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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
ein DICKES DANKESCHÖN für die vielen Einsendungen, die hier zum Preisausschreiben zu grottig schlechten Rentenfaktoren eingegangen sind.

Von der hohen Anzahl der Rückmeldungen waren wir überwältigt – und von den überwiegend sehr ungünstigen Rentenfaktoren leider auch.

Derzeit schreiben wir die potentiellen Gewinner an. Das sind zum einen drei aus allen Einsendungen ausgeloste. Zum anderen die jeweiligen Sieger (also diejenigen mit den niedrigsten garantierten Rentenfaktoren) der vier Kategorien:
a) bAV
b) Riester
c) Rürup
d) (ungeförderte) private Renten- bzw. Lebensversicherung.

Die Auswertung lesen Sie am nächsten Freitag im Hartmut Walz Finanzblog. So viel sei schon mal gesagt: Lustig ist das für die Gewinner - trotz des schönen Buchpreises - nicht...
Buchgeschenk
Hier geht es zum Blogartikel mit dem Preisausschreiben.


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BETRIEBSRENTE
Viele Betriebsrentenmodelle sind nicht zukunftsfähig. Für Angestellte ist es oft besser, auf eigene Faust zu sparen, etwa mit ETFs. - Das ist meine zentrale Aussage in einem Artikel von Martin Gerth in der aktuellen WirtschaftsWoche.
Viele Betriebsrentenmodelle seien nicht zukunftsfähig
Hier Artikel in der WiWo lesen.

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DAX40
Der deutsche Aktien-Leitindex DAX® wird von 30 auf 40 Unternehmen aufgestockt. Gleichzeitig wird der Mittelstandsindex MDAX® von 60 auf 50 reduziert. Die Änderungen treten am 20. September 2021 in Kraft.

Außerdem wurden in den letzten Monaten schrittweise mehrere neue Regeln eingeführt: So müssen z.B. DAX-Kandidaten nun in ihren beiden letzten Jahresabschlüssen ein positives EBITDA aufweisen. Das Ranking erfolgt nur noch nach dem Parameter Marktkapitalisierung. Und es wurde eine Mindestliquiditätsanforderung eingeführt.
DAX mit 10 neuen Mitgliedern
Hier Pressemitteilung der Deutschen Börse AG lesen.

Einen ganz interessanten Artikel gab es zudem in der FAZ von Daniel Mohr. Zum Beispiel, warum BioNTech nicht drin ist, es Delivery Hero unter den neuen Regeln nicht geschafft hätte und Airbus gleich mal zum fünftgrößten DAX-Wert aufsteigt...

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SPASSKASSE
Die Sparkassen machen sich über die Kunden lustig.

Der BGH hatte im April entschieden, dass Kunden explizit zustimmen müssen, wenn es gravierende Änderungen in den Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen gibt. Deshalb können Kunden die rechtswidrig kassierten höheren Kontogebühren zurückfordern, denen sie nicht aktiv zugestimmt haben. Doch nur verhältnismäßig wenige Kunden fordern Gebühren tatsächlich zurück.

Und was sagt Sparkassen-Präsident Schleweis dazu: „Die meisten Kunden sind offensichtlich der Auffassung, dass ihre Zahlungen für die erhaltenen Leistungen angemessen waren.“ So, so... Zynisch, würde ich sagen.
nur wenige Bankkunden verlangen Gebühren zurück
Hier Handelsblatt-Artikel lesen.

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SCHLUSS MIT LUSTIG
Das heißt also:
Die Geldhäuser erstatten zu viel gezahlte Entgelte nur auf ausdrückliches Verlangen zurück. Deshalb müssen Kunden selbst aktiv zuviel gezahlte Gebühren zurückfordern.

Die Verbraucherschützer helfen.
Hier z.B. ein Link zu Finanztest mit Musterbriefen usw.
Erstattung rechtswidriger Erhöhungen
Hier Muserbriefe bei Finanztest nutzen.



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Damit wünsche ich allen ein gutes gewinnbringendes Wochenende.
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz



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