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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund, über 72 Wochen russischer Angriffskrieg in der Ukraine! Das sind über 500 Tage Krieg im Osten Europas! Mehr als 100 Länder, auch Deutschland, haben das Oslo-Abkommen unterzeichnet, das den Einsatz von Streumunition ächtet. Streumunition ist grausam und trifft viele unbeteiligte Zivilisten. Die USA, Ukraine und Russland haben das Oslo-Abkommen nicht unterzeichnet. Lassen Sie das aus humanitären Gesichtspunkten auf sich wirken – und uns weiter helfen, unterstützen, spenden!

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NEUER BLOGBEITRAG
Aus Verbrauchersicht sind ETFs für die langfristige Geldanlage und finanzielle Vorsorge zweifellos empfehlenswert. Doch in Hinblick auf gesellschaftliche Folgen und die Stabilität der Finanzmärkte gibt es möglicherweise negative Auswirkungen des Anlagevehikels ETF: Sollte man dem Konzentrationsprozess der ETF-Anbieter Einhalt gebieten, so dass es nicht nur wenige Riesenanbieter (Oligopol) gibt? Reduziert die Konzentration hoher Aktienbestände auf wenige Verwalter den Wettbewerb auf den Gütermärkten? ETF-Anbieter sind als Schattenbanken kaum reguliert, sollte sich das ändern?

Lesen Sie dazu den neuen Blogbeitrag:
Die „dunkle Seite“ der ETFs? - Vorsicht, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist

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bAV Nr. 1 - ARBEITGEBER ALS VERSICHERUNGSVERMITTLER?
Wird der Arbeitgeber (ungewollt) als Versicherungsvermittler tätig, wenn er eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbietet? Diese Frage hatte nach einem EuGH-Urteil etliche Arbeitgeber aufgeschreckt, da ihnen mit einem Vermittlerstatus mehrere unangenehme Rechtsfolgen gedroht hätten.

Eine Aufsichtsmitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Industrie- und Handelskammern (IHK) verneint dies. Ich zitiere:

„Hier liegt keine Tätigkeit des Arbeitgebers als Versicherungsvermittler vor. Vielfach werden lediglich Rahmenverträge vereinbart. So beispielsweise bei der Entgeltumwandlung, auf deren Grundlage individuelle Direktversicherungen für den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin abgeschlossen werden. Damit liegen in diesen Fällen – mangels Einheitlichkeit des Vertrages – bereits keine echten Gruppenversicherungsverträge vor. Sollte im Einzelfall doch ein echter Gruppenversicherungsvertrag vorliegen, dürfte die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers regelmäßig im Vordergrund stehen und es an einem eigenen wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers fehlen, soweit er keine Vergütung erhält.“

Hier Aufsichtsmitteilung von BaFin und IHK lesen.

Die geplagten Arbeitgeber sollten trotzdem rund um alle bAV-Fragen hellwach bleiben.

Denn 1. ist es sehr fraglich, ob eine deutsche Aufsichtsbehörde ein EuGH-Urteil rechtsverbindlich auslegen darf. Unter schlägt Ober...??

Und 2. legt das Gesetz dem Arbeitgeber Auskunfts- und Beratungspflichten im Bereich der bAV auf. Wenn der Arbeitgeber hiermit Dritte beauftragt, müsste er folglich auch die Kosten der Beauftragung bezahlen (z.B. die Honorare für Renten- oder Versicherungsberater). Holt der Arbeitgeber hingegen Vermittler ins Haus, so ist nicht nur die Qualität der Beratung fraglich (Achtung, eher Verkauf!), sondern deren Kosten werden auf die Arbeitnehmer in Form von versteckten Provisionen überwälzt. Das widerspricht klar dem Willen des Gesetzgebers.

