Finanzfluss und Walz – das wurde daraus
Update zu den von Finanzfluss gegen mich geführten Rechtsstreitigkeiten
Viele haben immer wieder nachgefragt. Und mittlerweile gibt es auch schon Mutmaßungen im Netz: Was ist eigentlich aus der Geschichte Finanzfluss und Walz geworden?
Kurz gesagt: Es gab seit Sommer vergangenen Jahres mehrere Gerichtsverfahren, die Finanzfluss – genauer: die Finflow GmbH, die sich selbst als Medienunternehmen bezeichnet, gegen mich angestrengt hatte.
Diese Gerichtsverfahren sind jetzt alle beendet.
Hier geht es zum Video: Finanzfluss und Walz – das wurde daraus
(bei Klick: Video auf YouTube ansehen)
Fangen wir mit dem einfachen an:
Finanzfluss monierte drei Urheberrechtsverletzungen in zwei Videos von mir. Also insoweit eine rein formale – nicht inhaltliche Klage, über deren Sinn und Bedeutung sich jeder selbst seine Meinung bilden kann.
Bis vor das Landgericht Berlin hat Finanzfluss die Sache gebracht. Streitwert 20.000 Euro.
Dort gab es Ende April einen Vergleich:
Daraufhin habe ich die drei Einblendungen von Finanzfluss-Thumbnails unkenntlich gemacht:
– einmal in diesem Video: links oben war bei Min. 01:04 für rund 6 Sekunden ein Finanzfluss-Vorschaubild eingeblendet

(bei Klick: Video auf YouTube ansehen)
– und einmal in diesem Video: mittig oben war bei Min. 20:37 sowie bei Min. 20:47 für jeweils 1 Sekunde je ein Finanzfluss-Vorschaubild eingeblendet
(bei Klick: Video auf YouTube ansehen)
Mein Learning, dass ich hier gerne teilen möchte:
Ich darf solche Vorschaubilder einblenden. Natürlich mit Angabe des Urhebers. Und: Dann müsste ich auf die Gestaltung des Vorschaubildes eingehen, nicht nur auf das damit beworbene Video – sondern eben auch konkret auf das Bild.
Also zum Beispiel:
Hier sehen wir ein Vorschaubild von Finanzfluss, gestaltet in dem typischen Finanzfluss-Blau, was Schlagworte enthält, die auffallen und Aufmerksamkeit wecken, wie: +1% pro Monat? In Verbindung mit dem Video-Titel: 12% Rendite erzielen mit diesem ETF?
Dann ist in dem Vorschaubild noch ein Geldstapel abgebildet. Und ein fettes +% und eine Rakete, die steil nach oben geht.

Dann könnte ich noch besprechen, dass das also alles Symbole für Rendite und Gewinn sind. Also Symbole, die die Gier der Zuschauer ansprechen könnten. Und Gier kann ja ein starker Aufmerksamkeits-Trigger sein.
Ich könnte noch darauf eingehen, dass da auch immer so Fragezeichen hinter den Aussagen stehen. Sich da der Urheber also nicht festzulegen scheint?
+1% pro Monat? Fragezeichen
12% Rendite erzielen mit diesem ETF? Fragezeichen
Oder nicht? Oder vielleicht doch?
Aussagen im Konjuktiv und im Unbestimmten zu halten, ist übrigens ein weiterer Aufmerksamkeits-Trigger.
Und Konjunktivaussagen sind auch rechtlich recht schwer angreifbar. Man könnte ja auch im Lotto gewinnen.
Jedenfalls kündigt Finanzfluss in der Video-Überschrift dann noch an:
Monatliche Einnahmen mit Covered Call ETFs erklärt. Diesmal ganz ohne Fragezeichen.
Na, das Covered Call Video schaue ich mir demnächst mal genauer an – und das wird, glaube ich, nicht vorteilhaft für Finanzfluss werden.
Bei den Vorschaubildern zum Steuerthema in dem Video mit Dr. Gerd Kommer ist das mit dem Urheberrecht ähnlich.
