Staatlich geförderte Altersvorsorge
Wo stehen wir jetzt?
Ein Anfang ist gemacht: die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen.[1]
Ein neues Altersvorsorgedepot ersetzt ab 2027 die Riester-Rente und soll kapitalmarktbasierte Vorsorge breiter und einfacher fördern. Hier biete ich eine kurze Erläuterung und beleuchte Grenzen, Kosten und offene Fragen:
Was kommt: Standarddepot-Angebot öffentlicher Träger
Was der Bundestag Ende März 2026 beschlossen hat, verdient den Namen Reform tatsächlich. Kern ist nämlich ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das auch in Fonds, insbesondere preiswerte, breit streuende Aktien-ETFs eingezahlt werden kann. Das Wertpapierdepot kann sowohl von privaten Anbietern als auch von einem öffentlichen Träger – mit anderen Worten vom Staat, wie z.B. in Schweden (siehe unten) – angeboten werden.
Damit geht Deutschland endlich weg von teuren und renditeschwachen Versicherungslösungen mit sogenannten nominellen Garantien (ohne Inflationsschutz) hin zu flexibleren Geldanlagen, die Bürger an den langfristig höheren Renditechancen der Kapitalmärkte beteiligen können.
War das Angebot von Altersvorsorgedepots bisher privaten Unternehmen vorbehalten, wird der Staat den Bürgern nun zusätzlich ein öffentliches, also staatliches Angebot für deren geförderte private Altersvorsorge machen.
Es wird also ein Standarddepot mit klaren, relativ einfachen Vorgaben geben.
Zusätzlich dürfen private Anbieter, wie Lebensversicherer, Banken und Sparkassen aber auch Depotbanken, Onlinebroker und Neobroker frei gestaltete Altersvorsorgedepots anbieten.
Vor allem die Versicherungsbranche bejammert das derzeit lautstark. Sie sollte stattdessen kostengünstige Optionen etablieren – und den „Staatsfonds“ als Ansporn im Wettbewerb sehen.
Was fehlt?
Leider konnte sich die Koalition nicht zu einer Standardvorsorge als Default-Lösung mit Opt-out-Möglichkeit durchringen. Es wird also keinen automatischen Standardvorsorgevertrag (Default, Vor- bzw. Standardeinstellung) mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) geben. Opt-out bedeutet, dass die Teilnahme gilt, solange nicht aktiv widersprochen wird.
Jede Person muss sich vielmehr weiter aktiv dafür entscheiden, ob und in welcher Form sie eine private Altersvorsorge abschließt.
Vielleicht wäre dieser Sprung dann doch zu ambitioniert gewesen. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
Wenn sich – wie in Schweden – Jahr um Jahr die Überlegenheit des kostengünstigen staatlichen Altersvorsorgedepots in der Öffentlichkeit herumspricht, wird wahrscheinlich – auch wie in Schweden – die Popularität der „schlanken“ staatlichen Lösung immer weiter ansteigen.
Wer wird gefördert – und wie stark?
Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird einfacher und zugänglicher werden. Das soll die Menschen dazu motivieren, durch eigene Einzahlungen mehr für ihre Altersvorsorge zu sparen.
Förderberechtigt sind u.a. Arbeitnehmer, viele Selbstständige, Beamte, Auszubildende sowie Personen in Elternzeit, Pflegende oder mit bestimmten Sozialleistungen. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen im Angestelltenstatus werden in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen. Einige Gruppen wie befreite Minijobber bleiben außen vor.
Die Grundzulage wird gestaffelt erhöht: Auf die ersten 360 Euro Einzahlung gibt es 50% Zuschuss, auf weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro 25% Zuschuss – maximal 540 Euro im Jahr.
Die Kinderzulage wird schon mit geringeren Eigenleistungen (25 Euro) erreicht: Pro kindergeldberechtigtem Kind kommen damit bis zu 300 Euro Zulage pro Jahr hinzu.
Unter 25‑Jährige erhalten einmalig 200 Euro extra, wenn sie früh starten.
Was ist mit den Kosten?
Für das Standardprodukt (und nur für dieses) [2] gilt künftig ein Effektiv-Kostendeckel von 1,0% pro Jahr. Das ist noch immer viel zu hoch.
Effektivkosten geben an, in welchem Umfang sich die jährliche Rendite Ihres Vertrags durch Kosten im Durchschnitt mindert.
Auch gilt der Kostendeckel nicht für alle frei gestalteten Altersvorsorgedepots. Hier kann es also teurere Modelle geben (z.B. mit Garantie), die trotzdem staatlich gefördert werden. Die Sorge ist, dass diese teureren Produkte mit hohem Werbeaufwand und manipulativen Vertriebsmethoden[3] von der Finanzindustrie auch künftig stark in den Markt gedrückt werden.
Vorher war gar ein Kostendeckel von 1,5% im Gespräch – skurril, wenn man bedenkt, dass schon heute die durchschnittlichen Effektivkosten der als viel zu teuer gescholtenen typischen Riester-Verträge leicht darunter liegen – nämlich bei 1,46%.[4]
Solche Kosten sind aber ein immenser Vermögensfresser – mit fatalen Folgen für die Bürger. In der Altersvorsorge hätte ein Kostendeckel von 1,5% in Deutschland über die Jahrzehnte gigantische Vermögen vernichtet. Und zwar Billionenvermögen zulasten der Bürger, wie meine Berechnungen zeigen.
Zum Vergleich: In Schweden zum Beispiel kostet der staatliche Standardfonds AP7 Såfa teils nur rund 0,04–0,1% pro Jahr! Selbst viele der übrigen Fonds im Prämienrentensystem liegen dort deutlich unter 0,5%. Und das System funktioniert seit Jahren prächtig.
Warum sollten wir hierzulande ein Vielfaches davon akzeptieren?
Genau darauf zielte meine Pressemitteilung kurz vor der Abstimmung im Bundestag ab – lesen Sie hier.
