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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
eigentlich sollte es heute keinen Newsletter geben (Begründung folgt unten). Aber die folgende WICHTIGE NEUIGKEIT kann ich Ihnen nicht vorenthalten.

Die Kanzlei Mayer&Mayer in Freiburg hat einmal mehr einen Widerruf gegen einen Rürup-Vertrag bis zum BGH durchgefochten. Diesmal zu einer 2008 abgeschlossenen Generali Rürup-Rente (AachenMünchener - vertrieben durch die DVAG-Strukkis). Deren Widerrufsbelehrung ist falsch, ein Widerruf noch möglich.

Das gilt nicht nur für Verträge der Generali Deutschland Lebensversicherung, sondern für nahezu alle Versicherer besonders im Zeitraum 2008-2010!

Man kann diesen Erfolg gar nicht hoch genug schätzen. Zumal Generali sich bisher schon extrem verbraucherfeindlich gezeigt hat. Tausende Kunden da draußen sind in ihren schlechten Rürup-Verträgen gefangen - das ist zum Haareraufen.

Der hartnäckige Einsatz von Rechtsanwalt Patrick Lau von Mayer&Mayer über alle Instanzen hat eine Möglichkeit geschaffen, wie auch viele andere aus der Rürup-Falle herauskommen! Ich schließe mich dem DANK der Verbraucherschützer an! 👍
Hier geht es zum Gastbeitrag - vielen Dank auch für dessen rasche Erstellung:
Ausstieg aus Rürup-Verträgen - Rückabwicklung nach Widerruf als Möglichkeit


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BAFIN RÜGT HOHE VERTRIEBSKOSTEN DER VERSICHERER

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisierte erneut zu hohe Kosten im Versicherungsvertrieb: "Exzesse bei der Provisionshöhe".
Sie fürchtet, "dass Vermittler durch hohe Provisionszahlungen dazu verleitet werden, Policen zu empfehlen, die ihnen das meiste Geld einbringen - und nicht den Kunden den größten Nutzen". BaFin-Chef Mark Branson mahnte die Versicherer, "Exzesse bei der Provisionshöhe" selbst in den Griff zu bekommen, sonst drohe ein erneuter Anlauf zu einem Provisionsverbot.

Hier geht es zum Beitrag von Süddeutsche Zeitung.de.

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FEHLER BEI FALLENDEN KURSEN

Informationsflut und Emotionen... Anleger an der Börse sollten keine irrationalen Entscheidungen treffen. Wer typische Denkfehler kennt, kann gewappnet sein.
Lina Knees vom HANDELSBLATT hat auch mich interviewt und schreibt über die Fehler von Anlegern bei fallenden Kursen – und wie Sie es besser machen können. Hoffentlich wird der Beitrag nicht all zu schnell aktuell...

Hier geht es zum Artikel von Lina Knees auf Handelsblatt.de.

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4. AUFLAGE IM FRÜHJAHR

Und hier der Grund, warum ich eigentlich keinen Newsletter schreiben wollte: Daran arbeite ich nämlich derzeit intensiv: Die 4. Auflage des Klassikers "Einfach genial entscheiden in Geld- und Finanzfragen" erscheint im Frühjahr.
Seien Sie gespannt. Die 4. Auflage wird nicht nur vollständig aktualisiert, sondern komplett überarbeitet sein. Inhaltlich profitieren Sie von vielen Rückmeldungen, die zeigen, wo bei Ihnen gerade der Schuh drückt.


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BdV-WORKSHOP
Apropos BdV: Der Bund der Versicherten e.V. lädt zu einem Online-Workshop ein.: Co-Vorständin Bianca Boss wird am 15.02.2024 um 18 Uhr zum Thema „Welche Versicherungsverträge brauche ich wirklich“ Rede und Antwort stehen.
Dieser Workshop ist für alle Mitglieder wie (Noch)Nicht-Mitglieder kostenfrei! ☺️

Hier geht es zur Anmeldung zum BdV-Online-Workshop.

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IHRE FAVORITEN IM VERGANGENEN NEWSLETTER
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„Daran haben zu viele zu lange zu gut verdient."
(Mark Branson, Chef der BaFin - zu den hohen Provisionszahlungen bei Lebensversicherungen)


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Damit wünsche ich allen ein gutes fastnachtsnahes Wochenende.
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz
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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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