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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
vergangene Woche konnten wir überraschend über eine für Verbraucher sehr (!) erfreuliche Entscheidung des BGH berichten (Stichwort: Widerruf eines Rürup-Vertrages, dazu gleich noch mehr).

In dieser Woche geht es noch einmal um Rürup-Verträge. Der heutige Gastbeitrag war schon zuvor geplant - und zeigt, wie relevant das Thema Rürup bei den Menschen ist. Warum? Weil Rürup-Verträge massiv in den Markt gedrückt werden. Der Vertrags-Check geht klar und eindeutig aus: nämlich Daumen runter. Daher herzlichen Dank an Tamara Zeis von revaluate in Dieburg zu dem kurzweiligen und wertvollen Augenöffner von heute.
Hier geht es zum Gastbeitrag:
Rürup-Rente mit trickreichem Marketing - Ein Vertrags-Check

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LEITSATZENTSCHEIDUNG

Das besonders Gute an dem vergangene Woche erwähnten BGH-Urteil ist, dass es für eine im Jahr 2008 geschlossene Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) gilt. Also einen relativ jungen Rürup-Vertrag, dessen Widerrufsbelehrung falsch, und ein Widerruf noch möglich ist.
Und!: Die betreffende Widerrufsbelehrung wurde nicht nur für Verträge der Generali Deutschland Lebensversicherung verwendet, sondern für nahezu alle Versicherer besonders im Zeitraum 2008-2010. Aber selbst noch danach! Es bestehen also berechtigte Hoffnungen für viele Kunden, noch aus ihren Verträgen zu kommen.

Mittlerweile ist das BGH-Urteil vom 24.01.2024 als Leitsatzentscheidung hier veröffentlicht.

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LIVE-WEBINAR
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Der beste Weg, um herauszufinden, was wir wirklich brauchen, ist, das loszuwerden, was wir nicht brauchen. (Marie Kondō)

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Damit wünsche ich allen ein gutes Wochenende, an dem Sie ja vielleicht in der Fastenzeit sind...
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz
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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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