BETRÜBLICHE ALTERSVERSORGUNG
Leider oft eine herbe Enttäuschung
Die perfekte Mogelpackung: Aus wenig Eigenleistung wird (scheinbar) viel Erspartes. Aber dann doch leider wieder nur sehr wenig Nettorente! Und darauf kommt es Ihnen doch eigentlich an. Oder?
Bei der sogenannten betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Kapitallebens-, Renten- oder fondsgebundene Lebensversicherung ab. Die Beiträge können vom Arbeitgeber bezahlt werden. Oder sie werden vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung (oft als sog. Direktversicherung) geleistet, d.h. vom Bruttolohn abgezogen. Sehr beliebt ist das „halbe-halbe-Modell“, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 50 Prozent beitragen.
Ist das empfehlenswert?
Konkreter Anlass und Stein des Anstoßes
Kürzlich erhielt ich folgende Email. Diese ist nachstehend anonymisiert, nur um Rechtschreibefehler bereinigt, aber ansonsten unverändert abgedruckt. Der „selbständige Makler“ ist für einen bekannten Strukturvertrieb mit Sitz in Heidelberg tätig, der hier lieber nicht genannt werden möchte…
Soweit die Ausgangslage
200 Euro monatliche Vorsorge, Sparleistung, davon jeweils die Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von den 100 Euro Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers bleiben nur (unten im Detail errechnet) tatsächlich nur 48,47 Euro Netto-Eigenbeitrag. Also werden 75,76% der 200 Euro „gefördert“. Da denkt der Laie oder LeO, dass man mit solch einer bAV doch nichts falsch machen könne. Oder ist da ein Haken? Und wenn ja:
Wo ist der Haken?
Rein intuitiv fühlte ich, dass ich mit einer schnellen Stellungnahme über den Tisch gezogen werden sollte. Also habe ich mich ein wenig tiefer mit den Details der bAV befasst. Und den Heidelberger Makler um weitere relevante Daten gebeten, die dieser mir schließlich auch überlassen hat.
Auf Basis der überlassenen Echtzahlen konnte ich die extrem manipulative Argumentationsweise des Finanzprodukteverkäufers (FPV) enttarnen und fand nicht nur einen, sondern gleich mehrere Haken an dem schön gefärbten bAV-Konzept.
Mit Hilfe einer neutralen Analysesoftware eines Honorar-Finanzanlagenberaters sowie einem selbstgestrickten Excel-Tool habe ich das mal durchgerechnet… und kam auf folgende Zahlen.
Die versicherte Kundin nenne ich im Folgenden einfach mal Petra. Sie war zum Zeitpunkt des Abschlusses 28 Jahre alt. Sie war und ist gesetzlich krankenversichert. Bis Endalter 67 sollte sie folglich 39 Jahre lang monatlich 200 Euro in die bAV einzahlen, woraus sich eine Beitragssumme von 200 Euro *12 *39 = 93.600 Euro ergibt. Dies entspricht bei der im Vertrag gegebenen Bruttobeitragsgarantie auch der garantierten Kapitalabfindung.
Alternativ kann Petra mit einer garantierten Rente von 293,27 Euro monatlich rechnen. Ich argumentiere im Folgenden nicht mit irgendwelchen fiktiven Erfolgszahlen, sondern mit den Garantiewerten. Denn nur diese sind einigermaßen sicher.
Geschönte Argumentation des FPV
Mit grob 48,47 Euro Eigenleistung eine zusätzliche bAV-Rente von 293,27 Euro – das kann doch nur gut sein. Oder?
Erster Haken
Von Brutto auf Netto: fast die halbe Rente geht verloren!
Zunächst hat die direktversicherte Petra nämlich keine Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeträgen, sondern lediglich eine Verschiebung dieser Lasten.
Ihre betriebliche Altersrente wird nämlich nachversteuert. Petra zahlt auch Krankenkassenbeiträge hierauf, da sie gesetzlich versichert ist. Und zwar sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil!
Das Ganze in Zahlen:
Damit ist Petras bAV-Rente schon um knapp die Hälfte geschrumpft.
