Steuerberatungsgesellschaft mbH
02:20  Was ist die Vorabpauschale? Und was ist sie nicht?
05:00  einige Infos zur Vorabpauschale allgemein
06:00  Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
08:23  Deckelung und Ausschluss einer negativen Vorabpauschale
11:22  Teilfreistellung
12:53  konkretes Berechnungsbeispiel mit Visualisierung
17:49  Vorabpauschale am Jahresanfang
19:12  Kann man die Vorabpauschale legal umgehen?
19:50  Gestaltungsmöglichkeiten – was können Anleger tun?
22:20  Praktischer Tipp zum Schluss?

 

Meine wichtigsten Erkenntnisse aus dem Video-Gespräch

Keiner von uns zahlt wohl so richtig gerne Steuern. Aber die Regelungen zur Vorabpauschale sollen eine Ungleichbehandlung beenden: Sie sollen verhindern, dass mit thesaurierenden Anlagevehikeln eine langjährige Verschiebung der Steuerlast in die Zukunft erfolgt, die es mit den eigentlichen Anlagen, nämlich insbesondere Aktien und Anleihen und auch ausschüttenden Fonds so eben nicht gab und gibt.

Und am Ende des Videos wissen Sie auch, wie Sie leicht und ohne viel Wirbel der Vorabbesteuerung gerecht werden – und sich rasch wieder erquicklicheren Sachen zuwenden können  😊

Hier geht es zum Video-Interview mit Jan Albus:

Vorabpauschale – Schluss mit der Unsicherheit Jan Albus Steuerberater Video Interview_k(Video auf YouTube ansehen)

 

Kommentieren Sie gern hier im Blog oder unter dem Video auf YouTube: Sehen Sie nach dem Video-Interview nun klarer beim Thema Vorabpauschale – und haben Sie nun mehr Verständnis für diese Regelung?

Übrigens: Die Vorabpauschale scheint ein sehr emotionales Thema zu sein und starken Anlegerschmerz auszulösen. Der Blogbeitrag über sie, ihre Berechnung und ihre Auswirkung auf Privatanleger ist einer der meistgeklickten Blogbeiträge auf dem Hartmut Walz Finanzblog mit vielen Kommentaren.

Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!

Erwähnte Webseiten, Links und Infos:

👉 https://albus-spielmann.de/   [Webseite von Jan Albus]
👉 https://hartmutwalz.de/vorabpauschale/  [Blogbeitrag zur Vorabpauschale]
👉 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Investmentsteuer/2024-01-05-basiszins-zur-berechnung-der-vorabpauschale-gemaess-paragraf-18-absatz-4-InvStG-basiszins-zum-2-Januar-2024.html   [Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium]
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/   [Investmentsteuergesetz]
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html   [in dessen §18 ist die Vorabpauschale geregelt]

 

Erschienen am 15. November 2024.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä. Mich nährt nur die Anerkennung ehrbarer Menschen. Und die Vision, dass Deutschland ein ehrlicherer Platz für Sparer und Vorsorgende werden wird.

22 Gedanken zu „Vorabpauschale: Video-Interview“

  1. Vielen Dank für Ihre Mühe mit den Erläuterungen zur Vorabpauschale. Das hat mir sehr geholfen. Nun weiß ich nicht, ob ich folgenden Fall richtig verstanden habe: Wenn ich einen Fonds habe, der, sagen wir, in einem Jahr mal Gewinn gemacht hat und dafür Vorabpauschale anfällt und Steuereinbehalt erfolgt, der Fonds aber danach nur noch Minus macht und ich ihn letztlich auch mit Minus verkaufe, wird mir dann zuvor durch die Vorabpauschale gezahlte Steuer zurückerstattet? Sie kann ja mit keinem Gewinn des Fonds verrechnet werden. Doofe Frage? Und falls das so ist, wie mache ich dann meinen Verlust mit den bereits gezahlten Steuern geltend? vielen vielen Dank, wenn Sie das noch beantworten könnten Viele Grüße, Sarah