Diese zeigt den Unterschied zwischen solider Altersvorsorge und versteckter Subventionierung der Finanzbranche aus Steuermitteln. So nach dem Motto: Das Geld ist ja nicht wirklich weg – es hat dann nur ein anderer… 🙄
Nun darf der Wettbewerb gern zeigen, dass es auch in Deutschland mit Effektivkosten von weit unter 1% p.a. geht! Denn schließlich haben wir in Deutschland ein paar Einwohner mehr als in Schweden (rund das 8‑fache der schwedischen Bevölkerung) – da sollten doch Kostenvorteile durch Skaleneffekte möglich sein.
Wie sieht es mit Steuern und Auszahlungen aus?
Während der Ansparphase fallen keine laufenden Steuern auf Erträge im Altersvorsorgedepot an (keine Abgeltungsteuer/Vorabpauschale); das angesparte Kapital kann also ungeschmälert „brutto“ wachsen. Besteuert wird nachgelagert in der Auszahlphase.
Übrigens können (wie bei Riester) in der Steuererklärung die Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot (inklusive Zulagen) gemäß §10a EStG bis zum Sonderausgaben-Höchstbetrag steuermindernd angesetzt werden. Ob es tatsächlich eine Steuerersparnis gibt, stellt das Finanzamt durch eine sog. Günstigerprüfung fest.
Es gibt zwei Auszahlvarianten:
– Auszahlplan (mindestens bis Alter 85),
– lebenslange Rente.
Zu Beginn der Auszahlphase können einmalig bis zu 30% des Depotwerts entnommen werden; diese Einmalzahlung wird insgesamt als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert – unabhängig davon, dass darin anteilig geförderte und ungeförderte Beiträge plus Erträge stecken.
Die Besteuerung der nicht einmaligen Auszahlungen unterscheidet zwischen
– den geförderten Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr einschließlich Zulagen und die daraus erzielten Erträge und
– dem ungeförderten Teil der Einzahlungen (oberhalb von 1.800 Euro pro Jahr) und die daraus erzielten Erträge, für die je nach Auszahlungsform begünstigte Regeln gelten.[5]
Sie sehen: So richtig einfach ist das alles nicht 😉
Was wird mit Riester und für wen ist Riester besser?
Der Wechsel in das neue System erfolgt nicht automatisch. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt, beitragsfrei gestellt oder in das künftige Altersvorsorgedepot überführt werden.
Wer noch in diesem Jahr in die Riester-Auszahlphase käme, könnte gut beraten sein, den Start der Auszahlphase hinauszuschieben, um ggfs. die verbesserten Auszahlregeln der Reform zu nutzen (keine zusätzliche Rentenversicherung ab 85, mehr Flexibilität).
Für eine fundierte Bewertung muss man ansonsten klar trennen:
Für Niedrigverdienende mit mehreren Kindern kann in seltenen Fälle das alte System finanziell attraktiver sein, weil deren hohe Kinderzulagen und niedrige Eigenbeiträge im neuen System nicht erreicht werden. Aber: dies gilt wohl nur für sehr Kinderreiche, denn die Kinderzulagen gibt es ja nur bis zu einem bestimmten Alter der Kinder und der Zwang zur lebenslangen Rente[6] in Kombination mit sehr kleinen Rentenfaktoren wird in den meisten Fällen trotz Kindern den Wechsel zum Altersvorsorgedepot vorteilhaft machen.
| Hier geht es zu einem Artikel auf ProContra.online – in dem ich den Contra-Riester-Part übernommen habe. |
Für Durchschnitts- und Gutverdiener ohne viele Kinder dürfte dagegen das künftige Altersvorsorgedepot (mehr Kapitalmarkt, einfachere Förderung, Steuerstundung) oder ein ungefördertes ETF-Depot attraktiver sein.
Zusammenfassung 🔹
🔹 Altersvorsorgereformgesetz beschlossen: SPD und CDU haben jüngst Anpassungen an der geplanten Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge vereinbart. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde daraufhin am 27. März 2026 im Deutschen Bundestag beschlossen.
🔹 Verbesserungen: Diese Reform ermöglicht die kapitalmarktorientierte Anlage ohne Garantiezwang und einer flexibleren Auszahlphase (kein Zwang zur Rentenversicherung ab 85).
🔹 Einschränkungen: Es bestehen weiterhin Förder- und Produktvorgaben, eine Zwei-Verträge-Grenze[7], Förderobergrenzen sowie die „Zwangsbindung“ bis zum Rentenalter (frühzeitige Entnahme bleibt förderschädlich, analog Riester).
🔹 Staat als Anbieter: Ein öffentlicher Träger – also faktisch der Staat – darf ein Standarddepot anbieten. Er kann damit den Bürgern eine vertrauenswürdige Alternative bieten, die erheblich niedrigere Kosten als 1% p.a. abruft. Damit wird ein Anreiz für Banken und Versicherer geschaffen, den Spielraum von bis zu 1% Effektivkosten p.a. nicht auszureizen. Dieser Punkt ist der eigentliche Game-Changer.
🔹 Kostendeckel 1,0% pro Jahr: Für das Standardprodukt (und nur für dieses) gilt künftig ein Kostendeckel von 1,0% pro Jahr. Das ist noch immer viel zu hoch. Diese Senkung ist also für sich genommen aus Verbrauchersicht kein wesentlicher Fortschritt.
🔹Zum Vergleich: In Schweden betragen die Effektivkosten der öffentlichen Standardlösung 0,04 bzw. 0,05% p.a. Alter Schwede! Hier wird ersichtlich, wie weit der neue deutsche Kostendeckel von dem nachweislich Möglichen entfernt ist.
🔹kein Default mit Opt-out: Es wird keinen automatischen Standardvorsorgevertrag (Default, Vor- bzw. Standardeinstellung) mit Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out, Teilnahme gilt, solange nicht aktiv widersprochen wird) geben. Jede Person muss sich aktiv dafür entscheiden, ob und in welcher Form sie eine private Altersvorsorge abschließt.