Quintessenz
Meine Quintessenz – auch als Learning für jeden, der das nachmachen möchte: Wenn man das von einem anderen gestaltete Bild eingeblenden möchte:
– Urheber angeben und
– konkret dieses Bild besprechen
Das war also das beachtliche Urheberrechts-Thema in den Verfahren von Finanzfluss gegen mich. Von dem jedoch selbst der Vorsitzende Richter am Landgericht meinte, dass es offensichtlich nur ein formaler Randaspekt in der Auseinandersetzung zwischen Finanzfluss und Walz sei. Das sehe ich auch so.
Kommen wir daher zum 2. Themenbereich der Verfahren von Finanzfluss gegen mich.
Hier ging es dann nämlich um meine fachliche Kritik an Inhalten in einem Finanzfluss-Video – und wie Finanzfluss mit dieser Kritik umgeht.
Dagegen zog Finanzfluss vor das Landgericht Frankfurt/Main und später vor das Oberlandesgericht Frankfurt/Main. Streitwert 80.000 Euro.
Finanzfluss beantragte u.a. auch, für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Auszug aus den gerichtlichen Anträgen von Finanzfluss, Finflow GmbH
Dieser Streit ging letztlich Halbe/Halbe aus. Wobei Finanzfluss nur sehr sehr wenige Punkte meiner Kritik überhaupt beklagte. Der allergrößte Teil meiner Kritik war und ist also berechtigt.
Im einzelnen kann man das nach wie vor in diesen beiden Videos und Blogbeiträgen ansehen.
(bei Klick: Video auf YouTube ansehen)
Mein 1. Reaction Video zu einem Finanzfluss-Video: Mit ETF-Nettopolice Tausende € an Steuern sparen? ETF-Rentenversicherung vs. ETF Sparplan
mit Blogbeitrag hier

Blogbeitrag: Wie Finanzfluss mit Kritik umgeht
Letztlich waren es nur folgende inhaltlichen Punkte für Finanzfluss. Alle anderen von Finanzfluss gegen mich angegangenen Punkte hat das Gericht zurückgewiesen.
Ich danke auch meinem Rechtsanwalt Dr. Krüger, dass ich nicht in den Knast muss.

Welche inhaltlichen Punkte waren nicht okay?
Punkt 1
Dass ich meinte, Finanzfluss habe nach meiner Kritik nicht nur ein, sondern mehrere Videos nachbearbeitet bzw. gelöscht. Das hatte ich irrtümlich in einem Video mit Thomas Beutler gesagt und in meinem Blogbeitrag geschrieben. Es war also ein Video, nämlich das von mir kritisierte Video, das Finanzfluss nachträglich abgeändert hat.
Finanzfluss hat darin über eine Minute Video mit Aussagen und einer Break-even-Rechnung usw. herausgeschnitten, die ich zuvor als sachlich falsch kritisiert hatte. Und diese nachträgliche Änderung haben sie in dem Video selbst nicht kenntlich gemacht.
Und das darf ich auch sagen.
Und auch, dass ich das „genial manipulativ“ finde.
Deshalb steht das auch weiterhin auf meiner Seite: „Wie Finanzfluss mit Kritik umgeht“:
„Genial manipulativ: Das ursprüngliche, kritisierte Video ist nicht mehr einsehbar. Statt dessen sehen User nur noch den veränderten Inhalt sowie das Nachtrag-Video.“
Punkt 2
Und ich hätte klarer machen müssen, dass Finanzfluss in seinem Vergleichsrechner ursprünglich die wichtige Bedingung außer Acht ließ, unter der ein Anleger überhaupt in den Genuss des Steuervorteils einer Nettopolice kommt: Er muss die ETF-Police bis zu seinem 62. Lebensjahr und mindestens zwölf Jahre behalten. Im Video hatte Finanzfluss das gesagt. Den Vergleichsrechner, der zum Abschluss einer Nettopolice führen konnte, hat Finanzfluss aber erst später, nach meiner Kritik in diesem Punkt korrigiert.