    Antworten
    • Guten Tag Sarah,

      auf Ihren Fall trifft die Antwort, die ich weiter unten bereits auf eine andere Rückfrage gegeben habe, ebenfalls zu: Wird ein Anteil mit Verlust veräußert, erhöhen die während der Haltedauer angefallenen Vorabpauschalen den Veräußerungsverlust. Dieser kann mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
      Ergänzend noch folgender Hinweis: Eine Erstattung der durch eine Vorabpauschale gezahlten Kapitalertragsteuer kann trotzdem jährlich im Rahmen der Steuererklärung erfolgen, soweit der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wird.

      Viele Grüße

      Jan Albus

      Antworten
      • Danke für Ihre schnelle Antwort, auch diese hat mir sehr geholfen. Entschuldigung, dass ich das in einm anderen Kommentar so nicht erkannt habe. Vielen Dank und viele Grüße, Sarah

        Antworten
      • Frage zu dieser Antwort: Ist es wirklich so, daß der Verlust aus der angesprochenen Fondsinvestition mit JEDER anderen Form von positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden kann ? Ist es nicht vielmehr so, daß die Verrechnung nur innerhalb einer Anlageklasse erfolgen kann ? Also Fondverluste nicht ausgleichbar mit Zinsgewinnen?

        Antworten
        • Guten Tag Herr Hoppe,

          danke für Ihre Nachfrage an der Stelle. Ich präzisiere meine Antwort: Handelt es sich um einen Aktienfonds, dürfen Verluste aus deren Veräußerung nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien oder Aktienfonds verrechnet werden. Bei Mischfonds oder Immobilienfonds gibt es diese besonderen Verlustausgleichsbeschränkungen nicht.

          Viele Grüße

          Jan Albus

          Antworten
          • Hallo Hr. Albus,

            koennten Sie bitte Ihre Aussage ueberpruefen, meiner prakt. Erfahrung nach und auch in vielen Quellen steht, zB auch ***auf FINANZTIP – Weblink vom Blogbetreiber gelöscht*** :
            „Verkaufst Du Geldanlagen – außer Aktien und sogenannte Termingeschäfte – mit Verlust, kannst Du diesen aber mit anderen Kapitalerträgen verrechnen [d.h. auch Zinsen, Dividenden]. Natürlich auch mit einem Gewinn aus dem Verkauf von Aktien.“

            Viele Gruesse
            Joerg

          • Hallo Joerg,

            danke für Ihre Nachfrage. Ich bleibe bei meiner diesbezüglichen Aussage. Verluste aus der Veräußerung von Aktien und Aktienfonds dürfen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien und Aktienfonds verrechnet werden. Das Zitat, welches Sie wiedergeben, steht in keinem Widerspruch dazu. Aktienfonds, die den Aktien insoweit gleichgestellt sind, werden lediglich nicht explizit genannt.

            Viele Grüße

            Jan Albus

          • Lieber Hr. Albus,

            dann habe ich wohl nur „Glueck“ gehabt?

            Meiner pers Erfahrung nach bei Comdirect, TradeRepublic, OnVista wurden AktienETF-Verluste stets mit allen Einkunftsarten (auch Tagesgeldzinsen, Fonds-Ausschuettungen) verrechnet …

            Haben Sie andere praktische Erfahrungen mit AktienETF-Verlusten? Oder entspricht ihre Aussage zur Verlustverrechnung ihrer theoretischen Auffassung? Hatten Sie den zitierten Artikel im Orginal auf finanztip gelesen?

            Bedenken Sie, die o.g. Banken wuerden sich der Mitthilfe zur Steuerhinterziehung ausgesetzt haben, wenn sie das fuer mich falsch berechnet haetten …

            M.E. liegt ihr Fehler an der Zusammennennung von Aktien (gesonderte, spezielle Verlustverrechnung, nur mit Aktiengewinnen verrechenbar) UND Aktienfonds (allgemeine Verlustverrechnung, auch mit allen anderen Kapitaleinkuenften) in einem Atemzug.

