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Ein herzliches Hallo in die Runde,
Union und SPD haben sich auf ein umfangreiches Finanzpaket geeinigt. Es umfasst ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur über 10 Jahre und lockert zusätzlich die Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben, die über 1% des BIP hinausgehen.
Während die Junge Union und Wirtschaftsweise Bedenken hinsichtlich Generationengerechtigkeit und fehlendem Reformdruck äußern, erwarten Ökonomen positive Konjunktureffekte und eine Wachstumsbeschleunigung. Die Industrie begrüßt die durch die Sondervermögen geschaffenen langfristigen Investitionsmöglichkeiten.

Näheres finden Sie präzise zusammengefasst hier auf Tagesspiegel.de.

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WIRECARD & EY

Im Wirecard-Skandal hat kürzlich das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschieden, dass Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY nicht im Kapitalanleger-Musterverfahren geltend gemacht werden können. Begründung: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaube nur Klagen wegen falscher Information des Kapitalmarktes.
Nach Ansicht des Gerichts hat EY die falschen Wirecard-Bilanzen und den Bestätigungsvermerk nicht selbst veröffentlicht, sondern dies wurde von der Wirecard-Führung getan. Klagen gegen EY sind weiterhin möglich, müssen sich aber auf die "Verletzung von Prüfpflichten" stützen - nicht auf falsche Kapitalmarktinformationen. Die Kläger planen Beschwerde beim Bundesgerichtshof.

Unaufgeregt erläutert hier auf beck.de.

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BAFIN WILL KRYPTO-FONDS REGELN

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Regelungsentwurf für Krypto-Investments vorgelegt. Dieser definiert einheitliche Standards und Erwartungen an Verwahrstellen und Fondsgesellschaften.
So z.B. die Einrichtung angemessener Aufsichtsprozesse, die Sicherstellung ausreichender sachlicher und personeller Ressourcen und geeigneter IT-Infrastruktur sowie die Ermittlung angemessener Anteilspreise für Kryptowerte. Der Entwurf ist bis Ende März 2025 zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Das endgültige Rundschreiben wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 veröffentlicht.

Hier geht es zum Regelungsentwurf der BaFin.

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STRAFE VON 23 MILLIONEN FÜR DEUTSCHE BANK

Die Deutsche Bank muss 23 Millionen Euro an Geldbußen zahlen. Diese verhängte die BaFin für unterschiedliche Fehlverhalten der Bank. Am schwersten wiegt aus Sicht der Bafin der Verkauf hochriskanter und komplexer Derivate an spanische Mittelständler – belegt mit einer Strafe von 14,8 Mio. Euro. Weiter monierte die BaFin Verstöße der Deutsche-Bank-Tochter Postbank, so gegen die Telefonaufzeichnungspflicht und verzögerte Kontowechselanträge.
Für die Deutsche Bank ist eine solche Strafe der BaFin eine schallende Ohrfeige, auch wenn 23 Millionen aus Vorstandssicht wohl „Peanuts“ sind...

Hier informiert die BaFin selbst über die Strafzahlungen.

Hier beschäftigt sich Yasmin Osman auf Handelsblatt.com damit.

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Damit wünsche ich allen ein gutes Märzwochenende (mit ä).
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz
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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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