Fondspolicen – Risiken statt Sicherheit?
Ein Gastbeitrag von Werner Bareis, Berater Geldanlage und Altersvorsorge, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Fondspolicen, auch als fondsgebundene Rentenversicherungen bezeichnet, werden häufig als Alternative zu ETF-Sparplänen angepriesen.
Steuerliche Vorteile und die Möglichkeit einer lebenslangen Rente werden als Vorteile besonders in das Schaufenster gestellt. Dass diese Vorteile in vielen Fällen nicht wirklich greifen und sich bisweilen ins Gegenteil verkehren, wurde schon an anderer Stelle besprochen.[1]
Nachfolgend werden schwerwiegende Risiken beschrieben, die der Umweg über eine Fondspolice gegenüber einer direkten Anlage in ETFs aufweist.
Diese Risiken sind viel zu wenig bekannt – daher erhalten Sie hier die Gelegenheit, sich von einem Verbraucherschützer darüber aus erster Hand zu informieren:
- Verschlechterung der Fondsauswahl
- Vermittler raten zu teuren (meist aktiv gemanagten) Fonds statt zu preiswerten ETFs
- Operationelle Risiken
- Rechtliche Risiken
- Hohe Kosten vergrößern Wertschwankungsrisiken
- Abschluss nachteiliger Verträge auf Grund mangelnder Kostentransparenz
- Überraschungen bei den Kosten
- Stornorisiko
- Ertragsrisiken durch fragwürdige Kapitalerhaltsgarantien
- Risiken aus der Kombination von Produkten
- Inflationsrisiko in der Rentenbezugsphase
Grundsätzlich kommen immer Risiken dadurch hinzu, dass zwischen Ihnen und Ihren ETFs ein Versicherer zwischengeschaltet wird. Das sind Risiken, die Sie mit einem reinen ETF-Depot nicht hätten.
Doch welche generellen Risiken bestehen bei Fondspolicen?

Verschlechterung der Fondsauswahl
Ein besonders perfides Risiko: Der Versicherer kann sich vorbehalten, die Fondsauswahl zu verändern und im schlimmsten Fall den Versicherten keinen Zugang zu ETFs mehr anzubieten. Das ist keine bloße Theorie.
Hier ein Beispiel: Fondsprofessionell.de berichtete, dass konkret der versicherungsinterne Fonds Debeka Global Shares Anfang 2020 neu ausgerichtet wurde. Statt wie bisher in vier börsengehandelte Indexfonds von iShares wurde in drei hauseigene Aktienfonds investiert.[2]
Die Umschichtungen betrafen Tausende Fondspolicen und ein Volumen von mehr als 500 Millionen Euro. Die Rendite gängiger ETFs mit weltweiter Streuung wurde in den Folgejahren nicht erreicht.
Wer im Kleingedruckten seiner Fondspolice nachschaut, wird Regelungen finden, unter welchen Voraussetzungen ein Investmentfonds oder ETFs aus dem Sortiment gestrichen werden kann. Die Regelungen sind bisweilen wachsweich. Zudem können Versicherungsbedingungen generell einfach zu Lasten der Kunden „überarbeitet“ werden.
Manche Anbieter von Fondspolicen ermöglichen es ihren Kunden selbst im Jahr 2026 noch nicht (oder nur bei bestimmten Tarifen), in kostengünstige Index-ETFs zu investieren.
Zudem ist die angebotene ETF-Auswahl bisweilen sehr unbefriedigend. Die Stiftung Warentest berichtete im September 2023, dass der Lebensversicherer HanseMerkur für weltweite Aktien nur ETFs mit Wechselkursabsicherung anbietet. Das ist fragwürdig, weil teuer und auf lange Sicht wenig nützlich, da sich Wechselkursschwankungen langfristig in der Regel ausgleichen.[3]

Vermittler raten zu teuren (meist aktiv gemanagten) Fonds statt zu preiswerten ETFs
Aber selbst, wenn die Anlage in ETFs beim Fondspolicen-Anbieter möglich wäre, ist es gängige Praxis, dass Versicherungsvermittler ihre Kunden mit Triggerworten[4] und falschen Argumenten in Richtung der teuren Fonds mit aktivem Management drängen.
