ACH, DU DICKES EI!
Ein paar unschöne Osterüberraschungen
In letzter Zeit sind mir einige – leider unschöne – Meldungen zu Geld- und Finanzthemen aufgefallen. Diese habe ich gesammelt – und gebe Sie hier kurz mit ein paar Tipps an Sie weiter.
BAUSPAREN
Debeka Bausparkasse stoppt Lastschrifteinzug – ohne direkte Info an Kunden
Geht man so mit seinen Kunden um? Die Debeka Bausparkasse zieht seit Januar 2019 bei zuteilungsreifen Bausparverträgen einfach keine Sparbeiträge per Lastschrift mehr ein.
Warum nur? Die Debeka Bausparkasse möchte wohl bei diesen, für Bausparer noch relativ vorteilhaften Verträgen Zinsen sparen. Denn wenn der Kunde nicht anspart, entgehen ihm nun mal Zinsen und Zinsbonus.
Bausparer müssen die Beiträge künftig selbst überweisen. Sie sollten am besten einen Dauerauftrag für ihre Sparraten einrichten, so rät Stiftung Warentest.
Liebe LeserInnen, fragen Sie sich auch gerade, wann Sie schon einmal gehört haben, dass die Bausparkassen die Lastschrift in der Darlehensphase gestoppt hätten? Vielleicht hätten die Bausparer ihre Darlehen ja auch gern nicht mehr getilgt? 😉
ZINSEN NACHFORDERN
Ungültige Zinsklauseln in alten Prämiensparverträgen
Sparkassen und andere Banken boten ihren Kunden in den 1990er und 2000er Jahren langfristige Sparverträge an. Das waren Prämiensparverträge oder Riester-Banksparpläne, bei denen Zinsen als Grundzins plus Prämie/Bonus gutgeschrieben werden sollten.
Der BGH hat nun in mehreren Urteilen entschieden, dass die zugrundeliegenden Zinsklauseln ungültig sind. Die Sparkassen und Banken haben ihren Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben
Es geht wohl um tausende Euro, die Kunden jeweils von ihrer Bank nachfordern könnten. Bei der Entscheidung, ob es sich lohnt, Ihren Vertrag prüfen und Ihre Ansprüche nachrechnen zu lassen, helfen die Verbraucherzentralen.
Tja, auch dieser Versuch der Banken und Sparkassen, Zinszahlungen zu sparen, ist also misslungen. Ob Sparkassen wohl deshalb Sparkassen heißen, weil sie versuchen, sich Zinszahlungen zu sparen? 😉
AUS DIE MAUS
Run-off beim LV-Geschäft von Generali
Mit dem italienischen Versicherungskonzern Generali verkauft nun auch ein Schwergewicht auf dem Lebensversicherungsmarkt sein LV-Geschäft in Deutschland. Und zwar an das Abwicklungsunternehmen Viridium Gruppe. Es handelt sich um rund 4 Mio. Lebensversicherungsverträge.
Übrigens kann ein Lebensversicherer ohne Zustimmung seiner Kunden die Verträge verkaufen. Lediglich die Genehmigung der Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin ist notwendig. Bisher hat die BaFin alle LV-Verkäufe genehmigt, da nach ihrer Ansicht, „die Belange der Versicherten gewahrt“ sind.
Mehr zum Run-off bei Lebensversicherern lesen Sie in diesem Blogbeitrag.
EINMAL MEHR: ZOCKEN SIE NICHT!
Unvorteilhafte Einladungen zum Market Timing
Das nachfolgende Zitat von Will Rogers hat mich schon als Student vor rund 30 Jahren sehr amüsiert. Denn woher soll man wohl wissen, ob die Aktien steigen oder nicht?
„Um im Aktienmarkt Geld zu verdienen, kaufen Sie Aktien. Und wenn diese gestiegen sind, verkaufen Sie. Falls Aktien nicht steigen, dann kaufen Sie diese auch nicht!“ (Will Rogers)
So abstrakt gesehen, ist das völlig klar. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt und die Gier ist offenbar doch grenzenlos und macht blind.
Und so beobachte ich mit gemischten Gefühlen (zwischen amüsiert, mitleidig und verärgert), dass ständig Anlagevehikel (meist Zertifikate oder aktive Fonds) mit dem Anspruch auftreten, Kursaufschwünge zugunsten des Anlegers mitzunehmen und gleichzeitig Abschwünge zu vermeiden.
Und dabei tatsächlich erhebliche Gewinne zu machen.
Nur nicht für Sie!
Sondern für die Fondsgesellschaft oder den Zertifikate-Anbieter. Nämlich durch Agien, Spreads und hohe laufende Gebühren (ongoing charges).
Die vollmundigen Versprechungen sind absolut haltlos und unrealistisch. Und funktionieren in der ganz überwiegenden Mehrzahl nicht. Sondern nur in wenigen Ausnahmefällen, die reine Glückstreffer sind.