Das heißt, von der werblich herausgestellten Rente in Höhe von 293,27 Euro kommt nur gut die Hälfte des Betrages wirklich bei Petra an. Der FPV verschweigt die enorme Brutto-Netto-Lücke und suggeriert mit dem Wort „Steuervorteil“, ein Geschenk oder eine Subvention, die es in Wahrheit nicht gibt.
Eine Steuerverschiebung ist kein Steuervorteil.
Und die künftige zusätzliche Steuerzahlung ist nominell (d.h. in absoluten Euro-Beträgen) erheblich höher als die heutige Steuer„ersparnis“.
Zweiter Haken
Senkung des Anspruches aus der gesetzlichen Altersrente!
Zusätzlich sinkt Petras Anspruch aus der gesetzlichen Rente, da sie ja über viele Jahre die Basis der Rentenversicherung um monatlich 100 Euro verkürzt hat. Das kostet die verdatterte Petra ein gutes Drittel der verbleibenden bAV-Rente.
Als Nicht-LeO verstehen Sie sofort: Sie sollten sich nur über den Teil der bAV-Rente freuen, der über den Verlust Ihrer „normalen“ Altersrente hinausgeht.
Und wer die Bemessungsgrundlage seiner gesetzlichen Rentenversicherung vermindert (und das war ja Teil des „tollen“ Konzeptes), der erhält eben auch weniger gesetzliche Rente.
Auch das kurz in Zahlen:
Von den argumentativ ausgeschlachteten 293,27 Euro komme ich also nach den ersten zwei Haken auf verbleibende 119,95 Euro. Da kriegt das Wort „Rentenlücke“ eine ganz neue Bedeutung…
Der FPV erwähnt diesen Effekt mit keinem Wort. Hmm… Hält er mich jetzt für so einfältig oder ist er es selber? Beide Varianten werfen kein gutes Licht auf ihn…
Dritter Haken
Wann hat Petra ihr eingesetztes Geld zurück?
Die vordergründige Attraktivität des bAV-Angebotes fällt in sich zusammen, wenn man errechnet, wie viele Jahre Petra die Rente bekommen müsste, um überhaupt das von ihr eingebrachte Geld zurück zu erhalten.
Hier vergleichen wir wieder konsequent Petras Nettosparleistung mit der obigen zusätzlich verfügbaren Rente und kommen auf folgende Zahlen:
Viele weitere Haken
Inflation und Kaufkraft
Was die obig ermittelte zusätzliche Rente angesichts der Inflation in 39 Jahren (Rentenbeginn) plus 16 = 55 Jahren (nomineller Rückerhalt des Geldes) noch wert ist, hängt von der Entwicklung der künftigen Preissteigerungsrate ab.
Orientiert man sich an der durchschnittlichen Inflationsrate der letzten Jahrzehnte, dann wird die Kaufkraft an Petras 83. Geburtstag noch etwa bei einem Fünftel im Vergleich zum Abschlusszeitpunkt liegen.
Hohe, teilweise versteckte Kosten
Abschluss- und Vertriebskosten
Hätte Petra den Vertrag nicht nach zwei Jahren gekündigt, so hätte sie insgesamt 2.312,45 Euro Vertriebskosten bezahlt, das sind fünf Jahresbeträge je 462,49 Euro. Die ersten beiden Zahlungen sind für Petra verloren – typische versunkene Kosten. Aber lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Übrige Kosten vor Rentenbeginn
Darüber hinaus wären von Petras Sparleistung jährlich 145,44 Euro weitere Kosten eingezogen worden. Der größte Teil hiervon sind Verwaltungskosten. Das sind 6,06 % von Petras Sparleistung oder in Summe 5.672,16 Euro. Diese bleiben Petra nun nach ihrer Kündigung weitestgehend erspart, nur zwei Neununddreißigstel davon sind versunkene Kosten.
Verwaltungskosten ab Rentenbeginn
Sich im Alter von 67 die garantierte Versicherungssumme auf einen Schlag auszahlen zu lassen, ist bei einer bAV extrem unvorteilhaft, da neben den KV-Beiträgen auch die Nachversteuerung auf einen Schlag fällig wird. So würde Petra in wohl im fraglichen Jahr den dann geltenden maximalen Grenzsteuersatz erreichen. Dies wird man ihr rechtzeitig vorab erklären und ihr die Wahl der Rente empfehlen.
