VÖLLIG “VERRIESTERT” – UNVORTEILHAFTE RIESTER-VERTRÄGE
Staatlich verordnete Fehlkonstruktion
Dass Riester-Verträge für die allermeisten Anleger – trotz steuerfinanzierter Zulagen – unvorteilhaft sind, ist mittlerweile weitgehend bekannt.
Und in der Nullzinswelt ist sowohl mit Riester-Sparplänen als auch dem klassischen Versicherungs-Riester (0,9% Garantiezins p.a. auf den Sparanteil nach Kosten) kein Blumentopf mehr zu gewinnen.
Als noch beste Variante erschienen bislang Riester-Fondssparpläne, bei denen die Anleger die Sparanteile in vergleichsweise rentable Aktienfonds oder ETFs investieren können.
Der kurze Einbruch der Aktienmärkte in der Corona-Krise beweist jedoch eindrucksvoll die Unsinnigkeit des Riester-Regelwerks.
Ernüchterndes Ergebnis:
Hände weg von Riester-Verträgen.
Die traurige Vorgeschichte
Bereits im September 2017 habe ich unter dem Titel: „Trister Riester – Ein totes Pferd bekommt einen neuen Sattel“ auf fundamentale Missstände in der Konstruktion des Riester-Sparens hingewiesen.
Zentrale Aussagen waren:
- Aufgrund meist unangemessen hoher Kosten und Gebühren in Verbindung mit einer gut gemeinten, aber fatal wirkenden Renten-Garantie erzeugt Riestern viel zu geringe Renten. Mini-Renten mit extrem schlechten Verhältnis zwischen Kosten und Zahlungsbeiträgen sind die Regel.
- Ein Verzicht auf die Zulagen, die Vermeidung überhöhter Kosten und ein cleveres Ansparen in höherrentablen Anlagen (z.B. ETF-Sparplan) erbringt in den meisten Fällen ein weitaus höheres Vorsorgekapital für die AnlegerInnen.
Im Ergebnis muss die Riester-Förderung als eine – wahrscheinlich durch „erfolgreiche“ Lobbypolitik verursachte – politische Fehlkonstruktion bewertet werden.
Die letztlich nicht den BürgerInnen dient, sondern Steuergelder in Form von überhöhten Kosten der Finanzdienstleistungsindustrie zuleitet.
Den gesamten Beitrag – leider nach wie vor topaktuell – und eine „Beerdigung erster Klasse“ lesen Sie hier.
Ein Beispiel für absurden Humor lesen Sie hier:
Hinweis: Wie immer gilt, dass Sie die Abbildung durch Anklicken vergrößern können.
Die zentralen Schlussfolgerungen waren:
1. Wenn Sie noch keinen Riester-Vertrag besitzen
Wenn Sie noch keinen Riester-Vertrag besitzen, sollten Sie extrem kritisch prüfen, ob die Riester-Förderung überhaupt vorteilhaft für Sie ist.
Denn wahrscheinlich würden über 95% aller BürgerInnen eine höhere Altersvorsorge erzielen, wenn sie statt eines Riester-Vertrages über die Gesamtlaufzeit des Vertrags mit einer ungeförderten, dafür aber kostenarmen, renditestarken und flexiblen Ansparalternative vorsorgen würden.
Diese Empfehlung ist nach wie vor korrekt.
Und wurde auch von vielen BürgerInnen umgesetzt. Das Neugeschäft bei Riester-Verträgen läuft – trotz intensiver Werbebemühungen der Branche – äußerst schlecht.
Zudem: rund ein Fünftel der bestehenden Verträge wird überhaupt nicht mehr bespart. Wahrscheinlich vor allem, weil die BürgerInnen die Unvorteilhaftigkeit dieses Produktes mittlerweile verstanden haben.
Hier eine knappe Übersicht der Riester-Sparvarianten:
2. Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen und durch die Auflösung einerseits auf den Kosten sitzenbleiben und andererseits die erhaltenen Zulagen zurückzahlen müssten, dann prüfen Sie, ob Sie durch Umzug Ihres Vertrages [1] auf einen kostenärmeren Anbieter entweder Kosten sparen und gleichzeitig eine renditestärkere Anlage Ihres Sparanteils erzielen können.
Eine Möglichkeit waren hier die sogenannten Riester-Fondssparpläne.
Riester-Fondssparplan als „Einäugiger“
Aufgrund der Tatsache, dass Aktienfonds und ETFs auch in der Nullzinswelt noch eine positive Rendite erbringen, galten Riester-Fondssparpläne als „Einäugige unter den Blinden“. Zumindest dann, wenn die Kosten sich im Rahmen hielten.