Ein Grund dafür dürfte sein, dass sowohl die Versicherer als auch die Vertriebe Kickbacks (Rückvergütungen) von den Fondsgesellschaften erhalten können und so in beiden Fällen kundenschädliche Interessenkonflikte auftreten.[5]
Diese Rückvergütungen und Provisionen von Fondsgesellschaften an Versicherer und Vermittler dürften ein wesentlicher Grund dafür sein, dass noch Ende 2024 der ETF-Anteil in den in Fondspolicen angelegten Geldern lediglich 4,4 Prozent betrug.[6]
Zudem: Etliche Lebensversicherer betreiben eigene Fondsgesellschaften. Ein Interessenskonflikt zu Lasten der Verbraucher ist auch hier nicht von der Hand zu weisen.

Zu operationellen Risiken folgende 3 Hinweise:
Geleistete Beiträge werden in Einzelfällen nicht korrekt gebucht
Die Anzahl der vorhandenen Fonds- oder ETF-Anteile kann sich von Monat zu Monat scheinbar wie von Geisterhand verringern, anstatt durch die geleisteten Einzahlungen zuzunehmen – und das, ohne dass hierfür ein Grund ersichtlich ist. Das erlebte ein Kunde eines deutschen Anbieters, der den Fehler nach einer gewissen Bearbeitungsdauer auch einräumte.[7]
Fehlerhafte Abrechnung bei der Auszahlung durch Softwarefehler
Bei einem größeren deutschen Anbieter waren vor etwa 10 Jahren mindestens 350.000 Verträge betroffen. Es ging um „Cent-Beträge bis dreistellige Summen“, wie eine Unternehmens-Sprecherin sagte. In „einigen wenigen Fällen“ handelte es sich um fünfstellige Summen. Wegen der Intransparenz der Verträge hat ein Kunde selbst in der Regel keine Chance, dies zu bemerken.[8]
Versicherer bestreitet die Existenz des Vertrages, wenn es zur Auszahlung kommen soll
Das kann am ehesten vorkommen bei Verträgen, die jahrzehntelang beitragsfrei gestellt und bei denen Adress-Änderungen nicht kommuniziert wurden. Stiftung Warentest Finanzen berichtet gelegentlich von solchen Einzelfällen. Wer zum Zeitpunkt der vorgesehenen Auszahlung schon 85 Jahre alt ist, hat dann vielleicht nicht mehr die Energie, sich zur Wehr zu setzen.[9]
Zudem kann der Versicherer die Vorlage der Police (Versicherungsschein) bei der Auszahlung verlangen. Erben finden diese vielleicht nicht und werden dann vom Versicherer erst einmal abgewimmelt. Wer sich davon einschüchtern lässt, erhält unter Umständen keine Auszahlung.

Bei rechtlichen Risiken möchte ich mich auf 4 Hinweise beschränken:
Es kann vereinbart sein, dass der Versicherte kein (unmittelbares) Eigentum an den Investmentfonds erwirbt.
Das kann vor allem bei der Insolvenz eines Versicherers ein Problem werden, wenn kein Herausgabeanspruch der Fonds existiert, sondern nur ein Anspruch auf einen Anteil an der Insolvenzmasse besteht. Kunden der FWU Lux mussten diese Erfahrung machen.[10]
Auch kann das Risiko bestehen, dass ein Versicherer seinen Sitz in das Ausland verlegt.
Dort können die Insolvenzregeln abweichend von denen in Deutschland sein, und es muss auch kein (bescheidenes) Sicherungssystem a la Protektor geben.
Britische Lebensversicherer (mit Tausenden Kunden aus Deutschland) haben wegen des Brexits etwa ihren Sitz nach Irland und Luxemburg verlegt. Dort gibt es keine Sicherungssysteme, die bei Insolvenzen einspringen. Als deren Sitz noch in Großbritannien war, gab es dagegen eine solche Sicherung (Financial Services Compensation Scheme, FSCS).[11] Übrigens gibt es auch in Liechtenstein kein Sicherungssystem wie Protektor in Deutschland.
Bei einer Insolvenz von Versicherern sieht das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vor.
