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Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
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heute erfahren Sie, warum eine betriebliche Altersversorgung (bAV) aus Entgeltumwandlung in der Regel Enttäuschungen bei Arbeitnehmern hervorruft und zudem bei den Arbeitgebern Haftungs- und Compliance-Probleme nach sich zieht.
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Zumindest, wenn - wie in den allermeisten Fällen - ein Vermittler abschlussorientiert versicherungsgebundene, intransparente und teure bAV-Varianten anbietet. Üble Überraschung: Der Arbeitgeber kann sogar selbst zum Versicherungsvermittler mutieren! Und die Arbeitnehmer können in vielen Fällen nachträglich die Kosten für die Vermittlerprovision zurückfordern.
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Mit dem Experten für betriebliche Altersversorgung, Renten- und Versicherungsberater Detlef Lülsdorf habe ich zu dieser Problematik ein Interview geführt. Hier geht es zum neuen Blogbeitrag mit Videolink:
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RIESTER-RENTE: ERST MIT 100 JAHREN IM PLUS
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Haben Sie einen Riester-Vertrag? Wie alt müssen Sie wohl werden, damit sich dieser rechnet? Ich glaube, auf so viel gesundem Brokkoli können Sie gar nicht herumkauen...
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Andreas Jalsovec von der Süddeutschen Zeitung hat da mal nachgehakt: 100 Jahre und mehr müssten es bei den meisten Kunden schon sein – ehe sie über die monatlichen Rentenzahlungen das angesparte Guthaben wieder hereinbekommen.
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VERBRAUCHERSCHUTZ BEI DER BAFIN
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Die Bundesregierung stärkt den kollektiven Verbraucherschutz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der bei der BaFin angesiedelte Verbraucherbeirat soll häufiger zusammenkommen (3x statt 1x jährlich) und er wird personell aufgestockt. Ein kleiner Schritt auf einem noch sehr langen Weg...
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Übrigens: Auf der Verbraucherseite auf BaFin.de finden Sie Warnungen, Aktuelles sowie Wissenswertes zu Finanzthemen, Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern. Die BaFin beantwortet dort häufig gestellte Fragen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben oder sich verraten statt beraten fühlen, finden Sie dort zudem Ansprechpartner für Beschwerden.
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Die Schufa bietet Menschen über eine Tochterfirma seit einiger Zeit die Möglichkeit, die eigene Kreditwürdigkeit über eine App abzurufen. Verbraucherzentralen und Datenschützer sehen bei dem Angebot Probleme.
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