Für viele VorsorgerInnen, die schon einen Riester-Vertrag besaßen und in der überwiegenden Zahl der Fälle auch hohe Abschlussgebühren bezahlt hatten, bot sich also als „Königsweg“ der Umzug zu einem preiswerten Anbieter von Riester-Fondssparplänen an.
Ich schrieb im damaligen Blogbeitrag: „Hier gibt es enorme Kostenunterschiede – und den ein oder anderen fairen Anbieter.“
Viel Beachtung fand das auf Altersvorsorge spezialisierte Finanz-Start-up Fairr.de GmbH mit dem Fairriester-Angebot über die SUTOR-Bank, welches sogar von „Finanztest“ (und anderen unabhängigen Marktbeobachtern) empfohlen wurde.
Da ich ja grundsätzlich keine Finanzberatung betreibe, habe ich selbst zwar diesen Anbieter nie empfohlen. Jedoch will ich nicht verschweigen, dass ich das Fairriester-Angebot als Riester-Fondssparplan mit ETFs als gute Möglichkeit empfand, bei bestehenden Riester-Verträgen noch das Beste herauszuholen.
Unzählige KundInnen, die entweder Riester-Verträge bei Fairr.de abschlossen oder aber bestehende dorthin umziehen ließen, sind jedoch zwischenzeitlich bitter enttäuscht. Und das kommt so:
Riesenschaden durch kurzen Kursrücksetzer im Corona-Crash
Im Frühjahr 2019 wurde Fairr.de durch die auf FinTechs spezialisierte Servicebank RAISIN Bank übernommen. Für die Kunden sollte sich angeblich nichts ändern. Ihre Fonds wurden nach wie vor bei der SUTOR-Bank, einem Kooperationspartner betreut.
Und inmitten der schlimmsten Phase des kurzen Corona-Aktiencrashs, nämlich am 12.03.2020 veräußerte die SUTOR-Bank alle Fondsanteile – natürlich mit hohen Verlusten – und legte den Verkaufserlös in Cash an.
Zum Timing dieses „Notverkaufs“ darf man die Risikomanager ausdrücklich beglückwünschen, denn sie haben das Kunststück vollbracht, dicht an den absoluten Tiefstkursen zu verkaufen.
Die Kunden waren überrumpelt, wenn sie in ihr leeres Depot schauten und lediglich den stark geschrumpften Gegenwert auf dem Liquiditätskonto sahen.
Erst nachträglich verschickte die SUTOR-Bank dann mit Datum „im Juni 2020“ eine Kundeninformation, in der sie von „Optimierung der Anlagestrategie“ spricht und für „das Vertrauen und die Geduld der letzten Wochen“ dankt.
Angesichts der Tatsache, dass Ende Juni 2020 die Kursverluste jedoch größtenteils wieder aufgeholt waren, wurde dies von vielen Kunden als Zynismus bzw. einfaches „für dumm verkaufen“ erlebt.
Die nachstehende Abbildung zeigt den Zusammenhang am Beispiel von Rückgang und Erholung des DAX im ersten Halbjahr 2020:
Und nun ein Echtbeispiel
Das nachstehende Echtbeispiel zeigt exemplarisch den Schaden, der durch diese Maßnahme für einen konkreten Finanzblogleser entstand, der mir seine Unterlagen dankenswerter Weise überlassen hat.
Hinweis: Wie immer gilt, dass Sie die Abbildung durch Anklicken vergrößern können.
Wie unschwer zu erkennen, belief sich der Depotwert am Jahresende 2019 auf knapp 36.800 Euro. Und war zum größeren Teil in Aktien-ETFs bzw. Indexfonds und ergänzend in Anleihe-ETFs angelegt.
Gut so und in vollkommener Übereinstimmung mit der „reinen Lehre“. Denn der Kunde ist noch ein „junger Mann“ und kann Kursschwankungen bis zum Renteneintritt in ca. 25 Jahren locker aussitzen.
Dass der Depotwert bis zum Ausbruch des Corona-Crashs noch weiter kräftig anstieg, sei nur am Rande gesagt und macht das Nachfolgende nur noch schlimmer.
Zum 30.06.2020 – die Aktienkurse haben sich schon lange wieder erholt und die meisten breiten Indizes notieren über den Jahresendständen von 2019, sieht das Depot des Riester-Geschädigten nun so aus.
Der gesamte Vorsorgewert beträgt also 11.328,63 Euro plus 17.531,59 Euro, also 28.860,22 Euro.
Die Vermögensvernichtung durch die „Optimierung“ der SUTOR-Bank, also der Verkauf der ETFs bzw. Indexfonds zum nahezu schlimmsten Krisenzeitpunkt und der versäumte Wiedereinstieg kostete den Riester-Sparer ca. 8.000 Euro oder rund 22% seines bisherigen Altersvorsorgebetrags!