            LG Joerg

          • Guten Tag Joerg,

            nach meinem Verständnis sind Aktienfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes hinsichtlich der Verlustausgleichsbeschränkungen mit Aktien gleichgestellt. Prüfen Sie bitte Ihre Aussage hinsichtlich der Praxiserfahrungen bei den genannten Instituten noch einmal gemeinsam mit diesen und/oder Ihrem Steuerberater.

            Viele Grüße

            Jan Albus

        • Ja, Kursverluste aus Aktien-ETFs auch mit Tagesgeldzinsen oder Kursgewinnen aus thesaurierenden GeldmarktETF verrechenbar 😉
          Bitte ruhig selber recherchieren?! (zB finanzfluss.de/geldanlage/verlusttoepfe/). Nicht immer glauben, was die Gurus sagen …
          LG Joerg

          Antworten
          • Lieber Joerg, leider sehe ich das anders (so wie auch das Finanzamt). Siehe hierzu auch die Präzisierung durch Herrn Jan Albus (siehe oben). Nicht immer das glauben, was „Finanzfluss“ sagt. 😉 Entscheidend ist, was die Finanzbehörde „glaubt“. 😉 Danke aber für die Rückmeldung. H. Hoppe

  2. Sehr geehrter Herr Walz, danke für diese guten Erläuterungen zur Vorabpauschale. Es ist ein erneuter Weg, wie der Staat schneller an das Geld der Bürger kommt. Auch nach diesem Video habe ich nicht mehr Verständnis für diese Regelung. Wenn etwas veräußert wird, ist ggf. eine Steuer auf den Zugewinn fällig. Jedoch vorab bereits Steuern zu erheben, finde ich eben nicht in Ordnung. Was passiert, wenn nach etlichen Jahren des Auf und Ab eines thesaurierenden Fonds und entsprechend gezahlter Vorabpauschalen der Fond dann veräußert wird und gegenüber der gezahlten Anfangsinvestition im Minus liegt? Bekommt man dann sämtliche Vorabpauschalen vom Staat wieder erstattet? Müsste dann so sein, da es ja nur ein Abschlag auf die bei Verkauf fällige Steuer sein soll. Alles Andere wäre dann wohl eher Abzocke. Mit freundlichen Grüßen H. Hoppe

    Antworten
    • Guten Tag Herr Hoppe,

      wird ein Anteil mit Verlust veräußert, erhöhen die während der Haltedauer angefallenen Vorabpauschalen den Veräußerungsverlust.

      Viele Grüße

      Jan Albus

      Antworten
      • Danke für Ihre Antwort. Wenn man aber nur diesen einen Fond hält, tröstet das wenig. Es wäre doch nicht mehr als richtig, wenn dann der Staat den Abschlag auf die zu erwartende Steuer zurückzahlt, da es ja quasie ein Darlehen an den Fiskus war.

        Antworten
        • @H.Hoppe

          So sind halt die Spielregeln. Heulen nuetzt nix.
          Sie koennten die Regeln auch zu Ihren Gunsten verwenden, wenn Sie das wollten … (als Chance begreifen)

          Annahmen:
          Sie haben ein Depot_1 bei dem mit zins-/dividendentragenden Papieren ihr Sparerpauschbetrag komplett ausgeschoepft ist.
          Im Depot2 halten Sie thesaurierende, weltweitanlegende ETF fuer ihre Altersvorsorge (fuer die entferntere Zukunft). In diesem Depot_2 wollen Sie nun vermeiden nach positiven Jahren Steuern auf die Vorabpauschale zu bezahlen.
          In diesem Depot_2 machen Sie Tax-Loss Harvesting, um stets einen gefuellten Verlusttopf zu haben, damit etwaige Vorabpauschalen damit verrechnet werden.

