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Liebe Leser, liebe Freunde, manchmal bricht es einem das Herz, wenn man erkennt, wer mit wem geht und warum man selbst so schlecht behandelt wird.
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Lesen Sie meinen neuen Blogbeitrag:
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Bei Interessenkonflikten muss die Anlage von Vermögenswerten im Interesse der Versicherten erfolgen.
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Die BaFin sagt: „Das Interesse der Versicherten wird insbesondere darauf gerichtet sein, dass das Unternehmen seine vertraglich zugesicherten Leistungen jederzeit erfüllen kann.“
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Und stellt noch einmal klar, dass der Gesetzgeber mit § 124 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 VAG für Anlageentscheidungen von Versicherungsunternehmen eine eindeutige Entscheidung zu Gunsten der Versicherten gefällt hat.
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Soll uns das nun beruhigen – oder eher verunsichern? Sie kennen ja meine Sorge wegen der Vehikelrisiken!
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Und in Kürze mehr im Hartmut Walz Finanzblog.
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Alles kann passieren – auch das Gegenteil.
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Wer hat kurz vor dem Ruhestand im Corona-Crash Aktien verkauft?
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Er bat mich, den Aufruf an Sie weiterzuleiten. - Zum Vergrößern bitte darauf klicken -
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Wem ist es so ergangen und wäre bereit, mit der Süddeutschen Zeitung zu reden? Veröffentlichung selbstverständlich auch anonym. Bitte mail direkt an: wirtschaft@sueddeutsche.de
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Damit wünsche ich allen ein gut herzerwärmendes Wochenende.
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Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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