|
Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
|
|
|
VERMITTLER NICHT UNABHÄNGIG
|
Damit Sie nicht verraten statt beraten werden, sind zwei jüngst ergangene Urteile (nicht rechtskräftig) wichtig: Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen.
|
|
|
So dürfen sie nicht damit werben, unabhängig zu beraten. Auch dürfen sie nicht als reine Berater auftreten. Denn beim Verbraucher entstehe so der irrtümliche Eindruck, es mit einem Honorarberater zu tun haben, der ohne Provisionen arbeitet.
|
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte erfolgreich gegen zwei Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Und argumentiert: „Für VerbraucherInnen muss klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben.“ Gut so!
|
SPARKASSEN PRÄMIENSPARVERTRÄGE
|
Sparkassen haben in vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen unzulässige Klauseln verwendet.
|
|
|
Mittlerweile wurden einige dieser einseitigen Zinsanpassungsklauseln von den Gerichten für rechtswidrig erklärt. Die Sparkassen müssen die Zinsen in Prämiensparverträgen zugunsten der Verbraucher neu berechnen - also heraufsetzen.
|
Jüngste Urteile des OLG Naumburg betreffen die Prämiensparverträge von Sparkasse Mansfeld-Südharz, Kreissparkasse Stendal sowie Saalesparkasse. Diese haben ihre Zinszahlungen jahrelang zu niedrig angesetzt. Kunden können nun mit Nachzahlungen in teilweise beträchtlicher Höhe rechnen.
|
Die Commerzbank hat als erste deutsche Universalbank eine Lizenz zur Verwahrung von Kryptowährungen erhalten. Sie plant zunächst eine Plattform für institutionelle Kunden.
|
|
|
Bisher hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erst acht Lizenzen zur Verwahrung digitaler Wertpapiere vergeben, hauptsächlich an Tochtergesellschaften von US-Unternehmen wie Coinbase und BitGo oder an Fintech-Unternehmen.
|
| | | |