Sie funktionieren auch dann nicht wenn Ihnen die Anwendung einer KI-gestützten Programmhandelsmethode mit multidimensionalem Faktorenmodell oder crossgehedgetem Oszillator-Antizipationsalgorithmus versprochen wird…
Mit Abstand betrachtet, sind die Versprechungen ganz dicht am obigen Zitat des Komikers Will Rogers.
Gerne habe ich für Sie hier aus einem Produktinformationsblatt (PIB) „übersetzt“:
Wir kaufen für Sie nur dann Aktien, wenn diese steigen! Wenn die Aktien nicht steigen, dann kaufen wir auch keine. Noch besser: denn wenn die Aktien sinken, dann haben wir auch schon vorher verkauft und Ihr Geld entweder auf festverzinsliche Wertpapiere (also Anleihen) oder den Geldmarkt umgeschichtet oder Ihre Aktien durch Derivate (also Optionen, Futures oder Swaps) abgesichert.
Ach, du dickes Ei – das ist ja Market Timing (also die Vorhersage der Marktentwicklung) in Reinform!
Wenn das funktionieren würde, wäre ich sofort dabei, würde keine Blogbeiträge mehr schreiben, sondern würde, wie Sie alle, dann nur noch die risikolosen Überrenditen einstreichen. Und ansonsten hart an meinem Golf-Handicap arbeiten. Oder Rosen züchten. Oder…
Dummerweise funktioniert das eben nicht. Warum Market Timing nicht funktioniert, hat Davor Horvat hier schon erklärt. Und auch mehrere Nobelpreisträger der Kapitalmarktforschung behalten leider doch Recht.
Es gibt keine systematischen Überrenditen auf den Finanzmärkten und eine höhere Rendite ist untrennbar mit einem höheren Risiko verbunden.
Der Versuch des Market Timing funktioniert bestenfalls gelegentlich – nämlich durch schlichten Zufall – jedoch in der Regel eben nicht. Und zwar auch nicht, wenn er durch einen absolut innovativen Algorithmus gespeist wird. Denn auch der versagt in der Mehrzahl der Fälle. Hin und her macht Taschen leer!
Bitte bewerfen Sie mich mit vielen Kommentaren mit den Erfolgsgeschichten toll funktionierenden Market Timing. Ich freue mich sehr darauf. Aber so richtig viele Zuschriften erwarte ich nicht… 😉
Beispiel UniKonzept: Dividenden A
Als konkretes Beispiel für das Misslingen des Versprechens von „Rendite ohne Risiko“ möchte ich Ihnen den Fonds „UniKonzept: Dividenden A“ mit der ISIN LU1073949312 vorstellen, der in seinem KID folgendes verspricht…
„Der UniKonzept: Dividenden A investiert in ausgewählte dividendenstarken Unternehmen mit Gewinnstabilität. Der Anlageschwerpunkt liegt dabei auf den internationalen Aktienmärkten. Darüber hinaus kann in einem zweiten Prozessschritt eine Risikoreduktion durch das Trendfolgemodell UnionTrendProtector vorgenommen werden. Auf Basis von Trendindikatoren erfolgt in diesem regelbasierten Teilprozess eine konsequente Anpassung des Portfolios an das Marktumfeld, indem mittels derivativer Instrumente die Aktienpositionen abgesichert werden.“
So weit so schlecht
Denn, wenn man für den seit Markteintritt des Fonds in 2014, die kumulierte Inflationsrate bis Ende 2018 in Höhe von gerundeten 5,1% ansetzt, erreichte der Fonds eine „sichere“ Wertentwicklung von rund minus 9,3%.
Mit anderen Worten: Der Anleger hat durch die Kosten und mangelnde Wirksamkeit des Trendfolgemodells 9,3% der Kaufkraft verloren. Na, danke schön!
Mit einem ungesicherten (aktiven) Dividendenfonds (Beispiel DWS Top Dividende) hätten Anleger immerhin einen realen Kaufkraftgewinn von 23,7% erreicht.
Und den Vergleich mit einem ähnlichen ETF, der viel geringere Kosten aufweist, möchte ich hier gar nicht in Zahlen ausdrücken, da es der Vergleich von Äpfeln mit Birnen wäre. Also wäre mit einem ETF nochmals ein deutlich besseres Ergebnis möglich gewesen.
Kurzum: Das Ködern der Anleger mit den oben genannten Trendfolgestrategien ist ein echt „dickes Ei“.
Trendfolgestrategien, Market Timing wie auch das gesamte aktive Fondsmanagement funktionieren – nach Kosten – im Durchschnitt nicht. Und von den wenigen Ausnahmen (Zufallsgewinnern) sollten wir uns nicht blenden lassen.
FAIR?
Behindertenpauschbetrag seit 1975 unverändert
Das ist die Antwort auf die Anfrage an die Bundesregierung, wann die Behinderten-Pauschbeträge (§ 33b Absatz 3 EStG) das letzte Mal angehoben wurden. Das heißt, seit nunmehr gut 44 Jahren erfolgte für den Behindertenpauschbetrag keine Anhebung.
In dieser Zeit betrug der Verlust der Kaufkraft (Inflation) weit mehr als die Hälfte!