🔹Zugang erleichtert: Die Grundzulage wird gestaffelt erhöht und die Kinderzulage schon mit geringeren Eigenleistungen (25 Euro) erreicht. Das neue Altersvorsorgedepot soll auch Selbstständigen offenstehen, nicht nur Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
🔹Die neuen Regeln stellen eine wirklich grundlegende Änderung in der deutschen Altersvorsorge dar. Dass die Finanzlobby derzeit so massiv herumjammert, ist aus Verbrauchersicht ein untrüglich gutes Zeichen ☺️
Hier nun noch zwei weiterführende Lesehinweise:
- Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Bundesfinanzministerium)
- Tschüss, Riester! Was die neue Förderung für Sie bedeutet (Stiftung Warentest Finanzen – auf welche das BFM explizit verweist)
Hat Ihnen diese Einordnung weitergeholfen? Wenn Sie denken, dass sie auch für andere nützlich ist, freue ich mich, wenn Sie den Beitrag weiterempfehlen.
Herzliche Grüße
Hartmut Walz
Sei kein LeO!
[1] Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 27. März 2026, die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Auf Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4996) stimmte das Parlament dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, während sich die AfD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Quelle: Deutscher Bundestag
[2] Was ist mit Standardprodukt gemeint? Hier hilft ein Blick in den Gesetzesentwurf: „Neben den sicherheitsorientierten Garantieprodukten wird künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen. Um Bürgerinnen und Bürgern die Auswahl zu erleichtern, werden Altersvorsorgeverträge künftig auch als Standardprodukt („Standarddepot Altersvorsorge – Standarddepot“) angeboten, für das zusätzliche gesetzlich festgelegte Anforderungen gelten. Beim Standardprodukt sind individuelle Entscheidungen nur dann erforderlich, wenn Altersvorsorgende explizit von Standardeinstellungen abweichen wollen.“, Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw12-pa-finanzen-1152002
[3] Beispiele manipulativer Vertriebsaussagen: „Da kümmert sich aber niemand um Ihr Geld.“, „Nur so ist Ihre Rente wirklich sicher.“, „Da zahlen Sie weniger Steuern.“ usw.
[4] Das hat die Bürgerbewegung Finanzwende erst kürzlich in einer Studie ermittelt.
[5] Diese sollen bei Rentenzahlungen nur mit dem Ertragsanteil, bei Einmalzahlungen nach Halbeinkünfteverfahren oder mit Abgeltungsteuer besteuert werden – je nach Auszahlungsform und Laufzeit.
[6] für 70% des Kapitals
[7] Mit der Zwei-Verträge-Grenze ist gemeint, dass jede Person maximal zwei Altersvorsorgedepot-Verträge besitzen darf. Pro Vertrag können bis zu 6.840 Euro pro Jahr eingezahlt werden – mit zwei Verträgen wären es also insgesamt 13.680 Euro jährlich. Davon bleiben aber nur 1.800 Euro pro Jahr förderfähig, egal ob auf einen oder zwei Verträge verteilt.
Erschienen am 02. April 2026. Lesehinweise am Ende ergänzt am 04. April 2026.
Der Hartmut Walz Finanzblog ist unabhängig, kosten- und werbefrei. Ich erhalte für Links und Empfehlungen keinerlei Honorar, Kick-back, Beteiligung o. ä.







Lieber Herr Walz,
vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Ich habe eine Riesterversicherung, die ich ruhend gestellt habe. Dies ist eine kapitalgedeckte Riesterversicherung.
Ich bin gespannt, ob auch ein Wechsel in ein ETF unschädlich wäre. Einerseits ist es schon ein großer Vorteil, aus dem Versicherungsmantel herauszukommen, aber andererseits möchte ich nicht auf den hohen Kosten beim gemanagten Fond sitzenbleiben. Erst, wenn das auch geklärt ist, wird der EXIT für mich eine Wiedergutmachung für all die Jahre hoher Kosten und schlechte Renditen sein.
Viele Grüße
Velen Dank für diesen fantastischen Beitrag! es ist beruhigend, dass es in diesem Land Menschen gibt, die so denken und handeln wie Professor Walz. Danke dafür!
Mal abwarten, wie die Angebote wirklich aussehen. Kann mir vorstellen, dass Neobroker im Konkurrenzkampf niedrige Gebühren anbieten werden.
Vorteilhaft kann die Sache werden, Arbeitgeber hohe Zuschüsse zahlen und die Anleger keine Fehler machen.
Wer langfristig anlegt, niedrige Kosten hat, vor Rentenbeginn rechtzeitig steuerneutral teilweise in risikoarme ETF umschichtet wird auf der besseren Seite stehen. Dann kommt es noch die Details der Besteuerung in der Auszahlungsphase an.
Wann wird ggf. nur der Ertragsanteil besteuert etc.?
Macht es vielleicht dann Sinn die 30% zu Beginn zu entnehmen und dann Privat in Aktien-ETF zu stecken und den Rest im Altersvorsorgedepot eher risikoarm zu belassen? Man wird sehen.
Für mich ist es ohnehin egal, da zu alt. Für meine Kinder werde ich dann eine Empfehlung abgeben, wenn sich der Nebel gelichtet hat.
Leider aber werden weiterhin unwissende Menschen von Strukturvermittlern abgezockt werden.
Es wäre interessant, wenn Sie das neue Altersvorsorgedepot gezielt aus der Perspektive eines informierten Selbstentscheiders bewerten würden, der bereits ein kostengünstiges ETF-Depot bespart. Die aktuelle Berichterstattung und die Einschätzungen vieler Finfluencer erscheinen mir auffallend positiv und lassen kritische Aspekte oft unter den Tisch fallen.