Die im Vertrag als Verwaltungskosten ab Rentenbeginn genannten harmlosen 1,75 Euro je 100 Euro sind jedoch eben auch 1,75% zusätzliche Kosten, die natürlich auf die Bruttorente bezogen von 293,27 Euro werden. Da Petra aber nur eine tatsächliche Nettorente von 119,95 genießt, sind es auf diesen Nenner bezogen schon 4,3%. Während der Rentenphase fallen also jährlich knapp 62 Euro zusätzliche Kosten an, die sich während der 16 Jahre bis zum „Break-Even“ auch noch auf rund 1.000 Euro belaufen.
Nicht erkennbare Garantiekosten
Der stärkste Faktor der Wertminderung, nämlich die Garantiekosten, wird jedoch überhaupt nicht erwähnt. Dies soll dem Versicherer auch nicht angelastet werden, denn hierzu ist er gesetzlich nicht verpflichtet.
Garantiekosten sind Opportunitätskosten, die dadurch entstehen, dass Petras Geld trotz einer Spardauer von 39 Jahren nicht kapitalmarktnah in Aktien angelegt wird. Sondern, da ja eine Beitragsgarantie gegeben wird, zu Mickerzinsen in (scheinbar) sicheren, dafür aber unrentablen Anlageformen. Zu einem hohen Anteil sind dies (Bundes-)Anleihen.
Und so entgeht Petra eine Menge Ertrag, während die Inflation ihr über fast 40 Jahre die Kaufkraft abnagt.
Extreme Intransparenz und mangelnde Flexibilität
Die bisherigen Ausführungen haben schon deutlich gemacht, dass Petra keine Chance hatte, all die Zusammenhänge, Auswirkungen von Verlagerungseffekten, Kosten und Inflation in diesem langfristig bindenden Vertrag zu durchschauen. Die bAV-Vorsorge lässt sich durch den Arbeitgeberanteil und die Verlagerung der Steuer- und Sozialversicherungslast herrlich intransparent und damit geschönt darstellen.
Selbst meine nüchterne Analyse hat noch nicht alle Nachteile bzw. Nebenwirkungen erfasst. So sinken z. B. das Krankengeld sowie das Arbeitslosgengelt durch die Gehaltsumwandlung.
Und flexibel ist der bAV-Vertrag aus 2016 auch nicht. Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder bei einem Wechsel des Arbeitgebers? Was bei einer späteren Selbständigkeit? Oder der Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland?
Es würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen, diese Fragestellungen detailliert zu untersuchen. Aber wer viel Zeit hat und sich psychisch stabil fühlt, kann ja mal den Fachausdruck „Portabilität der bAV-Vorsorge“ recherchieren. Nein, flexibel geht anders!
Bitte mehr Respekt vor der Arbeitgeberzahlung!
Der Arbeitgeber bringt bei obigem Vertrag eine Leistung von 100 Euro monatlich ein. Da Petra die anderen 100 Euro durch Gehaltsverzicht einbringt, erspart der Arbeitgeber ca. 20 Euro an Sozialabgaben, so dass seine Nettobelastung sich auf rund 80 Euro monatlich reduziert.
Würde Petra klug verhandeln, auf die bAV verzichten und statt des Arbeitgeberbeitrages eine kleine Gehaltserhöhung von, sagen wir, 60 Euro erbitten, von der dann – großzügig geschätzt – gut 30 Euro netto bei ihr ankommen, dann könnte sie statt des oben ermittelten Eigenanteils von 48,74 Euro ca. 80 Euro monatlich sparen.
Erster positiver Effekt: Petras gesetzlichen Altersrente würde um ca. 25 Euro monatlich steigen.
Zweiter positiver Effekt: In einem kostenarmen Produkt, z. B. einem ETF-Sparplan (ungefördert, aber auch nicht mit den bei dieser Laufzeit völlig unsinnigen Garantiekosten belastet) ergäbe sich nach 39 Jahren ein Endvermögen von ca. 220.000 Euro, höchstwahrscheinlich sogar mehr. Was auch nach Abzug der Kapitalertragsteuer noch eine schöne Aufbesserung der Alterseinkünfte ermöglichen würde.