So können Auszahlungen an die Versicherten zeitweilig verboten und Leistungen herabgesetzt werden (§314 Versicherungsaufsichtsgesetz). In so einer Situation ist es dann doppelt unerfreulich, dass die Pflicht für die Versicherungsnehmer, weiter Beiträge zu leisten, dadurch ausdrücklich nicht erlischt.[12]
Insbesondere für Fondspolicen mit Kapitalerhaltsgarantien kann ein weiteres Risiko durch den erheblichen Derivate-Einsatz bestehen, den Lebensversicherer betreiben.
Ende 2022 hielten deutsche Versicherungsgruppen Derivate mit Nominalwert von gut rund 850 Milliarden Euro – fast so viel wie das gesamte bei Lebensversicherern angesammelte Kapital. Innerhalb von acht Jahren hat sich dieser Betrag etwa verdoppelt, wie die Deutsche Bundesbank in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2023 warnt.
Derivate sollen einerseits Risiken von Lebensversicherungen absichern, etwa Zinsänderungs- und Wechselkursänderungsrisiken Doch sie können andererseits neue Risiken schaffen, so die Bundesbank:
„Derivate werden zwar als Absicherungsinstrumente genutzt und unterliegen oft einer zentralen Clearingpflicht. Marktpreisveränderungen können jedoch zu Nachschusspflichten und somit Liquiditätsabflüssen führen.“
Die Lebensversicherer dürften solche und andere Risiken im Extremfall kaum mit ihrem Eigenkapital (im Branchendurchschnitt unter 2%) schultern können.

Hohe Kosten vergrößern Wertschwankungsrisiken
Risiken etwa von Aktien-ETFs werden gerne mit dem Maximalen Drawdown veranschaulicht. Dieser beschreibt, wie stark der Wert einer Anlage innerhalb eines bestimmten Zeitraums vom bisherigen Höchststand bis zum darauffolgenden Tiefststand gefallen ist. Bei weltweit gestreuten Aktien a la MSCI World (Einmalanlage) ging es im schlimmsten Fall seit 1970 vom Höchststand zum Tiefststand in Euro gerechnet um etwas über 50% nach unten.
Wenn sich so ein Drawdown über mehrere Jahre hinzieht und hohe laufende Kosten einer Fondspolice on Top dazukommen, kann der Maximale Drawdown für Versicherte deutlich über 60% liegen.
Wichtig ist, zu wissen, dass höhere Kosten einer Geldanlage anders als bei manchen Alltagsgütern, nicht mit einer besseren Qualität (etwa des Fondsmanagements) einhergehen.
Im Gegenteil, die Erträge werden auf lange Sicht tendenziell umso schlechter ausfallen, je höher die laufenden Kosten sind. Das ist eine wesentliche Erkenntnis der empirischen Kapitalmarktforschung.

Abschluss nachteiliger Verträge auf Grund mangelnder Kostentransparenz
Eine Fondspolice stellt oft einen Dschungel mit zig Wenns und Abers dar, die sich zudem ändern können. Leicht verheddert man sich darin.
Die Bafin hatte in einer Mystery-Shopping-Aktion die Beratungsqualität beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten untersucht[13]. In 72 Beratungsgesprächen bei sechs Versicherungsunternehmen sowie deren Vertriebspartnern fanden sich deutliche Defizite bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ein Kritikpunkt betraf die Beratungsdokumentation. „Die Vertragsunterlagen umfassten nicht selten mehr als 200 Seiten – in Einzelfällen waren es sogar über 400 Seiten. Viele davon waren unübersichtlich oder gar irreführend.
So war teilweise unklar, auf welches Produkt sich ein Basisinformationsblatt bezog.“ Auf die gesamte Fondspolice oder auf den gewählten Fonds? Hier besteht für Kunden das Risiko, auf Grund falscher Eindrücke über die Kosten eine teure Fondspolice abzuschließen.
Ein anderer Kritikpunkt betraf die Bereitstellung von Pflichtinformationen. Die zu übergebenden Unterlagen wurden in vielen Fällen verspätet oder gar nicht überreicht. Das gesetzlich vorgeschriebene Basisinformationsblatt (BIB) wurde lediglich in 68 Prozent der Fälle ausgehändigt.
In rund einem Drittel der Gespräche wurden die Produktkosten nicht thematisiert. Die effektiven jährlichen Kosten bewegten sich in einer Bandbreite zwischen 0,71 und 3,29 Prozent.