Besonders problematisch finde ich die steuerliche Behandlung in der Auszahlphase: Es werden nicht nur die Gewinne, sondern sämtliche Auszahlungen, also auch die eigenen Einzahlungen, voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Gleichzeitig entfällt die Teilfreistellung, wie sie bei ETFs üblich ist. Das wirkt auf mich wie ein struktureller Nachteil gegenüber einem klassischen Depot und stellt die Attraktivität des Produkts zumindest infrage.
Zwar haben sich einzelne Honorarberater bereits kritisch geäußert, insgesamt scheint mir die Risikobetrachtung jedoch zu kurz zu kommen. Gerade bei staatlich geförderten Produkten besteht erfahrungsgemäß immer die Möglichkeit nachträglicher Eingriffe, etwa durch zusätzliche Abgaben in der Auszahlphase. Beispiele wie die nachgelagerte Belastung der betrieblichen Altersvorsorge zeigen, dass dieses Risiko keineswegs theoretischer Natur ist. Auch bei einem „normalen“ ETF-Depot ist dieses Risiko nicht ausgeschlossen. Allerdings behält man dort deutlich mehr Flexibilität und kann bei Bedarf aktiv gegensteuern.
Ich möchte das Altersvorsorgedepot keineswegs grundsätzlich in Frage stellen, insbesondere für (die vielen) Deutschen, die noch gar nicht am Kapitalmarkt investiert sind oder in die überteuerten Produkte der Verkäufer einzahlen, kann es ein sinnvoller (rationaler) Einstieg sein. Für informierte Anleger stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Handelt es sich hier tatsächlich um eine Verbesserung gegenüber einem eigenständig geführten ETF-Depot, wenn man das bis zum Lebensalter 85 oder 90 durchrechnet und von gleichen Kosten ausgeht?
Gibt es einen Pfändungsschutz?
Werden Sie selber noch ein AVD abschließen?
Für Personen mit einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent – das entspricht bei einem kinderlosen Single in Steuerklasse 1 grob einem Bruttogehalt von etwa 4.000 Euro im Monat (Netto ca. 2.550–2.650 Euro) – führt die Günstigerprüfung dazu, dass die steuerliche Entlastung die Zulage weitgehend aufzehrt; diese Gruppe erhält faktisch keine zusätzliche Zulage. Nach groben Schätzungen liegen etwa 35–40 Prozent der Erwerbstätigen oberhalb dieser Schwelle, sodass ein erheblicher Teil der Beschäftigten von der Zulage real nicht profitiert.
Für Einkommen darunter kann das Altersvorsorgedepot sinnvoll sein, und die soziale Ausrichtung des Modells ist grundsätzlich begrüßenswert. In der Praxis gibt es jedoch ein Problem: Viele Menschen im unteren Einkommensviertel haben nicht die finanziellen Spielräume, um regelmäßig 150 Euro im Monat zu sparen. Weil die Förderung prozentual auf die Einzahlung berechnet wird, bleiben die absoluten Förderbeträge bei kleinen Beiträgen gering – wer wenig einzahlt, erhält trotz hoher Förderquote nur wenig nominale Unterstützung.
Hinzu kommt das Auszahlungsrisiko: Es bleibt abzuwarten, wie die Anbieter die Auszahlungspläne ausgestalten, zumal eine Auszahlung mindestens bis zum 85. Lebensjahr gesichert werden muss. Hohe Kosten, ungünstige Garantiekonstruktionen oder eine schlechte Rendite in der Auszahlungsphase können die reale Rentenhöhe deutlich schmälern und das Produkt unattraktiv machen. In solchen Fällen kann eine private Vorsorge im normalen Depot wegen höherer Flexibilität und potenziell besserer Rendite vorteilhafter sein, auch wenn sie keine Garantien bietet.
Für Geringverdiener ist zudem zu bedenken, dass private Ersparnisse bei Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung relevant sein können, sodass Eigenvorsorge nicht automatisch zu einer besseren finanziellen Situation im Alter führt. Die soziale Intention des Modells ist richtig, doch in der praktischen Umsetzung könnte die Förderung gerade bei denjenigen, die sie am dringendsten bräuchten, nur begrenzt wirken.
Vielen Dank für den interessanten Artikel!
Ich werde wohl das Altersvorsorgedepot in der geförderten Höhe besparen und die restliche Sparrate wie gewohnt in mein reguläres ETF-Depot legen. Damit habe ich hoffentlich eine gewisse „Vorsorgediversifikation“, denn welche Variante bis zu meinem Renteneintritt die beste ist (z. B. im Bezug auf Steuern) wird sich vermutlich erst im Nachhinein zeigen. Bis dahin können ja verschiedene Gesetzesänderungen oder Reformen kommen, die noch nicht abzusehen sind
Vermuten Sie Vor- oder Nachteile des staatlichen Standard-Altersvorsorgedepots gegenüber denen anderer Anbieter. Gemeint sind damit schon günstige Anbieter und keine Abzock-Varianten. Würden Sie beispielsweise geringfügig höhere Kosten der staatlichen Variante gegenüber anderen Anbietern akzeptieren (z. B. 0,2 % gegenüber 0,1 %), um so vielleicht zu vermeiden, dass der Anbieter bankrott geht?
Liebe Grüße
Steffen
Lieber Steffen, besten Dank für den Kommentar und dass Sie uns an Ihrer augenblicklichen Entscheidungen teilhaben lassen.
Persönlich verfolge ich den Grundsatz, nichts zu vorzuentscheiden, solange dies nicht erforderlich ist und sich noch Details ändern können: Das nenne ich „Gefahr der gefrorene Entscheidung“, siehe im Buch „Einfach genial entscheiden“ das Kapitel 15 (Wer A sagt, muss nicht B sagen): https://hartmutwalz.de/entscheiden/ 🙂
Zu Ihrer Fragen nach vertretbaren Mehrkosten eines staatlichen Standard-Altersvorsorgedepots vs. günstigere Alternativen privater Anbieter: Das Szenario halte ich für sehr unwahrscheinlich, geradezu paradiesisch. – Schauen wir mal! Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, aus Bonitätsgründen Mehrkosten in Kauf zu nehmen, da alle Lösungen rechtlich ein Sondervermögen begründen, so dass der „Bankrott“ eines Anbieters kein Problem darstellen sollte.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Die große Altersvorsorge-Lüge
Die Bundesregierung feiert sich gerade selbst. Das neue Altersvorsorgedepot sei ein „historischer Meilenstein“ — endlich kümmert sich der Staat um unsere Rente.