Wer solche Freunde hat, braucht doch wirklich keine Feinde mehr – oder?
Das hätten 99% der deutschen Privatanleger und 99,9% der regelmäßigen LeserInnen dieses Finanzblogs besser gemacht. Ich erinnere nur ans Teetrinken im März… Und an Dieter…
Die volle Höhe des Schadens
Die volle Höhe des Schadens wird erst erkennbar, wenn man die Depotentwicklung bei der von mir empfohlenen Strategie des Nichtstuns (mein Rat: „Halten Sie bitte bloß die Füße still!“) gegenüberstellt.
Zum 30.06.2020 hätte der Depotbestand nämlich statt 28.860,22 Euro bereits 32.625,28 Euro betragen, wenn man einfach überhaupt nichts getan, sondern den Rücksetzer ausgesessen hätte.
Und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Kurswerte vom 16.09.2020) dieses Blogbeitrags hätte das Füße stillhalten und „fleißige Nichtstun“, zu einer weiteren Reduzierung der Verluste um rund knapp 1.800 Euro, nämlich einem Gesamtwert von 34.449,53 Euro geführt. Schauen Sie:
Keine Besserwisserei – nur solides Handwerkszeug!
Wenn Sie nun denken – tja, im Nachhinein weiß man es immer besser und jetzt unterliegt der Prof selbst dem von ihm so häufig beschriebenen Rückschaufehler (Hindsight Bias – lesen Sie hierzu Kapitel 24 in meinem Buch „Einfach genial entscheiden – Die 55 wichtigsten Erkenntnisse für Ihren Erfolg“), dann stimmt das nicht.
Natürlich konnte Mitte März 2020 niemand wissen, wie die Aktienmärkte sich verhalten und wie viel Liquidität die Regierungen und Zentralbanken in die Märkte pumpen werden.
Jedoch war jedem einigermaßen geschulten und finanzgebildeten Menschen klar, dass bei einer Zeitdauer von rund 25 Jahren bis zur Rente – wie beim Riester-Sparer im vorliegenden Fall – auch der schlimmste Aktiencrash vorbei ist.
Zudem, dass durch Anlage im „sicheren“ Geldvermögen das kumulierte Inflationsrisiko bis zum Rentenantritt um ein Vielfaches höher ist als das Risiko durch einen temporären Kursrücksetzer.
Und zwar auch dann, wenn der Kursrückschlag drei, fünf oder 10 Jahre gedauert hätte. Falls Sie nicht vollkommen überzeugt sind, lesen Sie hier den Beitrag über Deep Risk und Shallow Risk.
Wer hat versagt? Wer ist „schuld“?
Es wäre zu kurz gedacht, wenn man das Management von RAISIN oder der SUTOR-Bank für das oben erläuterte Desaster verantwortlich machen würde. Ganz sicher sind die fachliche Kompetenz und das Wissen um die Zusammenhänge im dortigen Management vorhanden.
Jedoch musste die Bank in der schwankungsintensiven Marktphase des Corona-Crashs die kursempfindlichen Aktien aufgrund des aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Risikomanagements verkaufen und den Gegenwert als Einlagen halten.
Da half es offensichtlich auch nicht, dass der Riester-Sparer das Kursrisiko während der Laufzeit alleine trägt und der Anbieter nur zum Laufzeitende für die Garantie sämtlicher Einzahlungen einstehen muss.
Hintergrund
Bei Riester-Renten müssen auch die Anbieter von Fonds-Sparplänen sicherstellen, dass die Beitragsgarantie für den Kunden zum Zeitpunkt des Rentenbeginns erfüllt werden kann.
Diese Beitragsgarantie besagt, dass die nominellen Sparbeiträge (also unverzinst und ohne jeglichen Inflationsausgleich) sowie die Zusagen als verrentungsfähiges Kapital bereitgestellt werden müssen.
Und während die nominelle Beitragsgarantie in Zeiten höherer Zinsen allein durch den Rentenanteil einfach darstellbar wäre, führt diese irrige regulatorische Anforderung dazu, dass umso mehr Sparbeiträge in die ungünstigen Anleihen wandern, je niedriger die Zinsen und je höher die Kursschwankungen bei den Aktien sind.
Kurzum:
Vielleicht gut gemeint, aber auf alle Fälle schlecht gemacht.
Und bis die Schwankungsintensität der Aktienmärkte sich beruhigt und der Anbieter wieder den Aktienanteil erhöht, sind die Kurse natürlich bereits kräftig gestiegen… So dass einem braven Riester-Sparer wieder mal die Butter vom Brot genommen wird.
