|
Liebe Leserinnen, liebe Leser, liebe Freundin, lieber Freund,
|
wie hoch ist der Kundennutzen bei Riester- und Rürup-Verträgen? Hmm, wenn ich schon so frage...π Die BaFin sagt, 2% sollten es schon sein. Nun ja, das wäre zumindest ein kleiner Inflationsausgleich - von Gewinn noch keine Rede. Immerhin will die BaFin künftig prüfen, ob Lebens- und Rentenversicherungen zur Vorsorge für Kunden „einen angemessenen Nutzen“ liefern.
|
Finanzwende hat das jetzt schon mal geprüft. Von den 111 untersuchten Riester- und Rürup-Rentenversicherungen erfüllen die allermeisten das Kriterium nicht!
|
Riester-Renten: Die meisten Angebote bleiben unter 1 % Rendite. Hohe staatliche Zulagen – etwa für kinderreiche Familien – können die individuelle Rechnung für Einzelne zwar verbessern. An der geringen Leistungsfähigkeit der Produkte ändert das aber nichts.
|
Rürup-Renten: Einen Inflationsausgleich von 2 % schafft fast kein Angebot. Wer sein eingezahltes Geld und einen Inflationsausgleich zurück erhalten will, wird oft enttäuscht – oder muss nahezu 100 Jahre alt werden.
|
|
|
Und hier hatte ich bereits auf die BaFin-Ankündigung reagiert:
|
Die Zinsen für Tages- und Festgeld sinken wieder. Derweil geht die Inflation nicht zurück (stieg zuletzt sogar wieder leicht). Sparzins minus inflationsbedingte Geldentwertung ergeben einen negativen Realzins.
|
|
|
AssCompact berichtet von einem Vergleich von rund 800 Banken und Sparkassen und erläutert, warum der Realzins wieder ins Minus rutscht.
|
AUF POSITIVEN REALZINS KOMMT ES AN
|
Dabei wissen Sie: Auf den positiven Realzins kommt es an! - Klein und fein, kurz und knackig habe ich das hier erläutert:
|
|
|
AXA VON VERBRAUCHERSCHÜTZERN VERKLAGT
|
|
Versicherte einer Lebensversicherung haben ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Die darauf hinweisende Widerrufsbelehrung muss klar und übersichtlich sein. Die der AXA Relax PrivatRente Chance ist es wohl nicht. 4 Seiten (!) misst allein die Widerrufsklausel der AXA - das gesamte Produktinformationsblatt eines ETF kommt dagegen mit nur 3 Seiten aus....
|
|
|
Der Ausgang dieser Klage könnte richtungsweisend sein, denn auch andere Versicherer verwenden vergleichbare Klauseln in ihren Widerrufsbelehrungen.
|
|
Apropos BdV: Der Bund der Versicherten e.V. lädt zu einem Online-Workshop ein.: Co-Vorständin Bianca Boss wird am 15.02.2024 um 18 Uhr zum Thema „Welche Versicherungsverträge brauche ich wirklich“ Rede und Antwort stehen.
|
|
|
Dieser Workshop ist für alle Mitglieder wie (Noch)Nicht-Mitglieder kostenfrei! βΊοΈ
|
|