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Ein herzliches Hallo in die Runde,
WeihnachtenπŸŽ…steht vor der Tür... Und dabei hat Knecht Ruprecht nicht nur Geschenke in seinem Sack. Er packt auch mal die Rute aus - für besonders problematische Beispiele oder Geschäftsmodelle, die sich als seriöse Finanzbildung tarnen, aber in Wahrheit Verbrauchern schaden (“Wolf-im-Schafspelz-Effekt”) πŸΊπŸ‘

Der RED FLAG AWARD wird das aufdecken! Er ist DER Anti-Preis für gefährliche Finanzirreführung!🚫

Der RED FLAG AWARD soll beschämen. Als Negativ-Prämierung soll er jährlich für besonders irreführende, schädliche, unsinnige, geldvernichtende Finanzinformationen verliehen werden, sowie für Inhalte mit versteckter Werbung oder Vertriebsinteresse. Allein schon die Nominierung hierfür sollte alle Verbraucher warnen!
Der RED FLAG AWARD soll damit Bewusstsein für Ethik und Transparenz in der Finanzwelt schaffen. Machen Sie mit! Schicken Sie Ihre Nominierungen an orga@red-flag-award.de.

Mehr Infos zum Anti-Preis und zur Jury hier.

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7 SCHEINARGUMENTE

Meine Einschätzung von Covered-Call-ETFs ist kritisch - insbesondere für Privatanleger, die sichere regelmäßige und hohe (monatliche) Ausschüttungen anstreben, sind sie ungeeignet. Der Gegenwind von Profiteuren dieser aktiven ETFs war zu erwarten.
Dass die Gegenkritik jedoch auf so schlechtem fachlichen Niveau, inhaltsschwach und zum Teil auch respektlos werden würde, hätte ich vorab nicht gedacht. Die 7 zentralen Scheinargumente der Kritiker demaskiere ich in diesem Blogbeitrag:

πŸ‘‰ 7 Scheinargumente von Covered-Call-ETF-Profiteuren – und ihre Widerlegung

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13 LEBENSVERSICHERER NEGATIV

Ich mag ja number crunching. Die ZAHL & RECHT GmbH offensichtlich auch. Sie haben einmal mehr die Veröffentlichungen deutscher Lebensversicherer ausgewertet - und 13 Lebensversicherer mit negativem Zinsergebnis in 2023 entdeckt.
Diese Lebensversicherer haben also nicht genug Kapitalerträge erwirtschaftet, um ihre Garantieversprechen an ihre Kunden (Rechnungszinsverpflichtungen) zu decken. ZAHL & RECHT formuliert:

„Aufgrund des in den letzten Jahren gestiegenen Zinsniveaus haben sich die Belastungen durch die Rechnungszinsverpflichtungen bei den deutschen Versicherern deutlich reduziert. Gleichzeitig sind damit aber im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen die Renditen von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen unattraktiver geworden.

Auch weiterhin kann die effektive Verzinsung selbst von hochverzinsten Altverträge kaum mit aktuellen Tages- oder Festgeldkonditionen mithalten. Viele Anleger entscheiden sich mittlerweile für kostengünstige ETF-Sparpläne um für das Alter vorzusorgen.“

Ach, schöner kann ich das auch nicht sagen 😊

Hier geht es zur Mitteilung bei ZAHL & RECHT - mit der Liste der 13 Lebensversicherer.

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URTEIL WEGEN FALSCHBERATUNG

Als „stets konservative und sicherheitsorientierte Anlegerin, die ihr Geld auf dem Sparkonto angelegt“ habe, wollte die Klägerin „eine 100% sichere Anlage zur Altersvorsorge erwerben“. Stattdessen habe ihr der beklagte Anlageberater einen geschlossenen Fonds mit Totalverlustrisiko – und damit einen „hochriskanten und hochspekulativen Fonds empfohlen“.
Wegen der Verletzung vertraglicher Beratungspflichten muss er deshalb der Anlegerin ihr investiertes Geld zurückzahlen. Das Gericht urteilte: „Wenn eine Beteiligung dem Anlageziel nicht entspricht, darf der Berater sie von vornherein nicht empfehlen.

πŸ“ŒNoch ein Tipp: Das Gericht nutzte als Beweis das Beratungsprotokoll. Achten Sie also stets auf ein vollständiges und korrektes Beratungsprotokoll zu Ihren Gunsten!

Hier das Urteil des Landgerichts Tübingen (7 O 15/22) vom 31.08.2024.

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VIDEO-INTERVIEW IN 2 TEILEN

Verbraucherschützern würde ja schnell das Image des verbissenen, ewig mäkelnden Besserwissers anhaften, meint augenzwinkernd Jens Jüttner von extraETF. Und so bat er mich zum Jahresende, ein wenig aus dem Nähkästchen zu plaudern...
Wie sieht meine Anlagestrategie aus? Welche Produkte und Anlageklassen favorisiere ich? Wie ist das Portfolio eines Verbraucherschützers und Verhaltensökonomen aufgestellt? Und kann man anwendbares Finanzwissen nicht auch humorvoll und bilderreich rüberbringen?

Das Video-Interview ist in 2 Teilen auf dem extraETF-YouTube-Kanal erschienen - aber bitte erwarten Sie keine (Weihnachts)Wunder πŸŽ…

Teil 1 - Strategie
Teil 2 - Portfolio

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5 WALZWERKE ZUR AUSWAHL

Suchen Sie noch ein Geschenk? Voilà: Legen Sie eines der 5 Walzwerke unter den Weihnachtsbaum - und sorgen Sie so für strahlende Augen. πŸŽ„βœ¨
Da ist nicht nur farblich für jeden etwas dabei. Inhaltlich bieten die Bücher unabhängige, gut verständliche und leicht umsetzbare Informationen zu Finanzen, Altersvorsorge und Versicherungen. Unterhaltsam geschrieben und mit vielen Abbildungen aufgelockert.

Hier geht es zu den 5 Walzwerken.

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IHRE FAVORITEN IM VERGANGENEN NEWSLETTER
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„Je weniger du brauchst, desto mehr hast du." (Janosch)

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Damit wünsche ich allen ein gutes 4. Adventswochenende πŸŽ„und dann gelungene Weihnachtstage ✨
Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
Hartmut Walz
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Prof. Dr. Hartmut Walz | Bliesstr. 1 | 67117 Limburgerhof | Tel.: 06236 / 500 941 | E-Mail: mail(at)hartmutwalz.de
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