ZU GUTER LETZT 2017:
Das Beste kommt zu Schluss
Bevor das Feuerwerk zum Jahresende beginnt, hier noch einige Streiflichter und Gedankenblitze zwischen den Jahren.
Bitcoin bzw. Kryptowährungen
Viele – zum Teil atemlose – Anfragen erreichten mich in letzter Zeit zum Thema Bitcoin bzw. Kryptowährungen. Insbesondere der enorme Preisanstieg von Bitcoins im November und der ersten Dezemberhälfte rückte dieses Thema mal wieder ins Zentrum des Interesses.
Da ich den geäußerten Bedarf an neutraler Information nicht ignorieren möchte, werde ich in der ersten Januarhälfte einen Blogbeitrag zur Bewertung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen erstellen.
Nur in Kürze vorab: An „Prognosen“ über die Wertentwicklung des Bitcoins werde ich mich nicht beteiligen. Was in den letzten Wochen passierte, war rein spekulativ und hat exakt die Muster der Tulpenspekulation, des Goldrausches oder der Dot-Com-Blase. Spekulieren kann man so ziemlich auf alles, wenn man nur genügend Aufmerksamkeit schafft, damit sich viele andere am Hype beteiligen.
Mein Beitrag wird zeigen, dass die langfristige Zukunft des Bitcoins sehr kritisch zu sehen ist. Als sehr frühe Erscheinungsform einer Kryptowährung weist er noch Kinderkrankheiten auf, die sein langfristiges Überleben sehr unwahrscheinlich erscheinen lassen. Ein wahrscheinliches Szenario ist also, dass sich der Bitcoin langfristig seinem „inneren Wert“ annähert. Und der liegt bei Null.
Hingegen kann es sehr wohl sein, dass andere – intelligenter konstruierte – Kryptowährungen in früherer oder späterer Zukunft eine eigene Anlageklasse bilden könnten. Dies vielleicht sogar als „öffentliche“ Währung von Zentralbanken. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass keine der Stand Ende 2017 bereits existierenden Kryptowährungen zu diesen „Siegern“ gehören wird.
Freuen Sie sich also auf meine ausführlichere Analyse und lesen Sie im Falle aufkeimender Ungeduld bis dahin die Kapitel B 3 „Die Lindy-Regel“ sowie D 9 „Mehr als eine verrückte Spielerei?“ in meinem Buch „Einfach genial entscheiden in Geld- und Finanzfragen“.
Riester
Die einen können es nicht mehr hören, die anderen treibt Riestern um. Anfang September beschrieb ich mit „TRISTER RIESTER – Ein totes Pferd bekommt einen neuen Sattel“, warum auch eine Erhöhung der Riester-Zulagen aus Riester-Verträgen im Regelfall keine lohnende Altersvorsorge macht.
Allen Interessierten empfehle ich das Invest von 5,70 Euro in die neue FINANZTEST von Januar 2018. FINANZTEST beleuchtet die unterschiedlichen Auszahlvarianten in Verbindung mit den jeweiligen steuerlichen Auswirkungen. Fazit: Sie sollten die Rechnung nie ohne das Finanzamt machen und insgesamt Ihre „Erwartungen nicht zu hoch schrauben“.
Dass bei vielen Versicherungs-Riesterverträgen die – überwiegend verdeckten – Kosten die Summe der Förderung bei weitem übersteigen, hat sich allmählich herumgesprochen. Besonders ernüchternd sind aber auch, wie es nun FINANZTEST selbst mehrfach erwähnt, Riester-Banksparpläne. „Die Höhe der Auszahlungen, die aus den Sparplänen folgt, ist häufig eher mau“. Hinzu kommt, dass entgegen anderslautender Ankündigung durch die Politik, Sparer für die Auszahlungsphase (Rentenphase) den Anbieter de facto nicht wechseln können.
Zitat FINANZTEST: „Finanztest hat Riester-Banksparpläne immer denjenigen Riester-Sparern empfohlen, die möglichst flexibel bleiben wollen, da bei diesen Produkten die Kosten in der Ansparphase minimal sind. Wir haben jedoch die heutigen Probleme in der Rentenphase unterschätzt. Extrem niedrige Zinsen, steigende Lebenserwartung und fehlender Wettbewerb zur Rentenphase sorgen für magere Renten.“
Na, immerhin kommt diese Einsicht bei FINANZTEST jetzt.
Investmentsteuerreformgesetz (InvStRG)
Ebenfalls im September ging ich auf die Änderung der Besteuerung von Investmentfonds und ETFs ein und riet: „Füße stillhalten!“ Das ist richtig. Ich hoffe, niemand hat aus rein steuerlichen Motiven seinen Altbestand (vor 1.1.2009 erworbene Fonds oder ETFs) verkauft. Er würde die Freibeträge für Altbestand einbüßen. Und der Reform der Investmentbesteuerung ansonsten nicht ausweichen können.
MiFID II
Zum Jahresbeginn 2018 soll die EU-Richtlinie 2004/39/EG (MiFID I) durch die Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) ersetzt werden. MiFID steht für Markets in Financial Instruments Directive, behandelt mithin Märkte für Finanzinstrumente.
Durch die Änderung von MiFID zu MiFID II soll der Kunden(Anleger)-Schutz weiter verbessert und eine höhere Transparenz im Wertpapiergeschäft erreicht werden.
Für Interessierte hier die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates in Gänze.