          Das koennte ungefaehr so ablaufen:
          In jedem Kalenderjahr besparen Sie aus Ihren Einkuenften einen neuen Welt-ETF (andere ISIN). Ja, komplexe Angelegenheit.
          Kommt ein groesserer Einbruch (>10%, ca. alle 18-36 Monate), verkaufen Sie alle Anteile aus dem Depot, die im Minus sind (und sammeln so steuerliche Verluste ein = tax loss harvesting), dazu kaufen Sie parallel aus ihrer Cash/Tagesgeld/Geldmarktfonds-Reserve fuer die selbe Summe ETF-Anteile, d.h. nach dem Kauf/Verkauf halten Sie genauso viele ETF-Anteile aber Sie sind dann nicht mehr im Verlust sondern starten wieder bei Null.
          Ihr Verlusttopf beim Broker ist dann gut gefuellt fuer die kommenden Jahre, bei denen ggfs Vorabpauschalen faellig werden.

          Aber Achtung: In der fernen Zukunft sind Sie mit diesen „getauschten“ Anteilen staerker im Gewinn, als wenn Sie nicht „getauscht“ haetten, aber, wenn Sie dann als Rentner zB eine geringere Steuerlast haben schmerzt es vielleicht weniger, als schon heute Steuern auf Vorabpauschalen zu berappen (es gibt auch einen klitze-kleinen Vorteil vom Zinseszins auf die gestundeten Steuern).

          Das ganze macht aber nicht soo viel aus und ist wohl auch nur fuer groessere Depots (ein paar 100k€) interessant, weil man bei kleinen Depots nicht viel Vorabpauschale (in EUR) bezahlt.

          Man braucht Disziplin und vielleicht eine Till Eulenspiegel-Mentalitaet: Aergern, wenn die ETF steigen, freuen, wenn endlich mal ein Verlust eintritt, damit man Tax-Loss Harvesting machen kann.

          Vielleicht ist es auch verschwendete Lebenszeit, aber wenn es Ihnen hilf sich heute weniger zu aergern …?

          LG Joerg

          Antworten
          • Es ist kein „heulen“, wenn man es benennt, daß der Staat diese, für den geschilderten Fall, schlechte Regel zu Ungunsten der Bürger aufstellt. Ihr Vorschlag klingt interessant, jedoch „hin und her macht Taschen leer“.

          • Hr. Hoppe,
            ja, mit den Neobrokern (Gebuehren von 1€ oder weniger, je Trade) sind Round-Trips kein Problem mehr.

            Gegen zu grossen Spread/Slippage kann man zB erst den Nachkauf (zB Kurs 97,56/Stueck) und dann den Verkauf (zB Kurs 97,57/Stueck) mit Limit-Order einstellen.

            LG Joerg

            PS: zu „Hin und her …“ Manchmal passen Sprichwoerter halt nicht …
            Hier gilt eher, „das Geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer“.
            Wenn der Staat nicht die Steuer auf ihre Vorabpauschale hat, hat das Geld zunaechst ein anderer … : Broker + Sie?

    • Sie haben das Problem sehr treffend benannt. Deutschland hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem. Ich könnte gut mit einer Spekulationssteuer leben, aber ab einer Haltedauer von 10 oder 15 Jahren sollte die Besteuerung Max 10% betragen!

      Antworten
  3. Sehr geehrter Prof. Walz,
    Danke für den wie immer sehr sachlichen Beitrag! Eine mögliche legale Vermeidung der Vorabpauschale ist der Erwerb von Anteilen der Berkshire Hathaway Aktie eines gewissen Hr. Buffet- keine Dividenden Zahlungen, breite Diversifizierung (allerdings nur US), volle Thesaurierung, gute historische Performance. Geringere Kosten als ein ETF auf den S&P.
    Mit freundlichen Grüßen
    Medicus

    Antworten
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Prof. Dr. Hartmut Walz
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