|
Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
|
vergangene Woche konnten wir überraschend über eine für Verbraucher sehr (!) erfreuliche Entscheidung des BGH berichten (Stichwort: Widerruf eines Rürup-Vertrages, dazu gleich noch mehr).
|
In dieser Woche geht es noch einmal um Rürup-Verträge. Der heutige Gastbeitrag war schon zuvor geplant - und zeigt, wie relevant das Thema Rürup bei den Menschen ist. Warum? Weil Rürup-Verträge massiv in den Markt gedrückt werden. Der Vertrags-Check geht klar und eindeutig aus: nämlich Daumen runter. Daher herzlichen Dank an Tamara Zeis von revaluate in Dieburg zu dem kurzweiligen und wertvollen Augenöffner von heute.
|
|
|
Hier geht es zum Gastbeitrag:
|
Das besonders Gute an dem vergangene Woche erwähnten BGH-Urteil ist, dass es für eine im Jahr 2008 geschlossene Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) gilt. Also einen relativ jungen Rürup-Vertrag, dessen Widerrufsbelehrung falsch, und ein Widerruf noch möglich ist.
|
|
|
Und!: Die betreffende Widerrufsbelehrung wurde nicht nur für Verträge der Generali Deutschland Lebensversicherung verwendet, sondern für nahezu alle Versicherer besonders im Zeitraum 2008-2010. Aber selbst noch danach! Es bestehen also berechtigte Hoffnungen für viele Kunden, noch aus ihren Verträgen zu kommen.
|
| | | |