Ich habe nachgerechnet. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Der Staat gibt dir 45 Euro im Monat dazu. Klingt nett. Aber dafür zahlst du 1 % Kosten pro Jahr auf dein gesamtes Vermögen — und am Ende, wenn du in Rente gehst, nochmal 22 % Steuer auf die Auszahlung.
Ein simpler ETF kostet dich 0,2 % im Jahr. Kein Antrag. Kein Formular. Kein Beamter, der deinen Fall bearbeitet.
Nach 40 Jahren bei 9 % Rendite — mit 150 Euro monatlicher Sparrate:
Das neue Staatsprodukt bringt dir rund 490.000 Euro.
Der ETF — ohne jede Förderung — bringt dir rund 599.000 Euro.
Der Unterschied: 109.000 Euro.
Der Staat schenkt dir also 45 Euro im Monat — und kostet dich am Ende über 100.000 Euro.
Und damit nicht genug. Für diese 45 Euro baut der Staat eine neue Behörde. Neue IT-Systeme. Neue Beamtenstellen. Neue Formulare. Das Vorgängermodell — die Riester-Rente — hat über 100 Euro Verwaltungskosten pro Förderfall und Jahr verschlungen. Das Geld dafür kommt natürlich vom Steuerzahler. Von dir.
Es gibt eine Lösung, die nichts kostet, keine Bürokratie braucht und trotzdem mehr bringt:
Kapitalertragsteuer abschaffen.
Kein neues Produkt. Kein neues Amt. Kein neues Formular. Einfach die Steuer weg — und jeder Bürger entscheidet selbst, wie er für sein Alter vorsorgt.
Der Bürger ist klug genug.
Die Frage ist nur, ob ein Staat, der von Verwaltung lebt, jemals auf Verwaltung verzichten wird. 🪚
Lieber Thomas Wolf, danke für Ihren Kommentar, den ich freischalte, da ich in meinem Blog eine unzensierte Diskussion zulassen möchte. Die von Ihnen getroffenen Annahmen sind jedoch z.T. nicht belastbar und Ihre Berechnungen für mich auf die Schnelle nicht in Gänze nachvollziehbar. Insbesondere ist zu hoffen, dass die überwiegende Anzahl der Verbraucher eben nicht Kosten in Höhe des Deckels erleiden muss, sondern das öffentliche Angebot mit viel niedrigeren Kosten – ähnlich wie in Schweden nutzt. Zu Rückkommentaren fachkundiger Blogleser lade ich ausdrücklich ein und möchte mich an Spekulationen zu Details erst dann beteiligen, wenn diese definitiv feststehen.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Ich kann diese Zahlen hier nicht nachvollziehen weil ich zu einem anderen Ergebnis komme. Hier meine Zahlen und Rechenweg:
FALL 1 ETF Anlage:
– ETF-Kosten 0,2% pro Jahr
– Monatliche Zahlung 150 Euro
– Laufzeit 30 Jahre
– Verzinsung 5,25% pro Jahr, abzüglich 0,2% Kosten = 5,05%
– Anfangskapital 0 Euro
– Ergebnis:
— Gesamt 123.921 €
— Einzahlungen 54.000 €
— Zinsen 69.921 €
FALL 2 Altervorsorgedepot
– Produktkosten 1% pro Jahr
– Monatliche eigene Zahlung 150 Euro. Bei 150 Euro Eigenanteil, erhalte ich zusätzlich 45 Euro vom Staat. Total also 195 Euro.
– Laufzeit 30 Jahre
– Verzinsung 5,25% pro Jahr, abzüglich 1% Kosten = 4,25%
– Anfangskapital 0 Euro
– Ergebnis:
— Gesamt 140.007 €
— Einzahlungen 70.200 €
— Zinsen 69.807 €
Versteuerung und Endkapital:
Fall 1 – Abgerundet 105.000 € (abgezogen ist Kapitalertragssteuer + Soli)
Fall 2 – Abgerundet 109.000 € (persönlicher Steuersatz auf alles, hier mit 22% gerechnet)
Ich bitte den Blogleser Thomas Wolf nochmal hier drüber zu lesen, wo liegt mein Denkfehler ?
Grüße … Arno
Ich denke der Blogleser Thomas Wolf kommt deshalb zu einem anderen Ergebnis, weil er mit einem viel höheren Renditesatz von 9% rechnet (wobei er ja leider nicht sagt, mit welchem Zinssatz er beim Altersvorsorgedepot rechnet, vermutlich mit 9% – 1% Kosten = 8%). Dieses Renditeniveau (9% bzw. 8%) erzeugt viel höhere Zinseszinsen als wenn man wie Sie (Arno) mit nur 5,25% ( bzw. 4,25%) rechnet. Deswegen kommt es vermutlich zum günstigeren Ergebnis beim 9% ETF-Privatdepot versus dem 8% Altersvorsorgedepot.
Allerdings hat der MSCI-World ja über die letzten 50 Jahre seit 1970 tatsächlich mind. 9% Rendite gebracht, von daher ist der Zinssatz mit dem Herr Wolf rechnet absolut realistisch.
Grundsätzlich gebe ich Herrn Wolf Recht, daß das neue Altersvorsorgedepot ein totgeborenes Kind ist, weil viel zu kompliziert und bürokratisch. Eine einfache, simple Lösung (wie in Schweden oder USA) wäre tausendmal besser. Aber das kriegt die Beamtenheerschar in Berlin natürlich nicht hin, weil sie sich ja dann selber abschaffen würde, da hat Herr Wolf völlig Recht !
