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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
wie hoch ist der Kundennutzen bei Riester- und Rürup-Verträgen? Hmm, wenn ich schon so frage...😏 Die BaFin sagt, 2% sollten es schon sein. Nun ja, das wäre zumindest ein kleiner Inflationsausgleich - von Gewinn noch keine Rede. Immerhin will die BaFin künftig prüfen, ob Lebens- und Rentenversicherungen zur Vorsorge für Kunden „einen angemessenen Nutzen“ liefern.

Finanzwende hat das jetzt schon mal geprüft. Von den 111 untersuchten Riester- und Rürup-Rentenversicherungen erfüllen die allermeisten das Kriterium nicht!

Riester-Renten: Die meisten Angebote bleiben unter 1 % Rendite. Hohe staatliche Zulagen – etwa für kinderreiche Familien – können die individuelle Rechnung für Einzelne zwar verbessern. An der geringen Leistungsfähigkeit der Produkte ändert das aber nichts.

Rürup-Renten: Einen Inflationsausgleich von 2 % schafft fast kein Angebot. Wer sein eingezahltes Geld und einen Inflationsausgleich zurück erhalten will, wird oft enttäuscht – oder muss nahezu 100 Jahre alt werden.
Hier geht es zur Kundennutzen-Studie von Finanzwende Recherche.

Und hier hatte ich bereits auf die BaFin-Ankündigung reagiert:
BaFin geht Exzesse im provisionsgestützten Vertrieb an

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REALZINS IM MINUS

Die Zinsen für Tages- und Festgeld sinken wieder. Derweil geht die Inflation nicht zurück (stieg zuletzt sogar wieder leicht). Sparzins minus inflationsbedingte Geldentwertung ergeben einen negativen Realzins.
AssCompact berichtet von einem Vergleich von rund 800 Banken und Sparkassen und erläutert, warum der Realzins wieder ins Minus rutscht.

Hier geht es zum Beitrag von AssCompact.de.

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AUF POSITIVEN REALZINS KOMMT ES AN

Dabei wissen Sie: Auf den positiven Realzins kommt es an! - Klein und fein, kurz und knackig habe ich das hier erläutert:
Hier geht es zum TaschenGuide "Ihre Finanzen fest im Griff".

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AXA VON VERBRAUCHERSCHÜTZERN VERKLAGT
Versicherte einer Lebensversicherung haben ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Die darauf hinweisende Widerrufsbelehrung muss klar und übersichtlich sein. Die der AXA Relax PrivatRente Chance ist es wohl nicht. 4 Seiten (!) misst allein die Widerrufsklausel der AXA - das gesamte Produktinformationsblatt eines ETF kommt dagegen mit nur 3 Seiten aus....

Nach erfolgloser Abmahnung klagen nun der Bund der Versicherten e.V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die AXA Lebensversicherung.
Der Ausgang dieser Klage könnte richtungsweisend sein, denn auch andere Versicherer verwenden vergleichbare Klauseln in ihren Widerrufsbelehrungen.

Hier geht es zur Info bei der Verbraucherzentrale Hamburg.de.

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BdV-WORKSHOP
Apropos BdV: Der Bund der Versicherten e.V. lädt zu einem Online-Workshop ein.: Co-Vorständin Bianca Boss wird am 15.02.2024 um 18 Uhr zum Thema „Welche Versicherungsverträge brauche ich wirklich“ Rede und Antwort stehen.
Dieser Workshop ist für alle Mitglieder wie (Noch)Nicht-Mitglieder kostenfrei! ☺️

Hier geht es zur Anmeldung zum BdV-Online-Workshop.

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LESEN
Sarah Huemer befragte auch mich über "Die dreiste Masche von Finanzvermittlern auf Tinder & Co." und berichtet in der Frankfurter Sonntagszeitung FAS.
Hier geht es zum Artikel von Sarah Huemer auf FAZ.de (leider Bezahlschranke).

Hier gibt es eine kurze kostenfreie Nacherzählung des Artikels auf ProContra.de.

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HÖREN

Anne Conelly von herMoney sprach sozusagen mit Herr Money ☺️ Hören Sie die Podcast-Folge #204 - "Die 5 häufigsten Fehler beim Geld anlegen".
Hier geht es zur Podcastfolge auf herMoney.de.

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„Der Staat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Aber bei denen, die sich nicht selbst helfen wollen, obwohl sie es könnten, da endet diese Pflicht des Staates.“ (Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts)


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Damit wünsche ich allen ein gutes 1. Februarwochenende - das erste Zwölftel des neuen Jahres ist schon rum...
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz
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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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