Weitere meiner Kritikpunkte halte ich aufrecht:
So zur einseitigen Favorisierung von Nettopolicen im Vergleich zu ETF-Sparplänen, zu einem mangelhaften Vergleichsrechner oder zu Shadow Banning bei Kommentaren durch Finanzfluss.
Ich fasse zusammen:
Finanzfluss, die dahinterstehende Finflow GmbH ist ein Medienunternehmen, kein neutraler und unabhängiger Finanzausbilder. Ich hingegen bin ein Hochschulehrer, der hauptamtlich als ordentlicher Professor sein Geld verdient und sich ehrenamtlich dem Verbraucherschutz widmet.
Jeder kann Geld verdienen, bitte. Sollte dies aber ehrlich tun und ohne Dritten zu schaden.
Dazu gehört meiner Meinung nach, dass man transparent und durchgehend kennzeichnet, wenn es Interessenkonflikte gibt.

Merkblatt FINFLUENCER – Tipps für eine verantwortungsvolle Werbung
hier geht es zum Factsheet von ESMA und BaFin
(European Securities and Markets Authority und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Zum Beispiel, weil die eigene Arbeit letztlich durch die Finanzindustrie (mit)bezahlt wird. Oder weil man parallel zum einem Medienunternehmen ein Versicherungsmakler-Unternehmen betreibt – und am Ende von angeblicher Finanzbildung eine Abschluss-Strecke platziert.
Deshalb meine Einschätzung und mein Appell:
Finanzfluss, Finflow GmbH als Medienunternehmen und Finanzfluss Versicherungsservice GmbH als Versicherungsmakler sind ihrer Verantwortung als großer Finfluencer
in diesem Punkt nicht gerecht geworden.
Der Finanzfluss-Unternehmensverbund sollte weiteren gesellschaftlichen Schaden vermeiden.
Die User vertrauen auf neutrale Finanzbildung.
Ist die nicht gegeben, gilt:
Vertriebsinteressen und Werbung klar und unmissverständlich kennzeichnen!
Hier geht es zum Video: Finanzfluss und Walz – das wurde daraus
(bei Klick: Video auf YouTube ansehen)
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
Erschienen am 13. Mai 2026.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.
Lieber Herr Walz,
an dieser Stelle zunächst herzlichen Dank für Ihre Arbeit und Ihre außerordentlich hilfreichen Bücher. Sie haben mir sehr dabei geholfen, in Finanzfragen einen kühlen Kopf zu bewahren und langfristig rational zu bleiben. Ich bin Ihnen ehrlich dankbar.
Auch Ihre Haltung gegenüber Finanzfluss finde ich bemerkenswert und nachvollziehbar. Einen Punkt verstehe ich allerdings nicht ganz: Ihre Nähe zu Gerd Kommer.
Seine Verdienste um die Verbreitung evidenzbasierter Geldanlage und von ETFs möchte ich ausdrücklich nicht in Abrede stellen. Ebenso schätze ich seine Kritik an „Finanzpornographie“ und kurzfristigem Marktlärm.
Gleichzeitig erscheint mir hier ein gewisser Widerspruch zu bestehen. Herr Kommer sucht regelmäßig die Öffentlichkeit in Formaten und auf Kanälen, die genau von jener Finanzpornographie leben, die er selbst kritisiert. Seine Auftritte bei Mario Lochner und ähnlichen Formaten sind dafür aus meiner Sicht Beispiele.
Dabei bleibt es oft nicht bei einer rein sachlichen Distanz: Das Verhältnis zwischen Host und Gast wird in diesen Formaten regelmäßig als geradezu freundschaftlich und kumpelhaft inszeniert. Durch diese emotionale Nähe erreicht der Widerspruch aus meiner Sicht noch einmal eine ganz andere Ebene. Wer mit den Akteuren des Marktlärms mediale „Freundschaft“ pflegt, wertet diese Kanäle nicht nur inhaltlich auf, sondern legitimiert auch deren Geschäftsmodell durch die eigene, geliehene Seriosität.