Ebenso besteht das Risiko schiefer Vergleiche. Zum Beispiel kann eine Fondspolice mit Endalter 85 eine niedrigere Effektivkostenquote als eine andere mit Endalter 67 ausweisen, obwohl der Endalter-85-Vertrag tatsächlich höhere Kosten belastet. Der Kunde wird durch die Effektivkostenquote getäuscht, da sich die höheren Abschlusskosten im Endalter-85-Vertrag auf eine längere Laufzeit verteilen.
Ein weiteres Risiko, einen unvorteilhaften Vertrag abzuschließen besteht darin, dass ein Versicherungsmakler einen Vergleichsrechner benutzt, der Äpfel mit Birnen vergleicht, z.B. die prognostizierte Ablaufleistung zweier Fondspolicen-Angebote, wobei der eine Versicherer die sogenannte Bruttomethode und der andere Versicherer die intransparente Nettomethode angewandt hat. Bei der Nettomethode fallen die Fondskosten unter den Tisch. Die angewandte Berechnungsmethode ist nicht in allen Vergleichsrechnern sichtbar.[14]
Und in Vergleichsrechnern, die Fondspolicen mit ETF-Sparplänen vergleichen, werden häufig geschönte Annahmen voreingestellt, die Fondspolicen zu gut aussehen lassen. Wenn etwa ein Fondswechsel alle fünf Jahre unterstellt wird. Oder wenn die 30% Teilfreistellung bei Aktien-ETF-Sparplänen im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer „vergessen“ wird.

Ein weiteres Risiko ist, dass überraschende Kosten anfallen können. Ein Anbieter verlangt für Fonds innerhalb der Fondspolice keine Ausgabeaufschläge, sehr wohl aber faktische Rücknahmeabschläge, denn der Rücknahmekurs für die Fondsanteile ist niedriger als der Ausgabekurs.
Derselbe Anbieter ermöglicht es, in der Fondspolice in einen „Indexfonds“ mit 0,25% Kosten p.a. anzulegen, aber speziell bei der Anlage in Indexfonds fallen zusätzlich 1,5% Fondsverwaltungsgebühr in der Fondspolice an.
Damit sind nicht die allgemeinen Verwaltungskosten einer Fondspolice gemeint: „Die Fondsverwaltungsgebühr dient der Abdeckung der uns mit der Fondsverwaltung entstehenden Kosten und beinhaltet unter anderem Aufwendungen für Einrichtung und Kontrolle der Fonds sowie laufende Berichterstattung.“ Ob der Versicherer Kosten in dieser Höhe wirklich nachweisen könnte?[15]
Es gibt auch Verträge, für die bei einer Beitragsfreistellung erhöhte Verwaltungskosten anfallen. Bei Vertragsabschluss werden die wenigsten Versicherten eine solche Klausel, die sich irgendwo im Kleingedruckten versteckt hält, wahrnehmen.

Ein weiteres Risiko verdeutlicht die Bafin: „Solche Produkte werden überwiegend mit langen Ansparphasen verkauft, die zum Teil mehrere Jahrzehnte dauern. Nicht alle Kundinnen und Kunden haben jedoch den „langen Atem“, ihre Verträge bis zum Ende zu bedienen, und kündigen vorzeitig.
Ausgehend von einer Stornoquote von 3,14% haben sich nach einer Ansparphase von 40 Jahren bereits mehr als 70% der Kundinnen und Kunden für eine vorzeitige Vertragsbeendigung entschieden.“
Bei vorzeitiger Kündigung sind die Kosten in Relation zum gebildeten Vermögen regelmäßig höher. Dennoch kann eine vorzeitige Kündigung in vielen Fällen schadensbegrenzend sein – nämlich, wenn man für die Folgejahre in eine wesentlich günstigere Anlage umsteigt oder durch die Vertragsauflösung weniger Fremdkapital für eine Immobilienfinanzierung benötigt.
Noch besser wäre auch dann, man hätte die Fondspolice niemals abgeschlossen.

Ertragsrisiken durch fragwürdige Kapitalerhaltsgarantien
Unter Wirtschaftswissenschaftlern gibt es eine beliebte Redensart: „There’s no free lunch.“ Oder wie der Schwabe sagt: „Nix isch umsonscht“.
Das gilt auch für die Kapitalerhaltsgarantien. Aktuell werden oft Verträge angeboten, bei denen 60 oder 80% der geleisteten Einzahlungen zu Vertragsende garantiert sind. Lange Zeit wurden sogar überwiegend Verträge mit 100% Garantie angeboten.
