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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
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Im vergangenen Newsletter berichtete ich, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin ) derzeit mehr als 20 Bankinstitute in Deutschland unter besonderer Beobachtung hat. Viele LeserInnen wollten nun wissen, WELCHE Banken das sind und baten mich, diese Institute zu nennen.
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Daher geht es im heutigen Blogbeitrag um selbst erfüllende Prophezeiungen, Bank Run und Einlagensicherung. Und ich verspreche Ihnen: Danach werden Sie wieder besser schlafen 😊
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Hier geht es zum neuen Blogbeitrag:
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Na, wenn das kein WUMMS ist... Die Ampelkoalition hatte nicht benötigte Corona-Hilfen Anfang 2022 in einen Energie- und Klimafonds umgewidmet. Das geht so nicht, urteilte jüngst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Und erklärte den 2. Nachtragshaushalt des Jahres 2021 für verfassungswidrig.
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Nun fehlen diese 60 Milliarden Euro. Noch ist unklar, was das genau für uns alle bedeutet. Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verhängt. "Bestehende Verbindlichkeiten werden weiter eingehalten, es dürfen nur keine neuen eingegangen werden". Auf keinen Fall ist das also so dramatisch wie ein Government Shutdown in den USA, in denen Millionen Staatsbedienstete, Militär usw. plötzlich keine Gelder mehr bekämen.
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Klar ist aber, dass nun mindestens 60 Milliarden Euro irgendwie eingespart werden müssen. Ob man z.B. 10 Mrd. für den vorgesehenen Kapitalstock für das Generationenkapital einspart - und damit dessen Start einmal mehr hinausschiebt? 😕
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NOCH EIN URTEIL ZUM VERBRAUCHERSCHUTZ - DIESMAL ZU RIESTER
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Der Bundesgerichtshof (BGH: Az. XI ZR 290/22) kippte eine nebulöse Klausel. Die Formulierung, dass dem Sparer in der Rentenphase „gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“ werden, sei zu schwammig und unklar.
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Die Klausel ist offenbar bundesweit hunderttausendfach von Sparkassen und Volksbanken verwendet worden!
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ÜBRIGENS - BAFIN AUF INSTA & SO
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IHRE FAVORITEN IM VERGANGENEN NEWSLETTER
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- Der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv berichtet über 2 Urteile (nicht rechtskräftig), dass Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler sich nicht als unabhängig darstellen dürfen. Hier geht es zur Meldung beim vzbv.
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