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bAV Nr. 2 - HINWEIS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES ARBEITGEBERS?
Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hat der Arbeitgeber nach §4a BetrAVG dem Arbeitnehmer gegenüber bestimmte Auskunftspflichten. Auch darüber hinaus kann der Arbeitgeber zu Hinweisen und Auskünften verpflichtet sein. Nämlich wenn bei der Vorbereitung der bAV-Durchführung dem Arbeitnehmer eine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung (Brutto-Umwandlung) als Vorteil angepriesen wurde. Dann muss auch auf die negativen Auswirkungen der Sozialversicherungsfreiheit hingewiesen werden. Andernfalls kann der Arbeitgeber für Schäden haften, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet.

Bedient sich der Arbeitgeber für die Information des Arbeitnehmers eines Versicherungsvermittlers oder ähnlichem, kann der Arbeitgeber auch für dessen Auskünfte haften! Jedem Arbeitgeber ist deshalb zu raten, sich an unabhängige bAV-Berater zu wenden, die ihn dann auch gegenüber den Arbeitnehmern unterstützen.

Hier das interessante Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) lesen.

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NEOBROKER
Spätestens ab 2026 sollen in der EU sogenannte Payment-for-Order-Flow-Zuwendungen verboten sein. Worum geht es? Vor allem Neobroker wie Trade Republic, Scalable Capital, Smartbroker oder justTRADE lassen sich von (meist kleineren) Börsenbetreibern Rückvergütungen (Kickbacks) dafür zahlen, dass sie den Handel über diese abwickeln. Für Kunden sind solche Kickbacks und Provisionen nicht oder nur schwer zu durchschauen.

Nun bleibt abzuwarten, welche Alternativen die Neobroker bis 2026 als Ersatz für die ihnen entgehenden PFOF-Zahlungen ersinnen… neue Gebühren- und Abo-Modelle sind bereits im Kommen.

Hier Artikel auf Handelsblatt.de lesen.

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SAVE THE DATE
Am Mittwoch, 13. September 2023 um 19 Uhr halte ich im Schlösschen im Park in Limburgerhof einen Vortrag "Keine Angst vor einem Finanzcrash - Sicher trotz Staatsverschuldung, Finanzlobby und Geldmengenexplosion". Der Eintritt ist frei, Spenden sind erwünscht. Damit unterstütze ich unser schönes Ensemble aus Kapelle, Schlösschen und Turm im Park. Sehen wir uns?


Hier geht es zur Anmeldung.

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SOMMERLEKTÜRE
Gelassen, sachlich und nachvollziehbar: ein 12-Punkte-Plan mit allgemein gültigen Empfehlungen, wie wir Krisenfolgen abmildern, hilft Ihnen als PrivatanlegerIn und VorsorgerIn. So können Sie sich und ihre Familie ohne alarmistischen Wirbel in Finanz- und Vorsorgefragen robust aufstellen. Vielleicht nutzen Sie ja die Sommerwochen dafür!


"Einfach genial entscheiden im Falle einer Finanzkrise - Konstruktive Crashgedanken"

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IHRE FAVORITEN IM VERGANGENEN NEWSLETTER
Der Gastbeitrag von Axel Kleinlein: Was Lebensversicherungsverträge mit der Mitgliedschaft bei einem Fitnessstudio gemein haben.

Die Warnung! - Sparkassen und ihr Fondsanbieter Deka betreiben mal wieder massive Vertriebsanstrengungen für kritikwürdige Investment-Zertifikate:
Hier berichtet das wohlinformierte Team von Finanz-Szene.de.
Meine jüngste Warnung vor Zertifikaten lässt grüßen.

Die Folge #7 Vorsicht, Betrug! des Verbraucherschutz-Podcast auf BaFin.de.
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"Der einzige Grund, warum ich einen Werbespot für die Kreditkarte American Express machte, war, um meine American Express Kreditkartenrechnung zu bezahlen." (Peter Ustinov)
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Damit wünsche ich allen eine gute erholsame Sommerauszeit. Am 18. August gibt es den nächsten Newsletter.
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz

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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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