Vordergründig klingt der Gedanke gut, um Risiken zu verringern. Aber:
Zum einen ist das Risiko, bei aktienförmigen Anlagen mit breiter Streuung von 30 oder 40 Jahren Laufzeit am Ende nicht einmal die einbezahlten Beträge ausbezahlt zu bekommen, extrem gering.
Zum anderen führen solche Verträge zu massiven Ertragseinbußen. Der Versicherer investiert dann vor allem in verzinsliche Anlagen, die im Wert nicht so stark schwanken, jedoch kaum positive Realzinsen (Zinssatz minus Inflation) erbringen. Nur wenig wird in die langfristig regelmäßig ertragsstärkste Anlageklasse Aktien angelegt.
Olaf Stotz hat nachgerechnet, wie viel eine 100%-ige Kapitalgarantie langfristig an Ertrag kostet. Verglichen mit jemanden, der ohne Garantien voll an den Aktienmärkten investiert. Beispiel ist eine 25‐jährige Anlegerin, die bis zum erwarteten Rentenalter von 67 Jahren monatlich 50 Euro spart. Die eingezahlte Summe liegt also bei 25.200 Euro. Der Vermögensnachteil im Endvermögen beträgt je nach Zinsniveau mehrere Zehntausend bis zu 160.000 Euro.[16]
In dem Zusammenhang sei ein weiteres Risiko angeführt: Versicherer arbeiten oft mit geschönten Prognosen der Ablaufleistungen. Die Versicherer suggerieren damit ihren Kunden ein viel zu hohes Altersvermögen und verschulden damit optimistisch verzerrte Fehlplanungen und daraus resultierende Altersarmut ihrer Kunden.

Risiken aus der Kombination von Produkten
Versicherungsvermittler verkaufen gern Versicherungsschutz, insbesondere Berufsunfähigkeitsschutz, gekoppelt mit Basisrenten. Diese Kombination bringt den Kunden keine wesentlichen Vorteile – ganz im Gegenteil. Versicherte erhalten selten bei ein und demselben Anbieter das Beste für die zwei unterschiedlichen Bedarfsbereiche (hier: Absicherung und Geldanlage).
Zudem kann bei finanziellen Engpässen der Sparvorgang oft nicht gestoppt werden, um nur den BU-Schutz allein weiterzuführen. Die gern gepriesenen angeblichen Steuervorteile dieser Koppelverträge (bei Basisrenten) greifen nicht, weil eine spätere BU-Rente dann regulär zu versteuern ist.

Inflationsrisiko in der Rentenbezugsphase
2022 betrug die Inflationsrate in Deutschland 6,9%, 2023 betrug sie 5,9%. Jedoch werden viele Renten aus Fondspolicen in der Rentenbezugsphase oft nur um etwa 1% pro Jahr erhöht, wenn überhaupt.
Das Risiko ist klar: Renten aus Fondspolicen reichen besonders in Phasen erhöhter Preissteigerungen (Inflation) im Lauf der Jahre immer weniger aus, den Lebensstandard zu sichern. Der Begriff Rentenlücke bekommt da eine ganz neue Bedeutung.[17]
Fazit
Fondsgebundene Rentenversicherungen haben Nachteile im Bereich von Kosten, Transparenz, Flexibilität (etwa bei Arbeitslosigkeit, Wohnungskauf, Elternzeit) und niedrigen Rentenfaktoren (oft ist eine Lebenserwartung von über 95 Jahren nötig, damit es sich wenigstens etwas rechnet) – siehe die Lesehinweise in Fußnote 1.
Sie sind zudem mit einer ganzen Reihe von Risiken behaftet, die bei einer direkten Anlage in ETFs oder in einen Mix aus ETFs und Zinsanlagen nicht bestehen.
Ein Grund mehr, sich den Abschluss einer Fondspolice sehr gut zu überlegen und den Kugelschreiber bei der Unterschrift unter solche Verträge besser eine Vollbremsung machen lassen.