Dafür sollen sich „gleichzeitig die Möglichkeiten der steuerlichen Anerkennung behinderungsbedingter Mehraufwendungen an anderer Stelle verbessert“ haben. Hmm… naturgemäß fällt es aber gerade Behinderten oft besonders schwer, die ganzen Belege und Einzelnachweise zu sammeln und die Anträge zu stellen.
Jetzt können Sie jemandem noch ein dickes Ei ins Nest legen, indem Sie diesen Blogbeitrag weiterempfehlen.
Und nun aber genug der dicken Eier. Denken wir an etwas schönes. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ein paar sonnige, gute Tage. Frohe Ostern!
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
Erschienen am 19. April 2019.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.
Ich habe noch zwei kleine Bausparverträge bei der Debeka mit 3% Guthabenverzinsung. Es gab schon diverse Versuche der Debeka mich zu beeinflussen. Zuerst sollte ich die monatliche Rate reduzieren (Telefon), Sonderzahlungen wurden zurücküberwiesen, ich sollte kündigen und eine Art Zinsturbo erhalten (zumindest habe ich es so verstanden, es war etwas kompliziert und daher habe ich abgelehnt) neue AGB’s mit jährlichen Kosten, denen man aktiv widersprechen musste. Nun also auch dieser Trick. Zum Glück habe ich meine Baufinanzierung bei der INGDiba, die Bausparverträge laufen nur als Alternative zum Festgeldkonto, zudem eine Art Zwangssparen. Noch bucht die Debeka weiter fleißig ab, da die Verträge noch nicht zuteilungsreif sind. Danke für Ihre Warnung und den Blog. Als ich vor ca. 2-3 Jahren Altverträge bei der Debeka gekündigt habe, wurde der Zinsbonus für den Darlehensverzicht gezahlt. Wenigstens daran haben sie sich gehalten. Arme Bausparkassen, das nicht enden wollende Zinstief hat Ihnen das Geschäftsmodell kaput gemacht. Jetzt der Vertrausensverlust. Vielleicht schreiben Sie demnächst einen Artikel über die niedrigen Zinsen und die Auswirkungen auf den Otto-Normal-Bürger. Ich würde mich freuen.
Viele Grüße, Matthias
Lieber Matthias, ja, die Situation der Bausparkassen ist wirklich nicht einfach. Trotzdem sollten sich diese fair und vertragsgemäß verhalten und Ihre Erfahrungen zeigen, wie tausende von Beschwerden bei Verbraucherzentralen, dass dem leider nicht so ist.
Ich denke, Sie haben sich ganz clever verhalten und lassen sich nicht zum LeO machen.
Denn umgekehrt müssen wir als Verbraucher ja auch unsere Verträge einhalten – auch wenn es für uns ungünstig ist…
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Hallo lieber Herr Walz,
danke für den wertvollen Oster-Tipp bezüglich des Prämiensparens. Ich werde es prüfen lassen.
Lieber Herr Heck, gerne! 😉
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sein kein LeO!
AXA Private Rentenversicherung , eine bewusst gewählte Sonderform, die nur beim erreichen der höchsten Pflegestufe eine fest vereinbarte monatliche Zahlung tätigt. Also nur ein möglicher Schadensfall und bewusst ohne Inflationsanpassung ! Der monatliche Beitrag wurde entsprechend Eintrittsalter von der AXA berechnet ! Dieses Jahr wurde der Beitrag um 43% (dreiundvierzig) erhöht.
Die AXA begründet dies mit den veränderten Kapitalmarktzinsen. Ich frage mich um wieviel dann die Beiträge der Versicherten zusätzlich noch erhöht wurden, die zusätzlich inflationsabhängige Sachleistungen, Pflegepersonalleistungen etc. versichert haben .
Der Ombudsmann der Versicherten findet dies in Ordnung, da unabhängige Gutachter die Erhöhungen geprüft und bestätigt haben.
Ich habe aufgegeben.
Der Ombudsmann der Versicherten und die unabhängigen Gutachter werden übrigens von den Versicherungen bezahlt…..
Frohe Ostern
Liebe/r F-E H, ich bin über die von Ihnen berichteten Fakten ganz wie Sie entsetzt und finde eine solche Beitragserhöhung in nur einem Jahr sachlich nicht erklärbar(auch nicht mit niedrigen Zinsen – die sind ja schon länger niedrig). Ich selbst kann Ihnen – so fürchte ich – nicht helfen, möchte Ihnen jedoch raten, nicht so schnell aufzugeben und die Fakten den Verbraucherzentralen (Marktwächter Finanzen), der Presse und z. B. auch der Bürgerbewegung Finanzwende zur Verfügung zu stellen. Vielleicht finden Sie durch die Öffentlichkeit noch weitere Betroffene und haben damit die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage- dem neuen Instrument, über das wir auch hier im Finanzblog berichtet haben…
Im Stillen zu leiden und zu kuschen kann keine Lösung sein.
In herzlicher Verbundenheit, auch Ihnen Frohe Ostern!
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!