Mir geht es dabei ausdrücklich nicht um seine fachlichen Positionen, sondern um die Frage der Konsistenz zwischen Botschaft und Kanalwahl sowie der Art der Inszenierung. Wer vor spekulativem Marktlärm warnt, sollte sich m. E. nicht als sympathisches Aushängeschild für ebendiesen einspannen lassen.
Vor diesem Hintergrund fällt es mir schwer, die von Herrn Kommer propagierte Grundhaltung mit seinem Kommunikationsverhalten vollständig in Einklang zu bringen. Deshalb würde mich ehrlich interessieren, wie Sie diesen scheinbaren Widerspruch beurteilen, weshalb Sie darauf bislang nicht kritisch eingehen und warum Sie ihm gegenüber dennoch eine so erkennbare Nähe pflegen.
Herzliche Grüße
David
Ganz herzlichen Dank an Sie für Ihr ehrenamtliches Engagement zum Verbraucherschutz! Das (=dieser Wert) ist in Geld nicht aufzuwiegen.
Wenn man sich den Handelsregisterauszug der Finflow GmbH ansieht (HRB 205371 B) und den Gegenstand des Unternehmens liest, wird einem bewusst dass die Unternehmung wesentlich gewerblich-wirtschaftlich orientiert ist. Ihre Zusammenfassung, Unternehmen vs. Ehrenamt, ist also völlig richtig.
Aus dem HR-Auszug:
„Das Betreiben eines Internetportals zum Preisvergleich von Verträgen (insbesondere von Girokon-
ten, Wertpapierdepots, Mobilfunk- und Energieverträgen) sowie die Erstellung und der Verkauf von
digitalen Produkten (insbesondere Videos).“
Lieber Peter Lutschiger, vielen Dank für Ihren qualifizierten Kommentar.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Guten Abend in die Runde,
mein Appell an beide Seiten:
Werdet erwachsen und seid nicht so deutsch.
Mein Appell an alle Anleger:
Glaubt nicht jeden Quatsch der Euch auf YouTube und im WWW gezeigt wird, auch wenn es schöne bunte Bilder sind. Lest viele verschiedene Quellen und bildet Euch eine eigene Meinung.
Besucht die Bibliothek in eurer Stadt.
VG
H.
Liebe/r H., das mit dem Erwachsenwerden hat schon lange geklappt. Und es geht um viel Geld zu Lasten von Verbrauchern, die eben nicht so gute Finanzkenntnisse haben, um nützliche Finanzbildung von schädlicher Finanzverblödung zu unterscheiden. Leider ist Ihr „Appell“ daher wenig nützlich.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Danke, dass Sie wissenschaftlich objektiv und solchen Angriffen gegenüber standhaft bleiben! Immer mehr Anleger erkennen zum Glück, wer es ehrlich meint und sie nicht uebervorteilen will.
Lieber Tobias Lerchner, vielen Dank für den wertschätzenden Kommentar!
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Es wird ein weiteres Schlaglicht auf die Marke „Finanzfluss“, dass sie hier überhaupt zivilrechtlich wegen geringfügiger Kleinigkeiten vorgeht.
Da sieht man, dass dank ihrer Aufklärung der Reputationsschaden für „Finanzfluss“ enorm gewesen sein muss. Getroffene Hunde bellen, und mein Vertrauen in „Finanzfluss“ ist derart beschädigt, dass ich deren Videos und Angebot einfach links liegen lasse.
Investieren ist spätestens seit Eugene Fama ohnehin gelöst, weshalb man seine Zeit anderweitig gewinnbringend verwenden kann.
Lieber Heinz, da haben Sie recht: Wissenschaftliches Investieren ist einfach, der Kampf gegen Finanzpornografie komplex und intransparent.
Vielen Dank für Ihren Zuspruch und herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!