Kurzum: Die „halbe-halbe-Lösung“ mittels dem angebotenen bAV-Vertrag rechnet sich für Petra nicht.
Sie erinnern sich noch an das obige Email des FPV mit Bitte um ehrliche Antwort (nachfolgend nochmals stark gekürzt):
Meine ehrliche (Ja was denn sonst?) Antwort auf die freche Suggestivfrage des FPV:
Erstens: Ja, Petra hat einfach genial entschieden, indem sie den 2016 abgeschlossenen bAV-Vertrag gekündigt hat.
Zweitens: Ja, Petra hat sehr gute Chancen, ganz alleine mit ihrem Eigenbeitrag nach Steuern eine höhere Altersversorgung zu schaffen. Hierzu muss sie lediglich eine kostenarme und transparente Anlagealternative finden. Die freilich der Heidelberger Versicherungsmakler nicht anbieten kann oder will.
Und drittens: Ja, das Geld des Arbeitgebers sollte gewürdigt und nicht aus der Berechnung herausgenommen werden. Denn es fällt nicht vom Himmel. Circa 80 Prozent der Arbeitgeberbeiträge bleiben bei diesem als echte Kosten hängen.
Würde der Arbeitnehmer nur einen Teil des Arbeitgeberbeitrags außerhalb der bAV-Regelung erhalten, würde die Unvorteilhaftigkeit der „halbe-halbe“-Lösung noch deutlicher.
Und was bedeutet das nun konkret für Sie?
- Prüfen Sie Angebote zur bAV extrem kritisch und lassen Sie sich Zeit mit einer Unterschrift. Es mag andere Konstellationen geben (z. B. bei Minirenten oder falls Sie privat krankenversichert sind). Letztlich sind diese Fälle aber selten.
- Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass Ihr Arbeitgeber die Qualität eines bAV-Angebotes versteht. Lediglich die meisten ganz großen, professionellen und mit hoher Nachfragemacht ausgestatteten Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern kostenarme und effiziente (Rahmen-)Verträge ermöglichen. Hingegen kann es Ihnen ansonsten passieren, dass Ihr Arbeitgeber, die versteckten Nachteile und Kosten von bAV-Verträgen ebenso wenig verstanden hat wie Sie selbst.
- Lassen Sie sich nicht von heutigen Ersparnissen „ködern“, wenn diesen ungleich höhere Verluste oder Abzüge in der Zukunft entsprechen. Letztlich ist wichtig, welche Nettorente Sie in der Zukunft mit dem heutigen Nettoeinsatz erreichen. Und das ist bei allem „Steuerhokuspokus“ und „Sozialversicherungszauber“ eben leider oft sehr unbefriedigend.
- Wenn ein Finanzprodukteverkäufer Sie nicht auf die Minderung in der gesetzlichen Altersrente durch die bAV-Lösung hinweist, dann hat er sich schon allein damit disqualifiziert. Dies rechtfertigt bereits den Gesprächsabbruch durch Sie. Denn die Rentenminderung ist keine Kleinigkeit, sondern beträgt in den meisten Fällen allein schon ca. ein Drittel der bAV-Nettorente.
- Bedenken Sie auch, dass Ihre bAV-Rente wahrscheinlich krankenversicherungspflichtig ist (es sei denn, Sie sind privat krankenversichert). Auch diese Abgabe ist kein „Kleingeld“ und sollte von Ihrem FPV angesprochen, quantifiziert und abschließend geklärt werden. Wenn er das nicht tut – na sie wissen schon…
- Haben Sie Respekt vor der Zahlung Ihres Arbeitgebers! Ganz regelmäßig wird so argumentiert, als ob das Geld Ihres Arbeitgebers ja „geschenkt“ wäre, und Sie „doof“ seien, wenn Sie es nicht in Anspruch nähmen. Zur Erinnerung: Zweck der Übung war eigentlich nicht, dass das Geld des Arbeitgebers in den Kosten des Finanzdienstleistes versickert, sondern, dass Sie etwas davon haben. Auch wenn der Arbeitgeber bei der „halbe-halbe-Lösung“ grob 20% seines Einsatzes an Sozialleistungen spart, bedeutet dies trotzdem noch einen Nettoaufwand von rund 80% für ihn. Wenn Sie dieses Geld – für den Arbeitgeber kostenneutral – als Gehaltserhöhung erhalten (also versteuern und die Sozialversicherung bezahlen), aber den Rest regelmäßig und kostenarm völlig selbständig außerhalb einer bAV ansparen, so entstünde hieraus eine schöne Zusatzrente… Man kann auch über steuerfreie bzw. steuerbegünstigte Extras statt Gehaltserhöhung mit dem Arbeitgeber reden (betriebliche Gesundheitsmaßnahmen, Bahncard, Dienstwagen u.a.).