Besonders schön finde ich die Vorgabe auf Seite 405 (insgesamt hat die Richtlinie 148 Seiten, sie beginnt erst auf Seite 349): „Eine Wertpapierfirma muss die von ihr angebotenen oder empfohlenen Finanzinstrumente verstehen.“
Ansonsten soll der Anleger von folgenden Festlegungen profitieren:
- Der Kunde kann ein Finanzinstrument nur handeln, wenn die Risiko-Einstufung des Finanzinstruments nicht höher ist als die ermittelte Risikoklasse des Kunden.
- Basisinformationsblätter für strukturierte Finanzinstrumente werden Pflicht.
- Die Kosten und Gebühren eines Finanzprodukts sind transparent auszuweisen. Emittent bzw. Anbieter von Finanzinstrumenten haben dem Kunden die geschätzten Gesamtkosten mitzuteilen. Und zwar sowohl für Kauf und Verkauf, also auch fürs Halten des Finanzproduktes – hier insbesondere laufende Kosten, Bestandsprovisionen und andere Zuwendungen von Dritten.
- Umfassende Dokumentationspflichten von Kundengesprächen, welche „die Möglichkeit eines Geschäftsabschlusses begründen“. Das bedeutet im Klartext die umfängliche Aufzeichnung und Aufbewahrung von Kundengesprächen.
Den dritten Punkt finde ich angesichts meines Kostenbewusstseins natürlich besonders interessant. Mal sehen, wie häufig wir eine 4 oder 5 vor dem Komma der prozentualen jährlichen Kosten lesen – und uns verwundert die Augen reiben werden. Aber der Kunde muss ja nicht alles kaufen…
IDD
Noch eine gesetzliche Neuregelung zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz soll die ebenfalls 2018 in Kraft tretende EU-Richtlinie 2016/97 Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD darstellen. IDD steht für Insurance Distribution Directive. Sie betrifft den Vertrieb versicherungsbasierter Produkte. Kunden sollen wissen, in wessen Auftrag der Vermittler bzw. Berater handelt, ob und von wem er wieviel Honorar oder Provision erhält. Dabei ist das sogenannte Mischmodell legitim: Ein Versicherungsvermittler bzw. –berater darf sowohl Honorar als auch Provision erhalten – er muss dem Kunden lediglich alle Zahlungen aufdecken. Also kein Provisionsverbot. Auch Informationsblätter zu den Produkten für den Kunden sind obligatorisch.
Das soll es für 2017 gewesen sein.
Allen meinen LeserInnen wünsche ich einen gesunden Start in ein gutes neues Jahr 2018 und freue mich auf weiteren Austausch – nicht nur in Geld- und Finanzfragen 😉
Interessiert Sie ein Thema für 2018? Dann schreiben Sie einen Kommentar.
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
Erschienen am 29. Dezember 2017.
Guten Tag Herr Professor – und alles Gute zum Neuen Jahr!
Bis zur Lektüre Ihres kurzweiligen Blogbeitrags hätte ich ja gedacht, dass MIFID 2 eine technische Spezifikation und IDD auch so etwas ähnliches ist.
Danke für die Aufklärung – ich werde auch gleich mal meinen FPV, der mich zum Beratungsgespräch (ein)geladen hat, da eine Wiederanlage überfällig ist, auf die Gesamtkosten seiner Angebote ansprechen. Das wird interessant und lustig – hoffentlich für alle Beteiligte.
Machen Sie weiter so!
Maik Burger
Lieber Herr Burger, ich verspreche, nicht nachzulassen 😉
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Lieber Herr Walz,
…ich kann Ihnen nur zustimmen, denn 2018 kann also ein für den Kunden transparenteres Jahr werden, so manche Augen öffnen und Kaufentscheidungen erleichtern.
Endlich werden neben der TER (bisher ausgewiesene „Gesamtkosten“ bei Fonds) auch weitere wie bspw. die Transaktionskosten aufgezeigt. Diese waren bisher intransparent! Die Kunden wird’s freuen, denn es wird weiter Druck auf die Investmentindustrie und deren Fonds kommen und dadurch endlich auch weniger „versteckt“ – damit bleibt mehr im Geldbeutel des Kunden!
Herzliche Grüße und ein Gutes Neues Jahr!
Volker Hildebrand
(Honorar-Finanzanlagenberater)
Lieber Herr Hildebrand, da stimme ich Ihnen wiederum zu. Ein Hoch auf die Transparenz. Auch wenn es den Kunden angesichts der Kosten wohl nicht immer so freuen wird… denn manchmal tut die Wahrheit schon arg weh 😉
Aber diese Aufklärung ist wichtig. Auch Ihnen alles Gute im Neuen Jahr!
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Lieber Herr Walz, oh ja, auf einen Beitrag über Kryptowährungen freue ich mich und immer gerne etwas über ETFs. Vielen Dank auch von mir für Ihren tollen Finanzblog!! Alles Gute fürs neue Jahr.
Der Maik
Lieber Maik, vielen Dank für die Blumen… und es stimmt, ETFs sind immer ein Thema 😉
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
vielen Dank für die sehr interessanten Gedankenblitze. und zwar das ganze Jahr über. freitags ist Finanzblogtag. ich bin beeindruckt über ihr Wissen und dass Sie das so teilen. vielen vielen Dank und bleiben Sie gesund.
Gerhard Stiel
Lieber Herr Stiel, herzlichen Dank. Ich verspreche, nicht nachzulassen 😉
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!