[1] Wenn Fondspolicen 3.000 Meter laufen: Sind fondsgebundene Rentenversicherungen eine gute Idee?: https://hartmutwalz.de/fondspolicen/; Fondspolice oder ETF-Sparplan?: Gehören ETFs in einen Versicherungsmantel?: https://hartmutwalz.de/fondspolice-oder-etf-sparplan/; Fondssparplan oder Fondspolice?: https://hartmutwalz.de/fondssparplan-oder-fondspolice/; Finanzfluss-Video als Dauerwerbesendung?: Steuerfokus soll Nettopolicen pushen: https://hartmutwalz.de/finanzfluss/.
[2] Fondspolicen: Debeka ersetzt iShares-ETFs mit hauseigenen Portfolios, 07.02.2020: https://www.fondsprofessionell.de/consent/?url=/versicherungen/news/headline/fondspolicen-debeka-ersetzt-ishares-etfs-mit-hauseigenen-portfolios-195116/ .
[3] Währungsrisiken bei globalem Aktienportfolio gar nicht so schlimm: https://hartmutwalz.de/waehrungsrisiken/.
[4] Siehe Buch „Beraten statt Verraten“, insbesondere Manipulationsfalle Nr.14: https://hartmutwalz.de/beraten-statt-verraten/
[5] Die Bafin berichtete, dass Versicherungsvermittler teilweise direkt von den Anbietern teurer Fonds Provisionen („Kickbacks“) erhalten. „Bei etwa 19% des [Fondspolicen-]Neugeschäfts werden Rückvergütungen [von Fondsgesellschaften] direkt an Vermittler gezahlt, im Mittel rund 0,5%.“
„Sowohl bei Versicherern wie auch bei Vermittlern können durch die Rückvergütungen Interessenkonflikte entstehen: Bei Versicherern kann die Höhe der Rückvergütung die Fondsauswahl beeinflussen, bei den Vermittlern die Auswahl der Fondspolice.“ (Kundennutzen von Fondspolicen, 24. April 2025: https://www.asscompact.de/nachrichten/kundennutzen-von-fondspolicen?page=komp ).
[6] Fondspolicen-Marktstudie, 03.02.2025, Fünfjahresanalyse deckt wichtige Trends auf: https://m.fondsprofessionell.de/newssingle.php?uid=238679&nt=1.
[7] Harry Potter? Bei Proxalto verschwinden plötzlich Fondsanteile der Kunden, 13.12.2022: https://www.kapital-markt-intern.de/versicherungstip/aktuelle-themen/vt-aktuelle-themen/harry-potter-bei-proxalto-verschwinden-ploetzlich-fondsanteile-der-kunden/ .
[8] Ergo verrechnet sich bei Tausenden von Kunden, 23.07.2015: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/vorsorgen-fuer-das-alter/ergo-versicherung-korrigiert-lebensversicherungsbescheide-13717072.html .
[9] Auch bei versicherungsförmigen Betriebsrentenverträgen habe ich das schon gesehen, insbesondere, wenn es dann noch einen Wechsel des betreuenden Anbieters gab.
[10] Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet, 03.03.2026: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/lebensversicherer-fwu-ist-insolvent-was-das-fuer-sie-bedeutet-97890 .
[11] Stiftung Warentest, 25.03.2019: Britische Lebensversicherung und Brexit Die Optionen für Ihre Verträge https://www.test.de/Britische-Lebensversicherung-und-Brexit-Die-Optionen-fuer-Ihre-Vertraege-5416406-0/ .
[12] https://www.bundestag.de/resource/blob/581272/4f44e5da0d2c2607a8ac4a155f32b56a/WD-4-169-18-pdf-data.pdf
[13] BaFin deckt Mängel in der Versicherungsberatung auf, 18. Juni 2025: https://www.versicherungsbote.de/id/4940135/BaFin-deckt-Maengel-in-der-Versicherungsberatung-auf-/ .
[14] So funktionieren Beispielrechnungen in der Altersvorsorge, 26.08.2020: https://www.pfefferminzia.de/brutto-versus-nettomethode-so-funktionieren-beispielrechnungen-in-der-altersvorsorge/ .
[15] Zudem bin ich mir nicht sicher, ob diese Zusatzkosten zu den „Indexfonds“ jedem Kunden bewusst sind.
[16] Auf teure Garantien können Langfrist-Sparer verzichten, 22.06.2020: https://www.pfefferminzia.de/vorsorge/altersvorsorge-per-fondspolice-auf-teure-garantien-koennen-langfrist-sparer-verzichten/ .