Grüße
Digitalcoach
Vielen Dank für ihr Feedback Digitalcoach.
Ich habe ebenfalls noch einen Fehler in meiner Rechnung entdeckt. Der Aktien-ETF hat ja eine 30% Teilfreistellung. Wenn ich das anwende, dann komme ich zu folgendem Ergebnis:
– Fall 1 – Abgerundet 111.000 € (abgezogen ist Kapitalertragssteuer + Soli inkl. Teilfreistellung)
– Fall 2 – Abgerundet 109.000 € (persönlicher Steuersatz auf alles, hier mit 22% gerechnet)
D.h. selbst mit 5% Zinsen scheint ein ETF – nach derzeitigem Wissenstand – finanziell attraktiver zu sein.
Grüße … Arno
Lieber Herr Prof. Walz,
vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel! Danke auch für Ihre wertvolle Arbeit, der Aufklärung und des Verbraucherschutzes!
Zur Vertiefung wäre es sicher einmal spannend 3-4 Szenarien durchzurechnen. Familie, Azubi/Student, Selbstständiger und alleinstehender Arbeitnehmer.
Wer von diesen Gruppen sollte weiter auf ein bestehendes Produkt wie die Riester-Rente zurückgreifen? Lohnt sich das neue Depot wirklich für jeden? Sollte man grundsätzlich die staatlichen Zulagen mitnehmen? Wer ist besser mit einem eigenen ETF-Depot dran?
Vielleicht ist das mal eine Überlegung für einen weiterführenden Blogbeitrag wert.
Wünsche Ihnen ein schönes Osterwochenende!
Ich bin gespannt auf die genaue Ausgestaltung, um für mich folgendes zu beantworten:
– Hat man einen Anspruch darauf, bestehende Riesterverträge, die beitragsfrei gestellt sind, ein paar Jahre oder direkt vor der Fälligkeit in das neue Vorsorgekonstrukt umzuwandeln? Sogar in den/einen Staatsfond? Hintergrund: Ich möchte eine lebenslange Verrentung vermeiden und damit vor allem die horrenden Kosten in der Auszahlphase der Riesterrente sparen.
– Wenn ja: Wird es dabei reine „Auszahlpläne“ geben ohne Involvierung einer (teuren) privaten Rentenversicherung?
Leider hat der Gesetzgeber und auch die Öffentlichkeit bei aller „Euphorie“ vergessen zu betrachten, dass besonders bei der Auszahlung von Riesterrenten nur wenige Möglichkeiten bestehen und dabei immer am Ende eine Rentenversicherung mit hohen Abschluss- und Vertriebskosten involviert ist. Zu den Kosten gibt es zwar schon Urteile, aber Klarheit geht anders.
Lieber Ralf Krüdewagen, es sind zwar noch viele Details offen, jedoch kann ich Ihre Frage vom Grundsatz her positiv beantworten. Das Reformgesetz sieht eindeutig vor, auch Verbrauchern mit bestehenden Riester-Verträgen einen Wechsel und damit die Vermeidung der lebenslangen Verrentung zu ermöglichen.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Der für mich spannendste Punkt ist die Frage, wie die Wechseloptionen konkret ausgestaltet sein werden.
Leider besitze ich einen Riester-Vertrag, der seit der Corona-Zeit deutlich im Minus steht.
Mein erster Impuls wäre, die Beitragsgarantie des Riester-Vertrags mitzunehmen und anschließend in das neue Auszahlungsmodell zu wechseln. Um beurteilen zu können, ob das sinnvoll ist, müsste ich allerdings zunächst nachrechnen, welcher garantierten Rendite diese Beitragsgarantie tatsächlich entspricht. Möglicherweise ist es auch die bessere Entscheidung, die Verluste jetzt zu realisieren und mit dem neuen Produkt neu zu starten.
@Prof. Walz: Da ich vermutlich nicht der Einzige in dieser Situation bin, würde sich aus meiner Sicht – sobald die konkreten Modalitäten bekannt sind – ein eigener Artikel anbieten. Gern stelle ich Ihnen dafür auch meinen Fall als Modellbeispiel zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr Professor Walz,
das sind in der gute Nachrichten. Allerdings stört mich die immer noch äußerst komplexe Förderstruktur. Strenggenommen muss man für jeden zusätzlich monatlich eingezahlten überprüfen, ob echte Förderung oder nur Steuerstundung vorliegt.
Sei S der Grenzsteuersatz der Einkommensteuer und sei F die Förderquote. Echte Förderung für den nächsten Euro gibt es nur, wenn die mögliche Steuererstattung unterhalb der Förderung liegt, also:
(1+F)×S ≤ F, oder äquivalent S ≤ F÷(1+F).
Oberhalb von €30 monatlich ist F=€0,25, also S≤20%. Einen solch niedrigen Grenzsteuersatz dürften nur die ärmsten der Armen haben, die sich höhere Beiträge jedoch kaum leisten können dürften.
Es bleibt festzustellen, dass in dieser Republik kaum ein oberhalb der monatlichen €30 eingezahlten Beiträge wirklich gefördert wird. Wenn Sie mich fragen ist das eine riesige Augenwischerei. Der Staat tut so als wäre er großzügig und würde fördern, stundet aber letzten Endes nur. Ich vermute, dass nur die wenigsten im Stande sind, diese Rechnung durchzuführen und das zu verstehen.
Darüber kann ich nur hinweg sehen, wenn die tatsächlich dazu führen sollte, dass die Bevölkerung in großem Stil ihr Geld renditestark und kostengünstig anlegt. Das bleibt abzuwarten. Ich habe da angesichts der großen Werbebudgets der Versicherer meine Zweifel. Immerhin kann ich selbst jedoch nun meine echt geförderten €30 kostengünstig außerhalb von Versicherungen anlegen.
