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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund, über 70 Wochen russischer Angriffskrieg in der Ukraine! Was für unglaubliche Geschichten uns im Zusammenhang mit diesem Krieg in den letzten Tagen erreichten... Und „nebenbei“ geht das Töten, Verletzen, Verschleppen, Vergewaltigen und Vertreiben weiter. Lassen Sie uns weiter helfen, unterstützen, spenden!

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DIGITALER EURO
Die Europäische Kommission legte diese Woche einen Gesetzesvorschlag für die Einführung des digitalen Euro vor. Im Herbst möchte die EZB dann ihre „Untersuchungsphase zum Design und zur Verteilung des digitalen Euro“ abschließen, um zu entscheiden, ob sie zur Vorbereitungsphase übergehen wird. „In dieser Phase würde die neue digitale Währung entwickelt und getestet“.

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht derzeit u.a. vor, dass
  • der digitale Euro Bargeld nicht ersetzen, sondern nur ergänzen darf
  • Zahlungen mit dem digitalen Euro im Nachhinein nachvollziehbar sein sollen (im Gegensatz zum Bargeld also keine Anonymität)
  • statt auf Basis von Tokens der digitale Euro kontobasiert funktionieren soll – er wird also nicht „gleich privat sein … wie Bargeld“ (auch das bedeutet: keine Anonymität)
  • es eine Obergrenze geben soll, wie viele digitale Euro eine einzelne Person besitzen darf (Haltelimit). Das bedeutet einen zumindest vorläufigen Schutz für Geschäftsbanken.
  • Banken den digitalen Euro bereitstellen und Marktteilnehmer (Handel, staatliche Stellen…) den digitalen Euro als Zahlungsmittel akzeptieren müssen. Diese Akzeptanzverpflichtung ist eine Erfolgsgarantie für den digitalen Euro.
Hier kurze Zusammenfassung auf netzpolitik.org lesen.

Fragen und Antworten zu dem Vorhaben hat Netzpolitik.org zudem hier zusammengetragen.

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BUNDESANLEIHEN
Im Blogbeitrag zu Anleihen-ETFs kam sie zur Sprache: die Zinsstrukturkurve. Aktuell macht eine seltene Form richtig Schlagzeilen: die inverse Zinsstrukturkurve (siehe rote Kurve). Die Zinsstrukturkurve zeigt den Verlauf der Marktzinsen über unterschiedliche Restlaufzeiten. Normalerweise zeigt die Kurve bei längeren (Rest)Laufzeiten wachsende Zinsen (vgl. grüne Funktionen).


Nun aber liegen die Zinsen für 2-jährige Anleihen deutlich über den Zinsen der 10-jährigen. Die Zinsstrukturkurve ist also kräftig invers – und zwar so invers wie seit Jahrzehnten nicht. Das spricht dafür, dass viele Marktteilnehmer eine schlechte Wirtschaftsentwicklung erwarten - und somit in der Zukunft sinkende Zinsen. Der Blogbeitrag zu Zinsänderungsrisiken gewinnt damit besondere Aktualität.


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PREISE FÜR WOHNIMMOBILIEN
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sind die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland im 1. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal um durchschnittlich 6,8 % gesunken.

Dies war der stärkste Rückgang der Wohnimmobilienpreise gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000.
Hier Pressemitteilung auf Statistisches Bundesamt lesen.

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IMMOBILIENPREISE
Hinter dem vergleichsweise starken Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren steckt insbesondere die Treibergröße Zinsen“. Immobilien sind aufgrund ihrer langen Lebensdauer (Nutzungsdauer) und folglich hohen durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer eine extrem zinsempfindliche Anlageklasse.

Der an Ertragswerten (Barwerten) errechnete „faire Preis“ von Immobilie steigt durch sinkende Zinsen. Und umgekehrt. Wer dies verstanden hat, wurde vom Sinken der Immobilienpreise bei steigenden Zinsen überhaupt nicht überrascht - sondern war "vor der Welle".
Lesen Sie spätestens jetzt den erhellenden Blogbeitrag: Sind die Immobilienkäufer verrückt geworden?

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BdV - VERSICHERUNGSKÄSE - AND THE WINNER IS...
Wohlverdient: Die Geräteversicherung Easy All@home der Helvetia Deutschland ist "Versicherungskäse des Jahres" – und damit das schlechteste Versicherungsprodukt, das der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ausgesucht hat.

„Mit der Geräteversicherung sollen Verbraucher ganz „easy“ gleich mehrere Geräte schützen können. Ganz so unkompliziert ist es dann aber doch nicht: Die Geräte müssen erfasst, Fristen eingehalten und Ortungsfunktionen aktiviert werden. Besteht ein anderweitiger Versicherungsschutz, gibt es keine Leistung. Diverse Geräte sind zudem gar nicht versicherbar.“ Das stinkt doch zum Himmel!
Hier geht es zur Versicherungskäse-Seite des BdV.

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DAS HAT SIE IM VERGANGENEN NEWSLETTER AM MEISTEN INTERESSIERT
Der Gastbeitrag von Detlef Lülsdorf: Lebensversicherung kündigen? - Achtung, das ist beim Rückkaufswert zu beachten

Der Blogbeitrag über die Mogelpackung: Teures Missverständnis - eine Aktienanleihe ist keine Unternehmensanleihe

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"Endlich weiß ich, was den Menschen vom Tier unterscheidet: Geldsorgen." (Jules Renard)

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Damit wünsche ich allen ein gutes sorgenfreies Wochenende.
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz

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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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