Letztlich vernichtet die unselige Regulatorik – insbesondere die Beitragsgarantie – durch den über viele Jahre erzwungenen weitgehenden Verzicht auf die rentablere Anlageform Aktien, weitaus mehr Kapital, als der Sparer durch die Förderung erhält. Ein Trauerspiel. [2]
Und was bedeutet das nun konkret für Sie?
- Erkennen Sie, dass die Riester-Förderung (ganz wie auch Rürup) im Ansatz verfehlt und eine vor allem durch die Lobbyarbeit der Finanzdienstleistungsindustrie bewirkte Fehlkonstruktion ist, welche zu einer Verschwendung von Steuergeldern sowie extrem unvorteilhaften Altersvorsorge der BürgerInnen führt.
- Erkennen Sie, dass aktuelle Riester-Verträge noch erheblich schlechter sind als diejenigen der ersten Jahre kurz nach Einführung von Riester.
– Denn erstens wird durch die Niedrigzinswelt der Schaden der Beitragsgarantie erheblich größer, so dass im Korsett dieser Fehlregulierung der Aufbau eines angemessenen Vorsorgekapitals überhaupt nicht mehr möglich ist.
– Und zweitens wird das kleine Vorsorgekapital dann bei Renteneintritt durch nun erheblich verschlechterte Rentenfaktoren auf viel mehr Jahre verteilt. So dass Sie wirklich sehr sehr alt werden müssen, bis Sie Ihr Vorsorgekapital zurückerhalten. Und diese Tatsache verstärkt sich, wenn der Garantiezins weiter fallen sollte!
- Wenn Sie keinen laufenden Riester-Vertrag haben, dann sollten Sie als „Normalsparer“ auch keinen abschließen. Verzichten Sie als „Normalsparer“ großzügig auf die Riester-Förderung, sparen Sie sich die hohen Kosten der meisten Vertragstypen und investieren Sie kostengünstig, renditestark und transparent. Der kumulierte Zinseszinseffekt wird Sie zu einem Vorsorgevermögen bringen, welches – auch ohne Förderung – weit über dem „Garantieergebnis“ eines Riester-Vertrags liegt.
- Rentabel, wenn auch volkswirtschaftlich unsinnig und eine gigantische Verschwendung von Steuergeldern sind natürlich die „Mini-Riester-Verträge“ mit monatlich 5 Euro Eigenleistung. Zum Beispiel bei Hartz-IV-Empfängern. Vor allem, wenn diese möglichst viele Kinder haben. Es ergeben sich (ohne jegliche Kapitalrendite) astronomische Verzinsungen, die einzig durch die relativ hohe, steuerfinanzierte Subventionierung der Mini-Sparleistung entstehen.
- Den hohen, durch Riester-Förderung von kinderreichen Kleinstsparern bewirkten, Prozentwerten entsprechen jedoch trotz allem nur kleine Eurobeträge bei der Rente. Super attraktiv ist das natürlich für den Finanzdienstleistungsvertrieb. Dass diese Kleinst-Riester-Sparer mit dieser Kleinst-Riester-Rente später zufrieden sind, muss jedoch bezweifelt werden. Spätestens dann, wenn sie verstehen, dass diese noch teilweise auf die Grundförderung angerechnet wird. Der nächste Treppenwitz deutscher Lobbypolitik.
- Tipp: Schauen Sie sich die letzte Statusinformation Ihres Vertrages doch einmal genauer an. In den meisten Fällen werden die erhaltenen Zulagen durch Gebühren und Kosten nahezu wieder aufgezehrt! Eine Schizophrenie des eigentlichen Riester-Sparens, von dem dann nur der Anbieter profitiert!
- Sprechen Sie den Unsinn der aktuellen Riester-Gesetzgebung und insbesondere der nominellen Beitragsgarantie bei jeder Gelegenheit (im Job, im Freundes- und Bekanntenkreis etc.) an. Schreiben Sie an Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n (Nächstes Jahr sind Wahlen!). Hier finden Sie Ihre/n Abgeordnete/n: https://www.bundestag.de/abgeordnete
Bitte empfehlen Sie diesen Blogbeitrag weiter – sicher kennen Sie jemanden mit einem „Riester-Thema“…
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
[1] Die bei Fairr.de aktuell aufgetretene Problematik ist anderen Riester-Fondsanbietern, z.B. Union Investment oder der DWS in früheren Jahren in der Finanzkrise von 2009 ebenfalls schon passiert.
[2] Denn Riester-Verträge sind „portabel“ – bieten also die Möglichkeit eines Anbieterwechsels. Rürup-Opfer können davon nur träumen, sie sind bis zum bitteren Ende an ihren Anbieter gefesselt. Ein Treppenwitz der Lobbyarbeit der deutschen Finanzdienstleistungsindustrie.
Erschienen am 18. September 2020.
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