Lieber Matthias Kirchhart, dass die Förderstruktur komplex ist, sehe ich auch so. Die Details Ihrer Argumentation kann ich jedoch nicht in Gänze nachvollziehen und hoffe auf qualifizierte Rückkommentare aus der Community.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Verdammte Tippfehler. Bitte den anderen Kommentar löschen, hier mit Korrektur. Danke!
Sehr geehrter Herr Professor Walz,
bitte entschuldigen Sie die eigenartige Grammatik und die fehlenden Wörter in meinem obigen Kommentar. Ich bin abgerutscht und mein Handy hat den Beitrag abgeschickt bevor ich fertig war.
Angenommen ich zahle bereits €360 im Jahr in das Depot ein. Frage: Lohnt es sich, einen zusätzlichen Euro einzuzahlen?
So wie ich das ganze verstehe, gilt für den zusätzlichen Euro nun folgendes: ich erhalte F = €0,25 Zulage und es fließen dann also €1,25 in den Vertrag. Gleichzeitig kann ich nun zusätzlich €1,25 in der Einkommensteuererklärung absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise S=30% erhalte ich also theoretisch €1,25×30% = €0,375 von der Steuer zurück. Das ist mehr als die Förderung von €0,25, also erhalte ich nach der Günstigerprüfung diesen Steuervorteil. Allerdings werden die bereits erhaltenen €0,25 davon abgezogen und ich erhalte tatsächlich nur €0,125 vom Fiskus zurück.
Nun kommt die Crux an der Sache: dieses Ergebnis ist dasselbe, als hätte ich selber €1,25 *ohne Zulage* eingezahlt, dann abgesetzt und dann die vollen €0,375 Erstattung erhalten. Denn in beiden Fällen habe ich Netto – nach Steuer – nur €0,875 eingezahlt.
Am Ende der Laufzeit muss ich dafür *alles* mit meinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Das ist also dieselbe Situation wie bei Rürup: eine reine Steuerstundung, wenn auch – Gott sei Dank – mit Kündigungsmöglichkeit und ohne Verrentungszwang.
Die Ungleichung S≤F÷(1+F) drückt nun gerade aus, für welche Grenzsteuerssätze ich *keine* Steuererstattung bekomme. Denn nur dann handelt es sich um mehr als eine Steuerstundung und eine – in diesem Sinne – „echte“ Förderung.
Lieber Herr Professor Walz – danke für ihren Beitrag, gewohnt spannend und inhaltsreich.
Mein Fazit ist – Endlich hat sich Deutschland dazu durchgerungen etwas zu machen, was andere Länder schon lange erfolgreich praktizieren. Für uns hier in Deutschland – wir neigen ja eher zur Vollkaskodenke, d.h. bloss kein Risiko – schon fast ein epochaler Durchbruch.
Zur Versteuerung müssen wir das kommende Jahr abwarten, bis Klarheit herrscht. Versteuerung des gesamten Kapitals klingt erstmal nicht so wirklich fair. Grundsätzlich hätte Investition in Finanzbildung in den letzten Jahrzehnten geholfen, für viele das Problem mindestens abzumildern.
Grüße … ArnoN
Guten Tag,
ich bin 59 Jahre alt und habe ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 47.000,00 €.
(Wie) Kann sich das für mich rentieren?
Viele Grüße
Belinda K.
Liebe Belinda K., das ist eine typische Beratungsfrage, die ich hier nicht im Einzelnen erläutern kann.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
vielen Dank für den gelungenen und informativen Text. Die Inhalte sind klar strukturiert, verständlich formuliert und insgesamt sehr überzeugend dargestellt.
ich hatte viel freude mit Ihren Beitrag.
Chapeu
Danke Herr Walz für die gute Aufbereitung und Ihren Einsatz. Weiß man eigentlich schon, ob Rürup-Verträge auch in das Altersvorsorgedepot übertragen werden können?
Lieber Jürgen Neitzel, nach aktuellem Stand:
Nein, eine direkte Übertragung von Rürup-/Basisrenten-Verträgen ins Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen. Rürup/Basisrente bleibt als eigenes System in Schicht 1 bestehen; dazu gibt es keine gesetzliche Regelung, das bestehende Deckungskapital in ein AVD zu überführen.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Hallo Herr Walz,
eine interessante und gewohnt objektive Zusammenfassung. Ich habe meinem Bundestagsabgeordneten vot und nach Beschluss geschrieben – es geht in die richtige Richtung. Vieles muss nun über die Finanzbildung verbessert werden, damit die Menschen keine weiter vertriebenen, teuren Produkte blind kaufen. Die Finanzbildung ist also noch ein wichtiges Thema, das angegangen werden muss. Sie tun Ihren Anteil, nicht zuletzt durch Ihre aktuellen Videos zu Beraten statt Verraten.
Vielen Dank und alles Gute!
Stefan Kolb
Guten Tag Herr Professor Walz,
das geht zumindest Mal in die richtige Richtung.
Aber die Tatsache, dass die 30% Kapitalauszahlung voll versteuert werden, ob wohl darin bereits versteuertes Kapital zuzüglich zu den Erträgen enthalten ist, ist Mal wieder daneben.
Auch die unterschiedliche Besteuerung der Rententeile aus Zulagen und Eigenbetrag zeigt, dass der Staat erpicht darauf ist, sich wieder einen Teil der Förderung zurückzuholen. Und das auf Kosten eines erhöhten Verwaltungsaufwands.
Aber sehen wir es positiv: Es geht, wie gesagt, in die richtige Richtung und vor allem geht es endlich Mal kostengünstige ohne die Finanzbranche. Das ist disruptiv und vielleicht der Weg zur Etablierung eines Staatsfonds, der Deutschland dringend fehlt.
