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Ein herzliches Hallo in die Runde,
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bestimmt ist Ihnen das auch schon passiert: beim Kauf irgendwelcher Produkte fragt die Verkäuferin: Darf´s ein bisschen mehr sein... noch eine Handyversicherung für´s Smartphone oder eine Geräteversicherungen für die Waschmaschine dazu?
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Die Fachleute nennen das „produktakzessorische Versicherungen“ oder englischsprachig „embedded insurance“. Verstehen Sie? Hier soll ein Versicherungsschutz in den Produkteverkauf eingebettet werden. Ist das nun gut oder schlecht für Verbraucher? Das kann uns am besten ein Verbraucherschützer erklären - und zwar kein geringerer als DER Versicherungsspezialist beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Lars Gatschke.
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Hier geht es zum Interview-Beitrag mit Lars Gatschke, vzbv:
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Das Jahr geht zu Ende - und so auch die Interview-Staffel bei Walz & Beutler. Das Staffel-Finale begingen Thomas Beutler und ich mit einem Livestream.
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Darin beantworteten wir offene Fragen aus den vergangenen Folgen sowie die Fragen der Zuschauer - live und in Farbe. Das ist ein spannendes Format! π Schauen Sie mal rein:
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URTEIL - STORNOABZUG UNWIRKSAM
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Wenn Versicherte ihre private Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen, muss ein Stornoabzug zuvor vertraglich vereinbart, angemessen und klar beziffert sein. - Eigentlich selbstverständlich, oder? π€Der Debeka musste das Oberlandesgericht Koblenz diese Selbstverständlichkeit jedoch jüngst erklären.
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Das Gericht bestätigte die Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg: Eine Vertragsklausel zum Stornoabzug nach Kapitalmarktsituation in Rentenversicherungsverträgen der Debeka benachteiligt die Versicherten des Unternehmens unangemessen.
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Übrigens: Die vz Hamburg sucht Betroffene weiterer Versicherungsunternehmen, die bei der Kündigung ihrer Verträge hohe oder undefinierte Stornoabzüge hinnehmen sollten.
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In dieser Woche hat das Amtsgericht Stuttgart den Sanierungsplan für die Varta AG genehmigt. Damit verlieren jedoch die Aktionäre ihre Anteile - ohne Entschädigung. Die Varta AG wird von der Börse genommen werden.
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Mit einem solchen "Verzicht der Gläubiger" sollen die Schulden des Unternehmens reduziert werden und neues Kapital zufließen können. Aktionärsvereinigungen und Anwälte wollen jedoch gegen die Entscheidung Einspruch einlegen - sie sehen darin eine "Enteignung der Aktionäre".
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Aus allen relevanten Aktienindizes wurde Varta schon früher ausgeschlossen. Das heißt Investoren in indexgebundene ETFs waren ohne nennenswerten Schaden fein raus, während Direktanleger meist den Ausstieg verpassten. Ein weiteres Beispiel für den Vorteil, Index-Fonds zu nutzen.
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Verschenken Sie Bildung! Machen Sie anderen eine Freude - und erwerben einen Gutschein der Volkshochschule in der Nähe. Die Beschenkte kann dann selbst entscheiden, für welchen Kurs sie diesen einlösen möchte - vielleicht ist es ja sogar Finanzbildung π
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So kann man z.B. bei der vhs Karlsruhe einen Gutschein online buchen - und sogar eine nette Verpackung dazu aussuchen π
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Das Anlegerjahr 2025... Prognosen kann man machen, sie nutzen aber nichts, da sie häufig nicht eintreten. Statt auf unsichere Prognosen zu setzen, lädt Sie der Bund der Versicherten e.V. (BdV) zu einem Online-Workshop zum Jahresauftakt ein: Schauen Sie, was Ihre Finanzen angeht, unaufgeregt nach vorn.
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Erfahren Sie, wie Sie sich finanziell robust aufstellen und so gelassener in die Zukunft blicken können. Wann: Dienstag, 14. Januar 2025 von 18 – 20 Uhr | Wo: Online via Zoom X | Teilnahmegebühr: für Mitglieder des BdV: 15 Euro, für Nicht-Mitglieder 29 Euro - und eine PDF-Dokumentation im Nachgang ist auch mitenthalten.
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„Ein Euro, den ich am Ende meines Lebens nicht ausgegeben habe, ist eigentlich ein Euro, den ich nie hatte." (Dr. Nikolaus Braun)
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Damit wünsche ich allen ein gutes 3. Adventswochenende π
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Herzliche Grüße - Sei kein LeO!
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Besuchen Sie Hartmut Walz auf seinem
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