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Liebe LeserInnen, liebe Freundin, lieber Freund,
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viele AnlegerInnen hätten gern jeden Monat einen zusätzlichen Geldbetrag zur Verfügung. Ausschüttende Aktien-ETFs sind da eine gute Lösung.
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So mancher behauptet hier: „Mit nur drei ausschüttenden ETFs können Sie sich Ihre private Zusatzrente selbst basteln.“
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Doch ist das tatsächlich ein regelmäßiger Geldzufluss in konstanter Höhe? Und überhaupt sinnvoll und kostenbewusst?
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Lesen Sie den neuen Blogbeitrag:
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KOLLEKTIVER VERBRAUCHERSCHUTZ
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Berichtete ich letzte Woche noch, dass bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rolle eines Anleger- und Verbraucherschutzbeauftragten geschaffen werden soll, kommt abermals ein gutes Zeichen für den Verbraucherschutz aus dem Hause der BaFin.
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Die Kreditinstitute, zumeist Sparkassen, müssen ihre Kunden nun explizit über unwirksame Zinsklauseln in Prämiensparverträgen informieren und ihnen angemessene Lösungen unterbreiten.
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Dazu müssen sie ihren Kunden unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern. Oder sie müssen ihnen einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel im Einklang mit der konkreten Rechtsprechung anbieten.
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Das Thema hatte ich hier ausführlich bearbeitet.
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Hier geht es zur lesenswerten Info der BaFin.
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RIESTER DOCH KEIN PROVISIONSMONSTER?
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Auf einer Online-Veranstaltung vergangenen Montag wurde mal wieder Riester diskutiert. Keine neuen Erkenntnisse. Aber verräterische Aussagen.
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Walz war wieder als Kritiker der Riester-Rente angetreten. Prof. Dr. Bofinger auch. Und die Versicherungslobby - GDV & Co. - fühlt sich mit Riester "voll auf Kurs".
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BGH-Urteil zur Baufinanzierung: Zwar haben Banken das "Recht, eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden" zu verlangen.
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Damit wünsche ich allen ein gutes Cocktail-Juli-Wochenende!
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Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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