Herzliche Grüße
Alexander Weikel
Lieber Alexander Weikel, herzlichen Dank für Ihre kritisch-konstruktive Einschätzung. Ihre Meinung zur steuerlichen Behandlung und dem Verwaltungsaufwand teile ich. Ebenso die Hoffnung, dass Deutschland nun einen hocheffizienten Staatsfonds auf den Weg bringt. Schweden ist ja nicht das einzige Land, dass so etwas schon erfolgreich umgesetzt hat.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Sehr geehrter Herr Weikel,
ich kann den Ärger verstehen, aber dass die Auszahlung der 30% voll versteuert wird, macht steuerlich gesehen vollkommen Sinn.
Das gesamte Geld, das im geförderten Depot liegt, gilt als unversteurtes Geld. Denn Einzahlung + Zulagen können abgesetzt werden und werden somit de facto aus dem Brutto bezahlt. (Die Sozialversicherungen ignoriere ich hier.) Manchmal sind die Zulagen des Staates so hoch, dass man sogar zusätzliches Brutto geschenkt bekommt. Das ist der Fall wenn die Günstigerprüfung ergibt, dass es keine Steuererstattung gibt.
Daher gilt das Depotvermögen als unversteuertes Geld und die Auszahlung an Sie muss daher wie reguläres Einkommen versteuert werden.
Wenn Sie das Depot förderschädlich auflösen, wird nun einfach so getan, als hätten Sie von Anfang an Ihr Geld gewöhnlich und ungefördert angelegt. Alle Steuererstattungen werden Rückabgewickelt und die Kapitalerträge mit der Kapitalertragsteeuer oder dem Halbeinkünfteverfahren (ich bin mir nicht sicher welche dieser Optionen) versteuert.
Immerhin gibt es nun auch die Option aus dem Netto in ein zweites Depot einzuzahlen. Dort hat man dann zwar keine direkte Förderung mehr, aber immerhin zahlt man bis zur Rente keine Kapitalertragsteuer, hat also eine gewisse Steuerstundung und – hier kenne ich die Details nicht so gut – einen gewisse Insolvenz- und Hartz IV-Sicherheit.
Lieber Herr Kirchhart,
Sie haben natürlich vollkommen Recht, dass der Eigenbeitrag steuerlich abzugsfähig ist. Das hatte ich in meiner Betrachtung nicht berücksichtigt. Vielen Dank für den Hinweis.
Herzliche Grüße und frohe Ostern
Alexander Weikel
Ja das ist wirklich eine kleine Revolution für Deutschland. Was gut ist, ist die Flexibilität. Falls ich z.B. schwer krank werde vor Rentenalter und mein Geld unerwartet vorher verpulvern möchte, kann ich machen, muss nur die Steuern/Förderung nachzahlen, richtig?
Bei Tod wird das Depot ganz normal an meine Nachkömmlinge vererbt, nehme ich an.
Das wird für viele auch ein Mindset Shift werden.
Lieber Andreas Plösch,
1.
das von Ihnen angesparte Vermögen im Altersvorsorgedepot steht Ihnen grundsätzlich erst nach dem Erwerbsleben zur Verfügung – es soll Altersvorsorge sein. Der Staat fördert diese langfristige Ersparnisbildung. Für bestimmte altersvorsorgende Zwecke wie zum Beispiel für die Anschaffung von Wohneigentum kann das Altersvorsorgevermögen aber wie bisher auch früher förderunschädlich entnommen werden.
Eine vollständige oder teilweise Auszahlung vor dem 65. Lebensalter gilt als „förderschädliche Verwendung“. Alle erhaltenen Zulagen und ggf. Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Die Gewinne aus der Anlage darf man behalten; sie werden dann wie normale Kapitalerträge besteuert (Abgeltungsteuer etc.).
2.
„Grundsätzlich ist das Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgevertrag vererbbar. Allerdings ist in einem solchen Fall die steuerliche Förderung (Zulagen und die sich gegebenenfalls aus dem Sonderausgabenabzug gesondert festgestellten Beträge) zurückzuzahlen. Das Altersvorsorgevermögen kann im Todesfall aber ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Es gilt folgende Besonderheit bei Leibrenten in der Auszahlungsphase: Eine lebenslange Leibrente lässt sich nicht vererben; die Zahlungen enden mit dem Tod. Denn hier wird das angesparte Kapital der Altersvorsorgenden kollektiv zugunsten der Rentenbezieher verwendet, um die Zahlungen für länger lebende Altersvorsorgende zu finanzieren. Optional kann bei Leibrenten eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbart werden: Ihre Rente wird dann an Ihre Hinterbliebenen gezahlt, sollten Sie im vereinbarten Zeitraum versterben.“
Mehr dazu ausführlich hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!
Ehrlicherweise kann ich die Euphorie nicht verstehen. Gerade das Steuerthema in der Auszahlphase ist für mich doch noch sehr undurchsichtig. Was nie durchgerechnet wird, ist falls man keinen Gewinn z.B. mit den ausgewählten ETFs erzielt. Auch wenn das unwahrscheinlich ist müsste man trotzdem diesen Betrag versteuern, richtig? Außerdem gibt es keine Garantie, dass sich die Versteuerung in den kommenden 30 Jahren nicht doch zum Ungunsten verändert…
Außerdem erscheint mir das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv für Menschen mit Kindern zu sein. Für Singles ist das Produkt gerade, was Flexibilität anbelangt aus meinen Augen kein „no-brainer“. Ich werde die Angebote jedenfalls erstmal skeptisch betrachten und dann entscheiden, ob ich das wirklich mache oder selbst vorsorge
Lieber Martin, Ihrer Vorsicht statt Euphorie stimme ich gerne zu. Ihre vielen Fragen sind durchaus berechtigt, jedoch augenblicklich noch nicht beantwortbar, da viele Details der Umsetzung noch festgelegt werden müssen. Und wenn Sie keine Kinder haben und im Augenblick lieber noch ein Jahr Ihren bisherigen ETF-Sparplan „weiterfüttern“ und abwarten, bis sich der Nebel gelegt hat, ist das sicher eine kluge Vorgehensweise.
Herzliche Grüße, Hartmut Walz – Sei kein LeO!