Testament, Tod & Depot
Was sagt die Erbrechts-Spezialistin?
Während es hier sonst um Geldanlage, Investieren und Vermögensaufbau geht, soll es heute darum gehen, wie man seine Vermögenswerte gut hinterlässt.
An den eigenen Tod zu denken, ans Vererben und daran, ein Testament zu schreiben – all das scheint traurig zu sein. Dabei ist es nur konsequenter Bestandteil verantwortungsvoller Vermögenssorge.
Denn stellen Sie sich vor, Sie können Ihren Lieben ein letztes Geschenk machen – eines, das Klarheit schafft, Streit vermeidet und Ihre Werte und Wünsche über Ihren Tod hinaus bewahrt. Genau das leistet eine gut durchdachte Regelung für den eigenen Tod.
Darüber habe ich mit einer Rechtsanwältin gesprochen, einer Spezialistin für Erbrecht und Familienrecht.
Wir klären, warum ein Testament für die meisten wichtig ist, welche Formen es gibt und worauf man bei der Erstellung achten sollte. Und wir erläutern einige sperrige juristische Begriffe und geben einen anschaulichen Überblick, in welchem Verwandtschaftsgrad man wie viel steuerfrei erben kann.
Video-Interview
Hier geht es zum Video-Interview mit Daniela Mayer:
(bei Klick: Video auf YouTube ansehen)
Mein Gast: Daniela Mayer
Zu Gast ist die Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin Daniela Mayer von der Kanzlei MAYER & MAYER Rechtsanwälte in Freiburg. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Verbraucher im Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht sowie auf Familien- und Erbrecht.
Das sind die Meilensteine unseres Video-Gesprächs
00:00 Start: Starke Aussagen auf den Punkt und Intro
01:22 Gast: Daniela Mayer, Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin, MAYER & MAYER Rechtsanwälte in Freiburg
03:32 Testament ratsam – nicht nur in ganz besonderen Fällen, sondern in sehr vielen Konstellationen
05:30 Was passiert, wenn ich nichts tue – Omission Bias
06:24 verheiratete und unverheiratete Paare
07:19 Erbengemeinschaft
08:12 notarielles Testament – wann ratsam
11:31 Berliner Testament – wie und warum
12:37 Pflichtteilsanspruch – hier lernt der Prof viel
16:15 Güterstandsschaukel – steuerfreie Regelung
19:15 Barvermögen – einen unklaren Begriff klar definieren
20:58 Kryptowerte – klare Tipps der Erbrechtsspezialistin
22:31 Aktiendepots – für Zugang sorgen
23:50 Immobilien – so schöpfen Sie die Freibeträge aus
25:41 Steuerfreibeträge, Verwandschaftsverhältnisse und Steuerklassen
28:50 Patchwork-Familien mit „Bonuskindern“
31:56 Letzter wichtiger Tipp statt letzter Wille
Meine wichtigsten Erkenntnisse aus dem Video-Gespräch
Bei diesem Video-Interview habe ich sehr viel gelernt. Besonders überraschend für mich: ein Testament ist nicht nur in ganz besonderen Fällen, sondern in sehr vielen Konstellationen ratsam. Denn wenn man nichts tut (nichts regelt), passiert nicht nichts. Vielmehr gelten die gesetzlichen Regeln. Und das Ergebnis daraus ist oft nicht das, was man eigentlich möchte. Zudem ist Streit oft vorprogrammiert.
Ein eigenhändiges Testament (also ohne Notar) muss vollständig handschriftlich geschrieben, mit Datum und Ort versehen und unterschrieben sein. In bestimmten Fällen ist ein notarielles Testament ratsam – so kann es bei der Vererbung von Immobilien den Erben Aufwand, Zeit und Kosten sparen.
Wird Vermögen übertragen, wird Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fällig. Daher sollte man überlegen, ob man bereits zu Lebzeiten (sozusagen mit „warmer Hand“) Teile seines Vermögens an diejenigen weitergibt, die auch später begünstigt werden sollen, denn die gesetzlichen Freibeträge gelten alle 10 Jahre erneut.
Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, dem daraus resultierenden Steuerfreibetrag und der Steuerklasse ab. Übersteigt das Erbe den Freibetrag, wird der darüber hinaus gehende Teil entsprechend der Steuerklasse versteuert. Die relevanten Freibeträge und Steuerklassen sind in folgender Tabelle einsehbar – die auch Gegenstand im Video-Interview ist:
Noch ein paar wertvolle Tipps direkt von Rechtsanwältin Daniela Mayer
Thema |
Tipp von Rechtsanwältin Daniela Mayer dazu: |
Barvermögen |
Hier ein Beispiel dafür, dass die Schärfe zur Definition des Begriffs aus Ihrer Formulierung kommen muss. So lautet der Leitsatz des OLG Oldenburg 20.12.2023, AZ 3 U 8/23: „Der Begriff des Barvermögens umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung verfügbar ist. Wertpapiere fallen nicht unter den Begriff des Barvermögens. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das Barvermögen einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.“ PraxisTipp dazu: Testamente müssen eindeutig formuliert sein. Ich kann den Begriff Barvermögen verwenden und damit alles meinen. Dann muss das im Testament auch so drinstehen. Es muss definiert sein. Das ist die Kunst. |
Berliner Testament |
Die Kinder (Abkömmlinge) sind beim ersten Erbfall ausgeschlossen. Kann abgemildert werden durch Vermächtnis des Erstversterbenden zu Gunsten der pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge. Fälligkeit mit dem Tode der letztversterbenden Person. |
Erbengemeinschaft |
Bei großen Erbengemeinschaften bin ich auch schon mittels Vollmacht als Testamentsvollstreckerin eingesetzt worden. Es hat prima funktioniert. Die Kommunikation lief transparent und neutral. Der Nachlass wurde verteilt. |
Erbschaftssteuer und Immobilien |
Jahressteuergesetz 2024: Verminderter Wertansatz für Wohnimmobilien in Drittstaaten. Änderung des §13d Abs.3 Nr.2 ErbStG – hier können nun auch in Drittstaaten belegene Wohnimmobilien profitieren. Ansatz mit 90% des Wertes. Tipp: Steuerstundung für Wohnimmobilien ist möglich auf Antrag. Wenn die steuerpflichtige Person die Steuer nur durch Veräußerung der Immobilie aufbringen könnte. Durch die Änderung des §28 Abs.3 ErbStG wird dies erweitert auch auf vom Erwerber vermietete Immobilien. |
Güterstandsschaukel |
Bei einem Wechsel von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung kommt es zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich. Aber: Dieser Wechsel hat die Erhöhung der Pflichtteilsquoten der Kinder zur Folge. Deshalb prüfen, ob eine Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft wieder erfolgen soll. Die Vermögensverteilung würde bleiben. Die Pflichtteilsquoten der Kinder reduzieren sich wieder. |
Immobilien |
Hier können auch Nießbrauchsrechte den Wert der schenkungsweise übertragenen Immobilien mindern und eine Erbschaftssteuer vermeiden. |
Nichteheliche Lebensgemeinschaft |
Zu Lebzeiten an Vollmachten, die über den Tod hinaus gelten, denken. Patientenverfügungen einrichten. |
Pflichtteilsansprüche |
Schenkungen an die Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten mit der Bestimmung der Anrechnung auf den Pflichtteil. Muss ausdrücklich formuliert sein. Weiterer Tipp dazu: Mittels vertraglicher Vereinbarung kann ein Pflichtteilsverzicht mit der pflichtteilsberechtigten Person vereinbart werden. |
Hier geht es zum Video-Interview mit Daniela Mayer:
(bei Klick: Video auf YouTube ansehen)
Erkunden Sie mit diesem Video-Interview, wie Sie mit kluger Planung nicht nur Ihr Erbe regeln, sondern auch Ihren letzten Willen klar zum Ausdruck bringen können.
Kommentieren Sie gern hier im Blog oder unter dem Video auf YouTube. Haben Sie auch so viel dazu gelernt?
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
Erwähnte Webseiten, Links und Infos:
👉 https://www.mayerlaw.de/ [Webseite von Daniela Mayer]
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG017302377 [Bürgerliches Gesetzbuch, ab §§1922 BGB finden sich die Regeln zum Erbrecht]
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/ [Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz]
👉 https://hartmutwalz.de/entscheiden/ [Buch „Einfach genial entscheiden“ u.a. mit dem Omission Bias in Kapitel 54]
Erschienen am 04. April 2025.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä. Mich nährt nur die Anerkennung ehrbarer Menschen. Und die Vision, dass Deutschland ein ehrlicherer Platz für Sparer und Vorsorgende werden wird.
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