[17] Die gesetzliche Rentenversicherung hat dagegen die Altersrenten regelmäßig etwa in Höhe der Inflationsrate angehoben, bisweilen noch stärker. Das Konstruktionsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung lässt auch für die Zukunft einen Inflationsausgleich erwarten.
Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können für rentennahe Jahrgänge eine interessante Alternative zu privaten Rentenversicherungen sein, zumal auch der Rentenfaktor (Verhältnis von monatlicher Rentenhöhe zur Einzahlung) dort höher ist.
Erschienen am 18. September 2026.
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Sehr geehrter Herr Bareis,
ich bin Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler und vermittle beides, Fondspolicen wie Investmentdepots. Ihren Beitrag habe ich mit Gewinn gelesen, auch weil er Punkte benennt, die mir in der Praxis regelmäßig begegnen.
Bei dreien bin ich ohne Einschränkung bei Ihnen. Die Kostentransparenz ist mangelhaft, der von Ihnen zitierte BaFin-Test beschreibt das zutreffend. Beitragsgarantien kosten über lange Laufzeiten Rendite, ohne dafür einen erkennbaren Gegenwert zu liefern, ich rate selbst davon ab. Und die Kopplung von Berufsunfähigkeitsschutz an eine Basisrente löst beide Aufgaben schlechter, als es zwei getrennte Verträge tun.
Mein Einwand betrifft die Ebene, auf der Sie die Befunde zusammenfassen. Die von Ihnen genannte Spanne der effektiven Jahreskosten von 0,71 bis 3,29 Prozent zeigt, wie weit die Verträge auseinanderliegen. Über 1,5 Prozent ist für mich nicht verhandelbar, da sind wir uns vermutlich einig. Umgekehrt gilt aber genauso: 0,71 Prozent sagen für sich genommen noch nichts darüber, ob ein Vertrag zum Anleger passt. Kosten allein sind kein Urteil über gut oder schlecht. Eine Lösung, die scheinbar nichts kostet, kann am Ende teurer sein, wenn sie am Bedarf vorbeigeht oder in der ersten ernsten Marktphase abgebrochen wird.
Die Frage, die ich deshalb vermisse, lautet: Wofür fallen die Kosten an, und ist das dem Anleger den Betrag wert? Kosten entstehen in jeder Form, im Depot wie in der Police wie bei der Immobilie. Bei vielen Verträgen fällt die Antwort zu deren Nachteil aus, da stimme ich Ihnen zu. Gestellt wird sie aber gar nicht mehr, wenn die Gattung vorab ausgeschlossen wird.
Was die Auswahl in der Praxis wirklich begrenzt, ist der Zugang. Es gibt Versicherer, die ausschließlich eigene Fonds anbieten und an deren Verwaltung mitverdienen, und es gibt Anbieter mit Dutzenden ETFs im Programm, weil ihre Kunden genau das verlangen. Ihr Beispiel zur einseitig geänderten Fondsauswahl ist real, es beschreibt aber das eine Ende dieser Spanne. Wer nur ein Haus vertreten darf, empfiehlt aus dessen Sortiment, auch wenn er es besser wüsste. Dieselbe Begrenzung gibt es auf der anderen Seite: Nettotarife führt längst nicht jeder Versicherer. Ich berate auf Wunsch gegen Honorar und erlebe dabei, wie stark sich die Auswahl dadurch verkleinert.
Ein Kriterium, das aus Ihrem letzten Abschnitt folgt, halte ich für das wichtigste überhaupt. Sie beschreiben das Inflationsrisiko in der Rentenbezugsphase zutreffend, und die Ursache liegt in der Konstruktion: Bei den meisten Anbietern wandert das Kapital zum Rentenbeginn in den Deckungsstock. Dort schwankt es kaum, wirft aber entsprechend wenig ab, und genau daraus entstehen die Rentenanpassungen von einem Prozent, die Sie beschreiben. Es gibt einige wenige Anbieter, bei denen der Kunde das Kapital auf Wunsch investiert lassen kann, defensiver ausgerichtet als in der Ansparphase, und daraus einen Entnahmeplan bis zu einem vereinbarten Alter erhält. Das bedeutet, dass Schwankungen bleiben, und es will bewusst entschieden sein. Es bedeutet aber auch eine reale Ertragschance in einer Phase, die dreißig Jahre dauern kann, und eine steuerlich günstigere Behandlung als die Entnahme aus dem Depot. Nach meiner Erfahrung scheidet an dieser Frage der weit überwiegende Teil der Anbieter aus. Was übrig bleibt, verdient eine Prüfung statt einer Vorabablehnung.
