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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
nach 39 Wochen russischen Angriffskrieges in der Ukraine geht es bei uns um Energiekrise, Entlastungspakete, Gas- und Strompreisbremse, während in der Ukraine, insbesondere Kiew ein füchterlicher Winter für die Menschen droht: vom Netz genommene Kernkraftwerke, Stromausfall für Millionen Menschen, massiv zerstörte Infrastruktur und abermals Tote, Verletzte, Flüchtende... Lassen Sie uns weiter helfen, unterstützen, spenden!

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Vergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch das Jahresentgelt, welches viele Bausparkassen von ihren Kunden in der Ansparphase
verlangen, rechtswidrig ist. Ebenso wie jährliche Kontogebühren in der Darlehensphase. Die Verbraucherzentralen stellen einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem man bei seiner Bausparkasse dem Entgelt widersprechen und Erstattung verlangen kann.


Da derzeit oft zu lesen ist, dass Bausparverträge aufgrund der am Kapitalmarkt steigenden Zinsen wieder interessant würden, habe ich mir das mal angesehen... und Bausparverträge auf deren Vorteilhaftigkeit geprüft.

Lesen Sie den neuen Blogbeitrag:
Die Bausparkasse lebt vom Irrtum. Hoffentlich nicht von Ihrem Irrtum! - Die meisten Bausparverträge lohnen sich auch bei steigenden Zinsen nicht
Die Bausparkasse lebt vom Irrtum. Hoffentlich nicht von Ihrem Irrtum...
Hier neuen Blogbeitrag lesen.

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PODCAST
"Wie schütze ich mein Geld vor der Inflation? - Wie Sparer in Krisenzeiten die Nerven behalten."

Die Preise steigen, die Kurse fallen und das Ersparte verliert an Wert. Wie wir jetzt sinnvoll mit unserem Geld umgehen und welche Anlagen die richtigen sein können, darüber hat RHEINPFALZ am SONNTAG-Redakteurin Anna Heidt mit mir gesprochen. Hören Sie die neue Folge des RHEINPFALZ-Podcasts „Wissen, was läuft“!

Wie schütze ich mein Geld vor der Inflation
Hier Podcast der RHEINPFALZ anhören.

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BAFIN - VERBRAUCHERSCHUTZ
Am vergangenen Dienstag fand das 7. Verbraucherschutzforum der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt. Digital. Dabei stellte die BaFin ihre neue Verbraucherschutzstrategie vor (4 Schwerpunkte, siehe unten). Diese soll "mutiger, innovativer und, wenn nötig, auch bissiger für die Interessen der Gesamtheit der Verbraucher" werden - und lässt auf mehr kollektiven Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen hoffen.

Wohlgemerkt auf kollektiven Verbraucherschutz. Dazu benötigt die BaFin individuelle Beschwerden, um allgmeine Misstände zu erkennen und zu bekämpfen. Auch möchte die BaFin ihr Mystery Shopping weiter betreiben (in diesem Jahr zu Anlageberatung und Restschuldversicherungen - was es im nächsten Jahr ist, wird nicht verraten...). Und auch künftig, wo nötig, Aufsichtsmitteilungen veröffentlichen (zuletzt zur Umsetzung des BGH-Urteils zur Zustimmung zu AGB-Klauseländerungen durch Banken).
BaFin-Verbraucherschutzforum Stärken statt bevormunden - Wie die BaFin Verbraucher schützen will
Hier stellt die BaFin ihre Verbraucherschutzstrategie vor.

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WIRECARD
Das Landgericht München I entschied diese Woche: Nach der Insolvenz von Wirecard haben dessen Aktionäre keinen Anspruch auf Schadenersatz, da sie nicht als Gläubiger gelten. Sie können Ihre Forderung also nicht beim Insolvenzverwalter anmelden.

Rund 22.000 ehemalige Wirecard-Aktionäre fordern rund sieben Milliarden Euro. Die Grundsatzfrage, ob und unter welchen Umständen auch Aktionäre zu Gläubigern werden können, wird wohl letztlich der Bundesgerichtshof (BGH) klären müssen.
Aktionäre gehen bei Wirecard-Insolvenz leer aus
Hier Pressemitteilung des Landgericht München I lesen.

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WIR SAMMELN WEITER!
Wer hat einen miesen Kombi-Vertrag? Das war meine Frage in den beiden vergangenen Newslettern. Auf die ich bereits haarsträubende Zuschriften bekam. Unglaublich, was den Verbrauchern da zugemutet wurde!

Wir sammeln weiter, um das Ausmaß dieser Verbraucherschädigung aufzuzeigen. Und dass dies eben keine Einzelfälle sind.
Helfen Sie mit beim Verbraucherschutz!

Zögern Sie nicht, mir auch Ihren "Einzelfall" einer unvorteilhaften Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rürup-Rente ("Kombi-Produkte BU und Rürup – keine gute Idee") zu schildern. Vollständige Diskretion sage ich Ihnen zu!

Also: Wenn auch Ihnen ein solch schlechter Kombi-Vertrag aufgeschwatzt wurde, melden Sie sich gerne bei mir unter: kundenfesselung@hartmutwalz.de
Wanted gesucht Kundenfesselung Kombi-Vertrag BU Rürup
Mail an: kundenfesselung@hartmutwalz.de

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DAS HAT SIE AM MEISTEN INTERESSIERT
Neben dem Echtfall von Tobias Weiß: "Express-Zertifikate als Alternative zum Sparbuch? Finger weg!" hat Sie der Artikel auf Handelsblatt.com "BGH erklärt Jahresentgelt für Bausparer für unzulässig" im vergangenen Newsletter am meisten interessiert.
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Damit wünsche ich allen ein gutes 1. Adventswochenende.
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz

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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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