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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
der heutige Newsletter ist prall gefüllt - gefühlt ist da alles drin: grünere Finanzanlagen in Europa, wieder ein Stück Finanzwende, neue Unverfrorenheiten der DVAG-Finanzstrukkis, Neues zur Einlagensicherung, Verbraucherschutz gegen Bank- und Bausparkassengebühren...

Und! ... meine Antworten auf 5 aktuelle Geldfragen. Lesen Sie hierzu den neuen Blogbeitrag:
5 aktuelle Geldfragen im krisenhaften Umfeld - kurz erklärt
Nicht nur als wertvolles Weihnachtsgeschenk
Hier neuen Blogbeitrag lesen.

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GRÜN I - EU-TAXONOMIE
Die neuen EU-Regeln für nachhaltige Investitionen (EU-Taxonomie) können am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Das berichtet "druckfrisch" Sven Giegold, noch finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Grüne/EFA im Europäischen Parlament.

Im nun vorliegenden Kriterienkatalog wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Kapitalanlagen mit dem Pariser Klimaabkommen und den Umweltzielen der EU kompatibel sind. Künftig soll die Taxonomie verpflichtend sein, wenn Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit berichten oder grüne Finanzprodukte auflegen.

Ob Atomkraft und Gas als nachhaltige Investitionen eingestuft werden sollen, ist dabei weiter offen.
EU-Taxonomie kann starten - Meilenstein für grünere Finanzmärkte in Europa
Hier Beitrag von Sven Giegold lesen.

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GRÜN II - GREENWASHING
Greenwashing im großen Stil: Wie „nachhaltige“ Fonds die Klimakrise befeuern, korrupte Vorstände finanzieren und die Verletzung von Arbeitnehmerrechten tolerieren, lautet eine ebenfalls druckfrische Studie von Alison Schultz & Magdalena Senn für Finanzwende Recherche.

Zusammen mit der oben genannten Nachricht wird sich an diesen Zuständen dann hoffentlich bald etwas ändern!
GREENWASHING IM GROSSEN STIL
Hier geht es direkt zur Studie von Finanzwende Recherche.

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FINANZWENDE UNTERSTÜTZEN
Und damit die Bürgerbewegung Finanzwende auch weiter so gute Aufklärungsarbeit leisten kann, hat sich Finanzwende etwas originelles einfallen lassen: Sie können Spenden zu Weihnachten verschenken

Sie erhalten jeweils eine weihnachtliche Spendenurkunde für jede beschenkte Person. Sehr cool!
Finanzwende - Spenden zu Weihnachten verschenken
Solche Weinachtskarten hätte ich gern! ;-)


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DVAG-STRUKKIS
"Der Finanzvertrieb DVAG hat eine neue Einnahmequelle entdeckt: Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kassiert er nicht nur beim Versicherer, sondern auch bei den Fonds. Zahlen müssen das die Kunden." Das schreibt diese Woche Herbert Fromme in der Süddeutschen (leider hinter der Bezahlschranke - aber es lohnt sich!).
Grobes Foul von Klopps Freunden
Hier Artikel in der Süddeutschen lesen.


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EINLAGENSICHERUNG
Der Bundesverband der deutschen Banken (BdB) vertritt die Interessen der privaten Banken in Deutschland. Er will in den nächsten 8 Jahren die über den gesetzlichen Mindestschutz hinausgehende private Einlagensicherung kürzen.

Ab 2030 sollen private Sparer dann noch bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro entschädigt werden, Unternehmen bis zu einer Summe von 10 Mio. Euro (bisher sind es weit über 100 Mio. Euro). Für die allermeisten wird sich also nichts ändern. Das sieht auch die Stiftung Warentest so.

Unter die private Einlagensicherung fallen bereits jetzt nicht: Kreditinstitute selbst, Bund, Länder und Kommunen. Künftig sollen auch Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht mehr unter den Schutz fallen. Der BdB möchte damit ausdrücklich seine Leistungsfähigkeit für private Sparer und Unternehmen sichern.

Hintergrund ist die Insolvenz der Bremer Greensill Bank, welche die privaten Banken Milliarden (!) Euro wegen der Einlagensicherungszahlungen gekostet hat.
Private Banken senken Einlagensicherung
Hier Einschätzung der Stiftung Warentest lesen.


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BANKGEBÜHREN
Mich erreichen viele Erfahrungsberichte, wie sich Banken und Sparkassen ihren Kunden gegenüber stur stellen und zu Unrecht erhobene Gebühren nicht zurück erstatten. So offensichtlich auch zwei der größten deutschen Sparkassen, die Berliner Sparkasse und Sparkasse KölnBonn.

Nun will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Sparkassen erheben. KundInnen der beiden Sparkassen können bald an Musterfeststellungsklagen teilnehmen. Hier erfahren Sie den aktuellen Stand dazu.

Hintergrund ist ein Urteil des BGH vom 27. April 2021, wonach (Preis)Änderungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Geldinstitute nicht ohne aktive Zustimmung der KundIinnen wirksam sind.
Gebührenrückzahlung - vzbv verklagt Sparkassen
Hier Pressemitteilung des vzbv lesen.


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BAUSPAREN
Bausparkassen dürfen für die Verwaltung der Bausparkonten kein Jahresentgelt verlangen – auch nicht in der Sparphase, meldet der vzbv.

Das OLG Celle hat dies auf eine Klage des vzbv gegen die BHW Bausparkasse entschieden. Die Revision zum BGH ist möglich. Dieser hatte zuvor bereits Kontoführungsgebühren für Bauspardarlehen für unwirksam erklärt.
vzbv - Gericht kippt Kontoentgelt bei Bausparverträgen
Hier Pressemitteilung des vzbv lesen.
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NOCH GESCHENKE GESUCHT?
Und hier noch mein ultimativer Geschenketipp - Sie werden ein Jauchzen und Juchzen unterm Weihnachtsbaum damit erzeugen - mit einem dieser wunderbaren Bücher aus dem HAUFE-Verlag:

Einfach genial entscheiden im Falle einer Finanzkrise
Ihre Finanzen fest im Griff (TaschenGuide)
Einfach genial entscheiden in Geld- und Finanzfragen
Einfach genial entscheiden (Verhaltensökonomie)

Bücher sind Sachwerte! ;-)
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Damit wünsche ich allen ein gutes buntes 3. Adventswochenende.
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz

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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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