Daraus meine Frage an Sie. Ihre Antwort an Joerg lässt erkennen, dass Sie den Schwerpunkt auf Regulierung legen, weil Finanzbildung nicht jeden erreicht. Das verstehe ich. Nur wird bis dahin weiter beraten und unterschrieben. Welche drei bis vier nachprüfbaren Kriterien würden Sie einem Verbraucher mitgeben, der sich nach Abwägung dennoch für einen Rentenmantel entscheidet? Eine solche Liste hätte aus meiner Sicht mehr Wirkung als eine Abratsempfehlung, denn wer sich nicht überzeugen lässt, schließt sonst ohne jeden Maßstab ab.
Viele Grüße
Erik Eckstein
Vor dem Hintergrund der angeführten Risiken inkl. des Stornorisikos, darüber hinaus der Kosten- und Flexibilitätsnachteile rate ich von einem Neuabschluss ab. Die von Ihnen persönlich als Obergrenze angeführten 1,5% Effektivkosten führen auf Sicht von Jahrzehnten zu einem nahezu halbierten Vermögenszuwachs. Das frisst die ohnehin meist überschätzten Steuervorteile mehr als auf.
Vielen Dank für die gut strukturierte Aufklärung. Das bestärkt weiter, die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen und Versicherungen konsequent vom Kapital zu trennen.
Da bin ich ganz auf Ihrer Seite.
Danke Hr. Bareis,
was waere ihr bevorzugter Wunsch?
a) Sich dafuer einsetzen, dass Versicherungen staerker reguliert werden (Kostenobergrenzen, Versichertenrechte staerken, usw)?
b) Nur aufklaeren, nach dem Motto, „jeder ist seines eigenen Glueckes Schmied“ (aka „Wer im Versicherungsmantel Altersvorsorge betreibt ist selbst Schuld“)?
c) Eine Mischung aus a) und b)?
d) etwas ganz anderes?
Leider wollen oder koennen sich Lieschen Mueller und Max Mustermann oefters nicht in die komplexe Materie einarbeiten … Was ist mit denen? Bewahren/beschuetzen/stupsen? Oder loslassen und sagen: das ultimative soziale Sicherheitsnetz faengt iwann alle auf, bis dorthin „darf“ sich jeder finanziell suboptimal aufstellen?
LG Joerg
Nur a) und b) gemeinsam führen zum Ziel. Da aber nicht jeder, vielleicht nicht einmal die Mehrzahl der Menschen über anbieterunabhängige Finanzbildung erreichbar ist, muss der Fokus auf Regulierung liegen.
Dazu braucht es ein starkes Gegengewicht gegen die Finanz- und Versicherungslobby. Ich freue mich dass seit einigen Jahren mit Finanzwende e.V. ein Mitstreiter existiert. Diese Organisation zeigt unter anderem auf, wie Banken und Versicherungen in Berlin und Brüssel lobbyieren und versuchen, Ihre Interessen durchzudrücken.
Danke Herr Bareis,
viel Mut und Tapferkeit im Kampf fuer Versichertenrechte!
Eine Frage noch: Was halten Sie von der These, dass es eine gewisse Schicksalsgemeinschaft zwischen Politik (jemand soll ja die dtsch Staatsanleihen zu guenstigen Zinsen mit dem Geld Dritter aufkaufen) und Versicherungen gibt? Es sind ca. 10% Auktionsvolumen bei allen Neuemmissionen dtsch Schuldtitel und ca. 15% im Bestand (incl. in gehaltenen Rentenfonds).
Koennte das zT erklaeren, weshalb die Politik vielleicht vordergruendig „Versichertenrechte“ gut findet aber hintergruendig nur halbherzig agiert bzw ueber die Regulatorik („muendelsicher“) die Versicherungen zum Anleihenkauf „stupst“ und un.and. deshalb das Geld der Versicherten so eine unterirdische Rendite bringt?
Was meinen Sie?
LG Joerg