- Sollte der FPV Ihnen als „Lösung“ der Rentenminderung durch die nachgelagerte Besteuerung eine zusätzliche private Rentenversicherung verkaufen wollen, droht hier gleich die nächste Falle. Denn Sie bezahlen diese keineswegs aus der „Steuerersparnis“ der Ansparphase, diese Verschiebung ist ja schon verbraucht. Das heißt, dass Sie die private Rentenversicherung voll aus versteuertem Nettoeinkommen bezahlen müssten. Wenn Sie dieser Scheinargumentation aufsitzen, werden Sie gleich doppelt über den Tisch gezogen.
- Kurzum: Es bleibt nicht viel vom angeblichen Zauber der bAV-Verträge. Die Arbeitnehmer werden mit einem falschen Fokus auf Steuern und Sozialabgaben geködert. Es handelt sich um eine Täuschung der Arbeitnehmer (und oft auch der Arbeitgeber), die über Jahrzehnte lang funktionieren kann und erst zum Zeitpunkt des Rentenbeginns in vollem Ausmaß erkennbar wird.
Seien Sie vorher klug. Oder prüfen Sie lieber frühzeitig, so wie Petra. Denn auch hier gilt: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Und geben Sie Ihrem Arbeitgeber diesen Blogbeitrag zu Lesen.
Ich danke Honorar-Finanzanlagenberater Volker Hildebrand aus Lampertheim für gute Fachdiskussionen, Hilfe bei den Berechnungen und wertvolle Hintergrundinformationen.
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
Erschienen am 23. November 2018.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.
Der Artikel ist zwar schon etwas älter, ich möchte Ihnen nichtsdestotrotz Feedback dazu geben.
Nach erstem Lesen Ihres Artikels war ich fest davon überzeugt: Sie stellen die BAV eindeutig zu negativ dar. Also habe ich die Thematik mit meinem Vertrag und meinen Annahmen nachgerechnet.
Szenario a) BAV mit niedriger Kostenquote (Versicherungsverein mit Betriebskostensatz in Höhe von 0,8%) mit Altvertrag und 4% Garantie-Verzinsung!
Vorgehen: Simulation der Rente im Rechner auf der Anbieterseite – Steuerlast im Alter (32%) – Kranken- und Pflegeversicherung (19%) = Nettorente ab 65 Jahren
Szenario b) Anlage in Wertpapier-Portfolio aus Nettogehalt (Berechnete Abzüge von 48%) mit 5% Verzinsung abzüglich Abgeltungssteuer (2% Verzinsung in der analog simulierten Auszahlungsphase).
Ergebnis: Notwendiges Endalter 100 Jahre !!
Mit 0% Zins in der Alternativrechnung (Anlage am Girokonto) immer noch 84 Jahre !!
Unberücksichtigt die fehlenden Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Was für ein Wahnsinn. Danke für den Artikel.
Christian
Lieber Christian, haben Sie herzlichen Dank dafür, dass Sie Ihre Rechenarbeit und Analyse im Kommentar veröffentlicht haben. Ich bekomme zwar oft Mails mit ganz ähnlichen Berichten. Aber leider scheuen sich die meisten Betroffenen, dies offen darzustellen. Warum auch immer 😉
Dabei bräuchten wir unbedingt eine MeToo-Debatte beim traurigen Thema bAV!
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!