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Ein herzliches Hallo in die Runde,
ein Knaller-Urteil des BGH am vergangenen Dienstag: Die von vielen Banken und Sparkassen ihren Kunden belasteten Negativzinsen sind rechtswidrig. Die Verbraucherzentralen hatten geklagt - und nun für Millionen Kunden in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.

Seit einer starken Zinserhöhung durch die EZB 2022 werden solche Negativzinsen nicht mehr erhoben. Zur Erinnerung: In der Negativphase bekamen viele Kunden ihre Guthaben nicht mehr verzinst - sondern mussten im Gegenteil ab einer bestimmten Summe Minuszinsen zahlen. Und das, obwohl Banken und Sparkassen bereits Kontoführungsgebühren erhoben.

Der BGH hat nun entschieden: Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig. Bei Girokonten müssen die Bedingungen präzise und verständlich sein. Die Vorgehensweise vieler Kreditinstitute war rechtswidrig und somit nichtig.

Ob es nun zu massenweisen Schadenersatzforderungen kommen muss? Eigentlich müssten die Institute die unrechtmäßig kassierten Beträgen von sich aus umgehend an ihre Kunden zurückzahlen. Leider haben Banken und Sparkassen Urteile in ähnlichen Fällen ignoriert und darauf gehofft, dass Verjährung eintritt, Kunden sich nicht wehren - oder über die Zeit versterben.

Die Verbraucherzentralen jedenfalls raten Kunden zu prüfen, ob sie Verwahrentgelt (Negativzinsen) zahlen mussten und diese Beträge ggfs. rasch zurückzufordern. Denn: Die Verwahrentgelte wurden bis 2022 kassiert, und die Standardverjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die Verbraucherzentralen und den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für das Durchhalten der oft leidigen Gerichtsprozesse!

HIer geht es zur Erläuterung der Verbraucherzentralen zu Urteil und dessen Folgen.

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GERICHT KIPPT RENTENKÜRZUNG

Immer wieder verwenden Lebensversicherer Klauseln, in denen sie sich einseitig vorbehalten, den Rentenfaktor zu senken. Nicht selten tun sie das dann auch - und kappen die Rentenzahlungen an ihre Kunden. Schlimm genug für Betroffene - und rechtswidrig!
Das hat nun neben dem Landgericht Köln (2023 gegen die Zurich Versicherung) auch das Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Allianz Lebensversicherung für eine fondsgebundene Riester-Rente entschieden (Urteil vom 30.01.2025, Az. 2 U 143/23).

Zwar darf der Versicherer grundsätzlich nach §163 Versicherungsvertragsgesetz die Rente herabsetzen. Allerdings muss er sich dann spiegelbildlich dazu verpflichten, die Rente wieder zu erhöhen, wenn die Umstände, die zur Kürzung der Leistung geführt haben, später entfallen. Und das haben die Versicherer bisher nicht gemacht - eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.

Geklagt und gewonnen hatte hier die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Letztlich geht es um zigtausende Verträge, die solche (ähnlichen) Vertragsklauseln verwenden. Mal sehen, ob die Allianz zum BGH geht...

👉 Hier geht es zur Pressemitteilung des Gerichts zum OLG-Urteil.

👉 Hier zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale BW.

👉 Und hier zum Blogbeitrag, der die Relevanz von Rentenfaktoren erläutert.

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WALZ & BEUTLER

Vorsicht: Der MSCI World-Index ist weniger denn je ein Welt-Index! Diese Einsicht gibt es - frisch gekocht - im Video-Interview mit Thomas Beutler. Wir sprechen über das Klumpenrisiko MSCI World Index - und zeigen, wie es besser gehen kann. 🍲
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👨‍🍳 Die neue Video-Folge hier auf YouTube.

👨‍🍳 Die Podcast-Variante hören Sie übrigens hier auf Spotify.

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MEME-COINS

Meme-Coins, wie der Trump Coin, sind oft betrügerische Kryptowährungen, die auf Internet-Phänomenen basieren und keinen realen Gegenwert besitzen. Sie werden meist für den schnellen Profit einiger weniger lanciert, führen aber für viele "Anleger" zu hohen Verlusten.
Der jüngste Hype um diese Coins wurde durch die Ankündigung von Donald und Melania Trump angeheizt, ihre eigenen Kryptowährungen ($Trump und $Melania) auf den Markt zu bringen. Jüngst habe ich einen Artikel von Oliver Nickel entdeckt, der das Phänomen Meme-Coins gut und nachvollziehbar erklärt.

Hier geht es zum Artikel auf Golem.de.

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PROGRAMM-VORSCHAU

In der Sendereihe ECHT? beim WDR erscheint Freitagabend: "Die dubiosen Maschen der Finanzberater" von Matthias Fuchs. Reporterin Svenja Kellershohn und ihr Team blicken teils mit versteckter Kamera hinter die Kulissen von Finanzstrukturvertrieben wie der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), Ergo Pro und Tecis.
Die Reportage deckt deren skrupellose Praktiken auf: Kunden werden mit Angst und falschen Versprechungen zu unnötigen Versicherungen gedrängt. Ziel ist nicht die Kundenberatung, sondern maximale Provision in einem intransparenten Pyramidensystem. Insider berichten von den schmutzigen Tricks der Branche.

Hier geht es zur Programm-Vorschau des WDR mit weiteren Sendehinweisen.

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"Die große Freiheit setzt sich aus vielen kleinen Freiheiten zusammen." (Ignazio Silone)

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Damit wünsche ich allen ein gutes gesundes Wochenende.
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz
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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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